Energiewirtschaftsgesetz-Novelle: BDEW kritisiert zu kurze Konsultationsfrist – Auswirkungen für Verbraucher und Branche

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Der BDEW kritisiert, dass für den Referentenentwurf zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes mit nur sechs Tagen bis zum 18. Juli 2025 deutlich zu wenig Zeit bleibt. Grundsätzlich begrüßt der Verband die EU-konforme Aktualisierung des Gesetzes, mahnt aber eine vierwöchige Prüffrist an, um zentrale Punkte wie Risikomanagement im Strommarkt, Bürokratieabbau zwischen Lieferanten und Kunden sowie die praktische Umsetzung von „energy sharing“ sorgfältig zu prüfen. Ohne ausreichende Frist droht aus Sicht des BDEW, dass wichtige Verbesserungen bei Messstellenbetrieb, Datenkommunikation und Kostenweitergabe nicht gründlich genug bewertet werden.

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– BDEW kritisiert sechs Tage zu kurze Konsultationsfrist für Energiewirtschaftsgesetz-Novelle.
– Mehr Klarheit bei Endkundenmarkt-Regeln und Nutzung bestehender Risikomanagement-Vorgaben gefordert.
– Schlanke Umsetzung der EU-Vorgaben zum Energy-Sharing und Messsystem-Harmonisierung gefordert.

Referentenentwurf zur Energiewirtschaftsgesetz-Novelle: Kritik an viel zu kurzer Konsultationsfrist

Der aktuelle Referentenentwurf zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes steht seit einigen Tagen zur öffentlichen Konsultation. Die Frist für Stellungnahmen läuft am 18. Juli 2025 aus – damit bleiben den Beteiligten gerade einmal sechs Tage, um umfassend zu prüfen und Rückmeldungen abzugeben. Diese kurze Konsultationsfrist stößt auf deutliche Kritik. Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, betont: „Die schwarz-rote Koalition hatte eigentlich im Sinne guter Gesetzgebung Konsultationsfristen von vier Wochen und einen Praxischeck vorgesehen. Dieser Vorgabe entspricht der Referentenentwurf leider nicht. Mit sechs Tagen ist Konsultationsfrist viel zu kurz.“

Grundsätzlich begrüßt der BDEW, dass im Entwurf das Energiewirtschaftsgesetz an die europäische Gesetzgebung angepasst wird. Viele der Regelungen sind bereits aus dem vergangenen Jahr bekannt. Dennoch zeigt sich der Verband skeptisch, insbesondere was die Umsetzung und Details betrifft. So enthält der Entwurf keine großen Überraschungen, sondern greift auf Vorgänge zurück, die nach dem Aus des Solarspitzenpakets durch die Ampelkoalition nicht mehr verfolgt wurden. Zwar nennt Andreae „einige positive Entwicklungen“, doch gibt es auch noch deutlichen Änderungsbedarf.

Ein wichtiger Kritikpunkt betrifft die Regelungen zum Endkundenmarkt. Der Entwurf fordert mehr Klarheit hinsichtlich des Nachweises der Absicherungsstrategien von Unternehmen im Strombereich. Dabei verweist der BDEW darauf, dass vorhandene Regelungen zum Risikomanagement besser genutzt werden sollten. Zudem mahnt der Verband an, dass bei der Weitergabe gesunkener Preisbestandteile auch mögliche Kostensteigerungen bei Preisbestandteilen berücksichtigt werden müssten, die nicht im Einflussbereich der Lieferanten liegen. So könne die Bürokratie zwischen Lieferanten und Kunden spürbar reduziert werden.

Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die Vorgaben zur sogenannten Gemeinsamen Energienutzung („energy sharing“), deren EU-Vorgaben der Verband als überbordend einstuft. Andreae fordert hier eine schlanke Umsetzung mit klarem Praxisbezug, bei der Kosten und Nutzen gegeneinander abgewogen werden und der Grundsatz „wer bestellt, bezahlt“ als Leitlinie gilt. Auch die im Entwurf vorgesehene Internetplattform zur Abwicklung der energy sharings steht in der Kritik. Die Kosten von 50 Millionen Euro einmalig und 10 Millionen Euro jährlicher Erfüllungsaufwand hält der BDEW für erheblich. Weiterhin betont der Verband, dass diese Plattform mit der Branche abgestimmt werden müsse, da Ressourcen begrenzt sind und Prioritäten gesetzt werden müssen.

Positiv bewertet der BDEW hingegen die Harmonisierung der Anforderungen aus dem Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (MsbG) mit den Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Gleichzeitig fordert die Branche eine praxistaugliche Übergangsregelung. Der Entwurf müsse bei der Ausstattungspflicht nachbessern, damit Anlagen zunächst sichtbar werden. Erst nach Einbau eines intelligenten Messsystems sollte die Umstellung von konventioneller Steuerung auf intelligente Steuerboxen erfolgen können.

Der BDEW kündigt an, den Entwurf besonders hinsichtlich möglicher bürokratischer Belastungen kritisch zu prüfen und verweist auf den Koalitionsvertrag: „Gesetze, Verordnungen und Regelungen, die nicht gemacht werden müssen, werden wir nicht machen.“ Ebenso heißt es dort: „Bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht schließen wir bürokratische Übererfüllung aus.“

Angesichts der engen Zeitvorgaben geht der Verband davon aus, dass wichtige weitere Themen wie die Umsetzung des Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets, die Transformationsplanung sowie notwendige Anpassungen beim Messstellenbetriebsgesetz und der Steuerbarkeit im EEG in einem separaten Gesetzgebungsverfahren folgen werden. Damit zeichnet sich ab, dass die aktuelle Novelle nicht alle Herausforderungen des Energierechts umfassend adressieren kann.

Warum die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes so heftig diskutiert wird

Das Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zeigt exemplarisch, wie herausfordernd politische Entscheidungsprozesse im Energiesektor sind – gerade wenn dringende Anpassungen an EU-Vorgaben nötig sind. Ein zentrales Problem ist dabei die knappe Konsultationsfrist von nur sechs Tagen, die alle Beteiligten als äußerst kritisch bewerten. Im Vergleich zu vorherigen Gesetzgebungsverfahren, bei denen oft mehrere Wochen zur Stellungnahme vorgesehen waren, steht diese Frist in starkem Kontrast zu etablierten demokratischen Praktiken. Knappe Fristen erschweren eine genaue Prüfung und fundierte Rückmeldungen, was zu Unsicherheiten und unzureichender Berücksichtigung von praktischen Auswirkungen führen kann.

Die Bedeutung solcher Konsultationen liegt in ihrer Funktion als Instrument demokratischer Beteiligung und Qualitätssicherung. Gerade im komplexen Energiewesen, wo wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Aspekte eng miteinander verwoben sind, brauchen Unternehmen, Verbände und Verbraucherorganisationen Zeit für eine detaillierte Analyse der Gesetzesentwürfe. Ohne diese Phase droht ein Gesetzesentwurf, der zwar formal EU-Vorgaben umsetzt, aber in der Praxis unnötige Bürokratie schafft oder wichtige Markteinflüsse vernachlässigt.

Konsultationen und demokratische Beteiligung

Die Debatten um die EnWG-Novelle verdeutlichen, dass das Verfahren selbst zur politischen Fragestellung wird. Kürzere Fristen lassen wenig Spielraum für differenzierte Bewertungen und den Austausch zwischen Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Das gilt insbesondere für Regelungen, die weitreichende Veränderungen etwa bei der gemeinsamen Energienutzung ("energy sharing") oder bei den Transparenzpflichten von Energieversorgern mit sich bringen. So zeigt sich häufig ein Spannungsfeld zwischen dem politischen Wunsch nach schneller Gesetzgebung und dem Anspruch an demokratische Legitimation sowie Praxistauglichkeit.

Neue Regeln und was sie für Verbraucher bedeuten

Für die Energiekunden bringen die Änderungen im Gesetz vielfältige Folgen mit sich. Ein Beispiel ist die geplante Weitergabe gesunkener Kostenbestandteile durch die Lieferanten, die gegenüber steigenden, nicht beeinflussbaren Preisen klarer abgegrenzt werden soll. Hier geht es um den Schutz der Verbraucher vor überhöhten Preisen sowie um die Vermeidung unnötiger Bürokratie bei Vertragsänderungen. Auch beim Wechsel des Stromanbieters oder bei neuen Angeboten für gemeinschaftlich genutzten Strom bleiben Fragen offen, wie der geplante digitale Austausch auf einer neuen Internetplattform effizient und kostengerecht gestaltet werden kann. Dass nur begrenzte Ressourcen für diese Umsetzung zur Verfügung stehen, wird von Branchenvertretern kritisch gesehen.

Die Novelle bringt auch für Unternehmen Neuerungen, etwa im Bereich des Messstellenbetriebs und bei der Einführung intelligenter Messsysteme (Smart Meter). Diese sollen künftig besser aufeinander abgestimmt werden und so zur Modernisierung der Energieversorgung beitragen, ohne kleine Marktteilnehmer unnötig zu belasten. Gleichzeitig zeigt die Erfahrung aus früheren Gesetzgebungsverfahren im Energiesektor, dass neue Regelwerke oft unter erheblichen Zeitdruck geraten. Dieser Druck entsteht etwa durch EU-Deadline-Vorgaben, die jährliche Anpassungen oder Folgegesetze erfordern. Dadurch entsteht eine Dynamik, in der Kompromisse zwischen Technik, Wirtschaftlichkeit und Verbraucherschutz schnell getroffen werden müssen.

Wichtig ist, dass die zukünftige Gesetzgebung im Bereich Energie stärker auf ausreichende Prüfphasen und transparente Beteiligungsmöglichkeiten setzt, um verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Die aktuellen Prozesse legen nahe, dass sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ein ausgewogenes Verhältnis von Geschwindigkeit und demokratischer Mitwirkung gefunden werden muss.

Die wichtigsten Auswirkungen der Novelle auf verschiedene Gruppen im Überblick:

  • Verbraucher: Klare Regelungen zur Preisweitergabe und mehr Rechtssicherheit beim Anbieterwechsel
  • Energieversorger: Verpflichtung zu besserem Risikomanagement und mehr Transparenz gegenüber Kunden
  • Gemeinschaftliche Energieprojekte ("energy sharing"): Vorgaben und Kosten für digitale Abwicklung steigen, Vertrauen in Praxistauglichkeit entscheidend
  • Messstellenbetreiber: Harmonisierung mit EEG-Regelungen, aber noch Klärungsbedarf bei Übergangsfristen
  • Politik und Verwaltung: Herausforderung, EU-Anforderungen zügig umzusetzen, dabei aber bürokratische Übererfüllung zu vermeiden

Ausblickend wird die Branche mit weiteren Gesetzgebungsverfahren rechnen müssen, die etwa das Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpaket oder Transformationsstrategien betreffen. Ein Muster harter Fristen bei zugleich komplexen Sachverhalten zeichnet sich ab. Wird dieser Trend nicht gebrochen, könnte die Qualität der Gesetzgebung leiden – mit Folgen für Verbraucher, Unternehmen und den gesamten Energiemarkt. Eine spätere Nachbesserung wird dadurch wahrscheinlicher, was wiederum Unsicherheiten verursacht. Daher ist es essenziell, bei künftigen Novellen die Balance zwischen Eile und demokratischer Sorgfalt stärker zu berücksichtigen.

Die im Beitrag vorgestellten Informationen und Zitate basieren auf einer Pressemitteilung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

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