Ehegattensplitting vor dem Aus? Aktuelle Debatte zur Steuerpolitik und Sozialstaatsreform in der Familienpolitik

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Der Deutsche Familienverband lehnt die SPD-Forderung zur Abschaffung des Ehegattensplittings in der aktuellen Sozialstaatsreform-Debatte entschieden ab und warnt vor Milliardenbelastungen für Millionen Ehepaare – insbesondere Mehrkinderfamilien. Er widerspricht dem Vorwurf, das Splitting enthalte einen negativen Erwerbsanreiz für Frauen, und hebt dessen Funktion als flexibles Instrument zum Schutz von Ehe und Familie hervor. Stattdessen schlägt der Verband pragmatische Verbesserungen vor, etwa die Automatisierung des Kinderzuschlags, eine Erhöhung des Kindergeldes auf 350 Euro und die Einführung eines Kinderfreibetrags in der Sozialversicherung.

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– DFV warnt in Berliner Sozialstaatsreform-Debatte (09.09.2025) vor Ehegattensplitting-Abschaffung.
– Abschaffung würde Familien, insbesondere Mehrkinderhaushalte, milliardenschwere finanzielle Belastung aufbürden.
– Reformvorschläge auf Basis des Ehegattensplittings: automatisierter Kinderzuschlag, erhöhtes Kindergeld, Kinderfreibetrag.

Zentrale Aussagen des Deutschen Familienverbands zum Ehegattensplitting

Die Debatte um die Sozialstaatsreform hat die Diskussion über das Ehegattensplitting neu entfacht. Im Mittelpunkt steht die Forderung der SPD, diese steuerliche Regelung abzuschaffen. Der Deutsche Familienverband (DFV) widerspricht dieser Forderung klar und warnt vor den weitreichenden Folgen für Familien in Deutschland. Eileen Salzmann, Vizepräsidentin des DFV, bringt die zentrale Kritik auf den Punkt: „Die Abschaffung des Ehegattensplittings wäre eine fatale Entscheidung, die Milliardenbelastungen für Millionen von Ehepaaren und Eltern mit sich bringen würde. Besonders Mehrkinderfamilien und kinderreiche Haushalte würden massiv benachteiligt.“ Für den Verband ist das Ehegattensplitting eine grundlegende Maßnahme im deutschen Steuerrecht, die gezielt den Schutz von Ehe und Familie sicherstellt.

Der Vorschlag der SPD, das Ehegattensplitting abzuschaffen, bewertet der DFV als eine breite Steuererhöhung von Familien, die zudem eine gesellschaftliche Schieflage zur Folge hätte. Entgegen verbreiteter Argumente widerspricht Eileen Salzmann der Behauptung, das Splitting verhindere die Erwerbstätigkeit von Frauen: „Der Mythos, dass das Ehegattensplitting Frauen davon abhalte, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, ist schlichtweg nicht wahr. Auch durch ständige Wiederholungen wird dieser Trugschluss nicht wahrer.“ Die langjährige Zunahme der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Müttern belege, dass dieses Argument nicht zutreffend ist.

Das Ehegattensplitting wird vom DFV zudem als ein flexibles Steuerinstrument beschrieben, das es Paaren erlaubt, sich je nach Lebenssituation – etwa bei der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen – zeitweise mehr Freiräume zu schaffen und dabei steuerlich entlastet zu werden. Salzmann erklärt: „Das Ehegattensplitting ist ein flexibles, kurzfristig nutzbares Instrument für beide Partner, die sich je nach Lebenssituation mehr Zeit für Erziehung oder Pflege nehmen können – und auch nur in dieser Zeit entsprechend entlastet werden.“

Für Reformen ist der DFV grundsätzlich offen, allerdings nur auf Basis des bestehenden Splitting-Modells. Als zielführende Alternativen schlägt Salzmann vor: „Anstatt immer wieder ein verfassungsbedenkliches Aus des Ehegattensplittings zu fordern, wäre es zielführender, den Kinderzuschlag zu automatisieren, das Kindergeld auf 350 Euro pro Monat zu erhöhen und einen Kinderfreibetrag in der gesetzlichen Sozialversicherung einzuführen. Das wäre eine pragmatische und zielführende Reformagenda.“ Abschließend appelliert sie an die Politik: „Wenn wir die Zukunft unserer Gesellschaft ernst nehmen, den Sozialstaat zukunftsfest machen wollen, dann müssen wir Familien stärken, statt ihnen durch ideologische Reformen noch mehr Lasten aufzubürden.“

Familienförderung zwischen Tradition und Reform – Was auf dem Spiel steht

Die Debatte um das Ehegattensplitting berührt weit mehr als nur steuerrechtliche Feinheiten. Sie steht im Zentrum einer grundlegenden Auseinandersetzung darüber, wie Gesellschaft Familie definiert und welche Rolle Partnerschaft und Arbeitsteilung darin spielen. Ursprünglich in den 1950er Jahren eingeführt, um die steuerliche Belastung von Ehepaaren mit unterschiedlich hohem Einkommen auszugleichen, hat das Splitting eine tiefe gesellschaftliche Funktion. Es reflektiert tradierte Rollenbilder und schützt gleichzeitig den institutionellen Rahmen der Ehe – mit direkten Folgen für die wirtschaftliche Absicherung von Familien.

Das System teilt das gemeinsam zu versteuernde Einkommen halb und berechnet darauf die Steuer. Dadurch profitieren Paare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient, von einem Steuerentlastungseffekt. Das Ehegattensplitting setzt also auf das Modell der arbeitsteiligen Familie, in der häufig ein Partner vor allem für die Erwerbstätigkeit und der andere mehr für Care-Arbeit, wie Kindererziehung oder Pflege, zuständig ist. Diese Gestaltung hat weitreichende Auswirkungen: Es stabilisiert traditionelle Familienmodelle, beeinflusst die Erwerbsbeteiligung vor allem von Frauen und prägt die Verteilung von Ressourcen innerhalb und außerhalb des Haushalts.

Gleichzeitig ist das Ehegattensplitting Gegenstand intensiver Kritik und kontroverser Positionen aus Wissenschaft und Politik. Gegner sehen darin ein veraltetes Instrument, das Anreize zur Verringerung der Erwerbsmotivation von Frauen setzen kann und somit der Gleichstellung der Geschlechter im Weg steht. Aus dieser Perspektive wird gefordert, das Splitting abzuschaffen oder durch eine individuelle Besteuerung zu ersetzen, um allen Familienformen gerecht zu werden und das Steuerrecht moderner und sozialer zu gestalten. Befürworter hingegen argumentieren, das Splitting sei ein flexibles Instrument, das gerade Familien entlaste, die Pflege- und Erziehungsarbeit übernehmen. Ein Systemwechsel könne Familien finanziell stark belasten und traditionelle Versorgungsstrukturen destabilisieren.

Typische Argumente sprechen für das Ehegattensplitting:

  • Entlastung einkommensungleicher Paare: Es ermöglicht eine spürbare Steuerentlastung, wenn ein Partner weniger oder nicht erwerbstätig ist.
  • Förderung der Familienorientierung: Paare können sich zeitweise intensiver um Kinder oder Pflege kümmern, ohne unmittelbar finanzielle Nachteile zu erleiden.
  • Erhalt stabiler Familienstrukturen: Es unterstützt das Ehemodell als Schutzzusammenhang für Familienleben.

Dem stehen wesentliche Einwände gegenüber:

  • Förderung traditioneller Rollenbilder: Das Splitting kann Frauen entmutigen, einer eigenen Erwerbstätigkeit nachzugehen.
  • Ungleichbehandlung unterschiedlicher Familienformen: Es berücksichtigt vor allem verheiratete Paare, während Alleinerziehende und unverheiratete Partnerschaften benachteiligt werden.
  • Veraltetes Instrument in einer diversifizierten Gesellschaft: Es passt nicht mehr zu den vielfältigen Lebensformen und modernen Partnerschaftsmodellen.

Ein möglicher Systemwechsel hat tiefgreifende Folgen: Er beeinflusst nicht nur die steuerliche Belastung, sondern auch die gesellschaftliche Wahrnehmung von Familie und Arbeitsteilung. Wie genau die politische Debatte letztlich verläuft, hängt von der Abwägung dieser vielschichtigen Aspekte ab. Dabei geht es um mehr als um Geld – es geht um die Frage, welche Familienpolitik zukunftsfähig ist und wie eine gerechte Verteilung von Fürsorge- und Erwerbsarbeit aussehen kann. Die weitere Diskussion dürfte daher deutlich dynamischer werden, da sowohl gesellschaftliche Realitäten als auch politische Prioritäten im Wandel sind.

Alle in diesem Beitrag enthaltenen Informationen und Zitate beruhen auf einer Pressemitteilung des Deutschen Familienverbands (DFV).

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