Ein neues Bürgerrecht kann an alten Hürden hängen bleiben. Energy Sharing ist seit dem 1. Juni 2026 gesetzlich möglich. Doch parallel geplante Änderungen im EEG und beim Netzanschluss könnten lokale Solarprojekte nach Einschätzung mehrerer Verbände wieder erschweren.
Gewarnt wird davor vom Bündnis Bürgerenergie (BBEn), der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) und weiteren Organisationen. Der Referentenentwurf zur EEG-Novelle 2027 befindet sich noch in der Länder- und Verbändeanhörung und ist damit nicht endgültig beschlossen.
Was die Verbände an den Entwürfen kritisieren
Im Zentrum der Kritik stehen drei Punkte: Die geplante EEG-Novelle soll die fixe Einspeisevergütung abschaffen und zugleich die Grenze senken, ab der Anlagen ihren Strom selbst vermarkten müssen. Direktvermarktung bedeutet, dass Strom nicht mehr zu einem festen Tarif vergütet wird, sondern am Markt verkauft werden muss. Nach Angaben der Verbände gibt es für kleine Anlagen dafür bislang kaum nutzbare Angebote.
Dazu kommt das Netzanschlusspaket. Nach Darstellung der Kritiker soll der Netzanschluss in sogenannten kapazitätslimitierten Gebieten davon abhängen können, dass Betreiber auf Entschädigung für abgeregelten Strom verzichten. Wenn das Netz überlastet ist, kann eingespeister Strom zeitweise reduziert oder abgeregelt werden; diese Eingriffe heißen Redispatch. Zwei unabhängige Rechtsgutachten halten diesen Redispatch-Vorbehalt laut den Verbänden für europarechtswidrig.
Außerdem könnten Anlagenbetreiber künftig über Baukostenzuschüsse an den Kosten des Netzausbaus beteiligt werden. Die Bundesnetzagentur beschreibt Baukostenzuschüsse als einmalige Zahlung zur Deckung des Ausbaus oder der Verstärkung des vorgelagerten Netzes. Für neue Projekte ist das nicht nur eine technische, sondern vor allem eine wirtschaftliche Frage.
Energy Sharing braucht einfache Abläufe
Energy Sharing meint die gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Anlagen, etwa innerhalb von Nachbarschaften, Genossenschaften oder anderen lokalen Zusammenschlüssen. Auf dem Papier passt das zum europäischen Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher stärker an der Energiewende zu beteiligen. Die überarbeitete EU-Strommarktrichtlinie verlangt dafür eine faire, transparente und nichtdiskriminierende Behandlung. Zudem fordert die Europäische Kommission ausdrücklich den Abbau von Hürden und ein systematisches Monitoring der Entwicklung.
In Deutschland steht dieses Modell dennoch erst am Anfang. Aus Sicht der Verbände bleiben vor allem fehlende standardisierte Marktprozesse und hohe organisatorische Anforderungen ein Problem. Gerade bei kleinen Anlagen und gemeinschaftlichen Projekten entscheidet sich die Praxistauglichkeit oft daran, wie aufwendig die Abrechnung, die Vermarktung und der Netzanschluss werden.
„Mit der einen Hand führt die Bundesregierung Energy Sharing ein, mit der anderen verschlechtert sie die Rahmenbedingungen für genau diejenigen, die dieses Modell umsetzen sollen. Das passt nicht zusammen.“
Frank Späte, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS)
Die Aussage bringt den Kern des Streits auf den Punkt: Politisch wird mehr Beteiligung an der Energiewende versprochen, zugleich entstehen aus Sicht der Kritiker neue wirtschaftliche und organisatorische Hürden. Ob der Vorwurf trägt, hängt am Ende davon ab, wie der Gesetzentwurf im weiteren Verfahren verändert wird.
Für Bürgerenergieprojekte wird die Rechnung enger
Besonders sensibel reagieren Bürgerenergiegesellschaften, Energiegenossenschaften und kommunale Projekte auf solche Änderungen. Sie sind an ihre Region gebunden und können Ertragsausfälle nicht einfach mit anderen Standorten ausgleichen. Wenn Netzanschlüsse teurer oder riskanter werden, trifft das kleine und lokal organisierte Vorhaben oft stärker als größere Anbieter mit breiterem Portfolio.
Damit berührt die Debatte auch einen Punkt, der für viele Vereine und ehrenamtlich getragene Organisationen relevant ist: Projekte rechnen sich nur, wenn die Rahmenbedingungen kalkulierbar bleiben. Wer Strom gemeinschaftlich erzeugen und vor Ort nutzen will, braucht nicht nur politische Unterstützung, sondern auch verlässliche Prozesse beim Netzanschluss und bei der Vermarktung.
- Energy Sharing durch einfache und standardisierte Marktprozesse praxistauglich machen
- Bürgerenergie beim Netzanschluss vor zusätzlichen wirtschaftlichen Risiken schützen und den Redispatch-Vorbehalt streichen
- Verbraucherrechte auf faire und diskriminierungsfreie Teilhabe an Energy Sharing stärken
- Das Monitoring von Bürgerenergie und Energy Sharing fortführen und ausbauen
Harald Uphoff vom BBEn warnt deshalb, höhere Risiken und Kosten könnten ein Erfolgsmodell der Energiewende gefährden, das seit Jahren für Akzeptanz, Investitionen und regionale Wertschöpfung sorge. Susanne Jung, Geschäftsführerin des SFV, fasst die Lage so zusammen:
„Deutschland braucht mehr Bürgerenergie – nicht mehr Hürden. Die EEG-Novelle und das Netzanschlusspaket müssen dazu beitragen, dass Menschen selbst Teil der Energiewende werden können. Die vorliegenden Entwürfe erreichen das Gegenteil.“
Susanne Jung, Geschäftsführerin des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV)
Jetzt entscheidet die praktische Umsetzung
Der politische Streit dreht sich nicht um die Frage, ob Bürgerenergie wichtig ist. Strittig ist vielmehr, ob die geplanten Regeln diese Form der Beteiligung stärken oder durch zusätzliche Kosten, kompliziertere Abläufe und mehr Unsicherheit ausbremsen.
Für Vereine, Genossenschaften und kommunale Initiativen bleibt deshalb vor allem ein Punkt entscheidend: Wie sehen die Regeln am Ende tatsächlich aus? Erst dann wird sich zeigen, ob Energy Sharing im Alltag ankommt oder vor allem auf dem Papier existiert.
Quellen
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: EEG-Novelle 2027 im Anhörungsverfahren
- Bundesnetzagentur: Baukostenzuschüsse beim Netzanschluss
- EU-Strommarktrichtlinie 2024/1711 im Amtsblatt der EU
- Bundesverband Erneuerbare Energie: Stellungnahme zur EEG-Novelle 2027