Fachverbände warnen vor Kürzungen der Eingliederungshilfe: 14-Punkte-Positionspapier für Teilhabe als Menschenrecht

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In Berlin haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung am 27. November 2025 ein 14-Punkte-Positionspapier verabschiedet. Sie fordern, dass die Eingliederungshilfe nicht zum Gegenstand von Haushaltskürzungen wird. Die Verbände betonen, dass Teilhabe ein Menschenrecht ist, das auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gewahrt bleiben muss.

Inhaltsverzeichnis

– Fachverbände warnen vor Kürzungen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
– Teilhabe ist ein Menschenrecht und darf nicht Sparmaßnahmen zum Opfer fallen
– Positionspapier mit 14 roten Linien zur Sicherung von Selbstbestimmung und Partizipation verabschiedet

Fachverbände verteidigen Teilhabe als Menschenrecht

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung warnen vor Kürzungen bei der Eingliederungshilfe und betonen, dass Teilhabe ein unveräußerliches Menschenrecht darstellt. Anlass ist die aktuelle Debatte über die Finanzierung sozialer Leistungen, die durch Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz im Juni 2025 neu entfacht wurde.

Die Verbände veröffentlichen das Positionspapier "Recht auf Teilhabe sicherstellen" mit 14 konkreten Punkten, die rote Linien bei künftigen Reformen markieren.*

"Soziale Gerechtigkeit und eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur sind auch bei Kostendruck unabdingbar. Menschenwürdige Lebensbedingungen für alle in Deutschland zu gestalten, muss eine Handlungsmaxime deutscher Politik bleiben. Die Fachverbände fordern mit Nachdruck, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderung nicht zum Gegenstand von Haushaltskonsolidierungen gemacht wird", erklärt Holger Wilms vom Anthropoi Bundesverband. "Menschenwürde und Menschenrechte müssen auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten gelten."

Die fünf Fachverbände vertreten mit rund 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung die große Mehrheit des Sektors in Deutschland. In 472 Orts- und Kreisvereinigungen sowie 16 Landesverbänden sind mehr als 110.000 Mitglieder aktiv (Stand: 27. November 2025), was ihrem Apparat erhebliches politisches Gewicht verleiht.*

Hintergrund und politische Lage

Die aktuelle Debatte um die Eingliederungshilfe entzündet sich an der angespannten Haushaltslage und unterschiedlichen politischen Prioritäten. Die Entwicklung folgt einer klaren Chronologie, die von ersten Sparplanungen bis zu aktuellen Reformforderungen reicht.

Im September 2024 zeichnete sich im Bundeshaushalt 2025 eine deutliche Reduzierung ab: knapp 11 % weniger Mittel bei der Eingliederung im SGB II, konkret 1,250 Milliarden Euro weniger für Jobcenter-Fördermaßnahmen und Verwaltung (Stand: September 2024)*.

Anfang 2025 warnte der SoVD NRW frühzeitig vor den Folgen möglicher Kürzungen bei sozialen Leistungen.

Die Diskussion intensivierte sich im Juni 2025, als die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) Forderungen des Deutschen Landkreistags nach Rückabwicklung von Reformzielen des Bundesteilhabegesetzes übernahm.

Politische Kontroversen: Bund vs. Länder

Im Juli 2025 positionierte sich Bundeskanzler Friedrich Merz öffentlich mit dem Versprechen, die Eingliederungshilfe nicht zu kürzen* Seine Aussage beim Deutschen Städte- und Gemeindebund hatte die Debatte zur Finanzierung sozialer Leistungen für Menschen mit Behinderung bereits zuvor angeheizt.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas bekräftigte im Herbst 2025, es gehe der Bundesregierung nicht um Leistungskürzungen, sondern um Bürokratieabbau.

Diese Positionierung steht im Kontrast zu den Forderungen von Ländern und Kommunen, die auf Kostensenkungen drängen.

Wer fordert Kürzungen, wer wehrt sich?

Die Konfliktlinien verlaufen zwischen Bund, Ländern und Kommunen einerseits sowie Sozialverbänden und Betroffenenvertretungen andererseits. Während Länder und Kommunen unter Finanzdruck nach Entlastungen suchen, positionieren sich die Fachverbände für Menschen mit Behinderung klar gegen Einschnitte.

Die Fachverbände betonen: "Das Recht auf Teilhabe und die Verwirklichung von Menschenrechten dürfen nicht beschnitten werden." Sie warnen davor, dass "Teilhabe ein Menschenrecht ist und keine Sparmasse sein darf."

Im Oktober und November 2025 verschärfte sich der politische Druck weiter: Alle Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister der Länder forderten einen verbindlichen Zeitplan für weitere Bund-Länder-Beratungen und betonten den hohen Finanzierungs- und Reformdruck.

Datum Ereignis Relevante Zahl Quelle/Stand
September 2024 Haushaltsplanung 2025 1,250 Mrd. Euro weniger Privatschulen.de*
Anfang 2025 SoVD NRW warnt vor Kürzungen
Juni 2025 BAGüS übernimmt DLT-Forderungen
Juli 2025 Merz-Versprechen gegen Kürzungen
Oktober/November 2025 ASMK fordert Zeitplan für Reform

Die politische Dynamik zeigt ein Spannungsfeld zwischen Haushaltskonsolidierung einerseits und der Sicherung von Teilhaberechten andererseits. Während der Bund betont, keine Leistungskürzungen zu planen, drängen Länder und Kommunen auf strukturelle Reformen, die aus Sicht der Verbände die Gefahr von Qualitätseinbußen bergen.

Zahlen, Fakten & weitere Quellen

Die aktuelle Debatte um die Eingliederungshilfe wird durch konkrete politische Entscheidungen und öffentliche Reaktionen geprägt. Diese Zusammenstellung dokumentiert die zentralen Entwicklungen und Positionen mit ihren jeweiligen Quellen und Standdaten.

  • Im Bundeshaushalt 2025 sind Kürzungen bei der Eingliederung im SGB II um knapp 11 % im Vergleich zu 2024 geplant — Stand: September 2024*

  • Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) übernahm die Forderungen des Deutschen Landkreistags nach Rückabwicklung der BTHG-Reformziele — Stand: Juni 2025*

  • Kanzler Friedrich Merz versprach öffentlich, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nicht zu kürzen — Stand: Juli 2025*

  • Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas bekräftigte, es gehe nicht um Leistungskürzungen, sondern um Bürokratieabbau — Stand: Herbst 2025*

  • Eine Petition gegen Kürzungen bei der Eingliederungshilfe erreichte bis Ende Juli 2025 bereits über 200.000 Unterschriften — Stand: Ende Juli 2025*

  • Alle Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister der Länder forderten in einem Positionspapier einen Zeitplan für weitere Bund-Länder-Beratungen und betonten den hohen Finanzierungs- und Reformdruck — Stand: Oktober/November 2025*

    Auswirkungen und gesellschaftliche Relevanz

Die Debatte um mögliche Kürzungen in der Eingliederungshilfe berührt fundamentale Fragen des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Welche konkreten Folgen hätten Reformen für Menschen mit Behinderungen, für die sie begleitenden Einrichtungen und letztlich für das Gemeinwesen? Die Diskussion zeigt bereits jetzt, wie tiefgreifend die Auswirkungen wären.

Fachverbände für Menschen mit Behinderungen markieren klare rote Linien. Sie betonen, dass Teilhabe ein Menschenrecht darstellt und nicht zur Sparmasse werden darf. Ihre zentrale Warnung: Kostensenkungen dürfen nicht auf dem Rücken der Leistungsberechtigten ausgetragen werden. Konkret gefährdet sehen die Verbände die Wahlfreiheit beim Wohnen, die volle gesellschaftliche Partizipation und den Vorrang der Eingliederungshilfe gegenüber Pflegeleistungen. Diese Grundsatzpositionen verdeutlichen, wie existenziell die betroffenen Leistungen für ein selbstbestimmtes Leben sind.

Die Breite der Betroffenheit spiegelt sich in einer bemerkenswerten zivilgesellschaftlichen Reaktion wider. Eine Petition sammelte bis Ende Juli 2025 bereits über 200.000 Unterschriften*. Dieser deutliche Protest signalisiert, dass die Debatte weit über den engeren Kreis unmittelbar Betroffener hinausreicht und als gesamtgesellschaftliche Frage wahrgenommen wird.

Gleichzeitig üben kommunale Spitzenverbände wie der Deutsche Landkreistag und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) seit Juni 2025 Druck aus. Sie verweisen auf die finanziellen Belastungen der Kommunen und fordern Entlastungen bei den Sozialausgaben. Diese Position zeigt die Zwickmühle, in der sich viele Kommunen befinden: Einerseits tragen sie Verantwortung für die soziale Infrastruktur, andererseits sehen sie sich an der Grenze ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit.

Die Unsicherheit wirkt sich bereits jetzt auf verschiedene Ebenen aus. Für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen stellt sich die Frage, ob bewährte Unterstützungsangebote wie Assistenzleistungen, Wohnangebote oder Förderungen in Werkstätten und Tagesstätten in gewohnter Qualität fortbestehen. Bei den Trägern sozialer Einrichtungen behindert die unklare Perspektive mittelfristige Planungen – von Personalentscheidungen bis zu Investitionen in inklusive Infrastruktur.

Im Kern geht es bei den Bund-Länder-Verhandlungen um die Verteilung finanzieller Lasten und die Verantwortung für die soziale Daseinsvorsorge. Die unterschiedlichen Positionen von Bundesregierung, Ländern und Kommunen zeigen, wie komplex die Suche nach tragfähigen Lösungen ist. Eine Einigung müsste nicht nur finanzielle Interessen ausbalancieren, sondern vor allem die Lebensrealität von Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland berücksichtigen.

Ausblick und nächste Schritte

Die Debatte um die Finanzierung der Eingliederungshilfe bleibt auch nach der Verabschiedung des Positionspapiers der Fachverbände politisch aktuell. Entscheidende Weichenstellungen stehen in den kommenden Monaten an. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die anstehenden Bund-Länder-Beratungen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) forderte bereits im Oktober 2025 einen verbindlichen Zeitplan für die geplanten Reformschritte – ein Indiz dafür, dass die Diskussion auf politischer Ebene weiter vorangetrieben wird.

Die Fachverbände betonen, dass Menschenwürde und Menschenrechte auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gelten müssen. Die Forderung, Teilhabe nicht zum Gegenstand von Haushaltskonsolidierungen zu machen, bleibt damit zentraler Maßstab für die anstehenden politischen Entscheidungen.

Um den Prozess aktiv zu verfolgen, empfiehlt sich die regelmäßige Prüfung parlamentarischer Termine* und die Beobachtung der Beratungen zwischen Bund und Ländern*. Das vollständige Positionspapier "Recht auf Teilhabe sicherstellen" mit seinen 14 zentralen Forderungen steht wie in Kapitel 1 erwähnt zum Download bereit*. Die politische Entwicklung der Eingliederungshilfe wird zeigen, ob die roten Linien der Fachverbände respektiert werden und Teilhabe tatsächlich als unverhandelbares Menschenrecht in der Sozialpolitik verankert bleibt.

Die hier veröffentlichten Informationen beruhen auf einer Pressemitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung.

Weiterführende Quellen:

2 Antworten

  1. Ich finde es erschreckend, dass Teilhabe für Menschen mit Behinderung unter den Sparmaßnahmen leiden könnte. Das ist ein Menschenrecht und muss unbedingt geschützt werden. Wie können wir sicherstellen, dass diese Kürzungen nicht passieren?

    1. Das stimmt! Es ist wichtig, dass wir unsere Stimmen erheben und gegen diese Kürzungen kämpfen. Haben Sie die Petition unterschrieben? Ich denke, je mehr Unterschriften wir sammeln, desto besser.

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