Elektrogesetz-Novelle 2025: Mehr Schutz bei Lithium-Batterien, VKU fordert Verbot von Einweg-Vapes

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Am 2. Juli 2025 hat die Bundesregierung das Elektro- und Elektronikgerätegesetz novelliert und damit bundesweit einheitliche Vorgaben zur Annahme und Vorsortierung von Geräten mit Lithium-Batterien eingeführt, um Brandschutz und Mitarbeitersicherheit an kommunalen Sammelstellen zu stärken. Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßt die praxisorientierten Regeln, kritisiert jedoch, dass Einweg-E-Zigaretten weiter im Restmüll landen, und fordert angesichts der Umweltgefahren ein Verbot dieser Wegwerfprodukte. Die Novelle markiert damit einen wichtigen Fortschritt im Elektroaltgeräte-Recycling und verdeutlicht zugleich, wo noch nachgebessert werden muss.

Inhaltsverzeichnis

– ElektroG-Novelle stellt bundesweit fachgerechte Annahme und Vorsortierung lithiumbatteriehaltiger Altgeräte sicher.
– VKU kritisiert fehlende Einweg-Vape-Regelung, fordert Verbot wegen Umwelt- und Entsorgungsrisiken.

Novelle des Elektrogesetzes: Fortschritte bei Sammelstellen, offene Fragen bei Einweg-Vapes

Am 2. Juli 2025 hat die Bundesregierung eine Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen, die neue Vorgaben für die Entsorgung von Elektroaltgeräten definiert. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt insbesondere die praxisorientierten Regelungen für kommunale Sammelstellen, die vor allem batteriebetriebene Altgeräte und Lampen betreffen. Damit wird die fachgerechte Annahme und Sortierung von Geräten mit Lithium-Batterien verbindlich – eine Maßnahme, die Sicherheit und Effizienz bei der Entsorgung deutlich verbessern soll.

Uwe Feige, Vizepräsident des VKU und Leiter des Kommunalservice Jena, betont: „Die Novelle stärkt die Sicherheit und Effizienz bei der Entsorgung von Altgeräten mit Lithium-Batterien.“ Er erklärt weiter: „Was vielerorts bereits gelebte Praxis ist – nämlich die fachgerechte Annahme und Vorsortierung durch geschultes Personal – wird nun bundesweit zur Regel. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Brandschutz und für den Schutz der Mitarbeitenden auf den Wertstoffhöfen.“ Künftig müssen kommunale Wertstoffhöfe diese Elektroaltgeräte, die Lithium-Batterien enthalten können – etwa Laptops, Spielzeuge, Gartengeräte oder Mobiltelefone – direkt durch ihr Personal in spezielle Gitterboxen sortieren. Die Bürgerinnen und Bürger sind nicht mehr selbst dafür zuständig, die Geräte entsprechend zuzuweisen. Diese neue Praxis reagiert auf die erhöhte Brandgefahr, die von beschädigten oder unsachgemäß entsorgten Lithium-Batterien ausgeht und soll besonders die Mitarbeitenden vor solchen Risiken schützen.

Anders als die Fortschritte bei der Entsorgung von altbatteriebetriebenen Geräten sieht der VKU die Problematik bei den Einweg-E-Zigaretten, sogenannten „Vapes“, weiterhin ungelöst. Diese Produkte landen überwiegend im Restmüll, was erhebliche Risiken für Umwelt und Entsorgungssicherheit mit sich bringt. Uwe Feige bringt die Haltung des VKU klar auf den Punkt: „Einweg-Vapes gehören verboten – Rücknahmepflichten greifen hier viel zu kurz.“ Er erklärt: Es sei unrealistisch, dass diese Wegwerfprodukte in nennenswertem Umfang zu Sammelstellen oder Händlern zurückgebracht werden. Andere europäische Länder wie Frankreich und Belgien hätten bereits reagiert und ein Verbot von Einweg-Vapes eingeführt. Der VKU fordert daher, dass Deutschland diesem Beispiel folgen sollte, um Umweltbelastungen zu reduzieren und die Entsorgungspraxis sicherer zu gestalten.

Mit der Novelle des Elektrogesetzes wird also ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit und Nachhaltigkeit bei der Entsorgung von Altgeräten mit Lithium-Batterien gesetzt. Gleichzeitig zeigt sich, dass gerade bei Einweg-E-Zigaretten noch klare politische und regulatorische Maßnahmen fehlen, die den Schutz von Umwelt und Entsorgungssystem gewährleisten können.

Was die Gesetzesnovelle für Verbraucher und Umwelt bringt

Lithium-Batterien sind heute allgegenwärtig – in Laptops, Smartphones, Gartengeräten und immer häufiger in tragbaren Konsumartikeln wie Einweg-E-Zigaretten oder sogenannten Vapes. Ihre hohe Energiedichte macht sie leistungsfähig, zugleich bergen sie aber auch erhebliche Risiken. Besonders problematisch sind Beschädigungen oder unsachgemäße Entsorgung: Lithium-Batterien können sich entzünden oder explodieren, wenn sie mechanisch verletzt oder falsch gelagert werden. Dies stellt eine ernstzunehmende Gefahr nicht nur für Verbraucher:innen, sondern auch für die Mitarbeitenden in kommunalen Sammelstellen und Wertstoffhöfen dar.

Die neue Gesetzesnovelle zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) adressiert diese Gefahren, indem sie bundesweit einheitliche Vorschriften für die Sortierung und Behandlung von Altgeräten mit Lithium-Batterien einführt. Statt wie bisher darauf zu vertrauen, dass Verbraucher:innen Geräte richtig zuordnen, müssen Elektroaltgeräte mit Lithium-Batterien nun fachgerecht durch geschultes Personal in speziellen Gitterboxen gesammelt werden. Dieser Schritt erhöht die Sicherheit bei der Entsorgung deutlich und schont die Umwelt, weil die Recyclingprozesse besser kontrolliert und schadstoffarme Rückstände minimiert werden können.

Ein dringender Handlungsbedarf besteht dagegen weiterhin bei Einweg-Vapes. Diese elektrischen Zigaretten enthalten ebenfalls Lithium-Batterien, landen aber überwiegend im Restmüll. Dort geraten sie leicht in die falschen Sammelbehälter und erhöhen das Brandrisiko. Zudem kann selten gewährleistet werden, dass die enthaltenen Batterien fachgerecht recycelt werden. Die aktuelle Gesetzeslage fordert Rücknahmepflichten, die bei diesen Wegwerfprodukten praktisch nicht wirksam sind. Dadurch entstehen nicht nur Gefahren für die Entsorgungsinfrastruktur, sondern auch unnötige Belastungen für die Umwelt durch Schadstoffe und Mikroplastik.

Der Druck auf politische Entscheidungsträger wächst deshalb, den Umgang mit Einweg-Vapes künftig stärker zu regeln. Mehrere europäische Länder haben bereits reagiert: Frankreich und Belgien haben Einweg-Vapes verboten und setzen damit ein Zeichen für einen verantwortungsvolleren Umgang mit diesem Produktsegment. Verbraucher:innen profitieren dort von reduziertem Müllaufkommen und sichereren Entsorgungsmöglichkeiten.

Wie andere Länder mit Einweg-Vapes umgehen

Der internationale Vergleich zeigt unterschiedliche Ansätze, um die Herausforderungen der Einweg-Vapes zu meistern:

  • Frankreich und Belgien haben Einweg-Vapes vollständig verboten, um das Umweltproblem konsequent zu lösen.
  • Niederlande setzen auf strengere Rücknahmesysteme und fördern Mehrwegprodukte mit wiederaufladbaren Batterien.
  • Großbritannien sensibilisiert stark für die richtige Entsorgung, beschränkt aber Einweg-Vapes bisher nicht.
  • Skandinavische Länder entwickeln umfassende Sammelnetze für kleine Elektrogeräte und erhöhen die Aufklärung auf Verbraucher:innenebene.

Diese Modelle verdeutlichen den politischen Handlungsrahmen in Europa und machen deutlich, dass auch Deutschland auf einen modernen und pragmatischen Umgang mit Einweg-Vapes setzen muss. Die Novelle des ElektroG ist ein Schritt in Richtung verbesserter Sicherheit und Umweltschutz, doch um die wachsenden Risiken durch Einwegprodukte wirklich in den Griff zu bekommen, wird weiterführende Regulierung erforderlich sein. Verbraucher:innen können sich darauf einstellen, dass künftig strengere Vorschriften und verbesserte Sammelangebote für alle batteriebetriebenen Geräte kommen – mit dem Ziel, die Umweltbelastung zu senken und die Sicherheit in der Entsorgung zu erhöhen.

Die Informationen und Zitate in diesem Artikel basieren auf einer Pressemitteilung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU).

Sicherheit im Vereinsalltag: Brandschutz, Gefahrstoffe und Prävention

Kann eine Vape explodieren?

Ja, eine Vape kann explodieren. Häufige Ursachen sind fehlerhafte Akkus, unsachgemäßes Laden oder beschädigte Geräte. Besonders Lithium-Ionen-Akkus überhitzen bei Kurzschluss oder Montagefehlern und können in Brand oder Explosion übergehen.

Woran erkenne ich, dass eine Vape gefährlich ist oder defekt sein könnte?

Auffällige Symptome sind starke Wärmeentwicklung, Brummen, aufgeblähte Akkus, sichtbare Beschädigungen, starker Geruch nach Chemikalien oder Rauch. Beim Laden sollte man ungewöhnliche Hitzeentwicklung sofort stoppen und die Vape nicht mehr verwenden.

Wie sollten Vereine mit Vaping-Verboten und Sicherheitsregeln bei Veranstaltungen umgehen?

Klare Hausregeln in Satzung oder Veranstaltungsordnung festlegen. Rauch‑ und Dampfverbote sichtbar kommunizieren, geeignete Raucherbereiche wählen und Ladegeräte sowie fremde Akkus auf Veranstaltungen verbieten. Regelmäßige Hinweise in Einladungen und Aushängen reduzieren Risiken.

Welche Erste‑Hilfe‑Maßnahmen und Brandschutzmaßnahmen gelten, wenn eine Vape explodiert?

Sofort Leute aus Gefahrenzone bringen, brennende Kleidung löschen, Notruf 112 rufen bei Verletzungen oder Brand. Kleine Akkubrände nicht mit Wasser löschen, sondern Feuerlöscher Klasse ABC oder CO2 verwenden, wenn vorhanden. Gefahrenbereich lüften und kontaminierte Rückstände sicher entsorgen.

Wie lagert und transportiert man Vapes und Akkus sicher in Vereinsräumen?

Akkus getrennt von metallischen Gegenständen in stoßfesten Behältern aufbewahren. Geräte ausgeschaltet und Schutzkappen nutzen. Beim Transport Akkus in Originalverpackung oder separaten Akku‑Cases mit Kurzschlussschutz verstauen. Temperaturkontrolle beachten: nicht in heißen Lagern oder direkter Sonne.

Was gilt rechtlich für Vereine, wenn durch eine explodierende Vape Schäden entstehen?

Vereine können haftbar sein, wenn sie Aufsichtspflichten verletzt haben oder Gefahren nicht ausreichend verhindert wurden. Prüfen Sie Versicherungen (Haftpflicht, Veranstaltung) und dokumentieren Sie Sicherheitsmaßnahmen sowie Verbote schriftlich.

Welche Produkte und Verhaltensweisen reduzieren das Explosionsrisiko konkret?

Nur hochwertige Akkus vom Hersteller oder renommierten Marken verwenden, geprüfte Ladegeräte nutzen, nie über Nacht laden, beschädigte Geräte entsorgen. Originalersatzteile verwenden und keine selbstgebauten Modifikationen durchführen.

Wie entsorgt man defekte Vapes und Akkus umweltgerecht und sicher?

Defekte Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Sammelstellen im Handel oder kommunale Sammelstellen nutzen. Vor Abgabe Kontakte isolieren, Geräte gegen Kurzschluss sichern und Fachbetrieb für Elektronikschrott oder Batteriesammelstellen anfahren.

Weiterführende Hinweise für Vereine: Erstellen Sie ein kurzes Sicherheitsblatt zu Gefahrstoffen und elektronischen Geräten, schulen Sie Ehrenamtliche zu Notfallmaßnahmen und prüfen Sie regelmäßig Versicherungs‑ und Haftungsfragen vor größeren Veranstaltungen.

8 Antworten

  1. Die neuen Vorschriften sind ein Schritt in die richtige Richtung! Aber ich mache mir Sorgen um die Umsetzung in der Praxis. Wer kontrolliert das alles? Teilen andere ihre Erfahrungen damit?

  2. Ich finde den Ansatz mit den Gitterboxen für Lithium-Batterien klasse! Das erhöht doch die Sicherheit für alle Beteiligten. Aber was ist mit der Entsorgung der Vapes?

  3. Die Kritik am fehlenden Verbot von Einweg-Vapes verstehe ich sehr gut. Es gibt schon so viele Länder, die das gemacht haben! Warum bleibt Deutschland zurück? Wir müssen dringend handeln.

    1. Ja, das sehe ich auch so! Es wäre wichtig, dass die Politik hier endlich aktiv wird. Habt ihr Ideen, wie wir Druck aufbauen können?

  4. Die Novelle des ElektroG ist ein wichtiger Schritt! Ich frage mich, wie effektiv diese Regelung wirklich sein wird. Können wir sicherstellen, dass alle Sammelstellen richtig arbeiten? Ich hoffe auf positive Ergebnisse.

    1. Ich bin auch skeptisch, ob die Sammelstellen das gut umsetzen können. Was passiert, wenn sie überlastet sind? Vielleicht sollten wir mehr Aufklärung betreiben.

    2. Ich finde es gut, dass geschultes Personal jetzt dafür zuständig ist! Aber die Einweg-Vapes sind echt ein großes Problem. Was können wir als Verbraucher tun?

  5. Ich finde die neue Regelung zur Entsorgung von Altgeräten mit Lithium-Batterien sehr positiv. Es wird Zeit, dass wir mehr für die Umwelt tun. Was denkt ihr über die Einweg-Vapes? Das ist doch ein großes Problem!

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