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EGMR: Griechenland verletzt Rechte unbegleiteter Flüchtlingskinder

Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: / Lebensbedingungen in ...

Straßburg (ots) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Griechenland für die erniedrigende Behandlung eines unbegleiteten Flüchtlingskindes verurteilt. Im Fall des 16-jährigen W.S., der aus Afghanistan geflohen war, entschied das Gericht, dass seine Inhaftierung und die miserablen Bedingungen gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstießen. Die griechische Organisation Equal Rights Beyond Borders hatte im Namen des von terre des hommes Deutschland e. V. unterstützten Jugendlichen geklagt. Die Entscheidung mahnt sowohl Griechenland als auch die EU zu dringend notwendigen Maßnahmen zum Schutz geflüchteter Kinder an den europäischen Außengrenzen.

Bremen (VBR). Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wurde ein bedeutendes Urteil gefällt, das die menschenunwürdigen Bedingungen in Griechenland für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufdeckt. Der Fall des 16-jährigen W.S., der vor dem Krieg in Afghanistan geflohen und völlig allein in Griechenland gelandet war, stellt einen dramatischen Einblick in das Versagen europäischer Asylpolitik dar.

W.S. sollte Schutz finden, doch anstatt ihm sichere Unterbringung zu gewähren, steckte ihn die griechische Polizei in “Schutzhaft”. Dort war er unter noch schlimmeren Bedingungen leben mussste als auf der Straße. Das Gericht hob hervor, dass diese Behandlung eine klare Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt, der die untersagte unmenschliche oder erniedrigende Behandlung betrifft.

Besonders erschütternd ist die Erklärung von Iliana Bompou von Equal Rights Beyond Borders, die betonte, dass Griechenland und die EU mehr tun müssen, um junge Menschen zu schützen. „Diese Entscheidung ist eine Erinnerung daran, dass jedes Kind das Recht hat, in Sicherheit und Würde zu leben“, so Bompou weiter. Ihre Worte spiegeln eine bittere Realität wider, die viele Minderjährige täglich erleiden.

Annika Schlingheider von terre des hommes hebt ein weiteres grundlegendes Problem hervor: Kinder gehören nicht hinter Gitter. Doch, so Schlingheider, verletzen sowohl Griechenland als auch andere EU-Staaten regelmäßig ihre Pflichten gegenüber diesen schutzbedürftigen Kindern. „Anstatt für das Kindeswohl zu sorgen, inhaftieren sie geflüchtete Kinder und setzen sie unmenschlichen Bedingungen aus.“

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Mit Blick auf die geplante Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems warnen terre des hommes und Equal Rights Beyond Borders vor einer weiteren Verschärfung der Situation. Die Befürchtung, dass noch mehr Kinder an den Außengrenzen der EU inhaftiert werden könnten, wird lauter. Sie fordern, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte und das Wohl einreisender Kinder durch adäquate Unterbringung und Betreuung zu wahren.

Die Berichte beider Organisationen offenbaren erschreckende Zustände und geben jungen Migranten eine Stimme, die in Europas Asylpolitik oft übersehen werden. Dieses Urteil möge dienen, nicht nur die Augen zu öffnen, sondern auch konkrete Veränderungen herbeizuführen, damit geflüchtete Kinder endlich in Sicherheit und Würde leben können.

Für tiefergehende Informationen steht Wolf-Christian Ramm von terre des hommes zur Verfügung. Zudem bietet der Bericht „Vor Mauern und hinter Gittern“ weitere Einblicke in die rechtswidrigen Handlungen an den EU-Außengrenzen.

Original-Content von: terre des hommes Deutschland e.V., übermittelt durch news aktuell.


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Meldung einfach erklärt

  • Wann und wo hat das Ereignis stattgefunden?
    Am 31.05.2024 um 10:25 in Straßburg, Frankreich.

  • Wer ist beteiligt?
    terre des hommes Deutschland e.V. und ihre griechische Partnerorganisation Equal Rights Beyond Borders haben den Fall begleitet.

  • Worum geht es genau?
    Ein unbegleitetes Flüchtlingskind aus Afghanistan, W.S., hatte Griechenland verklagt.

  • Was ist passiert?
    W.S. ist als 16-jähriger alleine nach Griechenland gekommen, um vor dem Krieg in Afghanistan zu fliehen.

    Anstatt ihm zu helfen und ihn in eine sichere Unterkunft zu bringen, wurde er in "Schutzhaft" genommen und auf einer Polizeiwache untergebracht. Dort waren die Lebensbedingungen noch schlechter.

  • Was hat das Gericht entschieden?
    Das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass Griechenland W.S. erniedrigend behandelt hat. Die Bedingungen verstießen gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der unmenschliche oder erniedrigende Strafen und Behandlungen verbietet.

    Zudem betonte das Gericht, dass Kinder nicht in Polizeistationen inhaftiert werden dürfen.

  • Warum ist diese Entscheidung wichtig?
    Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt dafür, dass die Rechte von Kindern respektiert werden. Es zeigt auch, dass Griechenland und andere EU-Staaten oft ihre Pflicht gegenüber Flüchtlingskindern verletzen.

  • Was fordern die Organisationen?
    Equal Rights Beyond Borders und terre des hommes fordern:

    • Bessere Unterbringung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen, die in die EU kommen.
    • Die Rechte und das Wohlergehen dieser Kinder müssen gewährleistet sein.
  • Gibt es noch etwas Wichtiges zu wissen?
    Annika Schlingheider von terre des hommes warnt, dass durch Reformen im Asylsystem der EU möglicherweise mehr Kinder an den Außengrenzen inhaftiert werden könnten.

    Iliana Bompou von Equal Rights Beyond Borders kommentiert, dass die aktuellen Zustände für unbegleitete Kinder schlecht sind und sich dringend ändern müssen.

  • Wo kann ich weitere Informationen finden oder mich melden?
    Wolf-Christian Ramm ist der Ansprechpartner bei terre des hommes Deutschland e.V.
    Kontakt: Tel. 0171-6729748; c.ramm@tdh.de

    Terre des hommes-Bericht: "Vor Mauern und hinter Gittern" behandelt ausführlich, wie Kinder an den EU-Außengrenzen unfair behandelt werden.

  • Wer hat den Beitrag verfasst?
    Der Beitrag kommt von terre des hommes Deutschland e. V. und wurde über news aktuell übermittelt.
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