Effizientes Bauen der Zukunft: Europaweites Ausschreibungsverfahren für serielles und modulares Bauen 2.0

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 15.03.2023
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Neue Rahmenvereinbarung für zukunftsweisenden Wohnungsbau

Das Bundesbauministerium, der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie haben gemeinsam ein neues europaweites Ausschreibungsverfahren gestartet. Ziel ist es, bis Herbst 2023 eine neue Rahmenvereinbarung „Serielles und modulares Bauen 2.0“ zu schaffen. Bieter und Bietergemeinschaften aus Bauplanung und -ausführung können sich ab sofort bis zum 10. April 2023 um 12:00 Uhr in einem ersten Schritt um die Teilnahme am Verfahren bewerben.

Für Wohnungsunternehmen bietet die Rahmenvereinbarung den großen Vorteil, dass Angebote aus der Rahmenvereinbarung mit vergleichsweise geringerem Aufwand lokal angepasst realisiert werden können. Das serielle und modulare Bauen vereint darüber hinaus weitere Pluspunkte, die im Folgenden beschrieben werden.

Bundesbauministerin Klara Geywitz, Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW und Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) äußern sich in der Pressemitteilung zur Bedeutung der Rahmenvereinbarung und der Vorteile des seriellen und modularen Bauens.

Weitere Informationen zum Ausschreibungsverfahren und den Vergabeunterlagen finden sich auf der Website der Wohnungswirtschaft GdW.


Pressemeldung:

Startschuss für Serielles und modulares Bauen 2.0

Das Bundesbauministerium, der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie haben gemeinsam ein neues europaweites Ausschreibungsverfahren für zukunftsweisende Konzepte des seriellen und modularen Wohnungsbaus gestartet. Ziel ist es, bis Herbst 2023 eine neue Rahmenvereinbarung „Serielles und modulares Bauen 2.0“ zu schaffen.

Bieter und Bietergemeinschaften aus Bauplanung und -ausführung können sich ab sofort bis zum 10. April 2023 um 12:00 Uhr in einem ersten Schritt um die Teilnahme am Verfahren bewerben. Anschließend startet die zweite Phase, in der die ausgewählten Bietergemeinschaften bis Herbst ihre Wohnungsbau-Angebote einreichen können.

Die neue Rahmenvereinbarung bietet für Wohnungsunternehmen den Vorteil, dass Angebote aus der Rahmenvereinbarung mit vergleichsweise geringerem Aufwand lokal angepasst realisiert werden können. Das bringt vor allem für öffentliche Unternehmen einen deutlichen Zeitgewinn, da nicht einzeln in jedem Unternehmen und für jedes Projekt erneut europaweit ausgeschrieben werden muss. Die Vorlaufzeiten für Bauvorhaben werden dadurch wesentlich verkürzt.

Serielles und modulares Bauen vereint verschiedene Vorteile: Durch Vorfertigung von Bauteilen im Werk wird die Baustellenzeit vor Ort im Schnitt auf rund sechs Monate verkürzt, was den Nachbarschaften zugutekommt. Der Einsatz maschineller Vorproduktion ist eine Antwort auf den massiven Fachkräftemangel. Zudem wird bei der Auswahl der Gebäude die Bundesarchitektenkammer im Auswahlgremium mitwirken, um eine hohe städtebauliche und gestalterische Qualität sicherzustellen. Ein wesentlicher Vorteil ist zudem die Planungssicherheit und Kalkulierbarkeit, die bei herkömmlichem Wohnungsbau oft fehlt, aber durch die Rahmenvereinbarung für serielle und modulare Wohnungsbauvorhaben zugesichert werden kann.

Bundesbauministerin Klara Geywitz betont: „Wir wollen schnell bezahlbaren Wohnraum schaffen. Dafür brauchen wir das serielle und modulare Bauen”, und spricht von einem wichtigen Beitrag der Rahmenvereinbarung des GdW für bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum.

Die Bau- und Wohnungswirtschaft zeigen mit der zweiten Rahmenvereinbarung ihre Aufgaben ernst zu nehmen und anzupacken. Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB), fordert von der Politik, den notwendigen regulatorischen Rahmen zu setzen, um den Bauprozess weiter zu optimieren und die Produktivität nachhaltig zu steigern.

Alle Infos zum Ausschreibungsverfahren und den Weg zu den Vergabeunterlagen finden sich auf der Website des GdW: www.gdw.de/seriellesbauen2-0

Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., übermittelt durch news aktuell.

Quelle: www.presseportal.de


Weitere Informationen über den Verband

– Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (HDB) ist die Interessenvertretung der deutschen Bauindustrie.
– Der Verband hat seinen Hauptsitz in Berlin und vertritt rund 35.000 Mitgliedsunternehmen.
– Die Mitgliedschaft im HDB ist freiwillig und richtet sich an Unternehmen der Bauindustrie, die in der Regel mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen.
– Der HDB gliedert sich in verschiedene Fachbereiche und Arbeitskreise, die sich mit Themen wie Verkehr, Umwelt oder Digitalisierung auseinandersetzen.
– Der Verband setzt sich für eine Stärkung der Bauwirtschaft ein und nimmt Einfluss auf die Gesetzgebung und politische Entscheidungen.
– Die Geschichte des HDB reicht bis ins Jahr 1901 zurück, als der “Zentralverband des deutschen Baugewerbes” gegründet wurde. 1949 wurde der HDB als Nachfolgeorganisation gegründet.
– Der HDB ist Mitglied im Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und in der europäischen Bauindustrie-Organisation (FIEC).
– Insgesamt beschäftigt die Bauindustrie in Deutschland rund 2,5 Millionen Menschen und trägt mit einem Anteil von rund 8 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei.

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