– Bundessozialministerin sichert bei Lebenshilfe-Versammlung keine Leistungskürzungen zu
– Ministerin Bas verspricht Bürokratieabbau bei der Eingliederungshilfe für mehr Teilhabe
– Lebenshilfe kündigt Kampagne „Teilhabe ist Menschenrecht“ für das kommende Jahr an
Bas: Keine Kürzungen bei Eingliederungshilfe
Bundesministerin Bärbel Bas hat bei der Mitgliederversammlung der Lebenshilfe in Berlin am 14. November 2025 klare Zusagen zur Eingliederungshilfe gemacht. Vor Vertretern der Lebenshilfe aus ganz Deutschland betonte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales die Bedeutung gleichberechtigter Teilhabe.*
„Alle Menschen haben ein Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe. Um dies auch für Menschen mit Behinderungen zu erreichen, brauchen wir inklusivere Strukturen und eine gute und wirkungsvolle Eingliederungshilfe. Es geht um Millionen Menschen, um deren Familien und uns als Gesellschaft insgesamt“, so Bärbel Bas in ihrer Rede.*
Die Ministerin stellte klar, dass es bei den aktuellen Beratungen zur Eingliederungshilfe nicht um Leistungskürzungen geht: „Und um eines ganz klar zu sagen: Es geht nicht um die Streichung oder Kürzung von Leistungen in diesem wichtigen Bereich.“ Stattdessen konzentriert sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit September 2025 gemeinsam mit Ländern und Kommunen auf Bürokratieabbau und Vereinfachungen.*
Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, kündigte für das kommende Jahr eine bundesweite Kampagne unter dem Motto „Teilhabe ist Menschenrecht“ an und bekräftigte: „Als Lebenshilfe werden wir für eine inklusive und demokratische Gesellschaft kämpfen – alle Menschen mit Beeinträchtigung, auch solche mit sehr hohem Hilfebedarf, müssen die Unterstützung erhalten, die sie brauchen.“
Diese Zusicherung gegen Leistungskürzungen gibt Menschen mit Behinderungen und ihren Familien Planungssicherheit für die notwendige Unterstützung im Alltag.*
Bürokratie und Kosten: Die Schattenseiten des Bundesteilhabegesetzes
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist eine zentrale Reform im Sozialrecht für Menschen mit Behinderungen.
Kostenentwicklung der Eingliederungshilfe
Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe in Deutschland sind von 15,5 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf eine geschätzte Summe von 22,1 Milliarden Euro im Jahr 2025 gestiegen.*
Bürokratieeffekte des BTHG
Komplexe Verfahren und gestiegene Dokumentationspflichten führen zu Verzögerungen bei der Leistungsgewährung. Betroffene und Leistungserbringer müssen sich durch ein umfangreiches Antragsverfahren und Nachweispflichten kämpfen. Diese bürokratischen Hürden stehen dem Ziel des Gesetzes entgegen, Selbstbestimmung und Teilhabe zu stärken.
Die aktuelle Situation zeigt eine doppelte Herausforderung: Während die Ausgaben für die Eingliederungshilfe steigen, beeinträchtigen bürokratische Hürden die Effizienz der Leistungserbringung. Dieser Spannungsbereich zwischen finanzieller Entwicklung und praktischer Umsetzung macht die Debatte um Bürokratieabbau bei gleichzeitigem Leistungserhalt relevant.
Politische Reaktionen: Weitere Reformforderungen
Die Debatte um die Eingliederungshilfe hat längst die Bundesebene verlassen und bewegt zunehmend Länder und Kommunen. Als Hauptkostenträger und Umsetzungsinstanzen drängen sie auf substanzielle Nachbesserungen am Sozialgesetzbuch IX.
ASMK-Positionslinien (Juni 2025)
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) stellte im Juni 2025 fest, dass die Ziele der Eingliederungshilfe-Reform nur teilweise erreicht wurden* (Stand: Juni 2025). In ihrem Positionspapier fordern die Ressortchefs der Länder eine grundlegende Überarbeitung des SGB IX mit klaren Schwerpunkten. Neben der dringend benötigten Kostensteuerung steht der Abbau bürokratischer Hürden im Mittelpunkt der Forderungen.
Die Ministerkonferenz betont die Notwendigkeit besserer Planungs- und Steuerungsprozesse in der Eingliederungshilfe. Diese Position unterstreicht den Handlungsdruck, der von den Ländern ausgeht – sie erwarten vom Bund konkrete Lösungen für die praktischen Umsetzungsprobleme vor Ort.
Systemversagen bei der Eingliederungshilfe: Gericht stellt gravierende Mängel fest
Das Sozialgericht Freiburg stellte am 27. Mai 2025 ein Systemversagen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf fest, insbesondere wegen Problemen bei der Umsetzung personenzentrierter Leistungen*.
Die Richter bemängelten konkret, dass die theoretisch vorgesehenen personenzentrierten Leistungen in der Praxis häufig scheitern. Betroffene mit komplexen Unterstützungsbedarfen erhalten nicht die individuell zugeschnittene Hilfe, die ihnen zusteht. Stattdessen dominieren standardisierte Verfahren und bürokratische Hürden, die eine bedarfsgerechte Versorgung verhindern.
Solche gerichtlichen Feststellungen erzeugen erheblichen politischen und administrativen Handlungsdruck. Sie belegen, dass kosmetische Korrekturen nicht ausreichen – es braucht grundlegende Verbesserungen in der Ausgestaltung und Umsetzung der Eingliederungshilfe.*
Fachkräfte, Ehrenamt und Ausblick
Die Eingliederungshilfe steht vor einer doppelten Herausforderung: Während der Fachkräftemangel die professionelle Versorgung gefährdet, stützt sich das System zugleich auf Hunderttausende ehrenamtlich Engagierte. Diese personelle Schieflage verdeutlicht, wie dringend strukturelle Verbesserungen notwendig sind.
- Fachkraftdefizit: Geschätzte 15.800 offene Fachkraftstellen in der Behindertenhilfe*
- Ehrenamtliche Stütze: Etwa 440.000 Ehrenamtliche leisten Unterstützung*
- Geplante Maßnahmen: Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Gebärdensprache sowie Weiterentwicklung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) laut Koalitionsvertrag 2025*
Die Zusicherung der Ministerin, Leistungen nicht zu kürzen, bildet nur die Basis – ihre Umsetzung hängt maßgeblich davon ab, ob die geplanten Reformen den Personalmangel wirksam bekämpfen und die Rahmenbedingungen für Haupt- und Ehrenamtliche nachhaltig verbessern.
Die folgenden Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
Weiterführende Quellen:
- „Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat trotz Reformen zu erheblichem bürokratischen Mehraufwand geführt, der insbesondere Kommunen belastet (Stand 2025).“ – Quelle: https://staedtetag.de/positionen/beschluesse/2025/458-praesidium-reform-eingliederungshilfe
- „Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) stellte im Juni 2025 fest, dass die Ziele der Eingliederungshilfe-Reform nur teilweise erreicht wurden und fordert eine weitere Überarbeitung des SGB IX mit Fokus auf Kostensteuerung und Bürokratieabbau.“ – Quelle: https://bayern.de/asmk-appell-an-bund-eingliederungshilfe-muss-weiter-reformiert-werden-menschen-mit-behinderung
- „Die ASMK fordert zudem in einem Juni 2025 Positionspapier einen Zeitplan für weitere Bund-Länder-Beratungen zur Reform des SGB IX und betont die Notwendigkeit besserer Planungs-, Steuerungsprozesse sowie Bürokratieabbau in der Eingliederungshilfe.“ – Quelle: https://reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/asmk-fordert-weitere-reform-der-eingliederungshilfe
- „Das Sozialgericht Freiburg stellte am 27. Mai 2025 ein Systemversagen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf fest, insbesondere wegen Problemen bei der Umsetzung personenzentrierter Leistungen.“ – Quelle: https://sozialrecht-rosenow.de/meldung/systemversagen-der-eingliederungshilfe.html
- „Der Koalitionsvertrag 2025 sieht unter anderem die Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Gebärdensprache sowie eine Weiterentwicklung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) als Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungshilfe vor.“ – Quelle: https://curacon.de/neuigkeiten/neuigkeit/der-koalitionsvertrag-2025-und-die-eingliederungshilfe
- „Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe in Deutschland sind von 15,5 Mrd. Euro (2015) auf eine geschätzte Summe von 22,1 Mrd. Euro im Jahr 2025 gestiegen (Stand jeweils Mitte Folgejahr).“ – Quelle: https://staedtetag.de/positionen/beschluesse/2025/458-praesidium-reform-eingliederungshilfe
- „Der Fachkräftemangel in der Behindertenhilfe verschärft sich weiter, mit geschätzten 15.800 offenen Fachkraftstellen und etwa 440.000 Ehrenamtlichen im Jahr 2025 (jeweils Stand Jahresende).“ – Quelle: https://betanet.de/bundesteilhabegesetz.html
- „Die Diskussion um eine Alternative zum Begriff ‚geistige Behinderung‘ besteht seit 2021 in Deutschland, mit internationalen Vorbildern wie ‚Menschen mit Lernschwierigkeiten‘ oder ‚person with intellectual disability‘.“ – Quelle: https://betanet.de/bundesteilhabegesetz.html
8 Antworten
Ich bin gespannt auf die Kampagne ‚Teilhabe ist Menschenrecht‘. Das klingt nach einem wichtigen Schritt in die richtige Richtung! Was erwartet ihr von dieser Kampagne?
Die angesprochenen bürokratischen Hürden sind ein großes Problem! Es wäre hilfreich zu wissen, wie genau diese abgebaut werden sollen. Gibt es da spezielle Maßnahmen geplant?
Ich hoffe auch auf klare Ansagen dazu! Die Umsetzung muss konkretisiert werden, sonst bleibt alles beim Alten.
Die Entwicklung der Ausgaben für Eingliederungshilfe ist bemerkenswert. Ich hoffe, dass diese Mittel auch wirklich den Menschen zugutekommen und nicht in der Bürokratie verschwinden. Was denkt ihr darüber?
Das finde ich auch wichtig! Die Menschen müssen die Unterstützung erhalten, die sie brauchen. Wenn wir nicht aufpassen, könnten wir wieder zurückfallen.
Es ist erfreulich zu hören, dass die Lebenshilfe eine Kampagne startet! Das Thema Teilhabe ist wirklich sehr wichtig und sollte mehr in den Fokus rücken. Welche Ideen habt ihr für solche Aktionen?
Ich finde es wichtig, dass die Ministerin keine Leistungskürzungen zusagt. Es ist gut, dass sie Bürokratieabbau verspricht, aber was genau wird dafür getan? Gibt es schon konkrete Pläne?
Ja, das stimmt! Aber ich mache mir Sorgen, ob die Versprechen auch wirklich umgesetzt werden. Oft gibt es viele schöne Worte, aber wenig Taten. Wie sehen andere das?