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EEG-Novelle unter Druck: Warum kleine Anlagen und Netzanschlüsse zum Streitfall werden

Neue Regeln für Solaranlagen, Biomasse und Netzanschlüsse könnten den Ausbau erneuerbarer Energien verändern. Der Bundesverband Erneuerbare Energie warnt vor einer Investitionsbremse – besonders für kleine Betreiber, Kommunen und industrielle Direktlieferungen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Geplante EEG-Änderungen könnten Einspeisevergütungen für kleine PV-Anlagen abschaffen und Direktvermarktung erschweren.
  • BEE warnt vor höheren Hürden für private, kommunale und gewerbliche Betreiber durch neue Kosten und Vorschriften.
  • Netzanschlusspaket ermöglicht Abregelungen ohne Entschädigung und verschiebt Risiken auf Erzeuger.
  • Kritik an mangelnder Verzahnung von Förderregeln, Netzausbau und Marktmechanismen durch die Reformen.
  • Auswirkungen betreffen Investitionsentscheidungen, regionale Wertschöpfung und zahlreiche Branchenarbeitsplätze.

Wenn kleine Photovoltaikanlagen wirtschaftlich werden sollen, zählt oft jede Detailregel. Schon die Frage, ob Strom noch vergütet eingespeist werden kann oder früher über Vermarkter verkauft werden muss, kann über ein Projekt entscheiden. Genau an diesen Punkten setzen die geplanten Änderungen am EEG und am Netzanschlusspaket an.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) warnt deshalb vor höheren Hürden für die Energiewende. Nach Einschätzung des Verbands wären vor allem private, kommunale und gewerbliche Betreiber betroffen.

Passend dazu:BEE fordert Leitbild für Erneuerbare in der Ressortabstimmung

Zwischen Kostendruck, Netzausbau und neuen Pflichten

Mit den Entwürfen verfolgt die Bundesregierung mehrere Ziele: Kosten begrenzen, die Systemstabilität sichern und die Netzinfrastruktur digitaler machen. Vor dem Hintergrund überlasteter Netze und langer Anschlusswege setzt der Entwurf genau dort an. Genau dort setzt aber auch die Kritik des BEE an: Aus Sicht des Verbands greifen die Reformen zu stark ineinander, ohne Förderregeln, Netzausbau und Marktmechanismen ausreichend zu verzahnen.

BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser sagte dazu:

„Reformen sind notwendig. Die Gesetzesentwürfe gefährden nicht nur die Klimaziele des Koalitionsvertrags, sondern auch hunderttausende Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung.“

Der Verband fordert deshalb Nachbesserungen an beiden Vorhaben – dem EEG 2027 und dem Netzanschlusspaket. Ob der Vorwurf einer Investitionsbremse trägt, lässt sich mit den vorliegenden Angaben nicht endgültig beurteilen. Klar ist aber: Die Entwürfe würden an mehreren Stellen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Betreiber verändern.

Kleine PV-Anlagen, Biomasse und Speicher geraten besonders ins Blickfeld

Am deutlichsten ist der Streit bei kleineren Photovoltaikanlagen. Der BEE hält die geplante Streichung der Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 Kilowatt für problematisch, weil sie für viele private und gewerbliche Investoren bislang eine zentrale Grundlage für die Entscheidung zur Solaranlage sei. Die ebenfalls geplante Absenkung der Direktvermarktungsschwelle auf 25 Kilowatt dürfte den Aufwand zusätzlich erhöhen: Strom müsste dann früher über Vermarkter verkauft werden, was technisch und organisatorisch nicht für alle Betreiber einfach umsetzbar ist.

Die Solarwirtschaft rechnet nach Angaben des BEE damit, dass die Nachfrage im Kleinanlagensegment um rund zwei Drittel sinken könnte. Das ist eine Branchenprognose, keine gesicherte Folge. Für kleine Betreiber bleibt trotzdem das Risiko, dass sich geplante Anlagen rechnerisch schlechter darstellen lassen – vor allem dort, wo ohnehin wenig Spielraum bei Eigenkapital, Finanzierung oder Handwerkskapazitäten besteht.

Auch bei der Biomasse geht es um Investitionssicherheit. Nach geltender Rechtslage sinkt das Ausschreibungsvolumen von 1.126 Megawatt im Jahr 2026 auf 326 Megawatt im Jahr 2027 und 76 Megawatt im Jahr 2028. Der BEE fordert dagegen mindestens 2.500 Megawatt pro Jahr bis 2032. Der Verband warnt, dass sonst flexible Erzeugungskapazitäten verloren gehen könnten.

Hinzu kommen weitere Streitpunkte: Ein zweiseitiger Contract for Difference, kurz CfD, also ein Fördermodell mit Ausgleich zwischen Marktpreis und Referenzwert, soll aus Sicht des Verbands ohne ausreichenden Toleranzpuffer greifen. Außerdem sei ein Wechsel zwischen Power Purchase Agreement, kurz PPA, also einem direkten Stromliefervertrag, und EEG-Förderung nicht vorgesehen. Das wiederum könne industrielle Direktlieferungen unattraktiver machen.

Für die kleine Wasserkraft sieht der BEE ebenfalls harte Folgen. Nach seinen Angaben sind mehr als die Hälfte der rund 7.300 heimischen Anlagen von Einschnitten bedroht. Auch das ist eine Verbandswarnung, keine amtlich bestätigte Auswirkung. In der Praxis zeigt sich hier aber, wie stark gesetzliche Details ganze Anlagentypen unterschiedlich treffen können.

Warum das Netzanschlusspaket für Betreiber so heikel ist

Der zweite Streitpunkt ist das Netzanschlusspaket. Hier geht es nicht nur um neue Technik, sondern um die Frage, wer die Risiken trägt, wenn Stromnetze an ihre Grenzen kommen. Vorgesehen sind unter anderem eine entschädigungsfreie Abregelung von 10 bis 20 Prozent in kapazitätslimitierten Netzengpassgebieten, pauschale Wirkleistungsbegrenzungen für Photovoltaik und Wind sowie mögliche Baukostenzuschüsse. Wirkleistungsbegrenzung bedeutet dabei: Anlagen dürfen nur bis zu einem festgelegten Anteil ihrer möglichen Leistung einspeisen.

Der BEE kritisiert, dass Netzbetreiber damit weitreichende Eingriffsmöglichkeiten erhielten, ohne unabhängige Kontrolle und ohne verbindliche Fristen für den Netzausbau. Der Verband sieht darin eine einseitige Verlagerung von Belastungen auf die Erzeuger. Besonders heikel sei aus seiner Sicht, dass Abregelungen nicht an der Netzstelle selbst, sondern direkt an der Anlage erfolgen würden. Dadurch werde auch die Zwischenlagerung in Batteriespeichern oder die Nutzung für andere Sektoren erschwert.

Hinter diesem Konflikt steht auch ein alter Punkt des Energierechts: Nach § 16 des EEG trägt grundsätzlich der Anlagenbetreiber die Anschlusskosten; Mehrkosten bei einem anderen Verknüpfungspunkt können ohnehin schon relevant sein. Das Netzanschlusspaket würde diese Lage nach Einschätzung des BEE verschärfen, statt sie zu entschärfen. Der Verband fordert deshalb unter anderem flexible Netzanschlussvereinbarungen, Vorrang für Speicher sowie eine Abregelung am Netzverknüpfungspunkt statt an der Anlage selbst.

Ein weiteres Thema ist die Digitalisierung. Der BEE dringt auf einen schnelleren Smart-Meter-Rollout, also den Einbau intelligenter Stromzähler, sowie auf digitale Ortsnetzstationen. Auch das Instrument „Nutzen statt Abregeln“ solle praxistauglicher werden. Nach Angaben des Verbands sind die Teilnahmebedingungen bislang so eng gefasst, dass kaum jemand das Modell nutzt.

Wer die Folgen im Alltag spüren könnte

Für Betreiber privater Dachanlagen, für Kommunen mit eigenen Energieprojekten und für Unternehmen mit Direktlieferverträgen steht viel auf dem Spiel. Der BEE verweist auf rund 436.000 Beschäftigte in der Branche und darauf, dass allein für 2027 und 2028 Investitionsentscheidungen im zweistelligen Milliardenbereich anstünden. Solche Angaben stammen aus der Verbandsperspektive, machen aber deutlich, wie groß der wirtschaftliche Hebel der Reformen sein könnte.

Auch Regionen mit vielen kleineren Energieprojekten dürften die Auswirkungen stärker spüren als andere. Wenn Anlagen sich schwerer rechnen oder Anschlussbedingungen unsicherer werden, trifft das nicht nur einzelne Projektierer. Dann geraten auch Handwerk, Zulieferer, Kommunen und lokale Wertschöpfungsketten unter Druck. Für den Alltag in Vereinen, Genossenschaften oder kommunalen Gesellschaften kann das bedeuten, dass geplante Solardächer, Speicher oder Wärmelösungen später starten oder kleiner ausfallen.

Die offenen Fragen sind deshalb nicht nur technischer Natur. Entscheidend ist, ob die Bundesregierung die Entwürfe noch so anpasst, dass sie den Ausbau nicht ausbremsen, sondern verlässlich steuern. Noch ist das Verfahren offen, und gerade deshalb dürfte die weitere Abstimmung zwischen EEG-Novelle und Netzanschlusspaket den Ausschlag geben.

Jetzt entscheidet die weitere Gesetzgebung

Am Ende steht weniger ein fertiger Umbau als ein Streit um die richtige Balance. Die Bundesregierung will Kosten und Netzlast im Blick behalten, der BEE warnt vor zu starken Eingriffen in die Investitionsbedingungen. Beide Ziele – bezahlbarer Strom und ein zügiger Ausbau erneuerbarer Energien – müssen zusammenpassen, sonst kippt die Rechnung für viele Projekte.

Für Vereine, Kommunen und kleinere Betreiber bleibt deshalb vor allem die praktische Frage, ob neue Anlagen planbar bleiben oder ob Risiko und Aufwand so stark steigen, dass Vorhaben verschoben werden. Genau daran wird sich zeigen, ob die Reformen als Steuerung dienen oder tatsächlich zur Bremse werden.

Quellen

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