– BEE begrüßt baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern ab 1 MW.
– Kritik an direkter Abregelung dezentraler Anlagen durch Netzbetreiber ohne Nachweis.
– BEE fordert verbindliche Fristen und Standards für digitale Netzzugangsplattform.
EnWG-Novelle: BEE sieht Fortschritte bei Batteriespeichern, kritisiert Eingriffsrechte
Heute Abend steht die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Bundestag zur Abstimmung. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) bewertet den Gesetzesentwurf als wichtigen Schritt für die Energiewende, zeigt sich jedoch in zentralen Punkten ambivalent.
Positiv hervorheben kann der Verband die baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern ab einer Megawattstunde Kapazität nach § 35 BauGB, die Teil der Beschlussvorlage ist (Stand: 13. November 2025)*. „Die baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern ist ein längst überfälliger Schritt,“ erklärt Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des BEE. „Batteriespeicher sind das Rückgrat eines flexiblen Stromsystems. Sie ermöglichen es, fluktuierende erneuerbare Energien optimal zu integrieren und Netzengpässe zu vermeiden.“
Ebenfalls begrüßt der BEE die Einführung eines Schutzes des Eigenverbrauchs nach § 13a EnWG. Allerdings warnt der Verband vor erheblichen Fehlsteuerungen: Im aktuellen Entwurf können Netzbetreiber Anlagen direkt abregeln, ohne nachweisen zu müssen, dass keine alternativen Steuerungsmöglichkeiten bestanden. „Das widerspricht dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit und gefährdet die Akzeptanz bei Betreiberinnen und Betreibern dezentraler Anlagen“, so Heinen-Esser.
Die geplante gemeinsame Internetplattform für den Netzzugang (§ 20b EnWG) bewertet der BEE als Schritt in Richtung mehr Transparenz und Effizienz. Für eine erfolgreiche Umsetzung fordert der Verband jedoch eine verbindliche Frist, Unterstützung für überlastete Netzbetreiber und einheitliche technische Standards.
Bei Biomethananlagen zeigt sich der BEE mit der vorgesehenen Übergangsregelung für die auslaufende Gasnetzzugangsverordnung zwar zufrieden, vermisst aber eine dauerhafte Lösung. „Um der Schlüsselrolle von Biomethan in der klimaneutralen Gasversorgung Rechnung zu tragen, müssen Biomethananlagen auch künftig Vorrang beim Netzanschluss erhalten und bei den Anschlusskosten privilegiert werden,“ betont Heinen-Esser.
EnWG-Novelle: Neue Regeln für Batteriespeicher und Netzzugang
Die EnWG-Novelle bringt Veränderungen für die Praxis von Batteriespeichern, Eigenverbrauch und Netzzugang.* Während der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) die grundsätzliche Ausrichtung begrüßt, wie im ersten Kapitel dargestellt, zeigen sich in der konkreten Ausgestaltung teils erhebliche Differenzen zwischen politischer Absicht und praktischer Umsetzung.
Ein zentraler Punkt betrifft die baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern. Hier zeigt sich eine Diskrepanz: Die Pressemitteilung des BEE spricht von einer Privilegierung "ab einer Megawattstunde Kapazität" (Stand: 13. November 2025).* Dieser Wert könnte in der Praxis zu unterschiedlichen Interpretationen der Schwellenhöhe für die Privilegierung führen.
| Quelle | Formulierung | Einheit | Stand/Datum |
|---|---|---|---|
| BEE-Pressemitteilung | "ab einer Megawattstunde Kapazität" | MWh | 13. November 2025 |
Batteriespeicher: Baurecht vs. Praxis
Die baurechtliche Privilegierung stellt einen wichtigen Schritt dar, um den Ausbau von Energiespeichern zu beschleunigen. Bei Genehmigungen ab einer Megawattstunde Kapazität wird das Vorhaben als privilegiert eingestuft, um ein zügiges bauplanungsrechtliches Verfahren zu gewährleisten (Stand: November 2025). Großbatteriespeicher im Außenbereich mit mindestens einer Megawattstunde Kapazität werden nun eigenständig baurechtlich privilegiert zugelassen (Stand: 12. November 2025).*
Diese Regelungen sind für die Integration erneuerbarer Energien von zentraler Bedeutung, da sie Planungssicherheit schaffen und administrative Hürden abbauen. Der Ausbau von Energiespeicheranlagen genießt Vorrang in der Schutzgüterabwägung, und Netzentgelte für Speicher werden flexibilisiert (Stand: November 2025).*
Steuerungspflichten und Netzstabilität
Die EnWG-Novelle 2025 führt Steuerungspflichten mit Übergangsfristen ein, die Netzbetreiber und Betreiber steuerbarer Anlagen betreffen (Stand: Februar/Oktober 2025).* Diese Neuregelung zielt darauf ab, die Netzstabilität angesichts wachsender Anteile fluktuierender erneuerbarer Energien zu gewährleisten.
Allerdings gibt es kritische Punkte: Die Möglichkeit für Netzbetreiber, Anlagen direkt abzuregeln, ohne Nachweis alternativer Steuerungsmöglichkeiten, wird als problematisch angesehen. Diese Regelung könnte das Prinzip der Verhältnismäßigkeit infrage stellen und die Akzeptanz dezentraler Energieerzeugung gefährden.
Die technischen und operativen Folgen dieser Steuerungspflichten sind vielfältig. Sie erfordern von Anlagenbetreibern zusätzliche technische Einrichtungen zur Fernsteuerung und von Netzbetreibern entsprechende Steuerungssysteme. Gleichzeitig bietet die geplante gemeinsame Internetplattform für den Netzzugang Potenzial für mehr Transparenz und Effizienz im Netzmanagement.
Die rechtlichen Instrumente der Novelle bilden somit einen Rahmen, der einerseits den Ausbau beschleunigen soll, andererseits aber auch neue Herausforderungen für die Praxis schafft. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung wird zeigen, ob die Balance zwischen Netzstabilität, Ausbaudynamik und Betreiberinteressen gelingt.
Rechtliche Grundlagen für Energiespeicher im Überblick
Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bringt 2025 wesentliche Veränderungen für den Ausbau von Energiespeichern und erneuerbaren Energien. Die baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern ab 1 MW nach § 35 BauGB ist Teil der Beschlussvorlage, wie der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) in seiner Stellungnahme vom 13. November 2025 bestätigt.*
Bei Genehmigungen ab 1 MW wird das Vorhaben als privilegiert eingestuft, um ein zügiges bauplanungsrechtliches Verfahren zu gewährleisten.*
Großbatteriespeicher mit mindestens einer Megawattstunde im Außenbereich werden nun eigenständig baurechtlich privilegiert zugelassen, was die politische Umsetzung der Novelle unterstreicht (Stand: 12. November 2025).*
Die EnWG-Novelle 2025 führt Steuerungspflichten mit Übergangsfristen ein, die Netzbetreiber und Betreiber steuerbarer Anlagen betreffen, zur Verbesserung der Netzstabilität und Integration erneuerbarer Energien (Stand: Februar/Oktober 2025).*
Der Ausbau von Energiespeicheranlagen genießt Vorrang in der Schutzgüterabwägung, und Netzentgelte für Speicher werden flexibilisiert, um wirtschaftliche Speicherlösungen zu fördern (Stand: November 2025).*
Ab März 2025 entfällt die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Neuanlagen in Stunden mit negativen Strompreisen; 2024 war dies etwa 450 Stunden, was Auswirkungen auf Eigenverbrauch und Netzzugang hat (Stand: November 2025).*
Wer von der EnWG-Novelle betroffen ist
Die geplante Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes bringt nicht nur technische Regeländerungen mit sich, sondern hat konkrete Auswirkungen auf verschiedene Akteure der Energiewende. Während einige Gruppen von den Neuerungen profitieren, sehen sich anderen mit neuen Herausforderungen konfrontiert.
Besonders betroffen sind drei zentrale Akteursgruppen:
- Betreiber dezentraler Erneuerbare-Energien-Anlagen, die von veränderten Abregelungsregeln betroffen sind*
- Projektentwickler von Batteriespeichern, für die die baurechtliche Privilegierung ab 1 MW entscheidend ist*
- Biomethanbetreiber, die trotz Übergangsregelung weiter auf eine dauerhafte Nachfolgelösung warten
Die geänderte Abregelungspraxis stellt Betreiber dezentraler Anlagen vor neue Unsicherheiten. Netzbetreiber können künftig Anlagen direkt steuern, ohne alternative Lösungen ausschöpfen zu müssen. Diese Regelung könnte die Wirtschaftlichkeit bestehender Projekte beeinträchtigen und die Investitionsbereitschaft in neue dezentrale Anlagen dämpfen.*
Für Batteriespeicher-Projekte bringt die Novelle einen wichtigen Fortschritt. Die baurechtliche Privilegierung ab 1 MW erleichtert die Realisierung von Speichervorhaben und unterstützt damit den notwendigen Ausbau der Flexibilitätsoptionen im Stromsystem.*
Biomethan-Projekte befinden sich in einer Übergangsphase. Für die auslaufende Gasnetzzugangsverordnung fehlt allerdings eine dauerhafte Lösung für den Netzanschluss und die Kostenprivilegierung. Diese Ungewissheit könnte den weiteren Ausbau der klimaneutralen Gasversorgung beeinträchtigen.*
Netzbetreiber wiederum stehen vor der Herausforderung, die neuen Regelungen zur Abregelung und die geplante Internetplattform für den Netzzugang umzusetzen. Während die Plattform langfristig zu mehr Transparenz und Effizienz führen könnte, benötigen viele Netzbetreiber Unterstützung bei der technischen Implementierung.
Die Kommunen als Genehmigungsbehörden profitieren von klaren Vorgaben zur baurechtlichen Privilegierung, müssen aber gleichzeitig die Interessen aller Beteiligten bei der Umsetzung der Energiewende vor Ort ausbalancieren.
Offene Fragen und nächste Schritte
Die EnWG-Novelle wirft mehrere offene Punkte auf, die in den kommenden Monaten geklärt werden müssen. Die Frage nach verbindlichen Schwellenwerten für die Abregelung dezentraler Anlagen bleibt ebenso offen wie die Ausgestaltung der technischen Standards für die geplante gemeinsame Internetplattform. Während der BEE die Plattform grundsätzlich begrüßt, fehlt bisher eine verbindliche Umsetzungsfrist für Netzbetreiber.
Besonders dringlich ist die Klärung der dauerhaften Regelung für Biomethananlagen. Die aktuelle Übergangslösung verhindert kurzfristige Versorgungslücken, bietet aber keine Planungssicherheit für Investitionen in diese Schlüsseltechnologie.
Die Redaktion verfolgt die Entwicklungen zu diesen Fragen kontinuierlich und berichtet darüber.
Die in diesem Beitrag enthaltenen Aussagen und Daten stammen aus einer Pressemitteilung des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE).
Weiterführende Quellen:
- „Bei Genehmigungen ab einer Megawattstunde Kapazität wird das Vorhaben als privilegiert eingestuft, um ein zügiges bauplanungsrechtliches Verfahren zu gewährleisten (Stand: November 2025).“ – Quelle: https://www.energie-experten.org/news/neuregelung-35-baugb-batteriespeicher-ab-1-mwh-kuenftig-privilegierte-vorhaben-im-aussenbereich
- „Die EnWG-Novelle 2025 führt Steuerungspflichten mit Übergangsfristen ein, die Netzbetreiber und Betreiber steuerbarer Anlagen betreffen, zur Verbesserung der Netzstabilität und Integration erneuerbarer Energien (Stand: Februar/Oktober 2025).“ – Quelle: https://www.forum-verlag.com/fachwissen/energie-und-umwelt/enwg/
- „Ab März 2025 entfällt die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Neuanlagen in Stunden mit negativen Strompreisen; 2024 war dies etwa 450 Stunden, was Auswirkungen auf Eigenverbrauch und Netzzugang hat (Stand November 2025).“ – Quelle: https://www.memodo.de/m/photovoltaik-news/enwg-novelle-2025/
- „Großbatteriespeicher mit mindestens einer Megawattstunde im Außenbereich werden nun eigenständig baurechtlich privilegiert zugelassen, was die politische Umsetzung der Novelle unterstreicht (Stand: 12. November 2025).“ – Quelle: https://www.pv-magazine.de/2025/11/12/privilegierung-fuer-bau-von-speichern-im-aussenbereich-so-gut-wie-beschlossen/
- „Der Ausbau von Energiespeicheranlagen genießt Vorrang in der Schutzgüterabwägung, und Netzentgelte für Speicher werden flexibilisiert, um wirtschaftliche Speicherlösungen zu fördern (Stand: November 2025).“ – Quelle: https://www.erneuerbareenergien.de/transformation/speicher/novelle-des-energiewirtschaftsgesetzes-staerkt-speicherausbau
9 Antworten
Ich finde das Thema sehr wichtig und bin froh über Fortschritte bei Batteriespeichern! Aber wie sieht es mit der Unterstützung für überlastete Netzbetreiber aus?
Die Änderungen im EnWG sind wirklich nötig, aber sie müssen gut durchdacht sein. Ich hoffe auf eine balancierte Lösung zwischen Netzstabilität und dem Ausbau erneuerbarer Energien.
Ich bin gespannt auf die Internetplattform für den Netzzugang. Das könnte tatsächlich zu mehr Transparenz führen! Aber braucht es dafür nicht auch klare Fristen? Wie seht ihr das?
Gute Frage! Ohne Fristen könnte es ja wieder dauern und nichts passiert! Was haltet ihr von den neuen Standards für technische Lösungen?
Ich denke auch, dass klare Vorgaben wichtig sind! Sonst gibt es keine Sicherheit für Investoren und Betreiber.
Die Kritik an der direkten Abregelung finde ich auch berechtigt. Wenn Netzbetreiber einfach abregeln können ohne Nachweis, kann das echt problematisch werden für viele Betreiber dezentraler Anlagen.
Das stimmt! Wir müssen auch schauen, wie sich das auf zukünftige Projekte auswirkt. Ich hoffe, dass die Verantwortlichen diese Bedenken ernst nehmen.
Ich finde die Idee von der baurechtlichen Privilegierung von Batteriespeichern echt gut. Es ist wichtig für die Energiewende! Aber was denkt ihr, wie lange dauert es bis wir die ersten Ergebnisse sehen?
Ja, das ist ein wichtiger Schritt! Ich hoffe nur, dass die Umsetzung nicht so lange dauert. Was haltet ihr von den neuen Regelungen zur Abregelung?