E-Scooter: Bundesregierung plant Halterhaftung und neue Regeln für Schadensersatz
Der Deutsche Bundestag berichtet am 12. Mai 2026 über den Gesetzentwurf „Bundesregierung will Halterhaftung bei E-Scootern einführen“. Geplant ist eine grundlegende Änderung der Haftungsregeln: Wer durch einen E-Scooter-Unfall geschädigt wird, soll Ansprüche auf Schadensersatz leichter durchsetzen können.
Im Kern geht es um eine Verschiebung der rechtlichen Verantwortung. Künftig soll bei E-Scootern nicht mehr allein das bisherige Beweisregime greifen, das Geschädigte oft auf den Nachweis von Fahreridentität und Verschulden verweist. Stattdessen will die Bundesregierung die Halterhaftung einführen und zugleich die Haftung der Fahrer nach dem Prinzip des vermuteten Verschuldens öffnen. Das betrifft besonders Fälle mit Miet- und Free-Floating-Fahrzeugen, bei denen sich Verantwortlichkeiten in der Praxis oft nur schwer klären lassen.
Lesenswert ist außerdem Arbeitsmarkt und Staatsfinanzen: Bundesregierung rechnet 2026 mit weniger Beschäftigung und höherem Defizit.
Haftungsprivileg für E-Scooter soll entfallen
Ausgangspunkt des Entwurfs ist eine Änderung im Straßenverkehrsgesetz. Bislang nimmt § 8 Nummer 1 StVG bestimmte langsam fahrende Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h von der verschuldensunabhängigen Halterhaftung nach § 7 Absatz 1 StVG und von der Fahrerhaftung aus vermutetem Verschulden nach § 18 Absatz 1 StVG aus.
Genau an dieser Stelle setzt die Bundesregierung an. Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sollen aus dieser Ausnahme herausgenommen werden. Für E-Scooter würden damit künftig die Haftungsregeln gelten, die aus dem klassischen Kraftfahrzeugrecht bekannt sind.
Für Geschädigte verändert das die Lage deutlich. Der Entwurf zielt darauf, Ansprüche nicht länger vor allem über allgemeines Deliktsrecht wie § 823 BGB durchsetzen zu müssen, wenn sich ein Unfall mit einem E-Scooter ereignet hat.
Regierung verweist auf steigende Unfall- und Schadenszahlen
Die Begründung stützt sich auf die wachsende Verbreitung der Fahrzeuge seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15. Juni 2019. Nach Angaben, auf die sich der Entwurf bezieht, stieg die Zahl der Unfallbeteiligten mit E-Scootern von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024.
Auch bei den regulierten Drittschäden zeigt die Entwicklung nach oben: von 1.150 im Jahr 2020 auf 5.000 im Jahr 2023. Parallel dazu nahm die Zahl der versicherten E-Scooter deutlich zu. Genannt werden 180.000 Fahrzeuge 2020, 764.000 im Jahr 2022 und 990.000 im Jahr 2023.
Diese Zahlen bilden die Grundlage für die gesetzgeberische Stoßrichtung: Mehr Fahrzeuge im Verkehr, mehr Unfälle, mehr Schäden – und damit aus Sicht der Bundesregierung ein Haftungssystem, das den tatsächlichen Risiken nicht mehr ausreichend folgt.
Mietflotten stehen besonders im Blick
Besonders deutlich richtet sich der Entwurf auf den Miet- und Free-Floating-Bereich. Laut den im Entwurf genannten Angaben gab es 2023 rund 210.000 Mietfahrzeuge bei insgesamt 990.000 versicherten E-Scootern. Obwohl vermietete Roller damit nur rund 20 Prozent des Bestands ausmachten, entfielen auf sie laut Entwurf etwa 40 Prozent der durch E-Scooter verursachten Drittschäden.
Gerade hier sieht die Bundesregierung die praktischen Schwächen des bisherigen Systems. Häufig sind Halter und Fahrer nicht identisch, die Fahrzeuge werden von wechselnden Personen genutzt, und nach einem Unfall lässt sich die konkrete Fahreridentität nicht immer einfach feststellen. Der Entwurf ordnet das wirtschaftliche Risiko deshalb stärker dem Halter zu – also etwa dem Flottenbetreiber, der aus dem Betrieb der Fahrzeuge wirtschaftliche Vorteile zieht.
Fahrer sollen sich entlasten müssen
Neben der Halterhaftung verändert der Gesetzentwurf auch die Stellung der Fahrerinnen und Fahrer. Künftig soll ihre Haftung nach dem Konzept des vermuteten Verschuldens ausgestaltet sein. Das bedeutet: Nicht mehr die geschädigte Person soll in jedem Fall das Verschulden im Einzelnen nachweisen müssen; vielmehr trifft den Fahrer die Last, sich zu entlasten.
Damit verlagert sich das Prozessrisiko. Der Entwurf will genau jene Beweisprobleme entschärfen, die nach Darstellung der Bundesregierung bislang oft dazu führen, dass Ansprüche nur schwer durchsetzbar sind.
Andere Fahrzeuggruppen bleiben ausgenommen
Die Neuregelung soll sich ausdrücklich auf Elektrokleinstfahrzeuge beziehen. Für andere Fahrzeugkategorien, etwa motorisierte Krankenfahrstühle und langsam fahrende Nutzfahrzeuge, soll die bisherige Rechtslage bestehen bleiben.
Auch an den finanziellen Angaben hält sich der Entwurf knapp. Bei Haushaltsausgaben und Erfüllungsaufwand heißt es jeweils: „Keiner“. Zugleich wird darauf verwiesen, dass sich durch die erweiterte Haftung „moderate Erhöhungen“ bei den Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsprämien ergeben können.
Bundesrat ohne Einwendungen
In der Entwurfsfassung heißt es zudem, der Bundesrat habe am 8. Mai 2026 in seiner 1065. Sitzung beschlossen, keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben.
Für die Praxis markiert das Vorhaben dennoch schon jetzt eine klare Richtung: Die Haftungs- und Schadensersatzlage bei E-Scootern soll enger an das allgemeine Straßenverkehrsrecht heranrücken. Vor allem bei Unfällen mit Miet- und Flottenfahrzeugen würde sich die rechtliche Ausgangslage damit spürbar verschieben.
Warum das Thema wichtig bleibt
Die geplanten Änderungen bringen das Haftungssystem für E-Scooter näher an das „klassische“ Straßenverkehrsrecht. Hintergrund sind die im Entwurf genannten Entwicklungen: mehr E-Scooter im Bestand, mehr Unfallbeteiligte und mehr Drittschäden. Damit wird aus einer rechtlichen Einzelfallfrage zunehmend ein politischer Umgang mit wachsendem Risiko im Straßenverkehr.
Für Betroffene bedeutet das vor allem: Wer durch einen E-Scooter-Unfall geschädigt wird, soll Ansprüche leichter durchsetzen können, weil Halter und Fahrer stärker in die Pflicht genommen werden. Besonders Miet- und Free-Floating-Flotten geraten in den Fokus, weil die Verantwortung nach Unfällen dort oft schwer zu klären ist.
Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten
Was ändert sich durch die geplante Halterhaftung?
Ansprüche sollen künftig weniger davon abhängen, Fahreridentität und Verschulden im Detail nachweisen zu können. Der Entwurf ordnet das Risiko stärker dem Halter zu.
Warum betrifft die Neuregelung besonders Miet- und Free-Floating-Roller?
Weil Halter und Fahrer häufig nicht identisch sind und Verantwortlichkeiten nach einem Unfall schwer nachweisbar sind.
Gilt die Änderung wirklich nur für E-Scooter?
Der Entwurf bezieht sich auf Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Andere Fahrzeuggruppen sollen ausgenommen bleiben.
Welche Folgen sieht der Entwurf für Versicherungsprämien?
Es wird mit „moderaten Erhöhungen“ bei den Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsprämien gerechnet.
Was Betroffene und Nutzer jetzt am besten im Blick behalten
Auch wenn das Gesetz noch nicht gilt, zeigt die Richtung schon klar nach mehr Sicherheit und mehr Klarheit bei Schadensersatz. Für den Alltag heißt das vor allem: Nach einem E-Scooter-Unfall sollte man nicht nur auf kleine Blessuren oder den ersten Schreck schauen, sondern auch Beweise sichern. Fotos vom Ort, Kennzeichen oder Fahrzeugnummer, Uhrzeit, Kontaktdaten von Zeugen und eine kurze Notiz zum Ablauf helfen später oft mehr als jede Erinnerung aus dem Bauch heraus.
Wer selbst E-Scooter nutzt, fährt ebenfalls besser mit etwas mehr Organisation. Ein kurzer Blick auf den Zustand des Rollers vor der Fahrt, auf Bremsen, Licht und sichtbare Schäden, kann Ärger vermeiden. Bei Mietfahrzeugen lohnt es sich außerdem, den Startbildschirm, Buchungsdaten oder gemeldete Mängel nicht sofort wegzuwischen. Gerade wenn Verantwortung zwischen Fahrer und Halter später genauer geprüft wird, sind saubere Unterlagen Gold wert.
Spannend ist das Thema auch finanziell. Wenn sich Haftungsregeln ändern, können Versicherungsfragen, Vertragsdetails und laufende Kosten stärker ins Gewicht fallen. Wer bei Mobilität, Verträgen und Absicherung gerne den Überblick behält, findet in unserer Sammlung zu finanzielle Vorteile im Alltag passende Anknüpfungspunkte. Das ist keine Wunderlösung, aber oft eine praktische Abkürzung, um Regelungen, Tarife und Alltagsentscheidungen etwas entspannter zu sortieren.
2 Kommentare
ich find das mit der Halterhaftung interesant, aber es ist kompliziert, weil die Regierung wollen ja mehr sicherheit, aber wie wird das umgesetzt, wenn Flottenbetreiber zahlreich sind? Die Statistik zu Unfällen is gut erwähnt, siehe /politik/gesetzesvorhaben-e-scooter, trotzdem fehlen mir detail angaben zu Versicherungspflicht und genaue Regress möglichkeiten, hat da schon jemand mehr infos?
Guter beitrag, danke, das hilft. Ich versteh aber niet ganz, ob Mietroller jetzt andauernd der Halter haftet oder nur in manchen Fällen, weil im text steht beides. Könnte jemand mal link zu /versicherung/haftpflicht-e-scooter posten? Wäre nützlich für tägliche nutzer.