Wenn Assistenz im Alltag knapper wird, trifft das Menschen mit Behinderungen nicht auf dem Papier, sondern ganz konkret: beim Aufstehen, beim Wohnen, auf dem Weg zur Arbeit oder bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Genau an diesen Punkten entzündet sich die Debatte um mögliche Einsparungen in der Eingliederungshilfe.
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) warnt nun davor, dass aus Verwaltungsvereinfachung unter dem Druck knapper kommunaler Haushalte eine Kürzung von Teilhaberechten werden könnte. Ausgelöst wurde die Reaktion durch ein Beschlusspapier von Bundeskanzler Friedrich Merz und den Ministerpräsident*innen vom 25. Juni 2026, in dem Einsparungen bei der Eingliederungshilfe angesprochen werden.
Worum es bei der Eingliederungshilfe geht
Eingliederungshilfe ist kein abstrakter Fachbegriff, sondern ein zentraler Teil der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen. Sie soll helfen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dazu gehören je nach Bedarf etwa Assistenzleistungen, Hilfe beim Wohnen, Unterstützung in Bildungssituationen oder Begleitung im Alltag.
Im Kern steht dabei der Gedanke, dass Unterstützung individuell passen muss. Genau darauf verweist der DBR, wenn er auf die Grundprinzipien des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), die UN-Behindertenrechtskonvention und Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes verweist. Dieser Verfassungsgrundsatz verbietet die Benachteiligung wegen einer Behinderung.
Die politische Debatte ist deshalb heikel: Wer bei der Eingliederungshilfe spart, greift nicht nur in ein Verwaltungssystem ein, sondern berührt unmittelbar Rechte auf Selbstbestimmung und Teilhabe.
Pooling, Pauschalen und Mehrkostenvorbehalt: Die umstrittenen Stellschrauben
Im Zentrum der Kritik stehen drei Reformideen, die in diesem Zusammenhang immer wieder genannt werden: Pooling, pauschale Geldleistungen und ein strengerer Mehrkostenvorbehalt. Pooling bedeutet, dass Assistenzleistungen stärker gebündelt oder geteilt werden. Pauschale Geldleistungen würden den individuellen Bedarf stärker durch feste Beträge ersetzen. Der Mehrkostenvorbehalt erlaubt es Behörden, eine gewünschte Leistung abzulehnen, wenn sie deutlich teurer ist als eine aus Sicht der Verwaltung ausreichende Alternative.
Genau hier sieht der Behindertenrat Risiken. Geteilte Assistenz könne die individuelle Passung schwächen, pauschale Beträge könnten unterschiedliche Bedarfe unzureichend abbilden, und ein strengerer Mehrkostenvorbehalt könnte das Wunsch- und Wahlrecht im Bereich Wohnen praktisch beschneiden.
„Teilhabe ist kein Luxus, welche man in schwierigen Haushaltslagen nach Belieben kürzen kann, sondern sie ist ein Menschenrecht im Sinne der UN-BRK. Wer Leistungen der Eingliederungshilfe beschneidet, spart nicht an Kosten – sondern an Selbstbestimmung, Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe.“
So begründet Michaela Engelmeier, Sprecher*innenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates, die Ablehnung der Einsparungspläne. Der Verband bewertet die Vorschläge als Rückschritt gegenüber dem, was mit dem Bundesteilhabegesetz erreicht worden sei.
Ganz ohne Gegenargumente ist die Debatte allerdings nicht. Eine Evaluation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 24. März 2026 kommt zu dem Befund, dass gemeinsame Leistungserbringung funktionieren kann, zugleich aber Risiken für die individuelle Passung und die Privatsphäre birgt. Auch das Teilhabeplanverfahren wird darin als bürokratisch erlebt. Das stützt zumindest teilweise die Forderung, erst Verwaltungsabläufe zu verbessern, bevor über Leistungseinschnitte gesprochen wird.
Bürokratieabbau statt Kürzungsdebatte
Der DBR verweist darauf, dass viele Kommunen finanziell unter Druck stehen. Das wird in der Mitteilung nicht bestritten. Der Verband zieht daraus aber eine andere Schlussfolgerung: Nicht die Ansprüche der Betroffenen sollen beschnitten werden, sondern die Verfahren müssten effizienter werden.
„Statt Leistungen zu kürzen, müssen Verwaltungsverfahren endlich effizienter gestaltet, Bürokratie abgebaut und bestehende Strukturen verbessert werden.“
Der Gedanke dahinter ist klar: Wer an den richtigen Stellen vereinfacht, kann Ausgaben begrenzen, ohne die Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu schwächen. Ob das in der Praxis ausreicht, hängt allerdings davon ab, wie konsequent Bund, Länder und Kommunen bestehende Abläufe überarbeiten und welche Spielräume sie dabei haben.
Für Betroffene, Angehörige und Träger ist das mehr als eine abstrakte Reformfrage. Wenn Leistungen stärker pauschalisiert oder gebündelt werden, kann das den Alltag leichter organisierbar machen. Es kann aber ebenso dazu führen, dass individuelle Unterstützung weniger genau passt oder dass Wahlmöglichkeiten beim Wohnen und bei Assistenz eingeschränkt werden.
Noch ist offen, welche Reform am Ende tatsächlich kommt
Der Deutsche Behindertenrat fordert Bund, Länder und Kommunen auf, sich klar zur UN-Behindertenrechtskonvention, zum Grundgesetz und zu den Grundprinzipien des Bundesteilhabegesetzes zu bekennen. Aus Sicht des Verbands dürfen Haushaltsprobleme nicht zum Vorwand werden, fundamentale Rechte infrage zu stellen.
Das Bündnis ist mit über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen eines der größten Interessenbündnisse in diesem Feld. Nach eigenen Angaben vertritt es mehr als drei Millionen Betroffene. Für 2026 hat der Sozialverband Deutschland (SoVD) die Koordination übernommen, Vorsitzende des vierköpfigen Sprecher*innenrats ist Michaela Engelmeier.
Wie weit die Reformdebatte am Ende tatsächlich reicht, ist damit noch nicht entschieden. Klar ist nur: Sobald Eingliederungshilfe zur Sparmasse wird, geht es nicht mehr um bloße Verwaltungstechnik, sondern um die Frage, wie verbindlich Teilhabe im Alltag geschützt bleibt.