– EnWG-Novelle soll Netzanschlussverfahren und Energy Sharing beschleunigen
– BEE fordert Standardisierung und Digitalisierung für schnellere Netzanschlüsse
– Energy Sharing sollte nach Radius statt nach Netzgebieten organisiert werden
EnWG-Novelle: BEE fordert entscheidende Weichenstellungen
Am 15. Oktober 2025 berät der Bundestagsausschuss Wirtschaft und Energie in öffentlicher Anhörung die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) nutzt diesen Termin, um zentrale Verbesserungen bei Netzanschlussverfahren und Energy Sharing einzufordern. Der Verband sieht dringenden Nachbesserungsbedarf, um die Energiewende praktisch umsetzbar zu machen.
„Die Netzanschlussverfahren müssen beschleunigt werden. Ein zentraler Hebel dafür ist die Standardisierung bei Anforderungen für Ausstattung und Hardware bei den rund 900 Verteilnetzbetreibern“, betont BEE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm. „Es ist weder pragmatisch noch dem Ausbau zuträglich, dass hier jeder Netzbetreiber eigene Anforderungen stellt.“ Eine einheitliche Regelung würde Verfahren vereinfachen, Märkte vergrößern und Kosten senken.
Auch bei der Digitalisierung der Netzbetreiber-Plattformen ortet der Verband erheblichen Handlungsbedarf. „Eigentlich sind die Netzbetreiber schon heute gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Plattformen umfassend zu digitalisieren. Leider gibt es hier aber ein klares Umsetzungsdefizit“, so Axthelm. Eine konsequente Digitalisierung brächte nicht nur Transparenz über Netzzustände und Kapazitäten, sondern würde ebenfalls Netzanschlüsse beschleunigen.
Beim Energy Sharing begrüßt der BEE zwar die frühe Adressierung europäischer Vorgaben, sieht jedoch in der konkreten Ausgestaltung Korrekturbedarf. „Maßgeblich für die Teilnahme am Energy Sharing sollte ein Radius um die jeweilige Erzeugungsanlage sein, nicht eine Aufteilung nach Bilanz- oder Netzgebieten“, fordert Axthelm. „Denn wer eine EE-Anlage in seinem direktem Umfeld und Sichtfeld hat, sollte ihre Energie auch nutzen können – egal, wie Gebiete zugeschnitten sind.“
Die vollständige Stellungnahme des BEE zur EnWG-Novelle steht unter https://www.bee-ev.de/service/publikationen-medien/beitrag/stellungnahme-zur-enwg-novelle-juli-2025 zur Verfügung.
Netzanschlüsse: Standardisierung und Digitalisierung
Die Fragmentierung der deutschen Netzlandschaft stellt eine zentrale Hürde für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien dar. Mit rund 900 Verteilnetzbetreibern (Stand: Mai 2024) existiert ein Flickenteppich unterschiedlicher Prozesse und Anforderungen, der Planung und Realisierung von Anlagen verzögert. Jeder Netzbetreiber kann eigene Datenformate, Hardwarevorgaben und Antragsverfahren definieren – eine Praxis, die weder pragmatisch noch dem Ausbau zuträglich ist.
Stand der Digitalisierung
Die Digitalisierung der Netzanschlussverfahren in der Niederspannung zeigt sich laut Bitkom noch durchwachsen (Stand: Mai 2024). Obwohl einheitliche Leistungsparameter bereits definiert wurden, fehlt eine verbindliche, übergreifende Anwendung. Die rund 900 Verteilnetzbetreiber erheben unterschiedliche Daten, was zu Medienbrüchen und Ineffizienzen führt. Diese mangelnde Harmonisierung verhindert transparente Einblicke in Netzzustände und tatsächliche Kapazitäten – Informationen, die für eine zügige Anschlussplanung essenziell wären.
Standardisierungsbedarf
Bereits im Juli 2024 forderte der Verband kommunaler Unternehmen einheitliche Standardprozesse und digitale Abwicklung sämtlicher Prozessschritte im Netzanschluss für alle Spannungsebenen im Verteilnetz. Einen Monat später empfahl das Konzeptpapier von BMWK und Bundesnetzagentur, die gesamte Kommunikation zwischen Netzbetreibern und Anschlussnehmern über ein zentrales Online-Portal zu standardisieren, um Prozessschritte von der Anfrage bis zur Umsetzung zu automatisieren (Stand: August 2024).
Die regulatorische Entwicklung zeigt Bewegung: Der Gesetzentwurf zur EnWG-Novelle vom Februar 2025 sieht verpflichtende technische Anforderungen für steuerbare Erzeugungsanlagen und digitale Bestellstrecken für EE-Anlagen vor (Stand: 25.02.2025). Trotz dieser rechtlichen Weichenstellung bleiben jedoch erhebliche Umsetzungsdefizite in der Praxis bestehen.
| Datum/Stand | Maßnahme/Empfehlung | Relevanz für Netzanschluss | Quelle |
|---|---|---|---|
| Mai 2024 | Analyse der Digitalisierungsdefizite bei 900 Verteilnetzbetreibern | Identifiziert Fragmentierung als Haupthindernis | Bitkom |
| Juli 2024 | Forderung nach einheitlichen Standardprozessen | Ziel: Vereinheitlichung über alle Spannungsebenen | Verband kommunaler Unternehmen |
| August 2024 | Empfehlung zentraler Online-Portale | Automatisierung von Anfrage bis Umsetzung | BMWK/Bundesnetzagentur |
| 25.02.2025 | Gesetzentwurf mit technischen Pflichten | Verpflichtende Standards für EE-Anlagen | EnWG-Novelle |
Die chronologische Entwicklung von der Problemdiagnose bis zur geplanten Regulierung unterstreicht die Dringlichkeit standardisierter Lösungen. Während der Gesetzgeber bereits technische Pflichten vorsieht, hängt der Erfolg maßgeblich von der konsequenten Umsetzung in der Fläche ab.
Energy Sharing: Rechtlicher Rahmen und Kritik
Energy Sharing ermöglicht mehreren Haushalten oder Unternehmen, gemeinsam erzeugten Ökostrom aus einer lokalen Anlage zu nutzen – etwa aus einer Bürgerenergiegenossenschaft oder einer Gewerbehalle mit großem Solardach. Diese gemeinschaftliche Energienutzung stärkt die regionale Wertschöpfung und eröffnet Verbrauchern direkten Zugang zu erneuerbaren Energien.
Rechtlicher Rahmen
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht im Zusammenhang mit Energy Sharing weiteren Handlungsbedarf. Kritisch bewertet der Verband, dass die Teilnahme am Energy Sharing aktuell nach Bilanz- oder Netzgebieten aufgeteilt werden soll. Der BEE plädiert stattdessen für einen Radius um die jeweilige Erzeugungsanlage als maßgebliches Kriterium. Diese Lösung würde sicherstellen, dass Verbraucher die Energie aus Anlagen in ihrem direkten Umfeld – etwa einer sichtbaren Windkraft- oder PV-Anlage – auch tatsächlich nutzen können, unabhängig von administrativen Gebietszuschnitten.
Die unterschiedlichen Perspektiven auf die Ausgestaltung des Energy Sharing zeigen verschiedene Vor- und Nachteile auf:
- Für Verbraucher bedeutet ein Radiusmodell mehr direkte Teilhabe und eine stärkere Identifikation mit der lokalen Energiewende.
- Netzbetreiber stehen vor der Herausforderung, die physikalischen Gegebenheiten des Netzes mit neuen, verbrauchernäheren Teilnahmemodellen in Einklang zu bringen.
- Politik und Regulierung müssen einen Ausgleich finden zwischen der gewünschten Vereinfachung für Verbraucher und der Notwendigkeit einer stabilen und sicheren Netzintegration.
Die Diskussion um die konkrete Ausgestaltung des Energy Sharing verdeutlicht, dass die rechtliche Präzisierung ein wichtiger Schritt war, die praktische Umsetzung aber weitere Anpassungen erfordert, um das Potenzial der gemeinschaftlichen Energienutzung voll auszuschöpfen.
Folgen für Ausbau und Nutzer
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Erneuerbare-Energien-Anlagen digitale Bestellprozesse für Netzanschlüsse nutzen. Diese Veränderung bringt spürbare Konsequenzen für Haushalte, Energie-Initiativen und regionale Akteure mit sich. Einerseits verspricht die Digitalisierung schnellere Rückmeldungen und vereinfachte Abläufe – andererseits zeigen sich erste Engpässe in den Systemen. Diese Entwicklung unterstreicht die Dringlichkeit von Standardisierung und Digitalisierung.
Für Privathaushalte bedeutet die Umstellung konkret: Anträge lassen sich zwar schneller stellen, doch die Bearbeitung stockt häufig wegen überlasteter Kapazitäten. Energiegenossenschaften und regionale Projekte spüren den Effekt besonders deutlich – sie planen oft mehrere Anlagen parallel und sind auf zuverlässige Zeitpläne angewiesen. Die fragmentierten Anforderungen verschiedener Netzbetreiber erschweren dabei skalierbare Lösungen, obwohl gerade Standardisierung Kosten senken und Märkte vergrößern könnte.
Die digitale Pflicht zwingt alle Beteiligten zu mehr Effizienz, stößt jedoch an praktische Grenzen. Netzbetreiber müssen ihre Plattformen nun tatsächlich flächendeckend digitalisieren, was Transparenz über Netzzustände und Kapazitäten bringen soll. Für Endverbraucher wird spürbar: Die Energiewende beschleunigt sich technisch, braucht aber gleichzeitig robuste Strukturen, um mit der dynamischen Nachfrage Schritt zu halten.
Ausblick: Umsetzungsschritte und offene Fragen
Die öffentliche Anhörung am 15. Oktober 2025 markiert den Startpunkt für konkrete Umsetzungsmaßnahmen. Politik und Netzbetreiber stehen nun in der Pflicht, die Forderungen nach Standardisierung bei Netzanschlüssen und Digitalisierung der Plattformen zügig umzusetzen. Parallel muss die rechtliche Präzisierung zur Energy-Sharing-Regelung zeitnah erfolgen, um die regionale Energiewende für alle Verbraucher praktikabel zu gestalten.
Die Angaben und Zitate in diesem Artikel stammen aus einer Pressemitteilung des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE).
Weiterführende Quellen:
- „Die Digitalisierung der Netzanschlussverfahren in der Niederspannung ist noch durchwachsen, da rund 900 Verteilnetzbetreiber unterschiedliche Daten erheben und trotz bereits geschaffener einheitlicher Leistungsparameter keine verbindliche übergreifende Anwendung besteht (Stand: Mai 2024).“ – Quelle: https://www.bitkom.org/sites/main/files/2024-05/digitalisierungdernetzanschlussverfahren.pdf
- „Der Verband kommunaler Unternehmen fordert einheitliche Standardprozesse und digitale Abwicklung sämtlicher Prozessschritte im Netzanschluss für alle Spannungsebenen im Verteilnetz (Stand: Juli 2024).“ – Quelle: https://www.vku.de/fileadmin/user_upload/Energiewirtschaft/240725_VKU-SN_Konzeptpapier_digitaler_Netzanschluss.pdf
- „Das Konzeptpapier von BMWK und Bundesnetzagentur empfiehlt, die gesamte Kommunikation zwischen Netzbetreibern und Anschlussnehmern über ein zentrales Online-Portal zu standardisieren, um Prozessschritte von Anfrage bis Umsetzung zu automatisieren (Stand: August 2024).“ – Quelle: https://zia-deutschland.de/wp-content/uploads/2024/08/240801_ZIA-Stellungnahme_Standardisierung-von-Netzanschlussen.pdf
- „Der Gesetzentwurf zur EnWG-Novelle vom Februar 2025 sieht verpflichtende technische Anforderungen für steuerbare Erzeugungsanlagen und digitale Bestellstrecken für EE-Anlagen ab dem 1. Januar 2025 vor (Stand: 25.02.2025).“ – Quelle: https://www.horizonte.group/novelle-des-energiewirtschaftsrechts-2025/
- „Die Bundesregierung präzisiert in der EnWG-Novelle August 2025 die Definition von Kundenanlagen und regelt die betriebliche Eigenversorgung erstmals rechtssicher, was für die Ausgestaltung von Energy Sharing relevant ist (Stand: 6.8.2025).“ – Quelle: https://gunnercookede.com/neue-enwg-novelle-bringt-licht-und-neue-fragen/
- „Mit der EnWG-Novelle 2025 wurde Energy Sharing explizit geregelt und die Rahmenbedingungen gestärkt, um die gemeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und Akteursvielfalt zu ermöglichen (Stand: Oktober 2025).“ – Quelle: https://www.neueenergie.net/artikel/politik/deutschland/enwg-novelle-staerkt-energy-sharing
- „EE-Anlagen müssen ab dem 1. Januar 2025 digitale Bestellprozesse nutzen; die Anzahl der monatlichen Netzanschlussanfragen ist mittlerweile so hoch wie zuvor im ganzen Jahr, was den Handlungsdruck bei Standardisierung und Digitalisierung verdeutlicht (Stand: August 2025).“ – Quelle: https://itemsnet.de/itemsblogging/die-neuen-pflichten-um-den-netzanschluss-was-die-neue-enwg-novelle-vorsieht/
11 Antworten
Ich bin gespannt auf den Fortschritt dieser Gesetzesnovelle! Die Digitalisierung sollte uns allen helfen schneller ans Ziel zu kommen.
Ich hoffe wirklich das diese Änderungen in der EnWG-Novelle auch durchgesetzt werden können! Die jetzige Lage ist einfach zu chaotisch und unübersichtlich. Was denkt ihr über die Umsetzbarkeit dieser Maßnahmen?
Das sehe ich genauso! Wenn nichts passiert bleibt alles beim Alten und wir stecken fest!
‚Die Fragmentierung der Netzlandschaft‘ klingt kompliziert! Ich hoffe, dass die neue Novelle da hilft. Was denkt ihr darüber? Sind unsere Politiker bereit für solche Veränderungen?
‚Ob sie bereit sind oder nicht, bleibt abzuwarten! Aber ich bin skeptisch gegenüber den Umsetzungsschritten.‘
‚Die Politik muss handeln! Ich glaube an die Wichtigkeit von schnellem Handeln im Bereich erneuerbare Energien.‘
Die Idee von Energy Sharing klingt spannend, aber ich frage mich, wie das in der Praxis funktionieren soll? Wenn jeder nach Radius teilnehmen kann, wird das nicht zu Problemen führen?
Das könnte wirklich schwierig werden! Vielleicht sollten wir mehr über mögliche Lösungen nachdenken? Hat jemand Vorschläge?
Ich finde die Idee von der EnWG-Novelle sehr gut, besonders die Forderung nach Standardisierung. Es ist echt an der Zeit, dass die Netzbetreiber hier klare Vorgaben bekommen. Hat jemand Erfahrung mit den aktuellen Antragsverfahren?
Ja, ich habe schon einen Antrag gestellt und es war wirklich kompliziert. Eine Vereinheitlichung würde vieles erleichtern. Was haltet ihr von der Digitalisierung, bringt das wirklich Vorteile?
Ich denke auch, dass Digitalisierung wichtig ist! Transparenz ist notwendig. Aber was ist mit den Kosten für die Verbraucher? Werden die nicht auch steigen?