Verpflichtende Elementarschadenversicherung: Schutz vor Naturgefahren künftig Pflicht
Die neue Bundesregierung plant die flächendeckende Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung für Immobilieneigentümer. Hintergrund sind die zunehmenden Schäden durch Starkregen, Überschwemmungen und andere Naturereignisse, die in den letzten Jahren immer häufiger auftreten. Die geplante Pflichtversicherung soll alle Eigentümer von Wohngebäuden vor den finanziellen Folgen von Elementarschäden schützen, ohne sie mit unverhältnismäßig hohen Kosten zu belasten. Dieses Vorhaben hat der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt, weist jedoch auf wichtige Umsetzungsfragen hin, die besonders Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen.
Elementarschäden umfassen Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen, Schneedruck, Stürme, Hagel sowie Vulkanausbrüche. Während Sturm- und Hagelschäden häufig Bestandteil der üblichen Gebäudeversicherung sind, bleiben die anderen Risiken meist unversichert. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass künftig jede Wohngebäudeversicherung auch ein Modul für Elementarschäden beinhalten soll. So werden bestehende Versicherungen zu einem vereinbarten Stichtag angepasst, und neue Verträge enthalten automatisch diesen Schutz.
Bundesjustizministerin Hubig unterstreicht das Ziel der Neuregelung: Die Versicherung soll „schützen, vorsorgen und solidarisch absichern“. Auf diese Weise soll die Gefahr von finanziell existenzbedrohenden Schäden durch Elementarereignisse besser beherrschbar werden. Für viele Immobilienbesitzer könnte dies eine wichtige Entlastung darstellen.
Kritik am geplanten Opt-Out-Modell bei Wohnungseigentümergemeinschaften
Der Verband Wohnen im Eigentum weist jedoch auf eine kritisch diskutierte Variante hin: die sogenannte Opt-Out-Lösung, bei der Eigentümer die verpflichtende Absicherung ablehnen können. Besonders bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sorgt das Modell für Konfliktpotenzial. Dr. Sandra von Möller, Vorständin von WiE, erklärt dazu: „Mit der Opt-Out-Lösung kann der Versicherungsschutz zu Lasten einzelner Wohnungseigentümer durch die Mehrheit ausgehebelt werden, was im Schadensfall existenzbedrohend sein kann.“ Denn in einer WEG entscheidet die Mehrheit über den Abschluss oder Verzicht einer Elementarschadenversicherung, was einzelne Eigentümer benachteiligen kann.
Diese Problematik entsteht, weil ein Wohnungseigentümer seine eigene Wohnung nicht eigenständig gegen Elementarschäden versichern kann, wenn Teile des Gebäudes Gemeinschaftseigentum sind. Eine Mehrheit innerhalb der Gemeinschaft könnte also den Versicherungsschutz verhindern, obwohl einzelne Eigentümer das Risiko individuell absichern möchten.
Deshalb fordert WiE, dass ein Verzicht auf die Elementarschadenabsicherung in einer WEG nur dann möglich sein soll, „wenn alle Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft zustimmen“. Von Möller betont: „Hier muss zwingend die hohe Hürde der Allstimmigkeit ins Gesetz aufgenommen werden, um jeden einzelnen Wohnungseigentümer zu schützen.“ Nur so lässt sich aus Sicht von WiE sicherstellen, dass kein Eigentümer gegen seinen Willen dem Risiko von Elementarschäden ausgesetzt ist.
Die Debatte um die Ausgestaltung der Pflichtversicherung ist damit auch ein Beispiel für die Herausforderung, gesetzliche Regelungen für unterschiedliche Eigentumsformen und deren Interessen gerecht zu gestalten. Die Bundesregierung hat die Initiative aufgenommen, die genauen Details und Regelungen stehen jedoch noch aus.
Weitere Informationen und eine Umfrage zum Thema finden Interessierte auf der Webseite von Wohnen im Eigentum.
Was ändert eine verpflichtende Elementarschadenversicherung?
Die geplante Pflichtversicherung gegen Elementarschäden könnte die Absicherung von Immobilien wesentlich verändern. Elementarschadenversicherungen decken Schäden, die durch Naturereignisse entstehen – zum Beispiel durch Hochwasser, Starkregen, Erdbeben oder Erdrutsche. In Deutschland sind solche Versicherungen bislang keine Selbstverständlichkeit. Oftmals sind Elementarschäden in den üblichen Wohngebäudeversicherungen nicht oder nur unzureichend mitversichert. Die geplante Regelung will das ändern und so Immobilieneigentümer besser schützen.
Elementarschäden umfassen typischerweise folgende Risiken:
- Überschwemmung durch Hochwasser oder Starkregen
- Erdbeben
- Erdrutsch und Lawinen
- Schneedruck auf Gebäuden
- Sturm und Hagel
- Vulkanausbruch
Für viele Eigentümer stellt sich die Frage, warum Elementarschadenversicherungen bisher nicht automatisch dazugehören. Ein Grund sind regionale Unterschiede im Risiko: Während Hochwassergebiete häufiger betroffen sind, gilt für andere Regionen das Risiko als gering oder kaum vorhanden. Dadurch schwanken die Kosten und die Nachfrage nach solchen Policen stark. Die geplante Pflicht soll diese Ungleichheiten ausgleichen und eine grundlegende Absicherung für alle gewährleisten – unabhängig von der Region.
Auch gesellschaftlich gewinnt das Thema an Bedeutung. Die Zunahme schwerer Wetterereignisse in Folge des Klimawandels hat in den letzten Jahren Schäden verursacht, die viele Eigentümer finanziell stark belasteten. Die neue Bundesregierung will dem mit einer Pflichtversicherung begegnen, die “schützen, vorsorgen und solidarisch absichern” soll, so Bundesjustizministerin Hubig. Zudem wird erwartet, dass so mehr Prävention angestoßen wird, etwa durch bessere Hochwasserschutzmaßnahmen.
Für Eigentümer bedeutet die geplante Regelung eine erhebliche Veränderung. Die Pflichtversicherung soll flächendeckend über die Wohngebäudeversicherung eingeführt werden. Neue Verträge erhalten automatisch einen Elementarschadenschutz, bei bestehenden Policen soll die Absicherung zu einem festgelegten Stichtag ergänzt werden. So würde nahezu jeder Immobilieneigentümer in Deutschland abgesichert sein – mit möglichen Ausnahmen für wirtschaftlich wertlose Immobilien, für die keine Versicherung notwendig erscheint.
Ein zentraler Diskussionspunkt ist das sogenannte Opt-Out-Modell: Eigentümer könnten dem Versicherungsschutz widersprechen. Vor allem bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sieht der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) darin Risiken. WiE warnt davor, dass die Mehrheit einer WEG in einer Abstimmung einzelne Eigentümer überstimmen könnte – und damit deren Versicherungsschutz aushebeln würde. Das könne insbesondere bei größeren Schäden existenzbedrohend sein. WiE fordert daher, dass in WEGs ein Verzicht auf die Pflichtversicherung nur mit Allstimmigkeit geschehen darf: „Hier muss zwingend die hohe Hürde der Allstimmigkeit ins Gesetz aufgenommen werden, um jeden einzelnen Wohnungseigentümer zu schützen“, so WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller.
Versicherungsschutz und gesellschaftliche Bedeutung
Elementarschadenversicherungen sind eine Antwort auf die wachsenden Herausforderungen durch Naturgefahren. Die Versicherung schützt nicht nur einzelne Eigentümer, sondern kann auch für gesellschaftliche Stabilität sorgen, indem sie finanzielle Schäden durch Hochwasser oder ähnliche Ereignisse abmildert. Die verpflichtende Einführung könnte den Umgang mit solchen Risiken verändern – weg von Einzelfallregelungen hin zu einem solidarischen System. Das fördert die Prävention, denn Versicherer und Politik können gemeinsam Anreize zur Risikominderung setzen.
Gleichzeitig wirft die Regelung Fragen auf: Wie hoch werden die Beiträge ausfallen? Wie lässt sich die Pflichtversicherung in bestehenden Verträgen und Gemeinschaften rechtlich sauber umsetzen? Und wie kann sichergestellt werden, dass Eigentümer in Risikogebieten tatsächlich erschwinglich versichert sind? Derzeit sind diese Details offen, es ist aber klar, dass eine breite Akzeptanz für den Erfolg notwendig ist.
Ausblick: Wie könnte sich die Regelung entwickeln?
Die Einführung der Elementarschadenpflichtversicherung befindet sich noch in einem frühen Stadium. Auch wenn die Kernidee im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, sind Details wie das Opt-Out-Modell, Anpassungen im Bestand und der Umgang mit WEGs noch nicht abschließend geregelt. Der Verbraucherschutz drängt auf klare Vorgaben, die einzelne Eigentümer nicht benachteiligen und gerade bei gemeinschaftlich verwalteten Immobilien die Rechte aller sichern.
Langfristig könnte die Pflichtversicherung zur Normalität werden, vergleichbar mit der Haftpflichtversicherung bei Autos. Die Kombination aus Versicherungspflicht und präventiven Maßnahmen im Hochwasserschutz könnte Schäden reduzieren und die finanziellen Folgen besser verteilen. Zugleich wird der politische Diskurs über Ausnahmen, Kostenentwicklung und gesetzliche Ausgestaltung weitergehen.
Die neue Pflicht ist ein Schritt auf die veränderten Gegebenheiten durch den Klimawandel. Für Eigentümer, Versicherer und Politik bleibt die Herausforderung, eine praktikable, faire und nachhaltige Lösung zu gestalten, die zuverlässig schützt und zugleich bezahlbar bleibt.
Ausblick: Sicherheit erhöhen – Welche Kosten erwarten Wohnungseigentümer?
Die verpflichtende Elementarschadenversicherung für Wohnungseigentümer steht vor entscheidenden Weichenstellungen. Nachdem die Bundesregierung eine Pflichtversicherung angekündigt hat, sind nun Details offen, wie dieses Modell konkret umgesetzt wird und welche Auswirkungen es mit sich bringt. Die neue Versicherung soll künftig automatisch in Wohngebäudeversicherungen integriert werden und so eine flächendeckende Absicherung gegen Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsche bieten. Damit wächst der Schutz für viele Eigentümer erheblich, denn diese Risiken sind bisher oft nicht oder nur unzureichend abgedeckt.
Allerdings bringt diese erhöhte Sicherheit auch neue Kosten mit sich, die von den Eigentümern zu tragen sein werden. Die Integration der Elementarschadenabsicherung in bestehende Policen dürfte die Prämien anheben, auch wenn sie darauf abzielt, einzelne Eigentümer nicht mit übermäßigen Belastungen zu konfrontieren. Gerade bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sehen Experten komplexe Herausforderungen: Ein Verzicht auf den Versicherungsschutz durch eine Mehrheitsentscheidung kann erhebliche finanzielle Risiken für einzelne Eigentümer bergen, die sich nicht eigenständig absichern können.
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) fordert deswegen, dass bei einer Opt-Out-Lösung die Ablehnung nur durch einstimmige Zustimmung aller Eigentümer in einer WEG möglich ist. Dr. Sandra von Möller, Vorstand von WiE, warnt: „Mit der Opt-Out-Lösung kann der Versicherungsschutz zu Lasten einzelner Wohnungseigentümer durch die Mehrheit ausgehebelt werden, was im Schadensfall existenzbedrohend sein kann.“ Damit soll verhindert werden, dass einzelne Eigentümer ungeschützt bleiben und im Ernstfall massive finanzielle Nachteile erleiden.
Für die Zukunft bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber die Regelungen konkret gestaltet und wie die Versicherungsbranche die Einführung umsetzt. Die Elementarschadenversicherung könnte das Risikomanagement in der Wohnungsbranche grundlegend verändern – mit mehr Sicherheit und zugleich höheren Kosten. Eine breit abgestützte Lösung ist entscheidend, um sowohl Eigentümer als auch Versicherer vor unvorhergesehenen Belastungen zu schützen.
Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung von Wohnen im Eigentum e.V. vom 12. Juni 2025.
7 Antworten
Ich finde es super, dass es jetzt eine Pflichtversicherung geben soll! Aber ich frage mich, ob auch bestehende Verträge angepasst werden können. Weiß jemand mehr darüber?
Das wäre echt wichtig! Ich hoffe, dass wir bald klare Informationen bekommen. Gerade bei älteren Verträgen könnte das schwierig werden.
‚Wohnen im Eigentum‘ hat sicher gute Ideen, aber wie sieht’s mit der Umsetzung aus? Ich bin skeptisch und denke, dass mehr Transparenz notwendig ist.
Es ist gut zu hören, dass die Bundesregierung etwas unternimmt! Aber ich hoffe, sie berücksichtigen auch die verschiedenen regionalen Risiken. Nicht alle Gebiete sind gleich betroffen von Naturkatastrophen.
Die Problematik mit dem Opt-Out-Modell bei WEGs ist sehr relevant. Ich stimme zu, dass wir eine Lösung brauchen, die alle Eigentümer schützt. Was denkt ihr über die Vorschläge von WiE dazu?
Die Idee einer verpflichtenden Versicherung klingt gut, aber ich mache mir Sorgen über die Kosten. Wie viel wird das für uns Eigentümer wirklich kosten? Gibt es da schon konkrete Zahlen?
Ich finde die Einführung der Elementarschadenversicherung wirklich wichtig, gerade in Zeiten des Klimawandels. Aber was passiert, wenn sich die Mehrheit in einer WEG gegen den Schutz entscheidet? Das könnte gefährlich sein!