EnWG-Novelle 2025: Mehr Akzeptanz und Rechtssicherheit für Erneuerbare Energien durch Energy Sharing und Bürokratieabbau

Heute endet die Konsultationsfrist für die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), in der der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) Akzeptanzförderung, Bürokratieabbau und Rechtssicherheit für Erneuerbare Energien in den Mittelpunkt stellt. Der Verband begrüßt die geplanten Vorgaben zu Energy Sharing und Energiespeichern als Chance für mehr Bürger- und KMU-Beteiligung, fordert aber die Streichung überflüssiger Einschränkungen, eine verbindliche Ausweitung auf Windprojekte sowie faire Regeln für Smart-Meter-Rollouts. Außerdem mahnt der BEE eine verlässliche Nachfolgeregelung für die Gasnetzzugangsverordnung und schnelle EU-Genehmigungen für Biomasse- und Solarpakete an, um Planungssicherheit zu gewährleisten und die Energiewende zu beschleunigen.
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Inhaltsübersicht

– BEE fordert EnWG-Novelle fokussiert auf Akzeptanzförderung, Bürokratieabbau und Rechtssicherheit
– Energy Sharing mit fixem Anlagen-Radius, ohne Ausschluss großer Akteure, Windenergie einbeziehen
– Energiespeicher als öffentliches Interesse anerkannt, stärkt Netzflexibilität und Sektorenkopplung

EnWG-Novelle: Akzeptanz, Bürokratieabbau und Rechtssicherheit im Fokus

Mit dem Ende der Konsultationsfrist für die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 18. Juli 2025 steht ein wichtiger Schritt für die Energiewende in Deutschland an. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) betont in seiner Stellungnahme, dass die Novelle den Dreiklang aus Akzeptanzförderung, Bürokratieabbau und Rechtssicherheit konsequent in den Mittelpunkt stellen muss. Dabei spielt die Unterstützung neuer Technologien und Modelle ebenso eine zentrale Rolle wie die Vermeidung unnötiger bürokratischer Hürden.

Besonders hervorzuheben ist die Berücksichtigung der europäischen Vorgaben zur Förderung des sogenannten Energy Sharings. Dieses Konzept ermöglicht es privaten Haushalten und kleinen sowie mittleren Unternehmen, erzeugte Energie gemeinschaftlich zu nutzen und so aktiv am Energiemarkt teilzunehmen. BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter erklärt dazu: „Energy Sharing leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Akteursvielfalt und unterstützt die aktive Teilnahme von privaten Haushalten und KMUs am Energiemarkt. Damit stärkt es die regionale Wertschöpfung und leistet der Akzeptanz für die Energiewende weiteren Vorschub.“ Damit verbunden sei es unerlässlich, dass keine Benachteiligungen einzelner Teilnehmer entstünden. Um dies zu gewährleisten, schlägt der BEE vor, das Gebiet für die gemeinsame Nutzung von erzeugter Energie als einen fixen Radius um die erzeugende Anlage herum zu definieren. Zugleich kritisiert der Verband eine im Entwurf vorgesehene Einschränkung, die größere Projektierungsunternehmen und Grünstromhändler vom Energy Sharing ausschließen würde, und fordert deren Streichung. Darüber hinaus müsse Energy Sharing nicht auf Photovoltaik beschränkt bleiben, sondern auch die Windenergie einbeziehen – hier seien im weiteren parlamentarischen Verfahren Korrekturen notwendig.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Energiespeicheranlagen, die laut BEE-Präsidentin Peter „ein elementarer Baustein für eine flexible Stromeinspeisung, den Hochlauf der Sektorenkopplung und damit eine entscheidende Entlastung der Netze“ seien. Durch ihre Nutzung könnten die Kosten des gesamten Energiesystems nachhaltig gesenkt werden, indem sie dringend benötigte Flexibilität liefern.

Auch beim Thema intelligente Messsysteme (iMSys) fordert der BEE Wettbewerbsgerechtigkeit und eine Stärkung des Auswahlrechts der Anschlussnutzer. Die geplante Haltefrist von zwei Jahren lehnt der Verband ab mit der Begründung, dass sie „das gesetzlich verbriefte Auswahlrecht der Anschlussnutzer empfindlich beschneiden“ würde. Ebenso wird die Verkürzung der Frist für die Informationspflicht der Messstellenbetreiber auf sechs Wochen als nicht praxisnah bewertet; die bisherige Frist von drei Monaten solle erhalten bleiben.

Im Bereich Bürokratieabbau sieht der BEE insbesondere beim Redispatch 2.0 eine Gefahr für die zügige Umsetzung, wenn nicht auf zusätzliche komplexe Neuregelungen verzichtet wird. Die Novelle bliebe andernfalls hinter den Erwartungen zurück und könnte sich durch entstehende Rechtsunsicherheiten verzögern.

Eine wichtige finanzielle Sicherheit schafft die vorgeschlagene Übergangsregelung für die Ende 2025 auslaufende Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV), die gerade für bereits in Betrieb befindliche Biomethanprojekte Investitionsschutz bietet. Dennoch warnt der BEE, dass es eine Nachfolgeregelung brauche, die „den vorrangigen Gasnetzanschluss von Biogasanlagen sichert und diese bei den Netzanschlusskosten privilegiert“, um eine Verschlechterung der Anschlussbedingungen zu verhindern.

Zuletzt weist der Verband auf bestehende Rechtsunsicherheiten hin, die sich aus noch ausstehenden beihilferechtlichen Genehmigungen des Biomassepakets und des Solarpakets I ergeben. Dr. Simone Peter fordert: „Die Bundesregierung muss sich schnellstens darum bemühen, dass das Biomassepaket von der EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erhält. Gleiches gilt für das Solarpaket I.“ Sie sieht darin eine Chance, sowohl Bioenergie als auch Solarenergie nachhaltig zu stärken und das Gesamtsystem im Hinblick auf Flexibilisierung und Systemdienlichkeit weiter zu modernisieren. Zudem müsste die Regierung nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs für Klarheit bei Kundenanlagen sorgen und dies durch eine europarechtskonforme Neuregelung im EnWG abbilden.

Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes steht somit für einen wichtigen Schritt zur modernen und praktikablen Umsetzung der Energiewende – vorausgesetzt, die zentralen Forderungen des BEE werden vom Gesetzgeber ernst genommen und umgesetzt.

Energiewirtschaftsgesetz 2025: Neue Impulse für Beteiligung, Bürokratieabbau und Rechtssicherheit

Die aktuelle Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) setzt gezielt an drei zentralen Stellschrauben an, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzubringen und dabei Bürger wie Unternehmen stärker einzubeziehen: Akzeptanzförderung, Bürokratieabbau und Rechtssicherheit. Diese Maßnahmen sind angesichts der ambitionierten Klimaziele und der sich wandelnden Energieversorgung dringlicher denn je. Sie reagiert auf Herausforderungen der Energiewende, die eine breitere Beteiligung der Gesellschaft ebenso erfordert wie klare und praktikable Regelungen.

Energy Sharing, also die gemeinsame Nutzung selbst erzeugter erneuerbarer Energie innerhalb eines bestimmten Radius, gilt als ein Schlüssel für mehr Bürgerbeteiligung. Mit der Förderung von Energy Sharing öffnet die Novelle den Energiemarkt für private Haushalte und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU). Diese Akteure können so aktiv am Markt mitwirken, ihre Energiekosten senken und die regionale Wertschöpfung steigern. Das Gesetz sieht vor, die Nutzung von Solarenergie in diesem Zusammenhang zu erleichtern und fordert eine Erweiterung des Rechtsrahmens auf Windenergie. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) warnt allerdings, dass die geplanten Einschränkungen für größere Projektentwickler und Grünstromhändler den Fortschritt bremsen könnten. Ohne eine Anpassung drohe eine Benachteiligung wichtiger Akteure, die bislang erheblich zum Ausbau der Erneuerbaren beigetragen haben.

Neben der Stärkung der Akteursvielfalt adressiert die Novelle auch den Abbau von Bürokratie, die den Ausbau von Anlagen bisher oft verzögert oder erschwert hat. Zum Beispiel soll der Ausbau von Energiespeichern rechtlich als Teil des öffentlichen Interesses eingestuft werden. Damit erhalten Projekte für Speicheranlagen eine wichtigere Rolle, da sie zur Flexibilisierung des Stromnetzes beitragen und so Engpässe reduzieren helfen. Gleichzeitig mahnt der BEE, bei Neuregelungen wie dem Redispatch 2.0 keine zusätzlichen Komplexitäten einzuführen, die den ohnehin schwierigen Prozess behindern könnten.

Rechtssicherheit ist der dritte Schwerpunkt der Novelle. Gerade bei der Nutzung von Biogas und der Vernetzung mit bestehenden Gasnetzen besteht Handlungsbedarf. Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) läuft Ende 2025 aus, was ohne Nachfolgeregelung Investitionen in Biomethananlagen erschweren würde. Der Gesetzentwurf sieht zwar einen Übergangsschutz vor, doch für einen langfristigen Ausbau dieser Technologien sind klare und verlässliche Rahmenbedingungen unerlässlich. Ähnliches gilt für die Genehmigung von Förderpaketen für Biomasse und Photovoltaik, die noch ausstehen und Unsicherheiten bei Investoren schaffen.

Warum Energy Sharing Schlüssel zur Bürgerbeteiligung werden könnte

Energy Sharing ermöglicht es privaten Haushalten und KMU, selbst erzeugten Strom im nahen Umfeld zu nutzen oder mit anderen zu teilen. Dadurch werden erneuerbare Energien nicht nur vereinzelt installiert, sondern als Gemeinschaftsprojekt erfahrbar. Das kann die Akzeptanz der Energiewende steigern, weil unmittelbarer Nutzen sichtbar wird. Zudem fördert es die dezentrale Energieversorgung, die weniger abhängig von großen, zentralen Kraftwerken ist und lokale Wertschöpfung unterstützt.

Herausforderungen beim Bürokratieabbau und Rechtssicherheit

Bürokratieabbau ist notwendig, um die Verfahren für den Ausbau Erneuerbarer zu beschleunigen. Noch immer verzögern komplexe Genehmigungsverfahren und uneinheitliche Regelungen den Einstieg in eigene Energieprojekte. Gleichzeitig ist bei der rechtlichen Ausgestaltung von Energy Sharing und dem Anschluss von Biogasanlagen ein Balanceakt gefragt: Zu viel Flexibilität kann Unsicherheiten schaffen, zu viel Regulierung hemmt Innovationen.

Die Novelle versucht hier, klare Vorgaben zu schaffen, etwa durch die Festlegung eines festen Radius für die gemeinsame Nutzung von Energie, um Ungleichbehandlungen zwischen Netzgebieten zu verhindern. Für Energiespeicher betont das Gesetz den öffentlichen Charakter, was deren Förderung erleichtert. Dennoch bestehen bei Details wie dem Auswahlrecht für intelligente Messsysteme und der Ausgestaltung von Übergangsregelungen noch offene Fragen.

Mögliche Folgen für Verbraucher, Wirtschaft und Innovation

  • Erhöhte Beteiligung privater Erzeuger am Energiemarkt durch klarere Regeln für Energy Sharing
  • Schnellere Genehmigungsverfahren dank Bürokratieabbau, vor allem bei Speichern und kleinen Anlagen
  • Mehr Flexibilität im Netz durch Einbindung von Energiespeichern und Sektorenkopplung
  • Verbesserte Rechtssicherheit für Biogasanlagen und Nachfolge der GasNZV schützt Investitionen
  • Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe durch gemeinsame Nutzung erzeugter Energie

Ein Beispiel verdeutlicht die Wirkungen: Windenergie-Projekte könnten durch die Möglichkeit des Energy Sharings regionale Gemeinschaften stärker einbinden und so Proteste gegen neue Anlagen reduzieren. Biogasanlagen profitieren, wenn der Anschluss ans Gasnetz sicher und kosteneffizient bleibt, was Investitionsanreize schafft und zugleich die Energiewende im ländlichen Raum unterstützt.

Die EnWG-Novelle zeigt, wie technologische, soziale und rechtliche Aspekte verzahnt werden müssen, um die Energiewende bodennah und effektiv zu gestalten. Verbraucher, Unternehmen und Kommunen erhalten dadurch neue Chancen zur aktiven Mitgestaltung – vorausgesetzt, die anstehenden Detailregelungen werden praxisnah und inklusiv umgesetzt.

Informationen und Zitate dieses Beitrags basieren auf einer Pressemitteilung des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V.

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