E-Scooter-Verordnung 2025: Verbände fordern Ablehnung des Regierungsentwurfs für mehr Sicherheit und Barrierefreiheit

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Acht zivilgesellschaftliche Organisationen fordern in einem offenen Brief an die Länder, den aktuellen Regierungsentwurf zur E-Scooter-Verordnung abzulehnen. Sie kritisieren, dass die geplanten Regelungen weder das Abstellchaos auf Gehwegen beseitigen noch die steigenden Unfallzahlen senken würden. Vor den Ausschusssitzungen im Bundesrat Anfang Dezember appellieren sie, Sicherheit und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zur Priorität zu machen.

Inhaltsverzeichnis

– Acht Verbände fordern Nachbesserungen an der E-Scooter-Novelle für mehr Sicherheit.
– Geplante Lockerungen wie Wegfall des Überholabstands werden als gefährlich kritisiert.
– Verbindliche Abstellflächen und höhere Bußgelder sind zentrale Forderungen der Organisationen.

Verbände fordern Nachbesserungen bei E-Scooter-Novelle

Berlin, 26. November 2025 – Acht zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich mit einem offenen Brief an die Landesministerien für Verkehr und Soziales gewandt. Sie fordern die Ablehnung des aktuellen Regierungsentwurfs zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sowie zur Straßenverkehrsordnung und zum Bußgeldkatalog. Anlass sind die bevorstehenden Sitzungen des Verkehrs- und Sozialausschusses im Bundesrat am 3. und 4. Dezember 2025.

Die Verbände appellieren an die Länder, die geplanten Regelungen grundlegend zu überarbeiten, um mehr Sicherheit und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. „Die im aktuellen Entwurf vorgesehenen Regelungen sind nicht geeignet, die durch E-Scooter verursachten massiven Gefahren für Zufußgehende zu beseitigen. Sie würden weder das aktuelle Abstell-Chaos auf den Gehwegen beheben, noch würden sie die steigenden Unfallzahlen senken“, heißt es in dem Schreiben.

Besonders kritisch sehen die Unterzeichnenden zwei geplante Änderungen: Zum einen die Ausnahme von der bestehenden Überholabstandsregel – künftig sollen E-Scooter beim Überholen von Fußgängern nicht mehr den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern einhalten müssen (Stand: 26. November 2025). Zum anderen die Erhöhung des Bußgeldes für das Fahren auf Gehwegen auf lediglich 25 Euro ,* was nach Ansicht der Verbände nicht abschreckend wirkt.

Zu den unterzeichnenden Organisationen gehören:

  • BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e. V.
  • Changing Cities e. V.
  • Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
  • Der Paritätische Gesamtverband
  • FUSS e. V.
  • Gewerkschaft der Polizei – Bundesvorstand
  • Sozialverband VdK Deutschland e. V.
  • Verkehrsclub Deutschland e. V.

    E-Scooter-Unfallzahlen steigen deutlich – neue Regeln ab 2025

Die Diskussion um strengere E-Scooter-Regeln kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Unfallstatistiken besorgniserregende Entwicklungen zeigen. 2024 verzeichnete Deutschland 11.944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden – das bedeutet einen Anstieg um 26,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit 9.425 Unfällen (Stand: 2024, Quelle: emobility-insider). Bei diesen Unfällen starben 27 Menschen, über 1.500 wurden schwer und mehr als 11.000 leicht verletzt.

Unfalltrend und Altersschwerpunkt

Besonders betroffen sind junge Menschen unter 25 Jahren, die in der Unfallstatistik deutlich überrepräsentiert sind. Die regionalen Daten aus Nordrhein-Westfalen bestätigen diesen Trend: In NRW verunglückten 2024 insgesamt 3.043 Menschen bei E-Scooter-Unfällen, was einem Plus von 21,6 Prozent gegenüber 2023 entspricht (Stand: 2024, Quelle: IT.NRW). Unter den Verunglückten waren 383 Schwerverletzte und 9 Getötete – über 50 Prozent der Betroffenen waren jünger als 25 Jahre.

Jahr Unfälle mit Personenschaden Zusätzliche Hinweise Quelle/Stand
2023 9.425 Stand: 2023 (Quelle: emobility-insider)*
2024 11.944 27 Tote, >1.500 schwer, >11.000 leicht Stand: 2024 (Quelle: emobility-insider)*
NRW 2024 3.043 9 Tote, 383 schwer Stand: 2024 (Quelle: IT.NRW)*

Gesetzliche Änderungen und Zeitplan

Als Reaktion auf diese Entwicklung hat der Gesetzgeber mehrere Neuregelungen beschlossen, die schrittweise umgesetzt werden. Ab 2025 wird für E-Scooter mit mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit eine Helmpflicht eingeführt – Verstöße können mit bis zu 70 Euro Bußgeld geahndet werden (Stand: 2025, Quelle: slide-fox). Parallel dazu sehen die neuen E-Scooter-Regeln eine Angleichung an Radverkehrsregeln vor: Auf gemeinsam genutzten Flächen gilt ein Schrittgeschwindigkeitsgebot und besondere Rücksichtnahme auf Fußgänger (Stand: 2025, Quelle: meinrecht).

Die Bußgelder für Fehlverhalten wurden ebenfalls angepasst: Das Fahren auf Gehwegen kostet nun 25 Euro, während Fahren ohne Helm bis zu 70 Euro und Alkohol am Steuer ab 0,5 Promille bis zu 500 Euro Bußgeld nach sich ziehen kann (Stand: 2025, Quelle: Bussgeldkatalog)*.

Die Kommunen erhalten ab April 2025 die Möglichkeit, eigene Abstellflächen-Regelungen zu erlassen, wobei eine Übergangsfrist bis 2026 gilt (Stand: April 2025, Quelle: Bundesregierung). Technisch wird sich ebenfalls etwas ändern: Neu zugelassene E-Scooter müssen ab 2027 mit Blinkern ausgestattet sein (Stand: 2027, Quelle: Bundesregierung).

Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum Verbände die geplanten Änderungen als unzureichend kritisieren und deutliche Nachbesserungen fordern. Die steigenden Unfallzahlen und die besondere Gefährdung junger Menschen unterstreichen die Dringlichkeit einer wirksamen Regulierung.

Auswirkungen & gesellschaftliche Relevanz

Die Diskussion um E-Scooter entzündet sich vor allem an ihrer Wirkung auf den öffentlichen Raum. Hier prallen unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse aufeinander, die sich nur schwer vereinbaren lassen. Auf der einen Seite stehen die Nutzer, die die elektrischen Tretroller als praktische Lösung für die letzte Meile schätzen, auf der anderen Seite jene Bevölkerungsgruppen, die durch die Fahrzeuge besonderen Risiken ausgesetzt sind.

Über 1.500 Menschen wurden schwer und über 11.000 leicht verletzt, besonders betroffen sind dabei junge Menschen unter 25 Jahren* (Stand: 2024). In Nordrhein-Westfalen waren sogar über 50 Prozent der Verunglückten unter 25 Jahre alt* (Stand: 2024).

Wer trägt die Risiken?

Während junge Nutzer primär als Fahrer von Unfällen betroffen sind, leiden andere Gruppen unter den Folgen des E-Scooter-Booms, ohne selbst zu fahren. Für Menschen mit Sehbehinderungen werden achtlos abgestellte Roller zur echten Gefahrenquelle – was für Sehende ein kleines Hindernis ist, kann für Blinde zur ernsthaften Stolperfalle werden. Ältere Menschen fürchten Stürze, Eltern sorgen sich um ihre spielenden Kinder, und Menschen mit Gehbehinderungen finden ihren Weg versperrt.

Die Interessenkonflikte sind offensichtlich: Die Bequemlichkeit des "free floating" für Nutzer und Anbieter steht gegen das Sicherheitsbedürfnis vulnerabler Gruppen. Die Sharing-Anbieter profitieren von der flexiblen Abstellmöglichkeit, während Anwohner und Passanten die Konsequenzen tragen müssen.

Stadtplanung und Barrierefreiheit

Die geplanten Änderungen der Verordnung bieten Kommunen neue Handlungsspielräume. Ab April 2025 können Städte und Gemeinden gezielt feste Abstellflächen für Miet-E-Scooter vorgeben, um das Abstell-Chaos zu bekämpfen* (Stand: April 2025). Diese Möglichkeit könnte einen wichtigen Schritt Richtung mehr Barrierefreiheit bedeuten.

Allerdings bleibt die Entscheidung den Kommunen überlassen – ob sie verbindliche Abstellzonen einführen oder beim bisherigen System bleiben. Genau hier zeigt sich der gesellschaftliche Konflikt: Während die einen auf regulatorische Lösungen setzen, um den öffentlichen Raum wieder für alle zugänglich zu machen, befürchten andere Einschränkungen der individuellen Mobilität.

Die Diskussion um E-Scooter ist somit mehr als eine verkehrspolitische Debatte – sie ist ein Spiegelbild gesellschaftlicher Prioritäten. Es geht um die Frage, wem der öffentliche Raum gehört und welche Interessen in der Stadtplanung Vorrang haben sollen.

Zahlen und Sanktionen: Die Faktenlage zu E-Scootern

Die Diskussion um E-Scooter wird durch konkrete Unfallzahlen und rechtliche Rahmenbedingungen geprägt. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt eine deutliche Steigerung bei Unfällen mit Personenschaden: Während 2023 noch 9.425 solcher Vorfälle registriert wurden (Stand: 2023), stieg die Zahl auf 11.944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2024 (Stand: 2024). Diese Zunahme um mehr als 2.500 Fälle innerhalb eines Jahres unterstreicht die Dringlichkeit der aktuellen Debatte.

Regional betrachtet verzeichnete Nordrhein-Westfalen allein 3.043 Verunglückte bei E-Scooter-Unfällen, darunter 383 schwer Verletzte und 9 Todesfälle (Stand: 2024)*.

Jahr Unfälle mit Personenschaden Tote / Schwere Verletzte Quelle/Stand
2023 9.425 Stand: 2023*
2024 11.944 Stand: 2024*

Der Gesetzgeber reagiert auf diese Entwicklung mit neuen Regelungen und Sanktionen. Ab April 2025 erhalten Kommunen die Möglichkeit, Abstellflächen verbindlich zu regeln, wobei eine Übergangsfrist bis 2026 gilt. Technisch werden neue E-Scooter-Modelle ab 2027 mit Blinkern ausgestattet sein (Stand: April 2025 / 2027).

Das Sanktionssystem sieht aktuell folgende Bußgelder vor: Das Fahren auf Gehwegen wird mit 25 Euro geahndet, das Fahren ohne Helm kann bis zu 70 Euro kosten, und Alkohol am Steuer ab 0,5 Promille wird mit bis zu 500 Euro bestraft (Stand: 2025). Kritiker bemängeln, dass diese Bußgelder nicht abschreckend genug seien, um Fehlverhalten wirksam zu unterbinden.

Die Verbände kritisieren im offenen Brief besonders die geplante Ausnahme von der Überholabstandsregel und fordern: "Beibehaltung des 1,5-Meter-Überholabstands" sowie "deutlich höhere Bußgelder für Fehlverhalten von E-Scooter-Fahrenden". Diese Forderungen basieren auf der Einschätzung, dass die aktuellen Regelungen "nicht geeignet [sind], die durch E-Scooter verursachten massiven Gefahren für Zufußgehende zu beseitigen".

Ausblick & politische Optionen

Die anstehenden Wochen zeigen, ob die Sicherheitsbedenken der Verbände Gehör finden.*

Am 3. und 4. Dezember 2025 beraten die Verkehrs- und Sozialausschüsse des Bundesrates über die E-Scooter-Novelle. Ihre Entscheidung ist richtungsweisend: Sie kann den Entwurf der Bundesregierung entweder annehmen oder durch Nachbesserungen deutlich verschärfen. Die Verbände appellieren an die Ländervertreter, die geplanten Regelungen für mehr Sicherheit und Barrierefreiheit grundlegend zu überarbeiten.*

Entscheidung im Bundesrat (3./4. Dezember 2025)

Die Ausschuss-Sitzungen markieren eine entscheidende Weichenstellung. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen fordern die Länder auf, den aktuellen Regierungsentwurf abzulehnen, solange er die massiven Gefahren für Zufußgehende nicht wirksam bekämpft. Im Fokus der Kritik stehen die geplante Lockerung des Überholabstands und die als wirkungslos eingestuften Bußgelder. Die Position der Länder im Bundesrat wird maßgeblich beeinflussen, ob die Novelle in ihrer jetzigen Form verabschiedet oder zurück an den Bund gesendet wird.

Handlungsoptionen für Kommunen

Auch wenn die Bundesebene den rechtlichen Rahmen setzt, sind die Kommunen nicht machtlos. Bereits Stand: April 2025 haben Städte die Möglichkeit, feste Abstellflächen für Leih-E-Scooter verbindlich vorzugeben und so das Abstell-Chaos auf Gehwegen einzudämmen. Diese lokale Regelungskompetenz bietet einen direkten Hebel, um die Situation vor Ort zu verbessern.

Weitere politische Schritte, die derzeit diskutiert werden, umfassen:

  • Eine deutliche Anhebung der Bußgelder für Falschparker und Gehwegnutzer, um Fehlverhalten wirksam zu sanktionieren.
  • Die Einführung einer bundesweit verbindlichen Abstellpflicht in dafür vorgesehenen Zonen.
  • Eine klare räumliche Trennung des Fuß- und Kleinstfahrzeugverkehrs, um Konflikte zu minimieren.

Die Debatte zeigt divergierende Betroffenheiten: Während Unfallstatistiken Stand: 2024 junge E-Scooter-Nutzer als häufig Verletzte ausweisen, fordern insbesondere Verbände des Fußverkehrs und der Behindertenarbeit mehr Schutz für die vulnerabelsten Gruppen im öffentlichen Raum. Die anstehenden politischen Entscheidungen müssen diesen unterschiedlichen Interessen gerecht werden.

Die nachfolgenden Informationen und Aussagen basieren auf einer Pressemitteilung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands e.V. (DBSV).

Weiterführende Quellen:

10 Antworten

  1. Die geplanten Änderungen bringen nichts für die Sicherheit auf den Straßen! Wir brauchen eine klare Lösung für das Abstellen von E-Scootern.

  2. Ich finde es wichtig, dass auch ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Es sollte für alle sicher sein, in der Stadt unterwegs zu sein.

  3. Die steigenden Unfallzahlen sind alarmierend! Ich kann nicht verstehen, warum nicht mehr für die Sicherheit getan wird. Wir müssen dringend über bessere Regelungen diskutieren.

  4. Ich stimme den Verbänden zu, dass die Regelungen überarbeitet werden müssen. Insbesondere das Abstell-Chaos ist ein großes Problem für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer.

    1. Ja, es ist wichtig, dass alle Gruppen gehört werden. Ich hoffe, dass bei den Ausschuss-Sitzungen wirklich nachgebessert wird.

  5. Ich finde die Forderungen der Verbände absolut berechtigt. Die Sicherheit im Straßenverkehr sollte immer Priorität haben. Warum wird der Überholabstand abgeschafft? Das macht doch keinen Sinn!

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