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E-Rezept: Apotheken gewinnen Rechtssicherheit

E-Rezept Vereinbarung
Berlin (ots) – Die Apotheken in Deutschland können aufatmen: Fehlerhafte oder unvollständige Angaben auf E-Rezepten führen künftig nicht mehr zu Retaxationen durch die Krankenkassen. Diese neue Regelung, auf die sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verständigt haben, gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 bis zum Jahresende. Die Entscheidung wurde am Freitag nach intensiven Verhandlungen getroffen und soll den Apotheken mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit E-Rezepten bieten.
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Bremen (VBR).

E-Rezept Vereinbarung

Berlin – Fehlerhafte oder fehlende Angaben auf E-Rezepten sollen künftig nicht mehr zu Retaxationen, also Rechnungskürzungen, von Krankenkassen bei Apotheken führen. Diese „Friedenspflicht“, wie sie genannt wird, gilt rückwirkend seit dem 1. Januar 2024 und vorerst bis zum Jahresende. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) traf diese richtungsweisende Entscheidung am heutigen Freitag in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nach langwierigen Verhandlungen mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Die Einführung des flächendeckenden E-Rezeptes brachte seit seinem Start Anfang des Jahres zahlreiche technische Herausforderungen mit sich. Vor allem fehlerhafte oder fehlende Berufsbezeichnungen von Ärztinnen und Ärzten auf den E-Rezepten führten zu erheblichen Problemen im Praxisverwaltungssystem sowie im zentralen Fachdienst der gematik. Dies sorgte für Spannungen zwischen Apotheken und Krankenkassen, da letztere häufig die Kosten kürzten.

„Die Fehler auf den E-Rezepten werden nicht von den Apotheken verursacht und deshalb dürfen sie dafür auch nicht bestraft werden,“ erklärte DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann. Apotheken seien wiederholt von der DAV aufgefordert worden, auf Rechnungskürzungen zu verzichten, um die Akzeptanz des neuen Systems nicht zu gefährden.

Dieser Position folgte schließlich auch das Bundesgesundheitsministerium nach mehreren Bitten durch den DAV. Im Februar dieses Jahres rief das Ministerium die Krankenkassen dazu auf, keine Beanstandungen vorzunehmen, wenn etwa die ärztliche Berufsbezeichnung fehlt. Mit der heute beschlossenen Friedenspflicht steht nun fest: Apotheken erhalten mehr Rechtssicherheit beim Einlösen und Abrechnen von E-Rezepten.

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Der Schritt hin zur digitalen Verordnung war ein bedeutender Meilenstein im deutschen Gesundheitswesen. Ziel des E-Rezeptes ist es, den Vorgang der Medikamentenausgabe zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. Allerdings zeigte sich schnell, dass die Umstellung ohne umfassendere Systemänderungen technisch anspruchsvoller ist als gedacht. Die jüngsten Anpassungen sollen nun sicherstellen, dass Apotheken nicht für systembedingte Fehler verantwortlich gemacht werden.

Die Bedeutung dieser Vereinbarung geht über die Interessen der Apothekerschaft hinaus. Sie betrifft die gesamte Gesellschaft, die auf eine verlässliche und störungsfreie Gesundheitsversorgung angewiesen ist. Indem Krankenkassen von Retaxationen absehen, wird ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des E-Rezept-Systems geleistet. Das Vertrauen der Beteiligten steigt, und die Akzeptanz für digitale Lösungen im Gesundheitsbereich nimmt zu.

Für weitergehende Informationen und Anfragen stehen Benjamin Rohrer, Pressesprecher des DAV, sowie sein Stellvertreter Christian Splett zur Verfügung. Näheres findet sich auch auf der Webseite www.abda.de.

Diese Einigung markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer reibungslosen Integration des E-Rezeptes in das deutsche Gesundheitssystem und stärkt den Zusammenhalt zwischen Apothekern und Krankenkassen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Regelung längerfristig auf die Effizienz und Akzeptanz digitaler Gesundheitslösungen auswirken wird.

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Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
E-Rezept: DAV vereinbart Friedenspflicht mit Krankenkassen

Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Zitierte Personen und Organisationen

  • ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
  • Deutsche Apothekerverband (DAV)
  • Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
  • Bundesgesundheitsministerium
  • gematik
  • Dr. Hans-Peter Hubmann (DAV-Vorsitzender)
  • Benjamin Rohrer (Pressesprecher, ABDA)
  • Christian Splett (Stv. Pressesprecher, ABDA)

Meldung einfach erklärt

Hier ist eine einfache Version des Beitrags in leichter Sprache mit zusätzlichen Fragen und Antworten:

  1. Datum und Ortsangabe:

    • Wann wurde der Beitrag veröffentlicht? Am 21. Juni 2024 um 13:11 Uhr.
    • Woher stammt die Nachricht? Aus Berlin.
  2. Wer hat die Nachricht veröffentlicht?

    • Der Deutsche Apothekerverband (DAV).
  3. Was ist passiert?

    • Fehlerhafte oder fehlende Angaben auf E-Rezepten sollen künftig keine Retaxationen (Rechnungskürzungen) durch Krankenkassen verursachen.
  4. Wann gilt diese Regelung?

    • Rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024.
  5. Warum wurde diese Entscheidung getroffen?

    • Es gab lange Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
    • Ziel war es, eine Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag abzuschließen.
  6. Welche Probleme gab es?

    • Seit dem Start der E-Rezepte am 1. Januar 2024 traten immer wieder Fehler auf.
    • Dies betraf vor allem fehlende oder falsche Berufsbezeichnungen der Ärztinnen und Ärzte.
  7. Wer verursachte diese Fehler?

    • Die Fehler passierten in den Praxisverwaltungssystemen der Arztpraxen oder im Fachdienst der Gematik.
  8. Warum dürfen Apotheken nicht bestraft werden?

    • Weil die Apotheken nicht für die Fehler verantwortlich sind, die an anderen Stellen im System passieren.
  9. Was sagt der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann dazu?

    • Apotheken sollen für diese Fehler nicht bestraft werden.
    • Ziel ist es, die Akzeptanz für das neue E-Rezept zu bewahren.
    • Apotheken sollen mehr Rechtssicherheit beim Einlösen und Abrechnen von E-Rezepten haben.
  10. Wo gibt es mehr Informationen?

    • Auf der Webseite www.abda.de.
  11. Wer ist der Pressekontakt?

    • Benjamin Rohrer, Pressesprecher, Telefon: 030 40004-131, Email: b.rohrer@abda.de
    • Christian Splett, stellvertretender Pressesprecher, Telefon: 030 40004-137, Email: c.splett@abda.de
  12. Wer hat den Originalinhalt übermittelt?
    • ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell.
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Durch diese Struktur wird der Inhalt des Beitrags klarer und verständlicher gemacht.

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