ElektroG-Novelle 2025: Was die neuen Regeln für Wertstoffhöfe, Einweg-Vapes und Verbraucher bedeuten

Der Bundestag hat die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen. Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßt die klaren Regelungen für kommunale Sammelstellen, insbesondere zur Stärkung von Brandschutz und Mitarbeitersicherheit. Kritisch sieht der VKU jedoch die ungelöste Entsorgungsproblematik bei Einweg-Vapes und fordert ein Verbot dieser Wegwerfprodukte.
Modernes blau beleuchtetes News-Studio mit runden LED-Podesten und großem Bildschirm mit Schriftzug ‚Verbands‑Monitor eins zu eins‘.
Inhaltsübersicht

– Bundestag beschließt Novelle des Elektrogesetzes mit neuen Rücknahmepflichten
– VKU kritisiert ungelöstes Problem von Einweg-Vapes im Restmüll
– Parlament prüft nationales Verbot für Einweg-E-Zigaretten aufgrund von Brandrisiken

Elektrogesetz-Novelle: Mehr Sicherheit für Wertstoffhöfe, aber Einweg-Vapes bleiben Problem

Eine wichtige Gesetzesänderung für mehr Sicherheit auf deutschen Wertstoffhöfen ist beschlossen: Der Bundestag verabschiedete am 6. November 2025 die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der die Gesetzesnovelle intensiv begleitet hat, begrüßt die überwiegend praxisgerechten Regelungen – insbesondere für kommunale Sammelstellen.

Die Neufassung stärkt die Rücknahmepflichten für Händler, verbessert die Informationspflichten für Verbraucher und fasst die Rolle kommunaler Sammelstellen rechtlich klarer. Uwe Feige, VKU-Vizepräsident und Werkleiter des Kommunalservice Jena, betont: „Die bundesweit einheitliche Vorschrift zur fachgerechten Annahme und Vorsortierung insbesondere batteriebetriebener Altgeräte durch das Wertstoffhofpersonal selbst, ist ein praxisgerechter Weg zur Stärkung von Brandschutz und Mitarbeitenden-Sicherheit.“

Doch ein Problem bleibt ungelöst: „Leider lösen die gestern verabschiedeten Rücknahmeregeln für Einweg-Vapes das Problem nicht. Diese Wegwerfprodukte landen weiterhin überwiegend im Restmüll – ein Verbot bleibt aus unserer Sicht die einzige wirksame Lösung“, so Feige weiter. Immerhin fordert der Bundestag in einer begleitenden Entschließung die Bundesregierung auf, die Einführung eines nationalen Verbots von Einweg-E-Zigaretten zu prüfen.

Der VKU vertritt als großer Interessenverband über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen (Stand: 2024). Mit rund 309.000 Beschäftigten (Stand: 2024) erwirtschafteten die Mitgliedsunternehmen Umsatzerlöse von 194 Milliarden Euro (Stand: 2024)* und investierten mehr als 17 Milliarden Euro (Stand: 2024). Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall (Stand: 2024) und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart (Stand: 2024)*.

Journalistische Einordnung & Hintergründe

Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes adressiert grundlegende Defizite im deutschen Entsorgungssystem. Deutschland erreichte im Berichtsjahr 2021 eine Sammelquote von lediglich 38,6 Prozent für Elektroaltgeräte*. Diese Lücke macht deutlich, warum die neuen Rücknahmepflichten für Händler und klarere Regelungen für kommunale Sammelstellen notwendig wurden.

Warum Sammelquoten wichtig sind

Höhere Sammelquoten sind nicht nur eine bürokratische Vorgabe, sondern entscheiden über den tatsächlichen Erfolg der Kreislaufwirtschaft. Je mehr Geräte fachgerecht erfasst werden, desto mehr wertvolle Rohstoffe können zurückgewonnen werden. Gleichzeitig sinkt das Risiko, dass lithiumhaltige Batterien im Hausmüll Brände verursachen.

Politische Reaktionen und offene Fragen

Der Gesetzgebungsprozess verlief in mehreren Etappen: Das Bundeskabinett beriet die Novelle bereits am 18. Juni 2025, wobei der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) kritisierte, dass die Novelle die Batteriebrandproblematik nicht durchgreifend adressiere (Quelle: BDE). In der Bundestagsdebatte am 11. September 2025 standen dann steigende Sammelmengen und die Minimierung von Brandrisiken im Fokus*.

Am 5. November 2025 beschloss der Umweltausschuss wichtige Änderungen: Die Rücknahmepflicht des Handels gilt künftig für alle E-Zigaretten, und ein Entschließungsantrag zur Prüfung eines Verbots von Einweg-Vapes wurde verabschiedet*. Parallel forderten die Grünen ein Pfandsystem für Einweg-Vapes*.

Bereits mit der Gesetzesänderung vom 2. Juli 2025 wurden alle Händler von Einweg-E-Zigaretten zur Rücknahme verpflichtet, und kommunale Sammelstellen müssen Batterien durch Fachpersonal separieren*. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Sicherheit der Entsorgungskette zu erhöhen, lassen jedoch die grundsätzliche Problematik der Wegwerfprodukte ungelöst.

Zahlen und Fristen: Wo Deutschland bei der Elektrosammlung steht

Die aktuelle Sammelquote für Elektroaltgeräte in Deutschland liegt bei 38,6 Prozent (Stand: Berichtsjahr 2021, Quelle: Ebner Stolz). Damit verfehlt die Bundesrepublik deutlich die EU-Vorgabe von 65 Prozent (Stand: 2021, Quelle: Ebner Stolz). Diese Lücke von über 26 Prozentpunkten zeigt den dringenden Handlungsbedarf, der mit der ElektroG-Novelle adressiert werden soll.

Der Gesetzgebungsprozess durchlief mehrere entscheidende Stationen: Das Bundeskabinett verabschiedete den Entwurf am 18. Juni 2025. Es folgte die Bundestagsdebatte am 11. September 2025 und die Beratung im Umweltausschuss am 5. November 2025. Den finalen Beschluss fasste der Bundestag am 7. November 2025 – wie der Verband kommunaler Unternehmen in seiner Pressemitteilung vom selben Tag bestätigte.

Mögliche Tabelle: Sammelquote vs. Ziel

Jahr/Ziel Wert Einheit Quelle/Stand
2021 38,6 % Sammelquote Elektroaltgeräte Ebner Stolz (Stand: 2021)*
EU-Ziel 65 % Ebner Stolz (Stand: 2021)*

Die Tabelle verdeutlicht die Diskrepanz zwischen aktueller Performance und europäischen Vorgaben. Mit der nun beschlossenen Novelle sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden, um diese Lücke zu schließen und die Kreislaufwirtschaft für Elektrogeräte zu stärken.

Auswirkungen & unterschiedliche Perspektiven

Die Novelle des Elektrogesetzes, die der Bundestag am 7. November 2025 beschlossen hat*, bringt für kommunale Sammelstellen konkrete Veränderungen im Arbeitsalltag mit sich. Mit der Gesetzesänderung vom 2. Juli 2025 sind alle Händler von Einweg-E-Zigaretten zur Rücknahme verpflichtet*. Wertstoffhöfe müssen Batterien künftig durch Fachpersonal separieren.

Dennoch bleiben erhebliche Probleme ungelöst. Besonders Einweg-Vapes stellen weiterhin ein Sicherheitsrisiko dar – sie landen häufig im Restmüll und verursachen Brände in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen*.

Betriebliche Folgen für Wertstoffhöfe

Die neuen Regelungen bedeuten für kommunale Entsorger zusätzlichen Aufwand. Die verpflichtende Vorsortierung batteriebetriebener Altgeräte durch qualifiziertes Personal erfordert mehr Schulungen und veränderte Abläufe. Gleichzeitig entlastet die erweiterte Händlerrücknahmepflicht die Sammelstellen teilweise.

Die Kernproblematik besteht weiterhin: Einweg-Vapes landen überwiegend im Restmüll. Diese Wegwerfprodukte mit ihren Lithium-Ionen-Akkus bergen ein permanentes Brandrisiko, das durch die aktuelle Gesetzeslage nicht ausreichend minimiert wird.

Politische und verbandsseitige Lösungsansätze

Während die Novelle praktische Verbesserungen bringt, werden auf politischer Ebene weitergehende Lösungen diskutiert. Der Umweltausschuss hat am 5. November 2025 in einer begleitenden Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, die Einführung eines nationalen Verbots von Einweg-E-Zigaretten zu prüfen*.

Aktuell werden drei Hauptansätze kontrovers debattiert:

  • Ein nationaler Verbotsansatz für Einweg-Vapes wird im Bundestag geprüft (Stand: 5. November 2025)*
  • Ein Pfandsystem für Einweg-Vapes wird von den Grünen gefordert (Stand: 5. November 2025)*
  • Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) drängt auf eine bessere Durchsetzung bei Onlinehändlern (Stand: 7. November 2025)*

Die Positionen der beteiligten Akteure zeigen deutliche Unterschiede: Während der VKU ein Verbot von Einweg-Vapes als einzige wirksame Lösung ansieht, bewertet der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) die Novelle als nicht ausreichend. Diese divergierenden Einschätzungen spiegeln wider, wie komplex die Suche nach einem Konsens in der Entsorgungspolitik bleibt.

Ausblick: Was kommt jetzt?

Die politische Arbeit am Elektrogesetz geht nach den jüngsten Beschlüssen weiter. Parallel zur nationalen Umsetzung bereitet die Bundesregierung bereits die europäische Ebene vor. Im Rahmen der anstehenden Revision der WEEE-Richtlinie soll eine Berechnungsmethodik für Sammelziele entwickelt werden, die die Lebensdauer von Elektrogeräten angemessen berücksichtigt. Diese europäische Weichenstellung wird entscheidend sein, um die Kreislaufwirtschaft langfristig zu stärken.

Nächste politische Schritte

In den kommenden Monaten stehen verschiedene Prüfaufträge im Fokus, darunter mögliche Pfandlösungen und stärkere Kontrollen für Onlinehändler.

Handlungsempfehlungen für Kommunen

Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Novelle konkret: Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern zu kommunalen Sammelstellen oder zurück zum Handel.* Kommunen sollten sich auf strengere Annahme- und Vorsortierpflichten vorbereiten, insbesondere bei batteriebetriebenen Geräten.* Die fachgerechte Annahme und Vorsortierung durch Wertstoffhofpersonal stellt einen praxisgerechten Weg zur Stärkung von Brandschutz und Mitarbeitendensicherheit dar.*

Diese Weiterentwicklung des Elektrogesetzes unterstreicht die Bedeutung der kommunalen Daseinsvorsorge für eine sichere und umweltgerechte Entsorgung.

Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf einer offiziellen Pressemitteilung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU).

Weiterführende Quellen:

10 Antworten

  1. Es ist gut zu sehen dass es Fortschritte gibt beim Elektrogesetz. Ich frage mich aber ob das wirklich genug ist um die Umwelt zu schützen? Hat jemand Infos über alternative Lösungen für Einweg-Vapes?

  2. Die Änderungen scheinen positiv zu sein, aber ich mache mir Sorgen um die Umsetzung. Was sind eure Gedanken dazu? Wird alles reibungslos laufen?

  3. Ich finde es gut, dass der VKU die Rücknahmepflichten unterstützt. Aber wieso gibt es so viele Probleme mit der Entsorgung von Vapes? Gibt es dazu Studien oder Berichte?

    1. Das bleibt ein großes Thema! Ich habe gehört, dass viele Menschen einfach nicht wissen, wo sie ihre alten Geräte hinbringen sollen.

  4. Die Sammelquote von nur 38,6 Prozent ist echt alarmierend! Wie können wir das ändern? Ich glaube, mehr Aufklärung wäre wichtig. Haben die Städte da schon Pläne?

    1. Das sehe ich auch so! Vielleicht sollten Schulen mehr über Recycling aufklären, damit Kinder schon früh lernen, wie wichtig das ist.

  5. Ich finde die Novelle des Elektrogesetzes echt wichtig, vor allem die Rücknahmepflichten für Händler. Aber warum gibt es immer noch keine Lösung für Einweg-Vapes? Das ist echt frustrierend. Was denkt ihr darüber?

    1. Ja, ich stimme dir zu, Annett! Es ist einfach nicht okay, dass diese Vapes weiterhin im Restmüll landen. Ich hoffe, das Verbot kommt bald! Hat jemand Informationen über die möglichen nächsten Schritte?

    2. Ich denke auch, dass ein Verbot nötig ist. Aber was haltet ihr von einem Pfandsystem? Das könnte auch helfen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über den Autor

Die Redaktion von Verbandsbüro besteht aus vielen unterschiedlichen Experten aus der Verbands- und Vereinswelt. Alle Beiträge beruhen auf eigene Erfahrungen. Damit wollen wir Ihnen unsere professionellen Leistungen für Ihre Organisation präsentieren. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Nehmen Sie doch einfach mit uns Kontakt auf.​