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Effiziente Anerkennung von Betreuungsleistungen gefordert

„Kinder leben auch bei mir, wollen auch mit mir Urlaub machen.“

Neue Forderungen zur Anerkennung von Betreuungsleistungen: ISUV setzt sich für gerechtere Regelungen ein

Am 11. Juni 2024 macht der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) auf ein grundlegendes Problem aufmerksam, das viele unterhaltspflichtige Elternteile betrifft: die unzureichende Berücksichtigung ihrer Betreuungsleistungen. Ein Vater schildert anschaulich seine finanziellen Belastungen trotz erheblichem Engagement in der Kinderbetreuung – insgesamt acht Fahrten pro Monat, hohe Mietkosten und dennoch voller Unterhalt bei minimaler Entlastung durch die geltenden Gesetzeslagen. Der ISUV fordert deshalb dringend gesetzliche Anpassungen, um eine gerechtere finanzielle Kompensation für mitbetreuende Elternteile zu ermöglichen. Die geplante Reform des Kindschafts- und Unterhaltsrechts soll hierbei eine zentrale Rolle spielen.

Bremen (VBR). Trennung und Unterhalt: ISUV fordert gerechte Anerkennung von Betreuungsleistungen

Ein Aufruf zur Reform des Kindschafts- und Unterhaltsrechts hallt durch die Reihen der betroffenen Familien in Deutschland. Tausende unterhaltspflichtige Trennungseltern fühlen sich finanziell erdrückt, weil ihre Betreuungsleistungen kaum anerkannt werden. Ein eindrucksvolles Mitglied des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht (ISUV) bringt es auf den Punkt: „Die Kinder essen auch bei mir, ich fahre monatlich fast 1000 Kilometer, um sie zu holen und zurückzubringen. Dennoch zahle ich vollen Kindesunterhalt und behalte nur wenig zum Leben.“

Unterstützung erhält dieses Mitglied nun vom ISUV und seiner Vorsitzenden Melanie Ulbrich. Sie und viele andere fordern eine tiefgreifende Reform, die die realen Betreuungsleistungen der Elternteile berücksichtigt, die gemeinsam für ihre Kinder sorgen.

Bisher können laut Bundesgerichtshof solche Mitbetreuungen lediglich den Unterhalt um ein bis zwei Stufen der Düsseldorfer Tabelle reduzieren – was oft weniger als 20 Euro im Monat ausmacht. Justizminister Buschmann hat erfreulicherweise angekündigt, diese Regelung anzupassen. Doch Kritiker wie Melanie Ulbrich sehen die geplante Anhebung der notwendigen jährlichen Betreuung auf über 29 Prozent als zu hoch an. Diese Hürde ist schwer zu nehmen: Jedes zweite Wochenende, die Hälfte der Ferien und darüber hinaus zweimal wöchentlich sollen die Kinder betreut werden, damit eine Reduktion infrage kommt.

Diese Reformpläne stoßen daher auf gemischte Reaktionen. „Unsere Mitglieder kritisieren zurecht, dass die Belohnung erst bei 30 Prozent Betreuung beginnen soll“, erklärt Ulbrich. Bereits jetzt lebten viele Trennungseltern in beengten finanziellen Verhältnissen, trotz erheblicher Eigenleistungen.

Nach dem formalen Gesetzentwurf sollen insbesondere das asymmetrische Wechselmodell angepasst werden, während das Residenzmodell und symmetrische Wechselmodelle unverändert bleiben. Dabei fordert ISUV vor allem „effiziente Kompensationen“ für alle unterhaltspflichtigen Mitbetreuenden. Ein zentraler Vorschlag ist die staatliche Einführung eines „Getrennterziehenden-Freibetrags“ von 4230 Euro, einkommensunabhängig und gerecht auf beide Elternteile verteilt.

Dabei bleibt die ISUV-Forderung einheitlich: „Es geht nicht darum, jemandem etwas wegzunehmen, schon gar nicht den Kindern. Es geht um einen angemessenen Einkommensausgleich und die Anerkennung der Betreuungsleistungen.“ Für Trennungseltern bedeutet dies eine echte Entlastung, betont Ulbrich.

Kritisch beleuchtet werden auch die zusätzlichen Belastungen wie Fahrtkosten und Lebensmittel, die bislang unzureichend gewürdigt werden. Während geplante Erleichterungen wie eine Reduktion von bis zu 100 Euro bei 40 Prozent Betreuung noch viel Raum für Verbesserung lassen, fordert ISUV hier ebenfalls Nachbesserungen. „Das Signal muss sein, dass jede Betreuungsleistung geldwert ist“, so Ulbrich abschließend.

Seit über 45 Jahren setzt sich ISUV für faire und ausgewogene Lösungen im Familienrecht ein und ruft nun erneut dazu auf, ihren Einsatz durch Mitgliedschaften und Spenden zu unterstützen. „Nur gemeinsam können wir die Rahmenbedingungen verändern und die tatsächlichen Leistungen und Bürden von Trennungseltern adäquat anerkennen.“

Für weitere Informationen oder Unterstützung wendet euch direkt an die ISUV-Bundesgeschäftsstelle in Nürnberg oder kontaktiert die Vorsitzende Melanie Ulbrich sowie Pressesprecher Josef Linsler via Telefon oder E-Mail. Die Kontaktangaben findet ihr untenstehend.


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„Kinder leben auch bei mir, wollen auch mit mir Urlaub machen.“

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Meldung einfach erklärt

Worum geht es im Beitrag?

  • Es geht um mehr Anerkennung von Betreuungsleistungen für Elternteile, die unterhaltspflichtig sind.

Welches Problem haben diese Elternteile?

  • Viele unterhaltspflichtige Eltern fahren weite Strecken, haben hohe Mietkosten für größere Wohnungen und zahlen trotzdem vollen Kindesunterhalt.
  • Ein Beispiel: Ein Elternteil fährt jeden Monat fast 1000 Kilometer und zahlt 833 Euro Unterhalt pro Monat. Ihm bleiben nur 1567 Euro zum Leben.

Was sagt das Gesetz aktuell?

  • Laut Bundesgerichtshof kann der Unterhalt bei Mitbetreuung nur gering reduziert werden, oft weniger als 20 Euro im Monat.
  • Justizminister Buschmann will dies ändern und Mitbetreuung gesetzlich regeln.
  • Die Hürde liegt jedoch hoch: Ein Elternteil muss das Kind mindestens 29 Prozent im Jahr betreuen, um eine Reduzierung zu bekommen.

Was fordert der ISUV?

  • Der ISUV fordert niedrigere Hürden und nennt die aktuelle Regelung ungerecht.
  • Eltern, die mehr als 29 Prozent der Betreuung übernehmen, sollen entlastet werden.
  • ISUV fordert "effiziente Kompensationen" für unterhaltspflichtige Eltern.

Wie könnte die Entlastung aussehen?

  • Ein Beispiel wäre ein "Getrennterziehenden-Freibetrag" von 4230 Euro für beide Elternteile.
  • Warum nur ein Elternteil den Freibetrag bekommt, verstehen viele nicht. Beide Elternteile erbringen Betreuungsleistungen und sollten entlastet werden.

Welche Probleme schildern betroffene Eltern?

  • Ein Vater berichtet: In den Sommerferien sind die Kinder drei Wochen bei ihm, dennoch zahlt er vollen Unterhalt und Kindergeld erhält weiterhin die Mutter.
  • Viele Eltern haben nach Zahlung des Unterhalts nicht genug Geld, um mit den Kindern Urlaub zu machen.

Kritik und Vorschläge zur Verbesserung

  • Die aktuellen Regelungen berücksichtigen die zusätzlichen Kosten wie Fahrt, Lebensmittel und gesellschaftliche Teilhabe nicht ausreichend.
  • Geplante bis zu 100 Euro weniger Unterhalt bei 40 Prozent Betreuung seien zu wenig im Vergleich zu den tatsächlichen Kosten.
  • Jede Betreuungsleistung sollte geldwert anerkannt werden.

Über den ISUV

  • Der ISUV setzt sich seit über 45 Jahren für die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern ein, die von Trennung und Scheidung betroffen sind.
  • Themen sind elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindes- und Ex-Ehegattenunterhalt und Vermögensausgleich.
  • Der Verband ist unabhängig, bundesweit tätig und finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

Kontakt Informationen

  • ISUV-Bundesgeschäftsstelle: Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911 55 04 78, info@isuv.de
  • Vorsitzende, Melanie Ulbrich: Donaustr. 30, 63322 Rödermark, Tel. 06074 92 25 80, m.ulbrich@isuv.de
  • Pressesprecher, Josef Linsler: Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321 9 27 96 71, j.linsler@isuv.de

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