Suche
Close this search box.

Energy Sharing: Optimierungspotenzial im neuen EnWG/EEG

EnWG/EEG-Novelle: Weitere Optimierung möglich und nötig

Berlin, 10.09.2024 – Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) hat heute seine Stellungnahme zur geplanten Novelle des Energiewirtschafts- und Erneuerbare-Energien-Gesetzes eingereicht. Diese soll den Netzanschlussprozess beschleunigen und Unsicherheiten abbauen. Obwohl die Vorschläge vielversprechend sind, sieht der BEE noch erheblichen Optimierungsbedarf. Besonders dringlich sei die Einrichtung einer "Clearingstelle Netze", um bürokratische Hürden abzubauen. Auch das Konzept der Überbauung von Netzverknüpfungspunkten und die Regelungen zum "Energy Sharing" bedürfen laut BEE-Präsidentin Simone Peter weiterer Anpassungen, um die Ausbauziele für Erneuerbare Energien effektiv zu unterstützen.


Teilen:

Bremen (VBR). Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) hat heute in Berlin eine kritische Stellungnahme zur geplanten Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) abgegeben. Die Vorschläge der Regierung wurden grundsätzlich als förderlich für die Reduzierung von Unsicherheiten und praktischen Problemen beim Netzanschluss, für die Förderung von Energy Sharing und für die Stärkung der kommunalen Beteiligung bewertet. Dennoch gibt es bedeutende Verbesserungspotenziale.

Die Dauer des Netzanschlussprozesses stellt ein wachsendes Hindernis für die Ausbauziele der erneuerbaren Energien in Deutschland dar. BEE-Präsidentin Simone Peter betonte: „Die notwendigen Prüfungsergebnisse zum Netzanschluss könnten mit den vorgeschlagenen Maßnahmen künftig schneller vorliegen.“ Trotzdem wies sie darauf hin, dass diese Reformen für den derzeit erforderlichen Zubau von erneuerbaren Energien nicht rechtzeitig kommen.

Ein zentrales Problem liegt in der langwierigen Suche nach zuständigen Ansprechpartnern bei den Behörden. Der BEE fordert daher die Einrichtung einer „Clearingstelle Netze“, die dazu beitragen könnte, Sachverhalte zu klären und die Umsetzung behördlicher Pflichten sicherzustellen. Kritisch sieht der Verband auch die Nichtberücksichtigung des Konzepts der Überbauung von Netzverknüpfungspunkten (NVP). Dieses Konzept hätte es ermöglicht, mehrere erneuerbare Anlagen, Speicher und Sektorenkopplungsanlagen gemeinsam an einen NVP anzuschließen – was neben einem schnelleren und kostengünstigeren Ausbau auch neue Geschäftsmodelle befördern könnte.

§ 42c EnWG (neu) soll die Grundlage für das sogenannte „Energy Sharing“ bilden, durch das gemeinschaftliche Nutzung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen geregelt wird. Allerdings bleiben, wie auch die Gesetzesbegründung feststellt, viele Punkte offen, die die Anwendbarkeit limitieren könnten. Besonders dringenden Änderungsbedarf sieht der BEE bei den stark variierenden Netzgebietsgrößen, die die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Energy Sharings beeinträchtigen.

Lesen Sie auch:  Holz als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz: DeSH fordert Einhaltung der Ziele

Eine positive Neuerung ist die erweiterte finanzielle Beteiligung von Kommunen an Strommengen aus Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Bisher konnten sich Kommunen nur an eingespeistem Strom finanziell beteiligen. „Zukünftig darf die finanzielle Beteiligung sowohl bei Windenergie- als auch bei Freiflächenanlagen auf die tatsächlich erzeugte Strommenge bezogen werden und gewährt Kommunen damit zusätzliche Einnahmen,“ so Peter. Dies reduziert gleichzeitig den administrativen Aufwand für die Betreiber erheblich.

Der BEE erwartet, dass diese kritischen Punkte und Verbesserungsvorschläge in die weitere Diskussion und Ausgestaltung der Gesetzesnovelle einfließen, um die Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien effektiv zu verbessern.

Kontakt:

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
Adrian Röhrig
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
presse@bee-ev.de
Tel: 030 2758170 – 16 & 0151 17123011
Fax: 030 2758170 – 20


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
EnWG/EEG-Novelle: Weitere Optimierung möglich und nötig

Original-Content übermittelt durch news aktuell.


Zusätzlicher Kontext zur EnWG/EEG-Novelle: Chancen und Herausforderungen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energiewirtschaft

Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht zahlreiche Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus und der Netzregulierung vor. Diese Ansätze sind dringend notwendig, um den ambitionierten Zielen der deutschen Energiewende gerecht zu werden. Es gilt jedoch, die Vorschläge kritisch zu analysieren und deren Umsetzungspotenzial realistisch zu bewerten.

Lesen Sie auch:  Klimaschutz auf dem Balkon: Deutsche Umwelthilfe als Pionier beim Einsatz von Solaranlagen

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass ähnliche gesetzliche Anpassungen nicht immer die erhofften Effekte erzielt haben. Beispielsweise sollte das Gesetz zur Förderung von Mieterstrommodellen aus dem Jahr 2017 die Beteiligung von Mietern an der Energiewende stärken. Bis heute wurden jedoch nur wenige Projekte realisiert, da regulatorische Hürden und wirtschaftliche Herausforderungen bestehen blieben. Dies verdeutlicht, dass auch gut gemeinte gesetzliche Regelungen ohne präzise Umsetzungsvorgaben an Wirkung verlieren können.

Im Vergleich dazu zeigt sich bei der aktuellen Novelle ein differenzierteres Bild. Die vorgeschlagene Einführung von "Energy Sharing" hat das Potenzial, die Nutzung erneuerbarer Energien auf lokaler Ebene deutlich zu erhöhen. Ein ähnlicher Ansatz wird bereits erfolgreich in verschiedenen europäischen Ländern wie Dänemark und Spanien angewendet, wo gemeinschaftliche Energieprojekte durch klare gesetzliche Rahmenbedingungen gefördert werden. Dennoch bleibt abzuwarten, wie diese Konzepte in Deutschland in der Praxis umgesetzt werden können und ob die rechtlichen und finanziellen Hemmnisse tatsächlich überwunden werden.

Die Regelungen zur Überbauung von Netzverknüpfungspunkten könnten einen entscheidenden Beitrag zur Effizienzsteigerung bei Netzanschlüssen leisten, wenngleich sie aktuell im Entwurf noch unberücksichtigt bleiben. Eine solche Maßnahme könnte insbesondere in ländlichen Gebieten, wo der Zubau neuer Leitungsinfrastruktur oft kosten- und zeitintensiv ist, erhebliche Vorteile bieten. Sprecherinnen und Sprecher des BEE weisen darauf hin, dass die Einbeziehung solcher innovativer Konzepte nicht nur zur Beschleunigung des Prozesses beiträgt, sondern auch neue Geschäftsmodelle für die Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren Energien eröffnet.

Lesen Sie auch:  re:publica '24: Call for Partizipation - Care-Arbeit im Fokus

Eine zentrale Herausforderung bleibt die Schaffung einer klaren und effizienten Kommunikationsstruktur zwischen den beteiligten Akteuren. Hier könnte die vom BEE vorgeschlagene "Clearingstelle Netze" eine Schlüsselrolle spielen. Die Erfahrung zeigt, dass ähnliche Institutionen, wie beispielsweise die Clearingstelle EEG, erfolgreich zur Klärung von Streitfragen und Vereinheitlichung der Verfahren beigetragen haben. Ein solches Modell könnte helfen, die oft komplexen bürokratischen Prozesse zu vereinfachen und somit den Ausbau von Netzkapazitäten zu beschleunigen.

Die vorgeschlagenen gesetzlichen Anpassungen adressieren wesentliche Punkte, denen zukünftig weitere Optimierungen folgen sollten. Dabei bleibt es wichtig, regelmäßig den Erfolg der umgesetzten Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls nachzubessern. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Energiewende nicht nur zügig voranschreitet, sondern auch nachhaltig und ökonomisch tragfähig gestaltet wird.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass trotz positiver Ansätze hinsichtlich der Gesetzesnovelle noch Handlungsbedarf besteht. Der kontinuierliche Dialog zwischen Regierung, Verbänden und Energieunternehmen ist unverzichtbar, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und Deutschland fit für eine nachhaltige Zukunft zu machen.

Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.

6 Antworten

  1. Energy Sharin klingt gut aber wie soll das in der praxis funktioniren? ich glaube nicht das es so einfach geht wie sie sagen.

  2. diese gesetze sind zu komplizirt, ich verstehe nich warum es so viele regeln gibt. Einfacher wäre besser für alle.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Teilen:

Das könnte Sie auch interessieren

VAUNET bestätigt auf Mitgliederversammlung Verbandsspitze im Amt / Appell an die ...

VAUNET: Einstimmige Bestätigung der Führung in Berlin

Am 10. Oktober 2024 bestätigten die Mitglieder des VAUNET – Verband Privater Medien bei ihrer Versammlung in Berlin einstimmig Claus Grewenig als Vorstandsvorsitzenden, während auch andere führende Persönlichkeiten in ihren Rollen bestätigt wurden. Die Sitzung diente nicht nur der Bestätigung der Führung, sondern war auch Plattform für Diskussionen rund um den Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ziel ist eine faire Wettbewerbsbalance im dualen Mediensystem zu schaffen, mit klarem Fokus auf programmatische Zusammenarbeit und wirtschaftliche Effizienz. VAUNET fordert, dass wichtige Neuerungen wie Programmreduktionen und Sportrechte konsequent umgesetzt werden, um den privaten Medien mehr Freiraum und Möglichkeiten zu bieten.

Lesen
Grunderwerbsteuer: Schleswig-Holstein lehnte im Bundesrat Länderöffnungsklausel ab

Schleswig-Holstein blockiert Grunderwerbsteuer-Erleichterung

In einer aktuellen Kontroverse hat die Wohnungswirtschaft Schleswig-Holsteins der schwarz-grünen Landesregierung vorgeworfen, Chancen zur finanziellen Entlastung von Immobilienkäufern ungenutzt zu lassen. Im Fokus steht die Ablehnung einer Bundesratsinitiative, die eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer zugunsten selbstgenutzten Wohnraums ermöglichen sollte. Trotz steigender Bau- und Finanzierungskosten hält die Landesregierung an ihrer starren Steuerpolitik fest – eine Entscheidung, die sowohl bei Verbänden als auch bei vielen Bürgern auf Unverständnis trifft.

Lesen