Wer sich ehrenamtlich engagiert, schenkt Zeit, Energie und oft auch Herzblut. Genau dafür gibt es die Ehrenamtskarte – als Zeichen der Anerkennung und als Dank für Menschen, die sich freiwillig für andere einsetzen. Doch was steckt hinter dieser Karte eigentlich genau? Wer kann sie beantragen, welche Vorteile bringt sie – und wie unterscheiden sich die Regelungen zwischen den Bundesländern?
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um die Ehrenamtskarte in Deutschland: von den Voraussetzungen über die Beantragung bis hin zu den besonderen Vorteilen in jedem Bundesland.
Und am Ende des Beitrags stellen wir Ihnen außerdem eine Alternative vor – eine einfache Möglichkeit, wie Sie auch ohne Ehrenamtskarte schnell und unkompliziert sparen können. So lohnt sich Ihr Engagement gleich doppelt.
Was ist eine Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte – manchmal auch Ehrenamtspass genannt – ist ein offizieller Ausweis, der besonderes bürgerschaftliches Engagement sichtbar macht. Sie ist ein Zeichen des Dankes an Menschen, die sich über längere Zeit hinweg freiwillig und ohne Bezahlung einsetzen – in Vereinen, sozialen Projekten, Initiativen oder der Nachbarschaftshilfe.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann die Karte beantragen und profitiert von zahlreichen Vorteilen: Ermäßigungen in Museen, Theatern oder Schwimmbädern, Rabatte im Einzelhandel oder bei Freizeitangeboten. Damit soll nicht nur Dankbarkeit gezeigt, sondern auch Anreize für langfristiges Engagement geschaffen werden.
Kurz gesagt: Die Ehrenamtskarte ist Anerkennung, Motivation und Wertschätzung in einem – und ein Symbol dafür, dass gesellschaftliches Engagement zählt.
Gibt es eine bundesweite Ehrenamtskarte?
Nein – eine einheitliche Karte für ganz Deutschland gibt es bisher nicht.
Die Einführung und Gestaltung liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Jedes Land hat eigene Programme, Kriterien und Partner. Die Vergünstigungen gelten in der Regel landesweit, manchmal auch regional begrenzt.
Einige Länder haben Kooperationen geschlossen:
- Berlin und Brandenburg nutzen seit 2017 eine gemeinsame Ehrenamtskarte.
- Niedersachsen und Bremen haben bereits 2011 eine länderübergreifende Lösung eingeführt.
Andere Bundesländer gehen eigene Wege und arbeiten eng mit Städten oder Landkreisen zusammen. Ein bundesweiter Standard fehlt bislang – und damit unterscheiden sich auch die Voraussetzungen, Beantragungswege und Leistungen von Land zu Land.
Neben den staatlichen Programmen gibt es auch private Initiativen, etwa die „Bundesweite Ehrenamtscard“ einer Arbeitsgemeinschaft. Diese richtet sich an alle Ehrenamtlichen ab 16 Jahren, die regelmäßig mindestens drei Stunden pro Woche tätig sind. Allerdings ist dieses Angebot nicht staatlich anerkannt und spielt in der Praxis eine eher ergänzende Rolle.
Die Ehrenamtskarte in den Bundesländern
Jedes der 16 Bundesländer hat eigene Regelungen: von der Mindestdauer des Engagements bis hin zur Gültigkeitsdauer und den Partnerangeboten. In einigen Regionen lässt sich die Karte bereits digital beantragen oder mobil nutzen.
Eine Übersicht zeigt:
- Kernidee überall gleich: Dank und Wertschätzung für freiwilliges Engagement.
- Unterschiede im Detail: Voraussetzungen, Laufzeiten und Vorteile variieren deutlich.
- Tendenz zur Digitalisierung: Immer mehr Länder bieten Online-Anträge oder digitale Kartenformate an
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg befindet sich die Ehrenamtskarte noch im Aufbau. Seit August 2023 läuft eine Pilotphase in vier Modellregionen – Freiburg, Ulm, Calw und Ostalbkreis – die aufgrund des großen Erfolgs bis März 2025 verlängert wurde. Danach soll die Karte ab Mitte 2025 schrittweise landesweit eingeführt werden.
- Voraussetzungen:
Die Karte richtet sich an Menschen mit überdurchschnittlichem Engagement. Voraussetzung sind mindestens 200 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Jahr – also rund vier Stunden pro Woche – in einer gemeinwohlorientierten Organisation. Alternativ genügt auch ein abgeschlossenes Projekt mit mindestens 100 Stunden Einsatz.
Das Engagement muss mindestens ein Jahr bestehen.
Bestimmte Gruppen erhalten die Karte automatisch, zum Beispiel Inhaber:innen einer JuLeiCa, Freiwilligendienstleistende (FSJ/BFD) sowie aktive Mitglieder der Feuerwehr, des THW oder des Katastrophenschutzes. - Vorteile:
Ehrenamtskarteninhaber:innen profitieren von landesweiten Vergünstigungen in zahlreichen Einrichtungen – etwa Museen, Theatern, Schwimmbädern oder Jugendherbergen. Auch viele kommunale Angebote beteiligen sich, darunter Ermäßigungen auf ÖPNV-Tickets oder Freizeitangebote. Die Liste der Akzeptanzstellen wächst kontinuierlich. - Beantragung:
Während der Pilotphase erfolgte die Antragstellung über die teilnehmenden Kommunen. Mit der landesweiten Einführung können künftig alle Bürger:innen ihre Karte online oder bei der Stadt- bzw. Landkreisverwaltung beantragen.
Seit Ende 2025 steht außerdem eine zentrale App zur Verfügung, die das Verfahren deutlich vereinfacht. - Gültigkeitsdauer:
In der Testphase waren die Karten an den Pilotzeitraum gebunden, später auf feste Zeiträume verlängert. Ab der landesweiten Einführung gilt ein einheitlicher Turnus von zwei bis drei Jahren. - Digitales Angebot:
Baden-Württemberg setzt auf die digitale Ehrenamtskarte per App. Damit lassen sich Antrag, Nachweis und Vergünstigungen direkt über das Smartphone verwalten. Die digitale Version kann die Plastikkarte ersetzen und wird von fast allen Partnerstellen anerkannt.
Bayern
Bayern gehört zu den Vorreitern bei der Ehrenamtskarte – das Programm existiert bereits seit 2011 und ist flächendeckend in allen Landkreisen und kreisfreien Städten verfügbar. Es gibt zwei Varianten: die blaue Ehrenamtskarte (befristet) und die goldene Ehrenamtskarte (unbefristet).
- Voraussetzungen:
Für die blaue Karte gilt: mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtliches Engagement über mindestens zwei Jahre hinweg. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Die goldene Karte erhalten Ehrenamtliche, die sich besonders lange und intensiv engagiert haben – etwa über 25 Jahre oder mit staatlicher Auszeichnung. Auch bestimmte Funktionen in Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Bundeswehr können den Anspruch begründen.
In beiden Fällen darf keine Vergütung über die üblichen Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen hinaus gezahlt werden. - Vorteile:
Die bayerische Ehrenamtskarte bietet tausende Vergünstigungen – vom kostenlosen Eintritt in Schlösser und Museen bis zu Rabatten in Kinos, Apotheken, Freizeitparks oder Geschäften.
Darüber hinaus gibt es exklusive Verlosungen und Sonderaktionen für Karteninhaber:innen. Alle teilnehmenden Partner sind online und in der Ehrenamtskarten-App Bayern abrufbar. - Beantragung:
Zuständig sind die Landratsämter und Stadtverwaltungen, die Karte kann aber auch digital über die App oder über Online-Portale beantragt werden.
Bayern ist nahezu flächendeckend beteiligt – fast alle 96 Landkreise und Städte machen mit. - Gültigkeitsdauer:
Die blaue Karte ist drei Jahre gültig und kann bei fortbestehendem Engagement verlängert werden.
Die goldene Karte gilt unbegrenzt. - Digitales Angebot:
Bayern war das erste Bundesland mit einer digitalen Ehrenamtskarte. Die App ermöglicht Antrag, Nachweis und Nutzung direkt am Smartphone.
Sie zeigt zudem alle Vergünstigungen im Umkreis an – inklusive Such- und Filterfunktion. Die Plastikkarte bleibt optional erhalten, wird aber zunehmend durch die App ersetzt.
Berlin/Brandenburg
Seit 2017 gibt es eine gemeinsame Ehrenamtskarte für die Hauptstadtregion. Sie würdigt Engagement in beiden Ländern und öffnet die Tür zu Vergünstigungen in Berlin und Brandenburg.
- Voraussetzungen:
Mindestens ein Jahr aktiv und dabei rund 200 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig. Entscheidend ist der Ort der Tätigkeit in Berlin oder Brandenburg. Das Engagement ist unentgeltlich; Auslagenersatz ist okay. Die Organisation bestätigt das Ehrenamt formlos. JuLeiCa-Inhaber:innen erfüllen die Kriterien in der Regel ebenfalls. - Vorteile:
Vergünstigungen in beiden Ländern bei hunderten Partnern. Beispiele: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, Friedrichstadt-Palast, Filmpark Babelsberg, Weiße Flotte Potsdam, Hertha BSC, Zoo Eberswalde – sowie viele Museen, Händler, Gastronomie und Dienstleister. - Beantragung:
Am schnellsten per App. Alternativ gibt es den Papierantrag mit Vereinsbestätigung. Sammelanträge sind möglich. Verfahren: In Berlin läuft die Beantragung über das Portal der Senatskanzlei, in Brandenburg über die Landeskoordinationsstelle. Nach Prüfung kommt die persönliche Karte im Scheckkartenformat. - Gültigkeit: 3 Jahre ab Ausstellung, personengebunden. Verlängerung bei fortgesetztem Engagement möglich.
- Digitales Angebot:
Gemeinsame Ehrenamtskarten-App für Antrag, digitale Karte und Angebotsübersicht nach Region. Die Plastikkarte bleibt parallel nutzbar.
Bremen/Niedersachsen
Bremen und Niedersachsen betreiben seit 2011 eine länderübergreifende Ehrenamtskarte. Eine Karte gilt in beiden Ländern – inkl. gemeinsamer Verwaltung durch die Staatskanzleien.
- Voraussetzungen:
Ehrenamt in Bremen oder Niedersachsen mit mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr und seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen. Wohnsitz oder Einsatzort liegt in einem der beiden Länder. Keine Vergütung außer Auslagen. JuLeiCa, Feuerwehr (Truppmann Teil 1) sowie Katastrophenschutz/Rettungsdienst mit Grundausbildung sind direkt anerkannt. - Vorteile:
Landesweit zahlreiche Ermäßigungen in Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, häufig auch ÖPNV-Rabatte. Partner sind online recherchierbar; vor Ort hilft ein Aufkleber an der Kasse. - Beantragung:
Komplett digital über den FreiwilligenServer Niedersachsen mit zentrale[m] Online-Formular für beide Länder. Der Verein bestätigt online, danach prüft die zuständige Kommune. Produktion und Versand erfolgen zentral über die Staatskanzleien; parallel gibt es die digitale Kartennummer für die App. Alternativ ist ein Papierantrag möglich, wenn der Verein nicht registriert ist. - Gültigkeit: 3 Jahre, danach Online-Verlängerung mit schlankem Verfahren.
- Digitales Angebot:
App für digitale Karte, Antrag und Partnersuche. Die Plastikkarte bleibt erhältlich, die App kann sie in vielen Situationen ersetzen.
Hamburg
Hamburg hat 2023 eine eigene Engagement-Karte eingeführt – praktisch die Ehrenamtskarte der Hansestadt. Federführend ist die gemeinnützige doin‘ good gGmbH, beauftragt vom Senat.
- Voraussetzungen:
Mindestens 2 Stunden pro Woche oder 100 Stunden pro Jahr, seit mindestens 1 Jahr. Unentgeltlich (nur Auslagenersatz). Mindestalter 16. Juleica-Inhaber:innen erfüllen die Kriterien in der Regel direkt. - Vorteile:
Vergünstigungen vor allem bei kulturellen Einrichtungen, Eintrittspreisen (Museen, Veranstaltungen) und Freizeitanbietern. Das Partnernetz wächst fortlaufend – von städtischen Angeboten bis zu privaten Unternehmen. - Beantragung:
Online über doin’ good: Ehrenamtliche stellen ihren Antrag digital, Vereine bestätigen online das Engagement. Alternativ sind Sammelanträge durch Organisationen sowie Anträge über die Bezirksämter möglich. - Gültigkeitsdauer:
2 Jahre, anschließend Neuantrag bei fortgesetztem Engagement. - Digitales Angebot:
Antrag und Prüfung laufen bereits voll digital. Eine Smartphone-App zur Anzeige der Karte ist in Arbeit; perspektivisch lassen sich Vergünstigungen direkt per App nutzen. Besonderheit: Bei 20 Jahren ununterbrochenem Engagement ist eine unbefristete Karte vorgesehen.
Hessen
In Hessen heißt die landesweite Karte Ehrenamts-Card (E-Card). Sie wird gemeinsam von Land und Kommunen getragen; Details legen die Kreise und kreisfreien Städte selbst fest. Das sorgt für einheitliche Grundregeln mit lokaler Flexibilität in der Ausgestaltung.
- Voraussetzungen:
Rein ehrenamtlich, unbezahlt, mehr als 5 Stunden pro Woche (≈ 250+ Stunden/Jahr). Mehrere Tätigkeiten dürfen addiert werden. Viele Kommunen verlangen 1–2 Jahre bestehendes Engagement (teils mehr). Mindestalter variiert, häufig 18. - Vorteile:
Landesweit zahlreiche Vergünstigungen: ermäßigter/freier Eintritt zu Kultur- und Sportveranstaltungen, Kinos, Museen, VHS, Schwimmbädern, teils ÖPNV und Einzelhandel. Zusätzlich gibt es Sonderaktionen (Gewinnspiele, Ticketkontingente). Eine zentrale Angebotsübersicht findet sich auf dem Landesportal deinehrenamt. - Beantragung:
Zuständig sind die kommunalen Behörden am Wohnsitz. Antrag meist über ein Formular mit Vereinsbestätigung; je nach Kommune online, per PDF/E-Mail oder Post. Die Hessische Staatskanzlei koordiniert, die Ausgabe erfolgt vor Ort – oft mit feierlicher Übergabe. - Gültigkeitsdauer:
Je nach Kommune 2 bis 5 Jahre. Nach Ablauf verlängern – die Kriterien werden erneut kurz geprüft. - Digitales Angebot:
Aktuell keine landesweite App. Das Portal deinehrenamt bietet Infos und Kontaktfinder zu allen Ansprechpersonen. Einige Kommunen – etwa Frankfurt am Main – bieten Online-Anträge. Die E-Card wird als Plastikkarte ausgegeben.
Mecklenburg-Vorpommern
Die EhrenamtsKarte MV gibt es seit 2020. Koordiniert wird sie von der Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement M-V in Güstrow.
- Voraussetzungen:
Langjähriges, intensives Engagement in M-V. Erwachsene: ≥ 5 Std./Woche oder 250 Std./Jahr – seit 3 Jahren. Jugendliche 14–17: ≥ 2,5 Std./Woche oder 120 Std./Jahr – seit 1 Jahr. Für FSJ/BFD ist die Karte zum Abschluss möglich. Ab 70 Jahren gelten erleichterte 2,5 Std./Woche über 3 Jahre. Mindestalter 14. Übungsleiter-/Ehrenamtspauschale bleibt unschädlich. - Vorteile:
Landesweit gültig in M-V. Ermäßigungen in Museen, Zoos, Schwimmbädern, Freizeitparks, Rabatte bei Unternehmen, besondere Ausflugsangebote und Dankes-Events. Staatliche Schlösser und Gärten gewähren freien Eintritt. - Beantragung:
Online über das Landesportal – als Einzelantrag oder Sammelantrag durch Organisationen. Verein/Träger bestätigt digital das Engagement. Auf Wunsch sind Papieranträge möglich. Die Ausstellung erfolgt durch die Landesstiftung. - Gültigkeitsdauer:
Erwachsene: 3 Jahre. Jugendliche: 1 Jahr. Personengebunden und zusammen mit Lichtbildausweis gültig. Verlängerung bei fortgesetztem Engagement. - Digitales Angebot:
Voll digitale Antragstellung per Web-Portal, mobil nutzbar. Keine eigene App; die Karte kommt als Scheckkarte per Post. Perspektivisch ist Anschluss an gemeinsame App-Systeme anderer Länder im Gespräch.
Nordrhein-Westfalen (NRW)
Die Ehrenamtskarte NRW gibt es seit 2008 – ein Gemeinschaftsprojekt des Landes und teilnehmender Kommunen. Wichtig: Nicht alle Kommunen machen mit; die Nutzung ist dennoch landesweit in allen Partnerstädten möglich.
- Voraussetzungen:
Traditionell ≥ 5 Std./Woche oder 250 Std./Jahr, unentgeltlich. Viele Kommunen erwarten mindestens 1 Jahr aktives Engagement (teils 2 Jahre). Neuer Stand: Kriterien werden gelockert auf ≥ 4 Std./Woche oder 200 Std./Jahr; Aufwandsentschädigungen bis Freibetrag sind zulässig. Mehrere Tätigkeiten dürfen addiert werden. - Vorteile:
Rund tausende Vergünstigungen landesweit: Schwimmbäder, Museen, Theater, Konzerte, VHS, Kinos, Sportstätten, Einzelhandel – teils auch kommunale Gebühren ermäßigt. Nutzung in allen teilnehmenden Städten, nicht nur am Wohnort. - Beantragung:
Zuständig ist die Stadt-/Gemeindeverwaltung am Wohn- oder oft auch am Einsatzort. Antrag mit Vereinsbestätigung, je nach Kommune online, als PDF/E-Mail oder postalisch. Häufig feierliche Übergaben durch Bürgermeister:innen. - Gültigkeitsdauer:
Meist 2 Jahre (mancherorts 3 Jahre). Danach Neuantrag. Zusätzlich gibt es die Jubiläums-Ehrenamtskarte: unbefristet für mindestens 25 Jahre ununterbrochenes Engagement. - Digitales Angebot:
Infos über das Landesportal Engagiert in NRW. Einige Städte mit Online-Formular. Die App „Ehrensache.NRW“ zeigt Akzeptanzstellen und Aktionen; sie ersetzt aktuell nicht den Kartenausweis.
Rheinland-Pfalz
Die landesweite Ehrenamtskarte gibt es seit 2014. Koordiniert wird sie von der Leitstelle Ehrenamt in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz – gemeinsam mit den teilnehmenden Kommunen im ganzen Rheinland-Pfalz.
- Voraussetzungen:
Mindestens 14 Jahre, Ø 5 Std./Woche bzw. 250 Std./Jahr, ohne pauschale Vergütung. Das Engagement sollte auf Dauer angelegt und in der Regel seit mindestens 1 Jahr aktiv sein. Mehrere Ehrenämter dürfen zusammengerechnet werden. Meist ist eine teilnehmende Kommune erforderlich; in Sonderfällen ist ein Antrag direkt bei der Staatskanzlei möglich. - Vorteile:
Landesweit nutzbare Vergünstigungen bei Land, Kommunen und privaten Partnern – z. B. Museen, Schwimmbäder, Theater, Freizeiteinrichtungen, Handel & Gastro. Partner erkennt man am Mitmach-Aufkleber; die aktuelle Liste steht online. Zusätzlich gibt es immer wieder Sonderaktionen. Jubiläums-Ehrenamtskarte: unbefristet ab 25 Jahren Engagement. - Beantragung:
Offizielles Formular ausfüllen, Vereinsbestätigung beilegen und bei der Kommune einreichen. Diese prüft und leitet an die Staatskanzlei weiter, die die Karte ausstellt; Übergabe erfolgt in der Regel vor Ort (oft feierlich). Sammelanträge für Vereine sind möglich. - Gültigkeit:
2 Jahre, danach Neuantrag bei fortgesetztem Engagement. - Digitales Angebot:
Formulare zum Download, Einreichung je nach Kommune per Post/E-Mail. Keine App. Besonderheit: JuLeiCa wird gleichgestellt – JuLeiCa-Inhaber:innen erhalten die gleichen Vergünstigungen wie mit der Ehrenamtskarte, ohne zusätzlich eine Karte beantragen zu müssen.
Saarland
Die Saarländische Ehrenamtskarte wird zentral von der Staatskanzlei des Saarlandes in Kooperation mit den Landkreisen/Regionalverband umgesetzt. Das Programm läuft seit 2019 landesweit.
- Voraussetzungen:
≥ 5 Std./Woche oder 250 Std./Jahr, ohne Bezahlung, in einer gemeinwohlorientierten Organisation im Saarland. In der Regel mindestens 2 Jahre ununterbrochen aktiv. JuLeiCa wird anerkannt (ohne Wartezeit). Goldene Ehrenamtskarte: unbefristet ab 25 Jahren Engagement oder mit Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten. - Vorteile:
Landesweite Vergünstigungen bei Kultur-, Freizeit- und Sportangeboten sowie lokalen Anbietern. Besonderheit: ein Jahr gratis die „Saarland Card“ (freie Eintritte zu vielen Attraktionen + ÖPNV frei im Saarland für dieses Jahr). - Beantragung:
Online-Formular des Landes ausfüllen, Vereinsbestätigung beifügen und bei Landkreis/Regionalverband einreichen. Nach Prüfung wird die Karte ausgestellt und übergeben. Passfoto erforderlich. - Gültigkeit:
3 Jahre, anschließend Neuantrag. Goldene Karte: dauerhaft. - Digitales Angebot:
Online-Erstantrag vorhanden; einige Schritte bleiben manuell. Keine eigene App – die Karte wird als Scheckkarte ausgegeben.
Sachsen
Der Freistaat Sachsen hat bereits 2008 die Sächsische Ehrenamtskarte eingeführt. Sie ist ein gemeinsames Projekt von Land und Kommunen – allerdings nimmt nicht jede Gemeinde teil. Für Engagierte in nicht angeschlossenen Orten gibt es eine Ausnahme über die Ehrenamtsagentur Sachsen.
- Voraussetzungen:
Mindestens 3 Stunden pro Woche oder 150 Stunden im Jahr, seit mindestens 2 Jahren aktiv. Mindestalter 14 Jahre. Keine Vergütung (außer Auslagenerstattung). JuLeiCa-Inhaber:innen erfüllen die Kriterien automatisch. Der Wohnsitz oder Einsatzort muss in Sachsen liegen, und die Kommune muss teilnehmen – andernfalls kann der Antrag über die Landesfreiwilligenagentur (Ehrenamtsagentur Sachsen) gestellt werden. - Vorteile:
Die Karte gilt landesweit und bietet zahlreiche Vergünstigungen – u. a. freier oder ermäßigter Eintritt in staatliche Schlösser, Burgen, Gärten, Rabatte bei Museen, Schwimmbädern, Kulturveranstaltungen oder Sportevents. Auch einige Verkehrsunternehmen gewähren Ehrenamtsrabatte. Eine vollständige Liste aller Partner ist online verfügbar. - Beantragung:
Das Antragsformular gibt es als PDF-Download. Der Verein oder die Organisation bestätigt das Engagement schriftlich. Der Antrag wird bei der Gemeinde oder dem Landkreis eingereicht. Wenn die Kommune nicht teilnimmt, kann der Antrag direkt über die Ehrenamtsagentur Sachsen laufen – damit niemand ausgeschlossen wird. - Gültigkeitsdauer:
Die Karte wird in Auflagen herausgegeben. Die aktuelle 6. Auflage gilt vom 01.01.2025 bis 31.12.2027, also 3 Jahre. Danach erfolgt automatisch eine neue Ausgabe, sofern das Engagement fortbesteht. - Digitales Angebot:
Es gibt ein Online-Informationsportal unter ehrenamt.sachsen.de, jedoch keine Online-Antragstellung. Der Antrag läuft aktuell noch papierbasiert. Die Karte selbst wird als Scheckkarte ausgegeben. Eine App ist geplant; Partnerangebote sind bereits digital recherchierbar.
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt hat bislang keine landesweite Ehrenamtskarte. Stattdessen existieren kommunale Initiativen, die teilweise ähnliche Anerkennungsformen bieten.
- Lokalprogramme:
Städte wie Bitterfeld-Wolfen, Halle (Saale), Dessau-Roßlau oder der Burgenlandkreis haben eigene Ehrenamtskarten- oder Passmodelle. Diese orientieren sich an Konzepten anderer Länder, gelten aber nur vor Ort. - Landesebene:
Das Land selbst bietet keinen Vergünstigungsausweis, sondern lediglich einen Ehrenamtsnachweis bzw. ein Zertifikat (ähnlich einem Qualipass). Es handelt sich um eine formale Anerkennung, nicht um eine Vorteilskarte. - Folgen:
Engagierte in Sachsen-Anhalt können nicht landesweit von Vergünstigungen profitieren. Nur in einzelnen Städten gibt es Rabatte bei städtischen Einrichtungen wie Museen, Schwimmbädern oder Theatern. Eine einheitliche Landesregelung existiert derzeit nicht. - Perspektive:
Es gab Überlegungen, eine mitteldeutsche Ehrenamtskarte (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) einzuführen, bisher aber ohne Ergebnis. Alternativ steht die private „Ehrenamtscard Deutschland“ offen – sie hat allerdings kein flächendeckendes Partnernetz und bleibt daher eher symbolisch.
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat 2021 die landesweite Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein unter dem Motto „Schleswig-Holstein sagt Danke“ eingeführt. Träger sind das Sozialministerium des Landes und die Sparkassen in Schleswig-Holstein; die Umsetzung erfolgt über das Projektbüro Ehrenamtskarte beim nettekieler Ehrenamtsbüro in Kiel.
- Voraussetzungen:
Mindestens 3 Stunden pro Woche oder 150 Stunden pro Jahr, seit mindestens 2 Jahren aktiv. Das Engagement muss in einer gemeinnützigen Organisation in Schleswig-Holstein stattfinden (Verein, Stiftung, Kommune etc.). Keine Vergütung, nur Auslagenerstattung. Mindestalter: 16 Jahre.
JuLeiCa-Inhaber:innen, Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und Katastrophenschutz-Helfer:innen erhalten die Karte sofort, ohne Wartezeit. - Vorteile:
Über 350 Bonusangebote (Stand 2025), darunter vergünstigte Eintritte in Museen, Theater, Schwimmbäder, Rabatte bei Unternehmen, exklusive Aktionen und Sonderverlosungen. Karteninhaber:innen genießen zudem kostenlosen Eintritt in Landesmuseen, Gedenkstätten und Schlösser. Viele Gemeinden bieten zusätzliche Nachlässe auf Volkshochschulkurse, Bibliotheken oder Veranstaltungen.
Die Karte gilt landesweit; einzelne Partner aus Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich freiwillig. - Beantragung:
Digital oder analog.
→ Online-Antrag: unter ehrenamtskarte.de (Bestätigung durch die Organisation erfolgt digital).
→ Papierantrag: PDF herunterladen, ausfüllen, bestätigen lassen und per E-Mail oder Post an das Projektbüro senden.
Nach Prüfung wird die Karte kostenlos per Post zugeschickt. - Gültigkeitsdauer:
2 Jahre. Eine Verlängerung ist unkompliziert möglich, sofern das Engagement fortbesteht. - Digitales Angebot:
Schleswig-Holstein verfügt über ein modernes Online-Portal für Antragstellung und Partnerübersicht.
Eine eigene App ist in Vorbereitung, das Portal ist aber mobil nutzbar. Die Karte wird aktuell als Plastikkarte ausgegeben.
Kontakt: Projektbüro Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein, Kiel.
Thüringen
Der Freistaat Thüringen führte bereits 2006 als eines der ersten Länder die Thüringer Ehrenamtscard ein. Träger ist die Thüringer Ehrenamtsstiftung, in Zusammenarbeit mit Landkreisen und kreisfreien Städten.
- Voraussetzungen:
Sehr anspruchsvoll: mindestens 5 Stunden pro Woche und mindestens 5 Jahre ununterbrochenes Engagement.
Mindestalter: 18 Jahre. Nur unentgeltliche Tätigkeiten sind anrechenbar, mehrere Ehrenämter dürfen kombiniert werden.
(Kein automatischer Anspruch für JuLeiCa oder Feuerwehr, aber langjährig Aktive erfüllen meist die Bedingungen.) - Vorteile:
Landesweit zahlreiche Vergünstigungen: freier oder ermäßigter Eintritt in Museen, Bibliotheken, Kinos, Sportveranstaltungen, Tierparks und Freizeiteinrichtungen.
Auch Hotels, Gastronomie und teils ÖPNV bieten Nachlässe. Die Ehrenamtsstiftung Thüringen pflegt eine Online-Liste der Akzeptanzstellen. - Beantragung:
Erfolgt dezentral über Landkreise oder kreisfreie Städte.
→ Antragstellung meist durch den Verein oder die Organisation beim Landratsamt oder der Stadtverwaltung.
→ Bestätigung durch die Organisation erforderlich.
→ Kein landesweites Online-Verfahren.
Für landesweit Tätige kann die Ehrenamtsstiftung direkt Karten vergeben. - Gültigkeitsdauer:
2 Jahre. Nach Ablauf kann sie bei weiterem Engagement neu beantragt werden.
(Von 2006 bis Anfang 2025 wurden rund 8.800 Karten ausgestellt, davon 1.300 aktiv gültig.) - Besonderheiten:
Thüringen war das erste Bundesland mit einer Ehrenamtskarte (Start 2006).
Durch die hohen Anforderungen richtet sie sich gezielt an besonders langjährig Engagierte – eine Auszeichnung für die „Crème de la Crème“ des Ehrenamts.
Noch keine App, aber zentrale Informationsseite und Ansprechpartner über die Ehrenamtsstiftung.
Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Länder (Vergleichstabelle)
Die Tabelle zeigt zentrale Voraussetzungen, Gültigkeitsdauern, Digital-Angebote und Besonderheiten der Programme. So erkennst du auf einen Blick, wo Stundenumfang, Mindestdauer und App/Online-Antrag abweichen.
| Bundesland | Voraussetzungen (ehrenamtliche Tätigkeit) | Gültigkeitsdauer | Digitale Karte/App | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | ≥ 200 Std./Jahr (≈4 Std./Woche), mind. 1 Jahr; 100-Std.-Projekt möglich; JuLeiCa/Freiwilligendienst zählen sofort | Pilot bis 03/2025; künftig vsl. 2–3 Jahre | Ja (Ehrenamtskarten-App) | 2023 Pilot in 4 Regionen, landesweiter Rollout ab 2025 |
| Bayern | ≥ 250 Std./Jahr (≈5 Std./Woche), mind. 2 Jahre, ab 16; Alternativ JuLeiCa/FSJ/Feuerwehr | 3 Jahre (blau) / unbefristet (gold ab 25 Jahren) | Ja (App & Online-Antrag) | Goldene Ehrenamtskarte für sehr langes Engagement |
| Berlin / Brandenburg | ≥ 200 Std./Jahr, mind. 1 Jahr, ortsgebunden in BE/BB; unentgeltlich; JuLeiCa zählt | 3 Jahre | Ja (gemeinsame App) | Gemeinsame Karte für BE+BB seit 2017 |
| Bremen / Niedersachsen | ≥ 250 Std./Jahr, mind. 2 Jahre; Wohnsitz oder Einsatz in HB/NDS; JuLeiCa/Feuerwehr/KatSchutz zählen automatisch | 3 Jahre | Ja (App & zentrales Online-Portal) | Länderübergreifende Karte (gegenseitig gültig) |
| Hamburg | ≥ 100 Std./Jahr (≈2 Std./Woche), mind. 1 Jahr, ab 16; JuLeiCa zählt sofort | 2 Jahre | In Vorbereitung (Online-Antrag vorhanden) | Niedrige Zugangshürde; unbefristet ab 20 Jahren möglich |
| Hessen | > 5 Std./Woche (≈250+ Std./Jahr); Dauer variiert (oft 2 Jahre), ab ~18; kommunale Zusatzkriterien möglich | 1–5 Jahre (je Kommune) | Nein (Landesportal, keine App) | Regionale Unterschiede, > 1.700 Angebote landesweit |
| Mecklenburg-Vorpommern | ≥ 250 Std./Jahr, mind. 3 Jahre, ab 14; Jugend 14–17: 120 Std./Jahr & 1 Jahr | 3 Jahre (Jugend: 1 Jahr) | Teilweise (Online-Antrag; keine eigene App) | Seit 2020; Erleichterungen für Jugendliche & 70+ |
| Nordrhein-Westfalen | ≥ 250 Std./Jahr (geplant: 200 Std./Jahr); vielerorts 1–2 Jahre Praxis, ab 16 | 2 Jahre üblich; Jubiläumskarte unbefristet ab 25 Jahren | Teils (Info-App; Antrag kommunal) | Sehr großes Netz (~5.000 Angebote), 335/396 Kommunen dabei |
| Rheinland-Pfalz | ≥ 250 Std./Jahr, mind. 1 Jahr, ab 14; keine pauschale Entschädigung | 2 Jahre | Nein (Formular/PDF) | Staatskanzlei koordiniert; JuLeiCa hat gleiche Vorteile |
| Saarland | ≥ 250 Std./Jahr, mind. 2 Jahre; JuLeiCa zählt; meist ab ~16 | 3 Jahre (Gold unbefristet) | Nein (Online-Formular, keine App) | 1 Jahr gratis „Saarland Card“ inkl. ÖPNV; Goldkarte |
| Sachsen | ≥ 150 Std./Jahr (≈3 Std./Woche), mind. 2 Jahre, ab 14; JuLeiCa zählt | 3 Jahre (Auflage 2025–27) | Nein (PDF-Antrag; keine App) | Kommunale Beteiligung nötig; sonst Ehrenamtsagentur hilft |
| Sachsen-Anhalt | Keine landesweite Karte; nur kommunale Modelle in einzelnen Städten/Kreisen | – | – | Kein Landesprogramm, nur lokale Lösungen |
| Schleswig-Holstein | ≥ 150 Std./Jahr, mind. 2 Jahre, ab 16; JuLeiCa/Feuerwehr/KatSchutz zählen sofort | 2 Jahre | Bald (Online-Portal; App in Arbeit) | Seit 2021 flächendeckend; ~350 Angebote |
| Thüringen | ≥ 250 Std./Jahr (≈5 Std./Woche), mind. 5 Jahre, ab 18 | 2 Jahre | Nein (kein zentrales Online-System) | Älteste Karte (seit 2006); hohe Hürde; ~1.300 aktiv |
Kurzfazit: Fast überall gilt unbezahltes, gemeinwohlorientiertes Engagement als Grundvoraussetzung. Die Richtgröße liegt häufig bei ≈ 5 Stunden/Woche, einige Länder sind niedriger (z. B. 3 Std. in Sachsen/Schleswig-Holstein, 2 Std. in Hamburg). Die Vordauer schwankt zwischen 1 Jahr und 5 Jahren. Apps/Online-Anträge setzen sich durch, aber nicht flächendeckend. Unbefristete Ehrenamtskarten gibt es in mehreren Ländern als Jubiläums- oder Gold-Variante für sehr langes Engagement.
Pläne für eine bundesweite Vereinheitlichung
Aktuell gibt es keine konkreten Initiativen für eine bundesweite Vereinheitlichung der Ehrenamtskarte. Das Ehrenamt ist traditionell föderal organisiert – Länder und Kommunen gestalten die Programme vor Ort. Aus dieser Praxis hat sich ein vielfältiges System entwickelt, das nahe an lokalen Partnern und Bedürfnissen bleibt. Eine zentrale Lösung würde enorme Koordination erfordern – der politische Impuls fehlt bislang.
Es existieren Teil-Kooperationen: etwa die gemeinsame Karte von Berlin und Brandenburg oder das länderübergreifende Modell Niedersachsen/Bremen. Mancherorts anerkennen Partner freiwillig auch Karten von außerhalb. Immer wieder taucht die Idee bundesweiter Mindeststandards oder einer „Deutschland-Ehrenamtskarte“ auf – geblieben ist es bisher bei Vorschlägen.
Die Bundesregierung stärkt das Ehrenamt auf anderen Wegen (z. B. Preise, Nachweise), hat aber keine eigene Karte eingeführt. Selbst europäische Ideen wie ein „Ehrenamtspass“ haben bisher keine konkrete Umsetzung gefunden.
Unser Eindruck aus der Beratungspraxis: Föderal – aber vernetzter. Die Länder tauschen Best Practices aus und digitalisieren ihre Prozesse, teils mit gemeinsamen App-Ansätzen. Daraus kann langfristig eine konvergente Lösung wachsen, ohne das föderale Prinzip aufzugeben.
Unser Tipp: Prüfe immer die Regeln deines Bundeslands und die Angebote vor Ort. Die Landschaft ist vielfältig – doch jede Ehrenamtskarte bedeutet dasselbe: Wertschätzung und handfeste Vorteile für Menschen, die sich einsetzen.
Alternative: Die Vorteilswelt – Sparen auch ohne Ehrenamtskarte
Nicht überall ist eine Ehrenamtskarte erhältlich – und selbst dort, wo es sie gibt, erfüllen viele Engagierte die formalen Voraussetzungen (z. B. Mindeststunden oder Laufzeiten) noch nicht. Doch auch ohne offizielle Ehrenamtskarte können Sie von zahlreichen Rabatten und Sonderkonditionen profitieren.
Unsere Vorteilswelt bietet Ihnen eine große Auswahl an attraktiven Vergünstigungen, die speziell für engagierte Menschen, Vereine und soziale Organisationen zusammengestellt wurden. Ob Freizeit, Reisen, Kultur, Technik, Mobilität oder Alltagseinkäufe – in fast allen Lebensbereichen können Sie spürbar sparen, ganz ohne Antragsverfahren oder Wartezeit.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Exklusive Rabatte bei namhaften Partnern und regionalen Anbietern
- Sofortige Nutzung – kein Antrag, keine Nachweise erforderlich
- Vielfältige Kategorien: von Freizeit & Events über Shopping bis hin zu Versicherungs- oder Energievorteilen
- Regelmäßig neue Angebote – immer aktuell und saisonal angepasst
- Wertschätzung für alle, die sich engagieren – unabhängig von Stunden oder Ehrenamtskarte
Die Vorteilswelt versteht sich als ergänzendes Anerkennungssystem: Sie erweitert die Möglichkeiten für alle, die sich gesellschaftlich einsetzen – oder einfach bewusst nachhaltig und gemeinschaftlich leben möchten.
Auch ohne Ehrenamtskarte müssen Sie auf Dank und Vorteile nicht verzichten.
Mit der Vorteilswelt zeigen wir: Engagement lohnt sich – immer.
9 Antworten
Ehrenamtliche Arbeit ist so wichtig für unsere Gesellschaft! Ich hoffe, dass noch mehr Menschen motiviert werden sich zu engagieren und von der Karte profitieren können.
Absolut recht hast du! Vielleicht sollten Schulen oder Universitäten mehr Informationen darüber geben? Das würde helfen.
Ja, das wäre toll! Wenn nur jeder ein bisschen Zeit investieren könnte, wäre das ein Gewinn für alle.
Ich finde die digitale Version der Ehrenamtskarte sehr fortschrittlich! Es macht alles viel einfacher und zugänglicher. Wer hat bereits Erfahrungen damit gemacht?
Ich habe die digitale Karte beantragt und fand den Prozess super einfach! Die App zeigt auch die aktuellen Angebote an.
Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind wirklich bemerkenswert. Ich frage mich, ob es irgendwann eine einheitliche Regelung geben wird? Es wäre einfacher für alle Ehrenamtlichen.
Das wäre wirklich wünschenswert, Anette! Es würde auch helfen, die bürokratischen Hürden abzubauen. Eine bundesweite Karte könnte vielen helfen!
Die Ehrenamtskarte ist eine tolle Initiative, um ehrenamtliches Engagement zu würdigen! Ich finde es wichtig, dass wir als Gesellschaft solche Anerkennung zeigen. Wie können wir mehr Menschen dazu ermutigen, sich zu engagieren?
Ich stimme dir zu, Irmgard! Vielleicht sollte man mehr Werbung für die Vorteile der Ehrenamtskarte machen? Viele wissen gar nicht, dass es solche Vergünstigungen gibt.