– Einbruchschutzmaßnahmen in WEGs erfordern vorab einen Gestattungsbeschluss der Gemeinschaft
– Fenster und Wohnungseingangstüren gelten rechtlich als Gemeinschaftseigentum
– Videoüberwachung auf Gemeinschaftsflächen muss DSGVO-Vorgaben einhalten
Einbruchschutz in Wohnungseigentümergemeinschaften: Nicht allein handeln
Zum Tag des Einbruchschutzes am 26. Oktober 2025 weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum auf eine zentrale Regel hin: Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Eigentümer dürfen daher nicht eigenmächtig handeln, sondern benötigen vorab die Zustimmung der Gemeinschaft.
Wichtige Fakten im Überblick:
- Tag des Einbruchschutzes: 26. Oktober 2025
- Polizeiliche Kriminalitätsstatistik: 78.436 Fälle von Wohnungseinbruchsdiebstählen, einschließlich der Einbruchsversuche — Stand: 2024*
- Fast die Hälfte aller Einbruchsversuche scheitert
- Wohnungseigentümer benötigen für bauliche Veränderungen stets einen Gemeinschaftsbeschluss
Die rechtliche Grundlage ist eindeutig: "Fenster sind ebenso wie Balkon-, Terrassen- und Wohnungseingangstüren zwingend Gemeinschaftseigentum, selbst wenn diese in der Teilungserklärung dem Sondereigentum zugewiesen sind." Daher müssen Wohnungseigentümer immer einen Beschluss ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft einholen, bevor sie an ihnen Veränderungen vornehmen.
Für eine reibungslose Beschlussfassung empfiehlt die Expertin: "Es ist daher in der Regel sinnvoll, den Beschlussantrag möglichst konkret auszugestalten und der Eigentümerversammlung, wenn möglich, auch schon Angebote vorzulegen."
Bei gemeinschaftlichen Maßnahmen wie dem Einbau einer Videoüberwachungsanlage gelten besondere Regelungen. "Der Beschluss muss nicht nur die technische Installation regeln, sondern auch eine Nutzungsregelung enthalten, die genau festlegt, wie die Anlage betrieben wird", informiert Dr. Sandra von Möller. Der Verband mit über 16.000 Mitgliedern — Stand: 23.10.2025* — stellt seinen Mitgliedern dafür eine kostenfreie Musterbeschlussvorlage zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen und Förderoptionen für Einbruchschutz
Wer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft Sicherheitsmaßnahmen plant, muss sich mit rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Besonders bei Videoüberwachung gelten strenge datenschutzrechtliche Vorgaben, während Förderprogramme finanzielle Unterstützung bieten können.
DSGVO-Pflichten bei Videoüberwachung
Die Installation von Überwachungskameras in gemeinschaftlichen Wohnbereichen unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Laut Rechtsportal meinmietrecht.de ist die Videoüberwachung nur unter Einhaltung der DSGVO zulässig, wobei der Verwalter die datenschutzrechtliche Verantwortung trägt und Verarbeitungsverzeichnisse sowie Informationspflichten erfüllen muss (Stand: 2022)*.
Für einen rechtskonformen Betrieb muss der WEG-Beschluss eine DSGVO-konforme Nutzungsregelung enthalten, die Überwachungsbereiche, Speicherfristen und Zugriffsrechte klar definiert (Stand: 2022)*. Diese detaillierte Regelung ist entscheidend, um die Privatsphäre der Bewohner zu schützen und rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Fördermöglichkeiten (KfW-Programm 455-E)
Für die Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen bietet das KfW-Programm 455-E seit 2024 konkrete Unterstützung. Das Programm fördert Maßnahmen zum Einbruchschutz in Eigentumswohnungen und ermöglicht es Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinsame Förderanträge zu stellen, sofern alle Eigentümer zustimmen (Stand: Januar 2024)*. Diese Förderung kann insbesondere bei aufwändigen Sicherheitsmaßnahmen wie dem Einbau einbruchhemmender Türen oder Alarmanlagen eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen.
Interessierte Eigentümer sollten vor der Beauftragung von Handwerkern die konkreten Förderbedingungen prüfen und rechtzeitig den Antrag bei der KfW stellen. Die Förderung kann als Zuschuss oder zinsgünstiger Kredit in Anspruch genommen werden und umfasst sowohl mechanische als auch elektronische Sicherungstechniken*.
Videoüberwachung in WEGs: Kontrollen nehmen zu, Bußgelder steigen
Die Diskussion um Videoüberwachung in Wohnungseigentümergemeinschaften gewinnt zunehmend an praktischer Relevanz. Aktuelle Entwicklungen unterstreichen die wachsende Sensibilität der Aufsichtsbehörden gegenüber datenschutzrechtlichen Verstößen.*
Datenschutzverstöße: Entwicklung
Die Konsequenzen für rechtswidrig installierte Kamerasysteme sind konkret: Für Datenschutzverstöße bei Videoüberwachung in WEGs verhängen Behörden Bußgelder, die ein erhebliches finanzielles Risiko darstellen können.*
Grundlegende Datenschutzverpflichtungen wie die Überwachung von Sondereigentum, Kennzeichnungspflichten oder Löschfristen stehen dabei im Fokus der Kontrolle.*
Warum Videoüberwachung umstritten bleibt
Trotz gestiegener Sicherheitsbedenken lösen Anträge für Videoüberwachung in Eigentümerversammlungen weiterhin intensive Diskussionen aus. Typische Ablehnungsgründe sind Angst vor Kosten, Zweifel an der Wirksamkeit und Datenschutzbedenken (Stand: April 2025, Quelle: Immoverkauf24). Hinzu kommen Bedenken bezüglich Gestaltungseinschränkungen und Uneinigkeit über optische Veränderungen am Gemeinschaftseigentum.
Die technische Entwicklung verschärft diese Diskussion zusätzlich. 2025 gewinnt der Einbau von Videoüberwachungsanlagen in WEGs an Bedeutung, da Datenschutzanforderungen und technische Standards eine größere Rolle spielen.*
Die Rechtsprechung der letzten Jahre zeigt eine klare Tendenz: Überwachungsmaßnahmen müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht in die Privatsphäre der Bewohner eingreifen. Gerichte bestätigen regelmäßig, dass pauschale Überwachung ohne konkreten Anlass unzulässig bleibt – selbst bei Sicherheitsbedenken.
Auswirkungen und Praxis-Tipps für Eigentümer
Wer in seiner Wohnungseigentümergemeinschaft Einbruchschutzmaßnahmen plant, steht vor praktischen Fragen: Welche Investitionen lohnen sich wirklich, und wie bereitet man einen Gestattungsantrag optimal vor? Die Antworten hängen sowohl von der Wirksamkeit der Maßnahmen als auch von formalen Anforderungen ab.
Welche Maßnahmen wirken am besten
Mechanische Schutzmaßnahmen wie geprüfte Türen und Fenster senken die Erfolgsquote von Einbrüchen in Mehrfamilienhäusern – diese physischen Barrieren sollten daher Priorität bei Investitionsentscheidungen haben. Zu elektronischen Maßnahmen wie Videoüberwachung liegen dagegen noch keine belastbaren Zahlen zur direkten Einbruchsreduktion vor.
Die Entscheidung für bestimmte Sicherungstechniken hat auch finanzielle Konsequenzen. Das KfW-Programm 455-E (Stand: Januar 2024)* bietet Fördermöglichkeiten für Einbruchschutz, die Eigentümer vor Umsetzung prüfen sollten. Bei Videoüberwachungsanlagen kommen zusätzlich datenschutzrechtliche Auflagen hinzu – Verstöße können in Bayern beispielsweise Bußgelder bis 15.000 Euro nach sich ziehen (Stand: 2023)*.
So bereiten Sie einen Gestattungsantrag vor
Ein sorgfältig vorbereiteter Antrag erhöht die Chancen auf einen positiven Beschluss erheblich. Die Eigentümerversammlung hat zwar ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung der beantragten baulichen Veränderung, doch ein detaillierter Antrag schafft Klarheit und beschleunigt das Verfahren.
Praktische Schritte für Ihren Antrag:
- Reichen Sie den Antrag schriftlich und konkret formuliert in der Eigentümerversammlung ein – inklusive Angeboten von Fachfirmen
- Definieren Sie bei Videoüberwachung eine klare Nutzungsregelung mit Überwachungsbereichen, Speicherfristen und Zugriffsrechten
- Prüfen Sie vor Umsetzung Fördermöglichkeiten wie das KfW-Programm 455-E
- Beachten Sie Datenschutzauflagen und mögliche Bußgelder bei nichtkonformer Umsetzung
Besonders bei Videoüberwachung ist die rechtssichere Ausgestaltung entscheidend. Die Nutzungsregelung muss laut meinmietrecht.de* nicht nur die technische Installation, sondern auch Betriebsparameter wie Überwachungszeiträume und Löschfristen verbindlich festlegen. Diese Transparenz schützt sowohl die WEG vor rechtlichen Risiken als auch die Bewohner vor unzulässiger Überwachung.
Ausblick: Sicherheitsmaßnahmen gewinnen 2025 weiter an Bedeutung
Im Jahr 2025 gewinnt der Einbau von Videoüberwachungsanlagen in WEGs an Bedeutung, auch wegen verschärfter Datenschutzanforderungen und gestiegener technischer Anforderungen*. Diese Entwicklung zeigt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften sich zunehmend mit komplexen Sicherheitslösungen auseinandersetzen müssen, die über einfache mechanische Schutzvorrichtungen hinausgehen.
Für Eigentümer und Verwaltungen bedeutet dies: Vorhaben zur Sicherheitsverbesserung erfordern eine sorgfältige Vorbereitung. Konkrete Beschlussvorlagen, detaillierte Angebote und vor allem DSGVO-konforme Nutzungsregelungen bilden die Grundlage für erfolgreiche Umsetzungen. Die Erfahrung zeigt, dass unpräzise formulierte Anträge häufig zu Verzögerungen oder juristischen Problemen führen.
Unterstützung finden WEGs bei spezialisierten Verbraucherschutzverbänden*. Beispielsweise stellt Wohnen im Eigentum (WiE) eine kostenfreie Musterbeschlussvorlage für die Installation von Videoüberwachungsanlagen bereit*.
Die nachfolgenden Informationen und Zitate beruhen auf einer Pressemitteilung des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum.
Weiterführende Quellen:
- „Ein Eigentümer, der mit einer Beschlussfassung zur Installation von Überwachungskameras im gemeinschaftlichen Bereich einer WEG nicht einverstanden ist, muss gegen den Mehrheitsbeschluss vorgehen und kann nicht eigenmächtig Entfernung verlangen (Stand: 2021).“ – Quelle: https://www.meinmietrecht.de/artikel/weg-anspruch-auf-entfernung-einer-beschlossenen-videoueberwachungsanlage/
- „Die Videoüberwachung in gemeinschaftlichen Wohnbereichen ist nur unter Einhaltung der DSGVO zulässig; der Verwalter trägt datenschutzrechtliche Verantwortung und muss Verarbeitungsverzeichnisse sowie Informationspflichten erfüllen (Stand: 2022).“ – Quelle: https://www.meinmietrecht.de/artikel/weg-anspruch-auf-entfernung-einer-beschlossenen-videoueberwachungsanlage/
- „Für die Installation einer Videoüberwachungsanlage muss der WEG-Beschluss eine DSGVO-konforme Nutzungsregelung enthalten, welche Überwachungsbereiche, Speicherfristen und Zugriffsrechte klar definiert (Stand: 2022).“ – Quelle: https://www.meinmietrecht.de/artikel/weg-anspruch-auf-entfernung-einer-beschlossenen-videoueberwachungsanlage/
- „Die Installation von Kameras, die Gemeinschaftseigentum erfassen, ist Einzelnen untersagt; nur die Eigentümergemeinschaft insgesamt kann über Überwachsungsmaßnahmen entscheiden (Stand: 2022).“ – Quelle: https://www.meinmietrecht.de/artikel/weg-anspruch-auf-entfernung-einer-beschlossenen-videoueberwachungsanlage/
- „2025 gewinnt der Einbau von Videoüberwachungsanlagen in WEGs an Bedeutung, insbesondere wegen verschärfter Datenschutzanforderungen und gestiegener technischer Anforderungen (Stand: September 2025).“ – Quelle: https://matera.eu/de/artikel/wohnungseigentumsrecht
- „Das KfW-Programm 455-E fördert seit 2024 Maßnahmen zum Einbruchschutz in Eigentumswohnungen; WEGs können gemeinsam Förderanträge stellen, sofern alle Eigentümer zustimmen (Stand: Januar 2024).“ – Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/
- „Mechanische Schutzmaßnahmen wie geprüfte Türen und Fenster senken die Erfolgsquote von Einbrüchen in Mehrfamilienhäusern signifikant, während zu elektronischen Maßnahmen wie Videoüberwachung noch keine belastbaren Daten zur direkten Reduktion vorliegen (Stand: 2024).“ – Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verbrechen-Kriminalitaet/Einbruchdiebstahl/
- „Typische Ablehnungsgründe bei Beschlüssen zum Einbruchschutz in Eigentümerversammlungen sind Angst vor Kosten, Zweifel an Wirksamkeit, Datenschutzbedenken bei Videoüberwachung, Gestaltungseinschränkungen und Uneinigkeit über optische Veränderungen (Stand: April 2025).“ – Quelle: https://www.immoverkauf24.de/services/vermietung/vermietung-a-z/eigentuemergemeinschaft/
- „Datenschutzverstöße bei Videoüberwachung in WEGs führten 2023 in Bayern zu Bußgeldern bis 15.000 Euro; die Anzahl beanstandeter Anlagen stieg von 24 (2022) auf 49 im Mai 2024 (Stand: Mai 2024).“ – Quelle: https://www.datenschutz-bayern.de/technik/orientierungshilfen.html
5 Antworten
Ich finde die Diskussion um Einbruchschutzmaßnahmen sehr wichtig. Aber wie sieht es mit den Kosten aus? Gibt es unter euch Eigentümergemeinschaften, die bereits Maßnahmen umgesetzt haben und welche finanziellen Hilfen hattet ihr?
Die Informationen über das KfW-Programm sind echt nützlich! Hat jemand von euch das schon mal beantragt? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Vielleicht können wir uns gegenseitig Tipps geben!
Ich habe immer wieder gehört, dass viele sich gegen Videoüberwachung sträuben. Welche Bedenken habt ihr diesbezüglich? Mich interessiert auch, wie man einen Antrag optimal vorbereitet.
Das Thema Einbruchschutz ist echt spannend! Ich frage mich, wie viele von euch wirklich bei der Eigentümerversammlung aktiv nachfragen. Was haltet ihr von Videoüberwachung? Glaubt ihr, dass das wirklich hilft?
Ich finde es wichtig, dass wir uns in WEGs über Einbruchschutz austauschen. Die rechtlichen Grundlagen sind ja klar, aber wie geht ihr mit den Datenschutzanforderungen um? Habt ihr schon Erfahrungen mit Förderprogrammen gemacht?