Bremen (VBR). Der neueste Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stößt auf gemischte Reaktionen. Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE), bewertete die geplanten Regelungen als wichtigen Schritt zur Neugestaltung des deutschen Energiemarktes. Doch trotz der positiven Ansätze gibt es in einigen Bereichen noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.
„Lange haben wir darauf gewartet, endlich naht die Umsetzung: Energy Sharing wird endlich angepackt“, erklärte Dr. Peter enthusiastisch. Diese bahnbrechende Initiative hätte laut EU bereits bis Mitte 2021 umgesetzt werden sollen. Nun aber scheint Bewegung in die Sache zu kommen, indem Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Energiewende beteiligt werden sollen. Energy Sharing ermöglicht es regionalen Stromverbrauchern – darunter Privathaushalten, Kommunen sowie kleinen und mittleren Unternehmen –, sich zu Bürgerenergiegesellschaften zusammenzuschließen. Diese Gemeinschaften können dann gemeinsam Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien betreiben, Energie verteilen und verbrauchen. Ein Ansatz, der das Vertrauen in die Energiewende stärken soll.
Dennoch weist der Entwurf Schwächen auf, insbesondere bei den Netzverknüpfungen. Zwar verbessert er die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Auch werden wichtige Punkte aus dem Branchendialog zur Beschleunigung dieser Anschlüsse bearbeitet. Beispielsweise soll ein einheitlicher Kapazitätsreservierungsmechanismus den Netzanschluss erleichtern. Darüber hinaus sollen Verteilnetzbetreiber künftig über ein zentrales Online-Tool Netzanschlussauskünfte bereitstellen, um frühzeitig über verfügbare Kapazitäten und Alternativen zu informieren. Dennoch fehlt es an innovativen Konzepten zur effizienteren Nutzung der bestehenden Netzinfrastruktur.
Besonders kritisch sieht Dr. Peter das Fehlen der vom BEE vorgeschlagenen Überbauung der Verknüpfungspunkte mit mehreren Anlagen, ergänzt durch Speicher und Sektorenkopplung. Diese Maßnahme könnte einen schnelleren und kostengünstigeren Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglichen, bleibt aber im aktuellen Entwurf unberücksichtigt. Da auch die Bundesnetzagentur diesen Vorschlag unterstütze, sei es dringend erforderlich, ihn bis Ende des Jahres umzusetzen.
Ein weiterer Problembereich ist die Direktvermarktung und der Umgang mit negativen Strompreisen. Obwohl das BMWK angekündigt hat, sich später mit diesen Punkten zu befassen, drängt die Zeit. Negative Strompreise könnten die Kosten in die Höhe treiben, was kontraproduktiv für die Energiewende wäre. Hier fordert der BEE klare Lösungen und Flexibilität, um eine Balance zwischen Erzeugung, Speicherung und Verbrauch fluktuierender Quellen wie Wind und Solar zu gewährleisten. Dr. Peter betont, dass anstelle der bisherigen Zeitförderung im EEG eine Mengenabsicherung eingeführt werden müsse. Dies würde nicht nur die Bezahlbarkeit der Energiekosten garantieren, sondern auch Investitionssicherheit und Vielfalt unter den Akteuren der Energiewende fördern.
Die Reaktionen auf den neuen Referentenentwurf zeichnen ein Bild von Fortschritt gepaart mit unerfülltem Potenzial. Es liegt nun am BMWK, die kritischen Punkte aufzugreifen und den Gesetzesentwurf weiter zu optimieren, um den Anforderungen einer nachhaltigen und wirtschaftlich tragfähigen Energiewende gerecht zu werden.
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Weiterführende Analyse und Perspektiven der Energiegesetzesreform
Die jüngsten Entwicklungen rund um den Referentenentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) markieren einen wesentlichen Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und dezentralen Energieinfrastruktur in Deutschland. Während die Initiative zur Einführung von Energy Sharing begrüßt wird, bleibt die Frage offen, wie diese Reformen langfristig wirtschaftlich tragfähig und technologisch zukunftsorientiert umgesetzt werden können.
Vergleichbare internationale Ansätze
Ein Blick auf internationale Beispiele zeigt, dass Deutschland nicht allein in seinen Bemühungen steht. Staaten wie Dänemark und die Niederlande haben bereits erfolgreiche Modelle für Energy Sharing entwickelt, welche die aktive Beteiligung von Bürgern und Kommunen fördern. Diese Länder konnten durch klare Regulierungsrahmen und gezielte Förderprogramme eine hohe Akzeptanz und Beteiligung der Bevölkerung erreichen. Es bleibt zu hoffen, dass ähnliche supportive Maßnahmen auch in Deutschland implementiert werden, um den Erfolg des Modells zu sichern.
Prognosen und Zukunftstrends
Experten prognostizieren, dass die kommende Dekade durch eine verstärkte Integration von intelligenten Energiesystemen und Speichertechnologien geprägt sein wird. Die kombinierte Nutzung von Solar- und Windenergie in Verbindung mit fortschrittlichen Speichersystemen könnte die Versorgungssicherheit weiter erhöhen und gleichzeitig Stromkosten senken. Um diese Entwicklungen voranzutreiben, sind allerdings umfangreiche Investitionen in Forschung und Entwicklung erforderlich, die gerade im deutschen Kontext noch ausgebaut werden müssen.
Im Zuge der Digitalisierung des Energiesektors wird zudem erwartet, dass neue Geschäftsmodelle entstehen könnten. Plattformbasierte Lösungen, die Erzeuger und Verbraucher in Echtzeit miteinander verbinden, dürften zunehmend an Bedeutung gewinnen. Solche Plattformen könnten beispielsweise in Form von virtuellen Kraftwerken organisiert werden, die verschiedenste erneuerbare Energiequellen intelligent steuern und deren Kapazitäten optimal nutzen.
Herausforderungen und Anpassungen
Dennoch steht der deutsche Energiemarkt vor erheblichen Herausforderungen. Neben den infrastrukturellen Hürden muss auch das regulatorische Umfeld kontinuierlich angepasst werden, um sowohl technische Innovationen als auch wirtschaftliche Stabilität sicherzustellen. Der Umgang mit negativen Strompreisen und die Schaffung flexibler Marktmechanismen bleiben hierbei zentrale Themen, die ein schnelles Handeln erfordern.
Um die ehrgeizigen Ziele eines klimaneutralen Deutschlands bis 2045 zu erreichen, bedarf es kontinuierlicher Nachbesserungen und der engeren Zusammenarbeit aller Stakeholder – von Regierungen über Netzbetreiber bis hin zu Endverbrauchern. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Energiewende nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch nachhaltig gestaltet wird.
Mit den jetzt eingeleiteten Reformen wird ein entscheidender Grundstein gelegt. Entscheidend ist jedoch, dass diese ersten Schritte durch konkrete Maßnahmen und innovative Ansätze ergänzt werden, um die gesetzten Ziele umfassend zu realisieren.
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Referentenentwurf zum EnWG/EEG: Starker Aufschlag mit Nachbesserungspotential
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7 Antworten
Warum wird das Gesetz nicht einfach so gemacht, dass es für alle gut ist? Dann braucht man auch keine Nachbesserungen.
Ja, das verstehe ich auch nicht. Wenn alle mitmachen würden, müssten wir nicht ständig über Gesetze diskutieren.
Warum muss immer alles so kompliziert sein? Einfach mehr Windräder und Solaranlagen bauen, dann haben wir genug Strom.
Die Sache mit den negativen Strompreisen ist mir unklar. Warum sollten die Preise negativ sein? Das hört sich nicht richtig an.
Negative Strompreise gibt es, wenn zu viel Strom erzeugt wird und keiner ihn braucht. Aber das sollte man doch besser planen können, oder?
Energy Sharing klingt gut, aber warum wird das nicht in allen Städten sofort gemacht? Das wäre doch logisch.
Ich verstehe das nicht, warum dauert das alles so lange? Wenn es schon seit 2021 geplant ist, sollte es doch schon fertig sein.