Bremen (VBR). Martin K., Mitglied des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht (ISUV), bringt ein ernstes Anliegen zur Sprache: “Ich erfahre nichts über den schulischen Werdegang meiner Tochter, obwohl ich gemeinsame elterliche Sorge habe und regelmäßig Unterhalt zahle. Von den Lehrern bekomme ich keinerlei Auskunft, obwohl ich das mehrfach angemahnt habe.” Er ist bei weitem nicht allein mit seinem Anliegen. Der Verband berichtet, dass ähnliche Klagen besonders zu Beginn und Ende des Schuljahres gehäuft auftreten.
Der ISUV befürwortet eine enge Einbindung beider Elternteile nach einer Trennung oder Scheidung, da dies dem Wohl des Kindes zugutekommt. Melanie Ulbrich, Vorsitzende des Verbands, fordert daher: „Wir fordern, dass grundsätzlich beide geschiedene oder getrenntlebende Elternteile ins Schulleben integriert und über die Leistungen des Kindes informiert werden. Das lässt sich heute ohne großen Aufwand per Mail erledigen.“ Der Verband möchte erreichen, dass die Kultusminister der Länder eine Informationspflicht seitens der Schule gegenüber beiden Elternteilen festlegen.
Erfahrungen des ISUV zeigen, dass an vielen Schulen Unsicherheit herrscht, wie Lehrer mit dem weniger betreuenden Elternteil umgehen sollen. Ulbrich betont: “Das sollte mit einem kultusministeriellen Rundschreiben geklärt werden. Es muss Ziel der Schule sein, beide Elternteile zu integrieren, anstatt den weniger betreuenden Elternteil einfach zu ignorieren.“
In der Realität sind jedoch nur einige Lehrer bereit, mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil zu kommunizieren und ihn zu informieren. Das führt zu Unklarheiten und Missverständnissen im Umgang mit getrennten Eltern. Ulbrich fordert: „Ein entsprechendes kultusministerielles Rundschreiben in allen Bundesländern könnte schnell und effektiv Abhilfe schaffen.“
Gemäß § 1686 des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der weniger betreuende, unterhaltspflichtige Elternteil ein Recht auf Information im Rahmen des Umgangsrechts. Dies umfasst auch Informationen über den schulischen Werdegang, einschließlich der Zeugnisvorlage. Wird diese Information verweigert, rät der Verband, eine Klage auf Auskunft anzustreben. Betroffene Elternteile sollten auf diese Weise mögliche positive Entwicklungen ihrer Kinder aktiv unterstützen können.
„Aus Kostengründen und des Friedens willen lassen viele Unterhaltspflichtige solche Angelegenheiten schleifen. Später klagen sie dann, wenn zusätzliche Unterhaltsansprüche gestellt werden“, erläutert Ulbrich. Die durchschnittlichen Anwaltskosten belaufen sich in dieser Situation auf rund 400 Euro – eine Investition, die sich oftmals auszahlt.
Sind die Kinder volljährig, obliegt es ihnen selbst, den Nachweis über ihr zielstrebiges Lernen oder Studium zu erbringen, um weiterhin Unterhalt zu erhalten. Zeugniskopien oder Studienbücher dienen hier als Nachweise. Verweigern die Kinder beständig, diese Leistungsnachweise vorzulegen, haben unterhaltspflichtige Eltern ein Zurückbehaltungsrecht. In diesem Fall können sie die Unterhaltszahlungen sperren. Ulbrich hebt hervor, dass die unterhaltspflichtigen Eltern “mehrfach und nachweislich auf einen zügigen Fortgang der Ausbildung drängen müssen, um außerordentlichen Unterhaltsforderungen vorzubeugen.”
Abschließend fordert der ISUV, dass im Zuge der Reform des Kindschaftsrechts das Informationsrecht der Eltern gestärkt wird und eine gegenseitige Informationspflicht beider geschiedener oder getrennt lebender Elternteile zur Regel gemacht wird.
Der ISUV vertritt seit über 45 Jahren die Interessen von Bürgern, die von Trennung und Scheidung betroffen sind. Durch seine unabhängige, gemeinnützige Arbeit unterstützt und berät der Verband bundesweit und setzt sich für faire Lösungen im Familienrecht ein. Mitglieder und Spenden sichern die Finanzierung dieser wichtigen Arbeit. Kontaktinformationen und weitere Details finden Sie auf der Webseite des ISUV.
Informationsdefizite und der Kampf um Einbindung: Die Herausforderungen getrennter Elternteile im Schulalltag
In Bremen erhebt Martin K., Mitglied des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht (ISUV), schwere Vorwürfe. Trotz gemeinsamer elterlicher Sorge und regelmäßiger Unterhaltszahlungen bleibt ihm der schulische Werdegang seiner Tochter ein Rätsel. Zahlreiche Anfragen blieben unbeantwortet, und er ist nicht der Einzige mit diesem Problem. Der ISUV berichtet von einer Welle ähnlicher Klagen besonders zu Beginn und Ende des Schuljahres.
Die Rechte und die Realität – Eine Lücke im System
Gemäß § 1686 des Bürgerlichen Gesetzbuches steht dem unterhaltspflichtigen, weniger betreuenden Elternteil ein Recht auf Informationen zu schulischen Belangen seines Kindes zu. Doch die Realität zeigt ein anderes Bild: Viele Lehrer sind unsicher im Umgang mit getrennten Elternteilen und verweigern häufig die Auskunft. Die Vorsitzende des ISUV, Melanie Ulbrich, fordert daher klare Maßnahmen: Ein kultusministerielles Rundschreiben könnte diese Unsicherheiten beheben und Schulen dazu verpflichten, beide Elternteile zu informieren.
Ursachen und Folgen der Informationsverweigerung
Die praktische Umsetzung dieser Informationspflicht gestaltet sich jedoch schwierig. Schulen, ohnehin bereits belastet durch administrative Aufgaben und knappe Ressourcen, sind nicht immer in der Lage, individuelle Anfragen von Eltern zeitnah und umfassend zu bearbeiten. Fehlende Kommunikation führt zu Unklarheiten und Missverständnissen zwischen den getrennten Elternteilen und kann die schulische Entwicklung der Kinder beeinträchtigen. Hinzu kommt das Risiko von Konflikten vor Gericht, wenn Betroffene gezwungen sind, ihr Informationsrecht auf diesem Weg zu erstreiten.
Ein Blick über die Landesgrenzen: Erfolgsmodelle in anderen Ländern
Ein Blick auf internationale Best Practices zeigt, dass Deutschland sich hier noch verbessern kann. In Ländern wie Schweden oder den Niederlanden existieren bereits etablierte Systeme, die eine gleichberechtigte Einbindung beider Eltern nach einer Trennung erleichtern. Web-basierte Plattformen und regelmäßige Berichte per E-Mail oder Post stellen sicher, dass beide Elternteile immer auf dem neuesten Stand sind. Solche Modelle könnten auch in Deutschland Pilotprojekte inspirieren und langfristig übernommen werden, um die Kommunikation zu verbessern.
Prognosen und zukünftige Entwicklungen
Die gestiegenen Forderungen nach klaren gesetzlichen Regelungen und strukturierten Informationssystemen zeigen den wachsenden Druck auf die Politik, aktiv zu werden. Mit zunehmender Digitalisierung der schulischen Verwaltung wäre die Implementierung solcher Systeme keine unüberwindbare Hürde. Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Schulen, Eltern und politischen Akteuren könnte den Weg für eine verbesserte Informationspolitik ebnen.
Der Weg zur Reform des Kindschaftsrechts
Die angekündigte Reform des Kindschaftsrechts bietet eine Gelegenheit, diese Problematiken gesetzlich zu verankern und nachhaltig zu lösen. Der ISUV setzt sich für eine Stärkung der Informationsrechte beider Elternteile ein. Diese Reform, begleitet von kultusministeriellen Rundschreiben, könnte den Druck von Lehrern nehmen und gleichzeitig die Rechte der Eltern wahren. Dies wäre ein großer Schritt hin zu einer fairen und transparenten Zusammenarbeit im Interesse des Kindeswohls.
Abschließend bleibt zu hoffen, dass die Stimme von Verbänden wie dem ISUV Gehör findet und zu konkreten Verbesserungen führt. Ein gerechtes und effizientes System, das die Belange aller Beteiligten berücksichtigt, könnte nicht nur rechtlichen Konflikten vorbeugen, sondern auch die Schulentwicklung der Kinder positiv beeinflussen. Die erfolgreiche Umsetzung dieser Ziele hängt maßgeblich von der Kooperation und dem Willen aller Beteiligten ab.
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Anspruch beider Elternteile auf Information in Schule und Studium
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11 Antworten
400 Euro für Anwälte ist echt viel. Die Schulen sollten das einfach so machen.
Ja, das Geld könnte man viel besser für die Kinder ausgeben.
Wenn die Lehrer das nicht hinbekommen, sollte man sie anzeigen. Das ist ja wohl das Mindeste.
Anzeigen ist vielleicht übertrieben, aber mehr Druck wäre gut.
Verstehe ich nicht, es sollte doch selbstverständlich sein, dass beide Elternteile informiert werden.
Ja, das ist einfach nur logisch. Warum das so kompliziert gemacht wird, ist mir ein Rätsel.
Warum gibt es kein Gesetz, dass die Lehrer dazu zwingt? Einfacher wäre es für alle.
Stimmt, die brauchen klare Regeln, damit sowas nicht passiert.
Das ist ja eine Frechheit! Wenn man Kindesunterhalt zahlt und trotzdem keine Infos bekommt, ist das wirklich unfair. Lehrer sollten besser informiert werden.
Ja, das sehe ich auch so. Es kostet doch nichts, eine E-Mail zu schreiben!
Genau, mein Nachbar hat dasselbe Problem, die Lehrer reagieren einfach nicht.