Bremen (VBR). Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) hat heute in Berlin eine kritische Stellungnahme zur geplanten Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) abgegeben. Die Vorschläge der Regierung wurden grundsätzlich als förderlich für die Reduzierung von Unsicherheiten und praktischen Problemen beim Netzanschluss, für die Förderung von Energy Sharing und für die Stärkung der kommunalen Beteiligung bewertet. Dennoch gibt es bedeutende Verbesserungspotenziale.
Die Dauer des Netzanschlussprozesses stellt ein wachsendes Hindernis für die Ausbauziele der erneuerbaren Energien in Deutschland dar. BEE-Präsidentin Simone Peter betonte: „Die notwendigen Prüfungsergebnisse zum Netzanschluss könnten mit den vorgeschlagenen Maßnahmen künftig schneller vorliegen.“ Trotzdem wies sie darauf hin, dass diese Reformen für den derzeit erforderlichen Zubau von erneuerbaren Energien nicht rechtzeitig kommen.
Ein zentrales Problem liegt in der langwierigen Suche nach zuständigen Ansprechpartnern bei den Behörden. Der BEE fordert daher die Einrichtung einer „Clearingstelle Netze“, die dazu beitragen könnte, Sachverhalte zu klären und die Umsetzung behördlicher Pflichten sicherzustellen. Kritisch sieht der Verband auch die Nichtberücksichtigung des Konzepts der Überbauung von Netzverknüpfungspunkten (NVP). Dieses Konzept hätte es ermöglicht, mehrere erneuerbare Anlagen, Speicher und Sektorenkopplungsanlagen gemeinsam an einen NVP anzuschließen – was neben einem schnelleren und kostengünstigeren Ausbau auch neue Geschäftsmodelle befördern könnte.
§ 42c EnWG (neu) soll die Grundlage für das sogenannte „Energy Sharing“ bilden, durch das gemeinschaftliche Nutzung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen geregelt wird. Allerdings bleiben, wie auch die Gesetzesbegründung feststellt, viele Punkte offen, die die Anwendbarkeit limitieren könnten. Besonders dringenden Änderungsbedarf sieht der BEE bei den stark variierenden Netzgebietsgrößen, die die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Energy Sharings beeinträchtigen.
Eine positive Neuerung ist die erweiterte finanzielle Beteiligung von Kommunen an Strommengen aus Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Bisher konnten sich Kommunen nur an eingespeistem Strom finanziell beteiligen. „Zukünftig darf die finanzielle Beteiligung sowohl bei Windenergie- als auch bei Freiflächenanlagen auf die tatsächlich erzeugte Strommenge bezogen werden und gewährt Kommunen damit zusätzliche Einnahmen,“ so Peter. Dies reduziert gleichzeitig den administrativen Aufwand für die Betreiber erheblich.
Der BEE erwartet, dass diese kritischen Punkte und Verbesserungsvorschläge in die weitere Diskussion und Ausgestaltung der Gesetzesnovelle einfließen, um die Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien effektiv zu verbessern.
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EnWG/EEG-Novelle: Weitere Optimierung möglich und nötig
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Zusätzlicher Kontext zur EnWG/EEG-Novelle: Chancen und Herausforderungen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energiewirtschaft
Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht zahlreiche Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus und der Netzregulierung vor. Diese Ansätze sind dringend notwendig, um den ambitionierten Zielen der deutschen Energiewende gerecht zu werden. Es gilt jedoch, die Vorschläge kritisch zu analysieren und deren Umsetzungspotenzial realistisch zu bewerten.
Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass ähnliche gesetzliche Anpassungen nicht immer die erhofften Effekte erzielt haben. Beispielsweise sollte das Gesetz zur Förderung von Mieterstrommodellen aus dem Jahr 2017 die Beteiligung von Mietern an der Energiewende stärken. Bis heute wurden jedoch nur wenige Projekte realisiert, da regulatorische Hürden und wirtschaftliche Herausforderungen bestehen blieben. Dies verdeutlicht, dass auch gut gemeinte gesetzliche Regelungen ohne präzise Umsetzungsvorgaben an Wirkung verlieren können.
Im Vergleich dazu zeigt sich bei der aktuellen Novelle ein differenzierteres Bild. Die vorgeschlagene Einführung von "Energy Sharing" hat das Potenzial, die Nutzung erneuerbarer Energien auf lokaler Ebene deutlich zu erhöhen. Ein ähnlicher Ansatz wird bereits erfolgreich in verschiedenen europäischen Ländern wie Dänemark und Spanien angewendet, wo gemeinschaftliche Energieprojekte durch klare gesetzliche Rahmenbedingungen gefördert werden. Dennoch bleibt abzuwarten, wie diese Konzepte in Deutschland in der Praxis umgesetzt werden können und ob die rechtlichen und finanziellen Hemmnisse tatsächlich überwunden werden.
Die Regelungen zur Überbauung von Netzverknüpfungspunkten könnten einen entscheidenden Beitrag zur Effizienzsteigerung bei Netzanschlüssen leisten, wenngleich sie aktuell im Entwurf noch unberücksichtigt bleiben. Eine solche Maßnahme könnte insbesondere in ländlichen Gebieten, wo der Zubau neuer Leitungsinfrastruktur oft kosten- und zeitintensiv ist, erhebliche Vorteile bieten. Sprecherinnen und Sprecher des BEE weisen darauf hin, dass die Einbeziehung solcher innovativer Konzepte nicht nur zur Beschleunigung des Prozesses beiträgt, sondern auch neue Geschäftsmodelle für die Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren Energien eröffnet.
Eine zentrale Herausforderung bleibt die Schaffung einer klaren und effizienten Kommunikationsstruktur zwischen den beteiligten Akteuren. Hier könnte die vom BEE vorgeschlagene "Clearingstelle Netze" eine Schlüsselrolle spielen. Die Erfahrung zeigt, dass ähnliche Institutionen, wie beispielsweise die Clearingstelle EEG, erfolgreich zur Klärung von Streitfragen und Vereinheitlichung der Verfahren beigetragen haben. Ein solches Modell könnte helfen, die oft komplexen bürokratischen Prozesse zu vereinfachen und somit den Ausbau von Netzkapazitäten zu beschleunigen.
Die vorgeschlagenen gesetzlichen Anpassungen adressieren wesentliche Punkte, denen zukünftig weitere Optimierungen folgen sollten. Dabei bleibt es wichtig, regelmäßig den Erfolg der umgesetzten Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls nachzubessern. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Energiewende nicht nur zügig voranschreitet, sondern auch nachhaltig und ökonomisch tragfähig gestaltet wird.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass trotz positiver Ansätze hinsichtlich der Gesetzesnovelle noch Handlungsbedarf besteht. Der kontinuierliche Dialog zwischen Regierung, Verbänden und Energieunternehmen ist unverzichtbar, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und Deutschland fit für eine nachhaltige Zukunft zu machen.
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6 Antworten
Energy Sharin klingt gut aber wie soll das in der praxis funktioniren? ich glaube nicht das es so einfach geht wie sie sagen.
@Walburga91 Du hast recht, oft wird mehr versprochen als am ende passiert.
@Adam Scherer Genau! Viele reden nur und nichts passiert.
diese gesetze sind zu komplizirt, ich verstehe nich warum es so viele regeln gibt. Einfacher wäre besser für alle.
Ja genau, wer kann das den alles lesen und verstehen? viel zu viel text.
Die Politiker machen es immer schwerer, niemand kann das durchblicken.