– VKU begrüßt Entwurf zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes
– Gasnetzbetreiber erhalten Rechtsrahmen für Ausstieg aus Erdgasversorgung
– Kritik an zu langer Informationsfrist und fehlender Wasserstoff-Finanzierung
VKU begrüßt EnWG-Novelle mit klaren Forderungen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Referentenentwurf zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes vorgelegt, der den Ausstieg aus der Erdgasversorgung regeln soll. Der Verband kommunaler Unternehmen unterstützt die geplante Gesetzesänderung grundsätzlich, sieht jedoch an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf.
Der VKU vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen, die mit rund 319.000 Beschäftigten Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro* erwirtschafteten und mehr als 19 Milliarden Euro* investierten (Stand: 2023). Im Endkundensegment halten die Mitgliedsunternehmen bedeutende Marktanteile: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent (Stand: 2025, Quelle: VKU)*.
„Wir begrüßen den Referentenentwurf ausdrücklich, auch wenn an der ein oder anderen Stelle noch Nachbesserungsbedarf besteht. Betreiber von Gasnetzen sollen damit endlich den Rechtsrahmen erhalten, um den Ausstieg aus der Erdgasversorgung planen und umsetzen zu können. Dazu müssen sie jeden einzelnen Strang ihres Gasnetzes prüfen und entscheiden, ob sie ihn stilllegen, ihn für Biomethan nutzen oder auf Wasserstoff umrüsten wollen.“
„Wichtig und richtig ist die Entscheidung des BMWE, dass Eigentümer öffentlicher oder privater Grundstücke außer Betrieb genommene Leitungen grundsätzlich dulden müssen. Die Leitungen müssen also nicht unbedingt zurückgebaut werden: Das erspart unserer Volkswirtschaft den Worst Case mit immens hohen Rückbaukosten, zumal die Tiefbau- und Personalkapazitäten ohnehin knapp sind. Zudem dürfen Gasnetzbetreiber künftig Gesuche für einen neuen Anschluss ans Gasnetz ablehnen, wenn sie planen, aus der Gasversorgung auszusteigen. Das war bisher nicht möglich.“
„Kritisch sehen wir hingegen die Pflicht, die Gaskunden bereits zehn Jahre vor der geplanten Trennung vom Gasnetzanschluss informieren zu müssen. Diese Frist ist angesichts der in vielen Kommunen bereits fortgeschrittenen, kommunizierten und politisch gewollten Planungen (19 Prozent der Stadtwerke planen laut einer VKU-Umfrage eine Stilllegung) im Einzelfall zu lang. Sinnvoller wären 5 Jahre Informationsfrist. Zudem sollte der Gesetzgeber den Informationsumfang auf das beschränken, was der Netzbetreiber auch leisten kann.“
„Wichtig: Wo ein Wärmenetz schon existiert oder neu gebaut wird, sollten Gas- und Wärmenetze nicht für so einen langen Zeitraum parallel betrieben werden müssen.“
„Ein Wermutstropfen ist zudem, dass die Finanzierung für die Umrüstung von einzelnen Strängen der Gasnetzen auf Wasserstoffverteilnetze offenbleibt. Sinnvoll sind die Vorschläge, die sich am Kernnetz orientieren: Die Kosten sollten über einen längeren Zeitraum hinweg verteilt und mit künftigen Erträgen verrechnet werden können, womit die Kostenbelastung gestreckt wird. Dieser sogenannte intertemporale Kostenausgleich sollte direkt im Gesetz verankert und nicht durch die Bundesnetzagentur festgelegt werden. Die Umrüstung auf Wasserstoffverteilernetze ist als Perspektive für Zweidrittel von 1,4 Millionen mittelständische Unternehmen zentral, die zu weit vom Kernnetz entfernt und in Teilen auch künftig auf gasförmige Energieträger angewiesen sind. Was fehlt, ist allerdings, dass h2-ready-Investitionen als effiziente Transformationskosten im EnWG anerkannt werden und dass Gewinne aus dem Gasnetzgeschäft für die Weiterentwicklung zum Wasserstoffverteilnetz genutzt werden dürfen (Entgelt- und Transferregeln.) Hierzu braucht es eine EU-rechtskonforme Ergänzung des Gesetzes.“
Gesetzesstand und Zeitplan
Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes durchläuft einen mehrstufigen parlamentarischen Prozess.
Kurz-Zeitleiste
| Datum | Ereignis | Quelle/Stand |
|---|---|---|
| 25. Februar 2025 | Inkrafttreten der EnWG-Novelle | Quelle: Forum Verlag, Stand: 25.02.2025* |
| Oktober 2025 | Ende der Übergangsfristen für Netzbetreiber | Quelle: Forum Verlag, Stand: 25.02.2025* |
| 26. September 2025 | Bundesrat fordert präzisere Abgrenzung zwischen Kundenanlagen und Verteilernetzen | Quelle: Gunnercooke, Stand: 26.09.2025* |
| 13. November 2025 | Bundestagsbeschluss zur EnWG-Novelle mit umfangreichen Änderungen | Quelle: Energiezukunft, Stand: 13.11.2025* |
Was die Novelle (nachträglich) geregelt hat
Nach dem Inkrafttreten der EnWG-Novelle am 25. Februar 2025 (Quelle: Forum Verlag, Stand: 25.02.2025*) erhielten Netzbetreiber Übergangsfristen bis Oktober 2025 (Quelle: Forum Verlag, Stand: 25.02.2025*), um sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Diese Fristen ermöglichen eine schrittweise Umsetzung der umfassenden Veränderungen im Energiesektor.
Im weiteren Verlauf des Jahres 2025 folgten parlamentarische Nachjustierungen. Der Bundesrat äußerte am 26. September 2025 (Quelle: Gunnercooke, Stand: 26.09.2025*) konkrete Forderungen nach einer präziseren Abgrenzung zwischen Kundenanlagen und Verteilernetzen.
Den bisher letzten Meilenstein setzte der Bundestag mit seinem Beschluss vom 13. November 2025 (Quelle: Energiezukunft, Stand: 13.11.2025*). Die Änderungen adressieren insbesondere die Schnittstelle zwischen Gasnetzausstieg und parallelem Betrieb von Wärmenetzen. Diese Regelung schafft wichtige Rahmenbedingungen für den Transformationsprozess der deutschen Energieinfrastruktur.
Streitpunkte und offene Fragen
Die geplante Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes bringt wichtige Klarheiten für den Gasnetzausstieg.* Doch in zentralen Bereichen bleiben politische und praktische Konfliktfelder bestehen. Drei Themenkomplexe stehen besonders im Fokus: Informationspflichten für Verbraucher, das Verhältnis paralleler Netzbetriebe und die ungeklärte Finanzierung der Wasserstoffinfrastruktur.
Informationspflichten und Planungssicherheit
Eine kontroverse Diskussion lösen die geplanten Informationspflichten für Gasnetzbetreiber aus. Diese sollen Kunden bereits zehn Jahre vor der geplanten Trennung vom Gasnetzanschluss informieren – eine Frist, die der Verband kommunaler Unternehmen als zu lang kritisiert. Die VKU-Position plädiert stattdessen für fünf Jahre, da viele Kommunen ihre Planungen bereits heute vorantreiben. Die Herausforderung besteht darin, einerseits den Bürgern ausreichend Vorlauf für ihre persönliche Energiewende zu geben und andererseits den Netzbetreibern planbare Umsetzungsfristen zu ermöglichen. Der Bundesrat forderte eine präzisere Abgrenzung zwischen Kundenanlagen und Verteilernetz – ein Indiz dafür, dass Detailfragen der Regulierung weiterhin kontrovers diskutiert werden.
Parallelbetrieb von Gas- und Wärmenetzen
Ein weiterer Streitpunkt betrifft die parallele Betriebsführung von Gas- und Wärmenetzen. Netzbetreiber befürchten wirtschaftliche Belastungen, wenn sie über längere Zeiträume beide Systeme parallel betreiben müssen, obwohl bereits Wärmenetze existieren oder neu gebaut werden. Das Parlament hat hierzu Regelungen beschlossen, die die Schnittstelle zwischen dem Gasnetzausstieg und dem parallelen Betrieb von Wärmenetzen konkretisieren.* Diese gesetzliche Klarstellung soll helfen, Übergangsfristen wirtschaftlich vertretbar zu gestalten und Doppelinvestitionen zu vermeiden.
Finanzierung und regulatorische Gestaltungsfragen
Besonders drängend bleibt die Frage der Finanzierung für die Umrüstung von Gasnetzen auf Wasserstoffverteilernetze. Während die technischen Möglichkeiten bestehen, fehlen klare Regelungen zur Kostentragung. Drei Kernfragen sind bislang ungeklärt:
- Wer trägt die Investitionskosten für die Umrüstung auf Wasserstoffverteilernetze?
- Wie kann ein intertemporaler Kostenausgleich gesetzlich verankert werden, der die Belastung über einen längeren Zeitraum streckt?
- Welche Rolle spielen Entgelt- und Transferregeln bei der Nutzung von Gewinnen aus dem Gasnetzgeschäft für die Wasserstofftransformation?
Die Diskussion um diese Finanzierungsfragen zeigt, dass die gesetzliche Ausgestaltung der Wasserstoffinfrastruktur noch erheblichen politischen Klärungsbedarf aufweist.
Was die EnWG-Novelle für Städte und Bürger bedeutet
Die beschlossene EnWG-Novelle schafft für Stadtwerke und Netzbetreiber erstmals einen verlässlichen Rechtsrahmen, um den Übergang von fossilen Gasnetzen zu klimaneutralen Energieinfrastrukturen zu planen. Mit dem Inkrafttreten der Novelle am 25. Februar 2025* erhalten kommunale Unternehmen die notwendige Planungssicherheit, um ihre Netze systematisch zu überprüfen und über Stilllegung, Biomethannutzung oder Wasserstoffumrüstung zu entscheiden. Diese Klarheit kommt letztlich auch Verbrauchern zugute, die nun mit transparenten Zeitplänen für die Energieumstellung rechnen können.
Für Hauseigentümer und Gewerbebetriebe ergeben sich praktische Veränderungen: Netzbetreiber dürfen künftig Anträge für neue Gasanschlüsse ablehnen, wenn in dem Gebiet ein Ausstieg aus der Gasversorgung geplant ist. Parallel gewinnt der Ausbau von Wärmenetzen an Bedeutung – besonders dort, wo bereits Fernwärme existiert oder neu geschaffen wird. Die Novelle verhindert, dass Gas- und Wärmenetze über längere Zeit parallel betrieben werden müssen, was Kosten spart und den Transformationsprozess beschleunigt.
Allerdings bleiben zentrale Finanzierungsfragen offen. Während die Umrüstung von Gasnetzen auf Wasserstoffverteilernetze für viele mittelständische Unternehmen entscheidend ist, fehlen bislang klare Regelungen zur Kostendeckung. Der im Gesetz vorgesehene intertemporale Kostenausgleich muss noch durch die Bundesnetzagentur konkretisiert werden. Diese Unsicherheit könnte den Umbau der lokalen Infrastruktur verzögern, obwohl bereits 19 Prozent der Stadtwerke Stilllegungen planen (Stand: März 2024)*.
Die konkrete Umsetzung vor Ort wird zeigen, wie sich die neuen Regelungen auf Energiepreise, Versorgungssicherheit und kommunale Planungsprozesse auswirken. Während die gesetzlichen Weichen jetzt gestellt sind, hängt der Erfolg der Energiewende maßgeblich davon ab, wie Städte und Gemeinden die Transformation ihrer Energieinfrastrukturen organisieren und finanzieren können.
Die folgenden Angaben und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).
Weiterführende Quellen:
- „Die EnWG-Novelle 2025 trat am 25. Februar 2025 in Kraft; Übergangsfristen für Netzbetreiber gelten bis Oktober 2025, was die Planungssicherheit für den Ausstieg aus der Gasversorgung unterstützt.“ – Quelle: https://www.forum-verlag.com/fachwissen/energie-und-umwelt/enwg/
- „Der Bundesrat forderte am 26. September 2025 eine präzisere Abgrenzung zwischen Kundenanlagen und Verteilernetzen sowie eine klare gesetzliche Anpassung an die EU-Strombinnenmarktrichtlinie, was auch für die Regulierung von Wasserstoffverteilnetzen relevant ist.“ – Quelle: https://gunnercookede.com/neue-enwg-novelle-bringt-licht-und-neue-fragen/
- „Der Bundestag beschloss am 13. November 2025 die EnWG-Novelle mit umfangreichen Änderungen, die unter anderem die Schnittstelle zwischen dem Gasnetzausstieg und dem parallelen Betrieb von Wärmenetzen regeln.“ – Quelle: https://www.energiezukunft.eu/wirtschaft/enwg-novelle-im-bundestag-beschlossen
9 Antworten
Ich finde es klasse, dass der VKU sich für einen Ausstieg aus Erdgas stark macht! Aber ich bin neugierig: Wie können wir sicherstellen, dass alle Bürger gut informiert werden?
Die Informationen zur EnWG-Novelle sind echt wichtig für uns alle. Ich bin gespannt, wie sich die Dinge entwickeln werden! Habt ihr schon Ideen, wie wir uns vorbereiten können?
Ich finde die Idee mit dem intertemporalen Kostenausgleich sehr sinnvoll! Aber ich hoffe, dass die Umsetzung nicht zu kompliziert wird. Wer kann da helfen? Hat jemand Vorschläge?
Das ist ein guter Punkt Dierk! Vielleicht sollten Experten in den Prozess eingebunden werden? Es wäre super, wenn das alles klarer wird.
Die Klarheit für Stadtwerke ist positiv! Aber ich mache mir Sorgen über die parallelen Gas- und Wärmenetze. Wie lange wird das noch so gehen? Hat jemand Infos dazu?
Das stimmt Wiltrud! Ich glaube, es könnte für viele Stadtwerke schwer werden. Sie müssen sich gut vorbereiten und planen.
Ich finde es gut, dass der VKU die EnWG-Novelle grundsätzlich unterstützt. Aber die lange Informationsfrist ist wirklich ein Problem. Zehn Jahre sind zu viel! Fünf Jahre wären besser, oder was meint ihr?
Ich stimme dir zu, Sigrun! Zehn Jahre ist echt lang. Ich frage mich auch, wie die Kommunen das alles umsetzen wollen? Was denkt ihr über die Finanzierung von Wasserstoff? Ist das nicht ein großes Thema?
Ja, das mit der Finanzierung ist echt wichtig! Vielleicht sollten wir auch mehr über Biomethan sprechen? Das könnte ja auch eine Lösung sein.