...
Berlin (ots) - Anlässlich des Europäischen Tags des Gedenkens an den Genozid an den Sinti und Roma am 2. August erinnert das Deutsche Institut für Menschenrechte an ein düsteres Kapitel der Geschichte: Vor 80 Jahren wurden in der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 die letzten verbleibenden Sinti und Roma im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau von der SS ermordet. Dieser Völkermord, bekannt als "Porajmos" ("das Verschlingen"), hallt bis heute nach und macht deutlich, dass eine vollständige Wiedergutmachung und Anerkennung des begangenen Unrechts weiterhin aussteht. Trotz einiger Fortschritte, wie der Berufung eines Beauftragten gegen Antiziganismus, fordert das Institut eine umfassende Umsetzung aller Empfehlungen zur Aufarbeitung und Entschädigung.
Werbung auf Nachrichtenseiten nervt dich auch? Uns genauso.
Leider ist sie für viele Plattformen überlebenswichtig – aber wir wollen einen anderen Weg gehen. Bei uns steht der Inhalt im Fokus, nicht blinkende Banner oder störende Pop-ups. Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat und du unsere werbefreie Arbeit unterstützen möchtest, freuen wir uns riesig über einen Kaffee. Mit deiner Unterstützung hilfst du uns, auch in Zukunft unabhängig, leserfreundlich und voller Mehrwert zu bleiben.

Bremen (VBR) – Der Europäische Tag des Gedenkens an den Genozid an den Sinti und Roma, der am 2. August begangen wird, wirft ein Licht auf ein düsteres Kapitel der Geschichte, das bis heute nachhallt. Das Deutsche Institut für erinnert an die tragischen Ereignisse und die anhaltenden Auswirkungen.

Grausame Nacht in Auschwitz-Birkenau

In der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 wurde das sogenannte „Zigeunerlager“ im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau von der SS liquidiert. Die letzten überlebenden Sinti und Roma, ungefähr 23.000 Menschen, darunter viele Frauen, Kinder und ältere Personen, wurden ermordet. Dieser Akt markierte das Ende einer systematischen Vernichtung, die bereits seit Jahren betrieben wurde.

Der Völkermord an Sinti und Roma

Der Porajmos, das „Verschlingen“, steht für den Völkermord an den Sinti und Roma während der NS-Herrschaft. Hunderttausende fielen dieser brutalen Verfolgung zum Opfer, viele von ihnen in Vernichtungslagern oder während Massenerschießungen durch die Wehrmacht, Polizei und SS.

Nachwirkungen und anhaltende Diskriminierung

Die Nachwirkungen dieses Völkermords sind noch heute spürbar. Überlebende und ihre Nachkommen leiden weiterhin unter sozialer, politischer und ökonomischer Marginalisierung. Eine umfassende Anerkennung und Wiedergutmachung blieb ihnen lange Zeit verwehrt, und das Unrecht wurde durch ehemalige Täter bewusst behindert. Trotz jahrzehntelanger Verdrängung bleibt der in der Gesellschaft präsent.

Aktuelle Diskriminierung und Gewalt

Die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus dokumentierte allein im Jahr 2023 über 1.200 Fälle von verbaler Herabwürdigung und Diskriminierung gegenüber Sinti und Roma. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Vorurteile und der Hass weiterhin allgegenwärtig sind.

Unabhängige Kommission Antiziganismus

Im Jahr 2019 richtete der Bundestag die Unabhängige Kommission Antiziganismus ein. Zwei Jahre später legte diese Kommission einen Abschlussbericht vor, der dringende Empfehlungen für eine „nachholende Gerechtigkeit“ umfasste. Einige dieser Empfehlungen wurden umgesetzt, etwa die Berufung eines Beauftragten gegen Antiziganismus und die Einrichtung einer Bund-Länder-Kommission. Dennoch fehlen umfassende Entschädigungen und eine vollständige Aufarbeitung des Nachkriegsunrechts.

Appell an die Bundesregierung

Das Deutsche Institut für Menschenrechte appelliert eindringlich an die Bundesregierung und den Bundestag, sämtliche Empfehlungen der Kommission vollständig umzusetzen. Nur durch diese Maßnahmen kann den Überlebenden und ihren Familien die Gerechtigkeit zuteilwerden, die sie verdienen. Zudem würde dies einen bedeutenden Beitrag zum Schutz vor weiterem Antiziganismus und Rassismus leisten.

Die dauerhaften Wunden des Porajmos: Eine mahnende Erzählung

Der Völkermord an den Sinti und Roma ist nicht der einzige Fall systematischer Verfolgung und Ermordung ethnischer Gruppen. Auch der Holocaust an den Juden sowie der Genozid in Ruanda sind Beispiele für die tiefen Narben, die solche Verbrechen hinterlassen. Ähnlich wie bei den Sinti und Roma kämpfen die Überlebenden und deren Nachkommen mit den Folgen dieser Tragödien.

Der Internationale Strafgerichtshof hat es sich zur Aufgabe gemacht, solche Verbrechen zu ahnden und das Recht der Betroffenen auf Gerechtigkeit zu wahren. Dennoch zeigen diese Beispiele, wie wichtig die Aufarbeitung und die Wahrung der Erinnerung sind, um zukünftige Generationen zu sensibilisieren und ähnliche Gräueltaten zu verhindern.

Der Blick auf die Vergangenheit dient als Mahnung, die Gegenwart und Zukunft menschlicher zu gestalten. Es ist von immenser Bedeutung, dass wir gemeinsam gegenwärtige Ungerechtigkeiten anprangern und bekämpfen. Der Europäische Holocaust- für Sinti und Roma sowie die Arbeit der Kommission und der Melde- und Informationsstelle tragen dazu bei, das Bewusstsein für dieses andauernde Problem zu schärfen. Nur gemeinsames Engagement kann dazu führen, dass die Wunden des Porajmos heilen und die Gesellschaft gegen alle Formen von Rassismus resistent wird.


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Menschenrechtsinstitut empfiehlt umfassende Entschädigung der Überlebenden des …

Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Original-Inhalt von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.

Menschenrechtsinstitut empfiehlt umfassende Entschädigung der Überlebenden des ...

9 Antworten

  1. Ich wusste gar nicht, dass es eine Melde- und Informationsstelle für Antiziganismus gibt. Gut, dass es sowas gibt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


[link-whisper-related-posts]

Das könnte Sie auch interessieren