EGMR Griechenland Urteil: Menschenrechtsverletzung an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen – Kinderschutz und Asylpolitik unter Druck durch drohende Asylreform

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 31. Mai 2024 festgestellt, dass Griechenland den 16-jährigen Flüchtling W.S. menschenunwürdig in „Schutzhaft“ gehalten und damit gegen Artikel 3 der Menschenrechtskonvention verstoßen hat. Die Kinderrechtsorganisationen terre des hommes und Equal Rights Beyond Borders fordern daraufhin eine angemessene Unterbringung und Betreuung aller minderjährigen Asylsuchenden. Sie warnen zugleich, dass eine geplante Asylreform die Lage unbegleiteter Kinder in Europa weiter verschärfen könnte.
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Inhaltsübersicht

– EGMR befand Griechenland verletzte Art. 3, indem es 16-jährigen Flüchtling in erniedrigender Schutzhaft hielt.
– terre des hommes und ERBB fordern sichere Unterbringung unbegleiteter Flüchtlingskinder statt Inhaftierung.
– Urteil enthüllt Versagen europäischer Asylpolitik und warnt vor verschärften Kindhaftungspraktiken an Außengrenzen.

Europäischer Gerichtshof verurteilt menschenunwürdige Behandlung eines geflüchteten Kindes in Griechenland

Am 31.05.2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein klares Urteil gefällt: Griechenland hat den 16-jährigen Flüchtling W.S. aus Afghanistan menschenunwürdig behandelt. Der Jugendliche, der allein vor dem Krieg geflohen war, wurde in Griechenland nicht geschützt, sondern stattdessen in eine sogenannte „Schutzhaft“ genommen – eine Inhaftierung, die das Gericht als Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention einstuft. Dabei stellt das Gericht mit Nachdruck fest, dass „Kinder nicht in Polizeistationen inhaftiert werden dürfen“.

Die Entscheidung wirft ein grelles Licht auf eine dramatische Realität: Geflüchtete Kinder, die eigentlich Schutz und Fürsorge benötigen, geraten oftmals in unmenschliche und ungeeignete Haftbedingungen. Iliana Bompou bringt die Bedeutung des Urteils auf den Punkt: „Diese Entscheidung ist eine Erinnerung daran, dass jedes Kind das Recht hat, in Sicherheit und Würde zu leben“. Die Härte der Praxis kritisiert auch Annika Schlingheider deutlich: „Anstatt für das Kindeswohl zu sorgen, inhaftieren sie geflüchtete Kinder und setzen sie unmenschlichen Bedingungen aus“.

Die Entscheidung fällt zu einer Zeit, in der das Gemeinsame Europäische Asylsystem reformiert werden soll – eine Tatsache, die terre des hommes und Equal Rights Beyond Borders alarmiert. Beide Organisationen fordern, „alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte und das Wohl einreisender Kinder durch adäquate Unterbringung und Betreuung zu wahren“. Sie warnen eindringlich, dass eine Verschärfung der Asylregelungen zu einer Verschlechterung der Situation für geflüchtete Kinder führen könnte. Das Urteil verleiht diesen Kindern eine Stimme, die wissenschaftlich fundiert, klar und unmissverständlich Forderungen nach Schutz und humaner Behandlung formuliert.

Warum das Urteil zur Kinderschutzpraxis Europaweit richtungsweisend ist

Das aktuelle Urteil hat weit über Griechenland hinausreichende Bedeutung, weil es die europäische Asylpolitik in den Fokus rückt und die Verantwortung für den Schutz minderjähriger Geflüchteter betont. In vielen EU-Mitgliedstaaten besteht ein strukturelles Problem: Minderjährige geraten in prekäre Situationen, die Schutz und Rechtssicherheit erfordern, oft aber verwehrt bleiben. Das Urteil macht deutlich, dass Kinderschutz kein nationales Anliegen ist, sondern eine gemeinsame Aufgabe der europäischen Gemeinschaft.

Minderjährige Flüchtlinge sind in besonderem Maße verletzlich, ihre Situation wird jedoch durch geplante Asylrechtsverschärfungen akut verschärft. Diese könnten dazu führen, dass Schutzsuchende noch geringere Chancen auf adäquate Unterstützung und rechtliche Absicherung haben. Die gesellschaftliche Relevanz einer fairen Asylpolitik zeigt sich darin, dass sie neben rechtlichen auch humane und soziale Aspekte adressieren muss – gerade an den EU-Außengrenzen, wo der Schutz oft unzureichend gewährleistet ist.

Die Frage, welche Verantwortung die EU trägt, ist zentral für künftige Debatten. Das Urteil verdeutlicht, dass nicht allein die einzelnen Staaten, sondern die gesamte EU verpflichtet ist, einen wirksamen Kinderschutz umzusetzen und diese Maßstäbe verbindlich zu machen. Ebenso werden die realen Folgen einer weiteren Verschärfung der Asylgesetze für minderjährige Schutzsuchende sichtbar: Ohne verlässliche Strukturen droht die Ausgrenzung einer besonders schutzbedürftigen Gruppe mit schwerwiegenden individuellen und gesellschaftlichen Konsequenzen.

Mit diesem Urteil wird eine Diskussion angestoßen, die über nationale Grenzen hinausgeht und die Grundsätze für eine humane und gerechte europäische Asylpolitik neu ausrichtet. Hierbei steht die Umsetzung einer Asylpolitik im Vordergrund, die:

  • Minderjährige als eigenständige Schutzpersonen anerkennt und ihnen Rechte sichert
  • die gesellschaftliche Integration und den Schutz sensibler Gruppen fördert
  • langfristig Strukturen schafft, die Kindeswohl nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch gewährleisten

Dieses Urteil mahnt eindringlich, dass eine verantwortungsvolle Europäische Asylpolitik nicht nur auf Abschottung und Verschärfung setzen darf, sondern die humanitären und gesellschaftlichen Verpflichtungen ernst nehmen muss – für den Schutz der jüngsten und verletzlichsten Geflüchteten Europas.

Original-Content von: terre des hommes Deutschland e.V., übermittelt durch news aktuell.


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Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: / Lebensbedingungen in …

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