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Eingriff in die Patientenhoheit: Bundesregierung plant Zugriff auf Gesundheitsdaten

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Zusammenfassung VB-Redaktion:
Die plant, die Löschungsrechte von gesetzlich Versicherten über teils hochsensible Gesundheitsdaten zu beschränken. Ab Ende 2024 sollen alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, die als zentralisierter Cloudspeicher für duplizierte Gesundheitsdaten angelegt und mit ärztlichen Befunden und Einträgen gefüllt werden soll. Einmal eingetragen, soll es den Versicherten jedoch nicht mehr möglich sein, Einträge in der ePA zu löschen, was einen tiefen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und seine Sektion VPP fordern daher die Versichertensouveränität und Hoheit über Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten zu erhalten, insbesondere bei hochsensiblen Daten. Der Leser erfährt in der Pressemitteilung, welche Forderungen der BDP stellt, welche Auswirkungen die geplanten Änderungen haben könnten und kann bei Interesse weitere Informationen beim genannten Ansprechpartner erhalten.

Stichpunkte:
– Geplante Beschränkung der Löschungsrechte von sensiblen Gesundheitsdaten durch die Bundesregierung
– Ab Ende 2024 sollen alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte erhalten
– Einmal eingetragen, sollen Versicherte Einträge in der ePA nicht mehr löschen können
– Der BDP und seine Sektion VPP fordern Versichertensouveränität und Hoheit über Gesundheitsdaten, insbesondere bei hochsensiblen Daten
– Weitere Informationen zum Thema beim genannten Ansprechpartner erhältlich


Pressemeldung:

Patientenhoheit über Gesundheitsdaten in Gefahr

Seit Ende 2024 sollen alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) in Form eines zentralisierten Cloudspeichers für duplizierte Gesundheitsdaten angelegt bekommen und dann mit ärztlichen Befunden und Einträgen befüllen können. Doch laut Medienberichten könnten die Löschungsrechte über teils hochsensible Gesundheitsdaten verloren gehen. Sind Einträge in der ePA gespeichert, sollen Versicherte diese zwar sehen und „schwärzen“, aber nicht mehr löschen können. Dies stellt einen tiefen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gesetzlich Versicherter dar.

Die in der ePA gespeicherten Gesundheitsdaten werden pseudonymisiert an das nationale Forschungsdatenzentrum versendet und dort nach Prüfung für genehmigte Forschungsprojekte weitergegeben. Doch nun sollen diese Schutz-Regularien möglicherweise aufgeweicht werden. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und seine Sektion VPP unterstützen zwar klar die Möglichkeit der Nutzung von Gesundheitsdaten für die wissenschaftliche Forschung, machen jedoch auf die Interessen- und gewinnorientierung in der Forschung aufmerksam.

Versicherte drohen den Anspruch darauf zu verlieren, über die weitere Nutzung ihrer Daten für Forschungszwecke selbst zu entscheiden. Durch die Anonymisierung geht das Versicherter auf Mitbestimmung bei der Verwendung letztendlich verloren. Der BDP fordert die Versichertensouveränität und Hoheit über Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten zu erhalten, insbesondere bei hochsensiblen Daten. Hier muss es ein Sonderrecht zum Opt-In geben, sodass Versicherte aktiv selbst über die Speicherung von Befunden in ihrer ePA sowie deren Löschung entscheiden können. Ebenso müssen die aktuell gültigen Regularien zur Genehmigung von Forschungsprojekten erhalten bleiben, um gewinnorientierten Datenmissbrauch zu erschweren und wissenschaftliche Forschung zu stärken.

Original-Content von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), übermittelt durch news aktuell.

Quelle: www.presseportal.de

Weitere Informationen über den Verband

– Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) ist ein Zusammenschluss von rund 13.500 Psychologinnen und Psychologen in Deutschland.
– Der Verband wurde 1946 gegründet und ist damit einer der ältesten und größten Berufsverbände des Fachbereichs Psychologie in Deutschland.
– Der BDP ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin.
– Der Verband setzt sich unter anderem dafür ein, die beruflichen Interessen und Belange von Psychologinnen und Psychologen in Deutschland zu vertreten und zu fördern.
– Der BDP ist in 14 Landesverbände gegliedert, die jeweils eigene Vorstände und Geschäftsstellen haben.
– Die Mitglieder des BDP haben eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich Psychologie abgeschlossen und sind in unterschiedlichen Arbeitsfeldern tätig, z.B. in der Forschung, in der Psychotherapie, im Bildungsbereich, in der Wirtschaft oder im Gesundheitswesen.
– Der Verband bietet seinen Mitgliedern verschiedene Angebote und Leistungen, u.a. Fortbildungen, Fachzeitschriften, Arbeitshilfen und Netzwerke.
– Der BDP arbeitet eng mit anderen Fachverbänden und Institutionen zusammen, um die Psychologie in Deutschland voranzubringen und ihre Bedeutung in der Gesellschaft zu stärken.
– Der Verband ist Mitglied im Bundesverband der Freien Berufe und vertritt damit auch die Belange von Psychologinnen und Psychologen als Freiberuflerinnen und Freiberufler.
– Der BDP hat 2020 eine neue Vereinssatzung beschlossen, um u.a. die Mitbestimmung der Mitglieder zu stärken und die Verbandsstrukturen zu modernisieren.

Verbands- und Vereinsnachrichten

23 Antworten

  1. Also ich finde es total in Ordnung, dass die Regierung Zugriff auf Gesundheitsdaten plant. Sicher ist sicher, oder?

  2. Was zum Teufel? Die Regierung will auf unsere Gesundheitsdaten zugreifen? Das ist ein krasser Eingriff in unsere Privatsphäre! Absolut inakzeptabel!

  3. Na klar, lasst uns doch einfach unsere Gesundheitsdaten der Bundesregierung überlassen. Was kann schon schiefgehen?

  4. Was für ein Schwachsinn! Die Regierung hat genug Zugriff auf unsere Daten. Hände weg von unseren Gesundheitsdaten!

    1. Es ist naiv zu glauben, dass die Regierung unsere Daten nicht bereits kontrolliert. Wenn es um unsere Gesundheit geht, sollten wir die Verantwortung übernehmen und unsere Daten selbst schützen. Transparenz und Kontrolle sind der Schlüssel, nicht Paranoia.

    1. Ja klar, weil das Internet bekannt dafür ist, geheime Wunderpillen zu offenbaren. Vielleicht solltest du lieber in der realen Welt nach Antworten suchen, anstatt hier nach Märchen zu suchen.

  5. Also ich finde es eigentlich ganz gut, dass die Bundesregierung Zugriff auf Gesundheitsdaten plant. Es könnte doch helfen, die medizinische Versorgung zu verbessern. Was meint ihr so?

    1. Ich respektiere deine Meinung, aber ich sehe das anders. Der Zugriff auf Gesundheitsdaten durch die Bundesregierung birgt große Risiken für unsere Privatsphäre und persönliche Freiheit. Sicherheit ist wichtig, aber wir sollten auch unsere Grundrechte schützen.

    1. Ich respektiere deine Meinung, aber ich sehe das anders. Die Privatsphäre der Menschen sollte nicht auf Kosten der Sicherheit geopfert werden. Es gibt andere Möglichkeiten, um die Sicherheit zu gewährleisten, ohne dass die Regierung Zugriff auf Gesundheitsdaten haben muss.

  6. Ich verstehe nicht, warum die Regierung Zugriff auf unsere Gesundheitsdaten haben sollte. Das ist doch ein Eingriff in unsere Privatsphäre!

    1. Verstehst du wirklich nicht, dass der Zugriff auf Gesundheitsdaten der Regierung helfen kann, die öffentliche Gesundheit zu schützen? Es geht nicht um Privatsphäre, sondern um das Wohl aller.

    1. Typisch naiver Kommentar. Mehr Daten bedeuten nicht automatisch mehr Sicherheit. Es geht um den Schutz der Privatsphäre und die Vermeidung von Missbrauch. Informiere dich, bevor du solche Aussagen machst.

  7. Na klar, lasst uns doch einfach alle unsere Gesundheitsdaten der Bundesregierung überlassen. Was könnte schon schiefgehen?

    1. Respektiere deine Meinung, aber Datenschutz ist essenziell für unsere individuellen Freiheiten. Regierungen sollten nicht uneingeschränkten Zugriff auf unsere Gesundheitsdaten haben. Es geht um Vertrauen und Kontrolle über unsere persönlichen Informationen.

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