– Übergangsregelung für Bestands-Kundenanlagen bis Ende 2028 schafft Planungssicherheit
– GdW fordert dauerhafte Lösung für Mieterstrom- und Quartierskonzepte im Energiewirtschaftsgesetz
– Dezentrale Energieversorgung leistet wichtigen Beitrag zur Energiewende
Übergangsfrist für Kundenanlagen schafft Planungssicherheit
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag hat sich dafür ausgesprochen, im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Übergangsregelung zu verankern, um sogenannte Bestands-Kundenanlagen bis zum 31. Dezember 2028 von den Regulierungsbestimmungen für Verteilnetzbetreiber auszunehmen. Diese lokalen Energieversorgungsstrukturen versorgen Mieterinnen und Mieter direkt mit vor Ort erzeugtem Strom und sind zentrale Bausteine für Mieterstrom- und Quartierskonzepte.*
„Wir begrüßen die Schaffung eines Übergangszeitraums ausdrücklich als wichtigen Schritt hin zu mehr Planungssicherheit für die Betreiber solcher Anlagen“, sagt Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Die nun vorgesehene Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2028 gilt ausschließlich für Anlagen, die bis zum Inkrafttreten der Regelung bereits angeschlossen wurden.*
Allerdings betont der Verband, dass diese Frist nur eine Zwischenlösung darstellt. „Deshalb bleibt es dringend erforderlich, eine dauerhafte, europarechtskonforme und bürokratiearme Lösung im EnWG zu verankern, so dass auch für Neuanlagen wieder rechtssicher geplant werden kann“, so Esser weiter. Positiv bewertet der GdW den Entschließungsantrag des Ausschusses, der die Bundesregierung auffordert, eine langfristige Regelung zu entwickeln.
„Die Wohnungswirtschaft steht bereit, ihren Beitrag zur Energiewende und zur lokalen Stromversorgung zu leisten – dafür brauchen wir jedoch klare, verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen“, betont Esser abschließend. Der GdW vertritt als größter deutscher Branchendachverband rund 3.000 Wohnungsunternehmen, die etwa 6 Millionen Wohnungen bewirtschaften, in denen über 13 Millionen Menschen wohnen.*
Was steckt hinter Bestands‑Kundenanlagen?
Bestands-Kundenanlagen bezeichnen lokale Energieversorgungsstrukturen, die innerhalb von Wohnquartieren oder Gebäudekomplexen betrieben werden. Dabei handelt es sich um geschlossene Stromnetze, die Mieterinnen und Mieter direkt mit vor Ort erzeugtem Strom versorgen – häufig aus Photovoltaikanlagen auf Dachflächen. Diese dezentralen Versorgungslösungen bilden die technische Basis für Mieterstrom- und Quartierskonzepte, bei denen Bewohner gemeinschaftlich lokal produzierten Ökostrom nutzen können.
Seit 2021 ist die Nutzung von Mieterstrom im gesamten Quartier erlaubt.* Diese Regelung ermöglicht die gemeinschaftliche Nutzung lokal erzeugter Energie über einzelne Gebäudegrenzen hinweg und schafft wichtige Voraussetzungen für umfassendere Quartierslösungen.
Auf europäischer Ebene enthält die EU-Gebäuderichtlinie Vorgaben, die gemeinschaftliche Energielösungen fördern.*
Die rechtliche Einordnung solcher Quartiersmodelle bleibt jedoch komplex. Laut einer Publikation des Verbands kommunaler Unternehmen kann die Rechtsprechung im Zweifel ein Energieversorgungsnetz in diesen Strukturen sehen. Diese Bewertung hat erhebliche regulatorische Konsequenzen, da sie bestimmt, ob die Anlagen unter die strengen Vorschriften für Netzbetreiber fallen oder als einfache Kundenanlagen gelten. Die fehlende Datumsangabe in der Verbandspublikation erschwert dabei die Einschätzung, ob diese rechtliche Bewertung aktuell Bestand hat.
Regulatorische Entwicklung und Zahlenlage
Der rechtliche Rahmen für Mieterstromprojekte hat sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt. Seit 1. Januar 2024 müssen neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen netzorientiert gesteuert werden können. Diese Regelung betrifft auch Mieterstromanlagen und zielt darauf ab, die Stabilität der Stromnetze zu gewährleisten.
Ab Juni 2025 gelten verschärfte Mindeststandards für Neuanlagen. Dazu gehören ein verbindliches Messkonzept, die Wahrung der Lieferantenwahlfreiheit für Mieter sowie ein Kopplungsverbot mit Mietverträgen. Zusätzlich darf der Mieterstrompreis 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs nicht überschreiten, was Mieter vor überhöhten Kosten schützen soll.
Regelungen ab 2024–2025
Die regulatorischen Anforderungen haben sich in kurzer Zeit mehrfach verändert. Während die Netzsteuerungspflicht seit Anfang 2024 besteht, markieren die Mitte 2025 in Kraft tretenden Mindeststandards eine weitere Verschärfung der Rahmenbedingungen. Diese Entwicklung zeigt den Versuch des Gesetzgebers, einerseits den Mieterstromausbau zu fördern und andererseits Verbraucherrechte zu stärken.
Bestandszahlen und Neuanlagen
Die Anzahl der Mieterstromprojekte in Deutschland zeigt eine kontinuierliche Entwicklung. Im Jahr 2024 gingen etwa 380 Neuanlagen in Betrieb. Im März 2025 gab es etwa 2.100 gemeldete Mieterstromanlagen. Bis Mai 2025 bestätigten sich diese Bestandszahlen auf ähnlichem Niveau, was auf eine Konsolidierung des Marktes hindeutet.
| Jahr | Kennzahl | Einheit | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|
| 2024 | Neuanlagen | 380 Anlagen | Energie-Experten* |
| März 2025 | Gesamtbestand | 2.100 Anlagen | Energie-Experten* |
| Mai 2025 | Gesamtbestand | ähnliche Bestandszahlen | CO2online* |
Die Wohnungswirtschaft betont die Bedeutung verlässlicher Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau von Mieterstrommodellen. Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des GdW, unterstreicht: „Die Wohnungswirtschaft steht bereit, ihren Beitrag zur Energiewende und zur lokalen Stromversorgung zu leisten – dafür brauchen wir jedoch klare, verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen.“
Rechtssicherheit versus Verbraucherinteressen
Die Debatte um Quartiersstrommodelle zeigt tiefgreifende Interessengegensätze zwischen verschiedenen Akteuren. Während Wohnungsunternehmen und Projektentwickler auf Planungssicherheit und wirtschaftliche Tragfähigkeit drängen, betonen Verbraucherschützer und Netzbetreiber die Notwendigkeit von Stabilität und Kontrolle. Diese unterschiedlichen Perspektiven prägen den regulatorischen Rahmen und beeinflussen die praktische Umsetzung dezentraler Energielösungen.
Praxis vs. Regulierung
In der praktischen Umsetzung stoßen Quartiersstromprojekte auf komplexe rechtliche Anforderungen. Die Rechtsprechung kann bei Zweifelsfällen ein Quartiersmodell als Energieversorgungsnetz einstufen, was strengere EnWG-Regulierungen und Rechtsunsicherheiten nach sich zieht*. Diese Einordnung variiert je nach Bundesland und führt zu unterschiedlichen Auflagen, was die bundesweite Skalierung von Mieterstrommodellen erschwert.
Gleichzeitig zeigen sich wirtschaftliche Ambivalenzen: Für viele Projekte sind höhere Erträge möglich, aber sie verursachen zugleich höheren Regulierungsaufwand*. Diese Doppelnatur erschwert die Investitionsentscheidung – attraktive Erträge stehen bürokratischen Hürden gegenüber, die insbesondere kleinere Wohnungsunternehmen vor Herausforderungen stellen.
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Pro: Wirtschaftlichkeit
Höhere Erträge durch lokale Stromvermarktung
Geringere Netzentgelte bei Eigenversorgung
Attraktive Förderbedingungen für Mieterstrom -
Contra: Regulatorik
Komplexe Abgrenzung zwischen Kundenanlage und Netzbetrieb
Unterschiedliche Landesvorgaben bei Netzanschluss
Hoher Dokumentationsaufwand für Betreiber
EU vs. nationales Recht
Auf europäischer Ebene zeichnet sich ein klarer Trend zur Erleichterung dezentraler Energiemodelle ab. Die europäischen Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (Stand: April 2024) fordern den Abbau rechtlicher Hürden und die Förderung gemeinschaftlicher Eigenversorgung. Diese Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten, administrative Barrieren für Energiegemeinschaften zu beseitigen und deren Entwicklung aktiv zu unterstützen.
Die nationale Umsetzung dieser Vorgaben gestaltet sich jedoch komplex. Während die EU-Richtlinie auf Vereinfachung und Förderung abzielt, müssen im deutschen Recht die Besonderheiten des energiewirtschaftsrechtlichen Dreiecks zwischen Netzstabilität, Verbraucherschutz und Wettbewerb berücksichtigt werden. Diese Spannung zwischen europäischen Vereinfachungszielen und nationalen Regulierungsanforderungen bildet eine zentrale Konfliktlinie in der aktuellen Debatte.
Die Kernkonflikte liegen in der Abwägung zwischen regulatorischer Kontrolle und wirtschaftlicher Freiheit. Während Verbraucherschützer und Netzbetreiber auf umfassende Regulierung zur Sicherung von Netzstabilität und Verbraucherrechten drängen, fordern Wohnungswirtschaft und Projektentwickler mehr Freiräume für innovative Geschäftsmodelle. Diese Gegensätze spiegeln sich in der aktuellen Gesetzgebung wider, die mit Übergangslösungen operiert, während eine dauerhafte Regelung weiterhin aussteht.
Ausblick: Was jetzt zu tun wäre
Die aktuelle Übergangsregelung für Bestands-Kundenanlagen bis Ende 2028 schafft zwar wichtige Planungssicherheit, doch für eine nachhaltige Energieversorgung in Wohnquartieren braucht es eine dauerhafte Lösung. Eine künftige Regelung sollte mehrere zentrale Bausteine vereinen: Rechtssicherheit für bestehende Anlagen, praxistaugliche Vorgaben für Neuanlagen, EU-konforme Ausgestaltung und spürbare Vereinfachungen für Wohnungsunternehmen.
Mögliche Elemente einer dauerhaften Lösung
Die europäische Gebäuderichtlinie (Stand: April 2024) setzt den Rahmen für nationale Regelungen und macht deutlich: Photovoltaik-Anlagen werden künftig vermehrt zur Pflicht.* Hier könnten Mindeststandards für Neuanlagen (Stand: Juni 2025)* als Vorbild dienen – mit praxistauglichen Messkonzepten, Lieferantenwahlfreiheit für Mieter und klaren Preisgrenzen. Ein Kopplungsverbot von Strom- und Wärmeversorgung würde zudem die Komplexität reduzieren.
Parallel dazu sollten regulatorische Pflichten zur netzorientierten Steuerung (Stand: 1. Januar 2024)* stärker berücksichtigt werden. Diese ermöglichen eine bessere Integration dezentraler Erzeugungsanlagen in die bestehende Netzinfrastruktur. Für Wohnungsunternehmen wäre zudem eine Vereinfachung der Abrechnungsverfahren entscheidend, um den administrativen Aufwand zu reduzieren.
Nächste Schritte für Gesetzgeber und Praxis
Kurzfristig bietet sich an, die bestehende Übergangsregelung als Basis für eine dauerhafte Lösung weiterzuentwickeln. Der Entschließungsantrag des Wirtschaftsausschusses weist hier bereits die Richtung: Die Bundesregierung soll eine langfristige Regelung entwickeln, die auch auf europäischer Ebene ansetzt. Dies würde dem nationalen Gesetzgeber mehr Gestaltungsspielraum eröffnen.
Praktisch bedeutet dies: Noch in dieser Legislaturperiode sollten die Erfahrungen mit der Übergangsregelung systematisch ausgewertet werden. Parallel dazu könnten Modellvorhaben mit vereinfachten Regelungen für Neuanlagen starten. So ließe sich bis 2026* ein praxiserprobtes Konzept für die Zeit nach 2028 entwickeln – rechtzeitig, um Planungssicherheit für die nächste Generation von Mieterstrom- und Quartiersprojekten zu schaffen.
Dieser Beitrag enthält Informationen und Zitate, die aus einer Pressemitteilung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. stammen.
Weiterführende Quellen:
- „Die Rechtsprechung sieht bei Zweifelsfällen im Quartiersmodell ein Energieversorgungsnetz, wodurch strengere EnWG-Regulierungen und Rechtsunsicherheiten für größere Projekte bestehen.“ – Quelle: https://www.vku.de/fileadmin/user_upload/Verbandsseite/Themen/Energiewende/180620_Broschuere_Mieterstrom_final.pdf
- „Seit 2021 darf Mieterstrom im gesamten Quartier verbraucht werden, was eine Ausweitung der Nutzung für Bestands- und Neuanlagen ermöglicht.“ – Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Vertragsarten/Mieterstrom/start.html
- „Ab 1. Januar 2024 besteht für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen eine Pflicht zur netzorientierten Steuerung; Bestandsanlagen bleiben ausgenommen.“ – Quelle: https://www.westnetz.de/de/energie-verbrauchen/neuregelung-paragraph-14-a.html
- „Mieterstromprojekte in Quartieren gewinnen an Bedeutung, bieten höhere Renditen, verursachen aber höheren Regulierungsaufwand.“ – Quelle: https://new.abb.com/low-voltage/de/niederspannungsprodukte/mieterstrom
- „Im März 2025 gab es etwa 2.100 gemeldete Mieterstromanlagen in Deutschland; 2024 wurden ca. 380 Neuanlagen errichtet.“ – Quelle: https://www.energie-experten.org/erneuerbare-energien/photovoltaik/direktvermarktung/mieterstrom
- „Seit Juni 2025 gelten für Neuanlagen Mindeststandards beim Messkonzept, Lieferantenwahlfreiheit, Kopplungsverbot mit Mietverträgen und eine Preisgrenze von 90% des Grundversorgungstarifs.“ – Quelle: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sites/default/files/2024-06/BMWK_Mieterstrom-und-Gemeinschaftliche-Gebaeudeversorgung.pdf
- „Das Solarpaket I schließt seit 2024 bei gewerblichen oder genossenschaftlichen Mieterstromanlagen an Nichtwohngebäuden verbundene Unternehmen aus, um Missbrauch zu verhindern.“ – Quelle: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sites/default/files/2024-06/BMWK_Mieterstrom-und-Gemeinschaftliche-Gebaeudeversorgung.pdf
- „Die EU-Gebäuderichtlinie von April 2024 fordert die Förderung von Eigenversorgung und gemeinschaftlichen Energielösungen sowie den Abbau rechtlicher Hürden in der nationalen Regulierung.“ – Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024L1275
- „Im Mai 2025 verzeichnete Deutschland ca. 2.100 Mieterstromanlagen mit EnWG/EEG-basierten Regulierungen und Preisbegrenzung, während die Niederlande und andere Länder unterschiedliche Fördermodelle nutzen.“ – Quelle: https://www.co2online.de/presse/2025/vergleich-eu-mieterstrommodelle
6 Antworten
Es ist interessant zu sehen, wie Mieterstromprojekte zunehmen! Aber ich frage mich, ob es genug Unterstützung für kleine Unternehmen gibt, um diese Projekte umzusetzen? Was denkt ihr?
Steffi, ich bin auch besorgt um kleinere Anbieter! Sie könnten unter dem hohen bürokratischen Aufwand leiden und das könnte den Markt schädigen.
Die Forderung nach einer dauerhaften Lösung ist sehr notwendig. Wenn wir wirklich in die Energiewende kommen wollen, müssen alle Akteure an einem Strang ziehen. Was denkt ihr über die Rolle der EU bei diesem Thema?
Ich glaube, dass die EU eine wichtige Rolle spielt! Es ist jedoch schwierig, nationale und europäische Anforderungen in Einklang zu bringen. Die Balance zwischen Regulierung und Freiheit muss gut durchdacht werden.
Ich finde die Übergangsregelung für Bestands-Kundenanlagen bis 2028 eine gute Idee, weil sie Planungssicherheit gibt. Aber was passiert nach 2028? Werden die neuen Regeln auch praktikabel sein?
Das ist ein guter Punkt, Konstantin! Ich denke, die Unsicherheit danach könnte viele Investoren abschrecken. Es wäre wichtig zu wissen, wie die langfristige Planung aussehen soll.