Entgeltfortzahlung auf Rekordhoch: 82 Milliarden Euro Kosten durch steigenden Krankenstand belasten deutsche Wirtschaft

Arbeitgeber zahlten 2024 laut IW-Studie insgesamt 82 Milliarden Euro an Löhnen und Sozialabgaben weiter – mehr als doppelt so viel wie 2010 und ein Plus von 10 Milliarden in drei Jahren. Hauptursache ist neben gestiegenen Beschäftigtenzahlen und Löhnen der hohe Krankenstand. Die Forscher warnen, dass diese Rekordkosten die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen belasten. Sie fordern daher umfassende Reformen, etwa Karenztage oder eine Reduzierung der Lohnfortzahlung, um unnötige Ausgaben zu senken.
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– 82 Mrd. Euro Entgeltfortzahlung und Sozialabgaben 2024 – mehr als doppelt seit 2010.
– IW-Studie: Hoher Krankenstand, mehr Beschäftigte und Lohnanstieg erhöhen Arbeitgeberkosten.
– Familienunternehmer fordern Karenztage, Reduzierung der Lohnfortzahlung und weitere Steuerungsinstrumente.

Rekordhöhe bei Entgeltfortzahlungen belastet Unternehmen massiv

Im Jahr 2024 zahlten Arbeitgeber in Deutschland insgesamt 82 Milliarden Euro für die Entgeltfortzahlung erkrankter Beschäftigter – eine Summe, die sich aus 69 Milliarden Euro an weitergezahlten Löhnen und Gehältern sowie 13 Milliarden Euro an Sozialabgaben zusammensetzt. Diese Summe ist mehr als doppelt so hoch wie noch 2010 und stieg allein in den letzten drei Jahren um 10 Milliarden Euro. Die Kostenexplosion hat mehrere Gründe: eine größere Zahl von Beschäftigten, höhere Löhne – und vor allem der anhaltend hohe Krankenstand.

Marie-Christine Ostermann, Präsidentin der Familienunternehmer, warnt vor den Konsequenzen dieser Entwicklung: „Die deutsche Wirtschaft krankt auch am hohen Krankenstand der Beschäftigten. Und das in einer Phase, in der sie selbst auch angeschlagen ist. Jeder zusätzliche Euro auf der Ausgabenseite zehrt an der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf dem Weltmarkt.“ Die Belastung durch Lohnfortzahlungen trifft die Wirtschaft demnach in einer ohnehin schwierigen Zeit.

Ein wichtiger Faktor liegt nach Ostermann auch im deutschen Gesundheitssystem, dessen niedrigschwelliger Zugang zu Leistungen als Kostenfalle wirkt: „Der Hausärzteverband verzeichnet in Deutschland sehr viele Arzt-Patienten-Kontakte, von denen nicht alle unbedingt notwendig gewesen wären.“ Um die Ausgaben einzudämmen, fordert sie deshalb konkrete Reformen und eine offen geführte Debatte über mögliche Gegenmaßnahmen. Ihre Forderungen umfassen unter anderem eine Prüfung der Kontaktpauschale für Arztbesuche, die Einführung von Karenztagen sowie die Reduzierung der Lohnfortzahlung von 100 auf 80 Prozent.

Ostermann macht deutlich: „Es ist höchste Zeit, endlich kluge Steuerungsinstrumente einzuführen, um auch hier unnötige Ausgaben so weit wie nur möglich zu reduzieren. Dabei darf es keine Denkverbote geben. Alle Optionen müssen auf den Tisch […] Ansonsten steuert das Unternehmertum in Deutschland auf zunehmende Auszehrung zu, die selbst mit den modernsten Mitteln zur Steigerung der Produktivität nicht auszugleichen sind.“ Diese Position unterstreicht die Dringlichkeit eines Umdenkens, um der wirtschaftlichen Belastung durch die anhaltend hohe Zahl von Krankheitsausfällen und den damit verbundenen Kosten gerecht zu werden.

Die Kosten der Entgeltfortzahlung in Deutschland steigen stetig – im Jahr 2024 summierten sich die Arbeitgeberausgaben auf rund 69 Milliarden Euro für weitergezahlte Löhne und Gehälter erkrankter Mitarbeiter. Zusammen mit den Sozialabgaben übersteigen die Kosten somit 82 Milliarden Euro und haben sich seit 2010 mehr als verdoppelt. Neben dem Anstieg der Beschäftigtenzahlen und höheren Löhnen ist vor allem der hohe Krankenstand eine zentrale Ursache für diese Entwicklung. Die wirtschaftliche Belastung durch Krankheit ist in Deutschland damit zu einem drängenden Problem geworden, das Unternehmen, Beschäftigte und das Gesundheitssystem gleichermaßen vor Herausforderungen stellt.

Mehrere Faktoren tragen zu diesem Anstieg bei. Die demografische Entwicklung führt dazu, dass immer mehr ältere Beschäftigte im Erwerbsleben sind, die tendenziell häufiger krankheitsbedingt ausfallen. Zudem verändern sich Arbeitsbedingungen und gesellschaftliche Erwartungen: Flexiblere Arbeitsmodelle, Leistungsdruck sowie psychische Belastungen beeinflussen die Gesundheit der Beschäftigten. Dazu kommt, dass in Deutschland der Zugang zu medizinischer Versorgung vergleichsweise niedrigschwellig ist, was laut dem Hausärzteverband zu vielen Arztbesuchen führt – nicht immer sind diese medizinisch unbedingt notwendig.

Krankheitswellen und gesellschaftliche Belastung

Krankheitswellen, wie sie etwa in der Grippe-Saison oder während anderer Infektionsausbrüche auftreten, lassen die Zahl der Krankmeldungen sprunghaft ansteigen. Doch auch abseits solcher temporären Effekte zeigt sich ein allgemeiner Trend zu längeren und häufigeren Fehlzeiten. Arbeitsmarktpolitische Faktoren spielen hier eine Rolle, etwa die Zunahme von Schichtarbeit oder Beschäftigung in körperlich belastenden Berufen. Psychische Erkrankungen gewinnen zunehmend an Bedeutung und sorgen für längere Ausfallzeiten, was die Entgeltfortzahlung erheblich belastet.

In der gesellschaftlichen Debatte wird kontrovers diskutiert, wie mit dem hohen Krankenstand umzugehen ist. Während einerseits der Schutz und die Gesundheit der Beschäftigten im Mittelpunkt stehen müssen, stehen Arbeitgeber unter dem Druck, die Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden. Die Präsidentin der Familienunternehmer, Marie-Christine Ostermann, warnt: „**Die deutsche Wirtschaft krankt auch am hohen Krankenstand der Beschäftigten. Und das in einer Phase, in der sie selbst auch angeschlagen ist.**“ Jeder zusätzliche Euro für Krankheitstage zehre an der Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere auf internationalen Märkten.

Debatte um Reformen und internationale Vergleiche

Angesichts der wachsenden Lasten wird intensiv über Reformen diskutiert. Ein zentrales Thema sind Steuerungsinstrumente, die unnötige Arztbesuche und damit verbundene Kosten reduzieren könnten. Dabei sind Vorschläge im Gespräch wie die Einführung von Karenztagen, an denen Arbeitnehmer bei Krankheitsbeginn keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, oder die Anpassung der Lohnfortzahlung von 100 auf 80 Prozent. Die Familienunternehmer fordern, „es dürften keine Denkverbote geben. Alle Optionen müssen auf den Tisch“.

Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, dass es unterschiedliche Modelle zur Lohnfortzahlung und Krankheitsabsicherung gibt. Einige Länder, wie Schweden oder die Niederlande, setzen auf striktere Kontrollen und kürzere Fortzahlungspflichten, kombiniert mit einem stärkeren Engagement der Krankenkassen und Rehabilitationsangebote. Andere wiederum haben flexiblere Systeme mit einer sozialen Absicherung, die Arbeitgeber stärker entlasten, aber auch längere Krankheitszeiten kompensieren. Diese internationalen Vergleiche liefern wichtige Impulse für die deutsche Debatte, zeigen aber auch, dass Lösungen immer eine Balance zwischen Arbeitnehmerrechten, Unternehmensinteressen und gesellschaftlicher Solidarität erfordern.

Unternehmen reagieren zunehmend mit betrieblichen Gesundheitsprogrammen, um Krankheiten vorzubeugen und schnellere Wiedereingliederungen zu ermöglichen. Das Gesundheitssystem steht vor der Herausforderung, Patientenversorgung effizienter zu gestalten und Fehlanreize zu vermeiden.

Die derzeitige Entwicklung bei Krankheit und Entgeltfortzahlung verdeutlicht, wie eng Gesundheit und Wirtschaft verknüpft sind. Es ist eine komplexe Herausforderung, die politische, soziale und wirtschaftliche Dimensionen vereint und künftig weitere Reformen und innovative Ansätze erfordern wird.

Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag basieren auf einer Pressemitteilung von DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.

Gehälter und Beschäftigung in Vereinen: Recht, Steuern und Praxis

Darf ein Verein Gehälter zahlen?

Ja, ein Verein darf Gehälter zahlen. Entscheidend sind Zweck, Satzung und Rechtsform. Gemeinnützige Vereine dürfen entlohnte Mitarbeiter beschäftigen, wenn die Tätigkeit dem Satzungszweck dient und die Mittel ordnungsgemäß verwendet werden. Wichtig sind korrekte Arbeitsverträge, Abführung von Steuern und Sozialabgaben sowie Dokumentation gegenüber Finanzamt und Mitgliedern.

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Verein Mitarbeiter anstellt?

Der Verein braucht eine klare Satzungsgrundlage für die Tätigkeit, beschlossene Mittelverwendung und ein Beschäftigungsverhältnis nach Arbeitsrecht. Es muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag geben, der Rolle, Arbeitszeit, Vergütung und Kündigungsfristen regelt. Außerdem muss der Verein Arbeitgeberpflichten erfüllen: Anmeldung bei der Sozialversicherung, Lohnsteueranmeldung und Einhaltung von Arbeitsschutzgesetzen.

Wie wirkt sich Gemeinnützigkeit auf die Bezahlung von Gehältern aus?

Gemeinnützigkeit erlaubt Gehälter, solange sie angemessen und satzungsgemäß sind. Überhöhte Vergütungen können den Status gefährden. Konkrete Orientierung bieten branchenübliche Vergütungen, Marktvergleiche und Dokumentation der Entscheidungsprozesse. Das Finanzamt prüft Zweckbindung und Wirtschaftlichkeit; transparente Vergütungsregelungen reduzieren Risiko.

Welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten hat ein Verein als Arbeitgeber?

Ein Verein muss Lohnsteuer einbehalten und abführen, Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung melden und zahlen sowie Umlagen (U1/U2) und ggf. Berufsgenossenschaftsbeiträge abführen. Betriebsprüfungen und Jahresmeldungen sind zu beachten. Kleinere Mini-Job-Regelungen oder Ehrenamtsfreibeträge verändern Pflichten, aber formale Anmeldungen bleiben nötig.

Welche Unterschiede gelten zwischen Ehrenamt, Minijob und regulärer Anstellung?

Ehrenamtliche Tätigkeiten können pauschal vergütet werden (Aufwandsentschädigungen, Übungsleiterpauschale). Minijobs (450-Euro-Job) haben vereinfachte Abgabenregeln. Reguläre Anstellungen folgen dem normalen Lohnsteuer- und Sozialversicherungssystem. Verein muss jede Beschäftigungsart prüfen und passende Verträge, Abrechnungen und Meldungen vornehmen.

Wie legt ein Verein angemessene Gehälter fest, damit sie rechtssicher sind?

Praktisch helfen Vergütungsvergleiche, Leitlinien in der Geschäftsordnung und Beschlüsse des Vorstands oder der Mitgliederversammlung. Dokumentieren Sie Kriterien wie Tätigkeitsumfang, Qualifikation und Marktüblichkeit. Holen Sie bei Bedarf externe Gutachten oder Branchenzahlen ein und protokollieren Entscheidungen zur Nachweisführung gegenüber dem Finanzamt.

Welche Schritte braucht ein Verein praktisch, um Mitarbeiter anzustellen?

  1. Satzung prüfen und Beschluss fassen.
  2. Stellenprofil erstellen und Vergütung festlegen.
  3. Arbeitsvertrag vorbereiten (u. a. Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub).
  4. Anmeldung bei Sozialversicherung und Finanzamt.
  5. Lohnabrechnung monatlich erstellen und Abgaben abführen.
  6. Personalakte und Nachweise führen.

Worauf müssen Vereine bei der Lohnabrechnung besonders achten?

Korrecte Steuerklasse, Sozialversicherungsbeiträge, ggf. Pauschalversteuerung bei Minijobs und Berücksichtigung von Freibeträgen sind zentral. Dokumentieren Sie Überstunden, Krankmeldungen und Urlaubsansprüche. Nutzen Sie Software oder Steuerberater, um Fehler und Nachforderungen zu vermeiden.

Weiterführende Hinweise für Vereine: Klären Sie komplexe Fälle mit Steuerberater oder Fachanwalt, vor allem bei Gemeinnützigkeit und Vorstandsvergütung. Protokollierte Entscheidungen und transparente Regelungen schützen Organisation und Status.

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