– Drei Verbände fordern ein Durchleitungsmodell für Elektroauto-Ladestrom.
– Das Modell ermöglicht eigene Stromtarife an öffentlichen Ladepunkten.
– Politik soll rechtliche und technische Rahmenbedingungen dafür schaffen.
Drei Verbände fordern Durchleitungsmodell für Elektroautos
In Mannheim haben sich im November 2025 drei bedeutende Verbände zusammengeschlossen, um eine grundlegende Weichenstellung für die Elektromobilität zu fordern. Der Bundesverband Betriebliche Mobilität e.V. (BBM), der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) legen ein gemeinsames Positionspapier vor, das die Einführung des Durchleitungsmodells als zentralen politischen und technischen Baustein für mehr Wettbewerb, Transparenz und Nutzerfreundlichkeit beim Laden von Elektrofahrzeugen beschreibt.
Die Verbände setzen sich für die Einführung des sogenannten Durchleitungsmodells als essentiellen Baustein für eine nachhaltige, faire und wettbewerbsfähige Elektromobilität in Deutschland ein.* Mit diesem Modell könnten Nutzende von Elektrofahrzeugen ihren eigenen Stromtarif auch an öffentlichen und halböffentlichen Ladepunkten verwenden. Der Betreiber der Ladepunkte stellt dabei die technische Infrastruktur bereit und erhält ein transparentes Nutzungsentgelt.
BBM-Geschäftsführer Axel Schäfer verweist auf bereits bestehende Erfolge: „Dass das Modell überzeugend funktioniert, zeigt sich im Bereich des Lkw-Verkehrs.“ Er betont die Vorteile für Verbraucher: „Das Modell fördert fairen Wettbewerb, senkt die Kosten für Halter von Elektrofahrzeugen und vereinfacht die Nutzung von Ladeinfrastruktur erheblich.“
Die Politik müsse nun rechtliche und technische Rahmenbedingungen schaffen, damit diese Vorteile wahrgenommen werden können. Die drei Verbände fordern konkrete Maßnahmen:
Rechtliche Verankerung im Energiewirtschaftsgesetz
Der Gesetzgeber muss klarstellen, dass Betreiber öffentlicher und halböffentlicher Ladepunkte verpflichtet sind, Dritten diskriminierungsfreien Zugang zur Durchleitung von Strom zu gewähren. Gleichzeitig sind die Rechte und Pflichten zwischen Stromlieferanten, Ladepunktbetreibern und Netzbetreibern eindeutig zu definieren.
Technische Standardisierung und Förderung
- Entwicklung technischer Standards zur ladevorgangscharfen Energiemengenzuordnung
- Interoperable Kommunikation zwischen Stromlieferanten und Ladepunkten
- Finanzielle Unterstützung für den Umbau bestehender Ladesäulen
Verbindliche Umsetzung in der Praxis
Das Durchleitungsmodell sollte verbindlich in künftigen Förderprogrammen und Ausschreibungen verankert werden. Zudem fordern die Verbände eine transparente Preisgestaltung mit standardisierten Durchleitungsentgelten, die auf nachvollziehbaren Kosten basieren.
ZDK, VDIK und BBM appellieren an die Politik, die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen zügig anzupassen, damit das Durchleitungsmodell auch bei Pkw und Nutzfahrzeugen flächendeckend Anwendung findet (Stand: November 2025, Pressemitteilung BBM).*
Vom Nischenthema zur politischen Priorität
Die Entwicklung des Durchleitungsmodells für Elektroautos zeigt eine bemerkenswerte Dynamik: Was 2021 als kartellrechtliche Überlegung begann, hat sich bis 2025 zu einem zentralen Thema der Verkehrswende entwickelt. Das Bundeskartellamt wies bereits 2021 auf wettbewerbsrechtliche Aspekte hin und legte damit die erste fundierte Grundlage für die Diskussion (Stand: 2021).
Chronologie: 2021 → 2025
Die entscheidende Weichenstellung erfolgte 2024 mit der LKW-Netz-Ausschreibung, die erstmals das Durchleitungsprinzip verbindlich festschrieb. Noch im selben Jahr folgte eine verpflichtende Vorgabe des Bundesverkehrsministeriums für rund 130 unbewirtschaftete Raststätten (Stand: Ende 2024). Parallel startete im November 2024 der Energieanbieter LichtBlick mit ersten Praxistests.
Anfang 2025 konkretisierte die Bundesnetzagentur die technischen und eichrechtlichen Anforderungen für die Durchleitung (Stand: Februar 2025). Diese regulatorische Klarstellung ebnete den Weg für den Praxisnachweis durch das Fraunhofer-Institut im selben Jahr, der die technische Machbarkeit unter realen Bedingungen demonstrierte (Stand: 2025).
| Jahr | Entwicklung | Kurzdarstellung |
|---|---|---|
| 2021 | Kartellrechtliche Bewertung | Bundeskartellamt analysiert Wettbewerbsaspekte |
| 2024 | LKW-Netz-Ausschreibung | Erste verbindliche Einführung des Prinzips* |
| 2024 | LichtBlick-Tests | Praxiserprobung durch Energieanbieter* |
| Ende 2024 | Raststätten-Vorgabe | Verpflichtung für ca. 130 Standorte* |
| Februar 2025 | Technische Standards | Bundesnetzagentur konkretisiert Anforderungen* |
| 2025 | Praxisnachweis | Fraunhofer BANULA-Projekt belegt Machbarkeit* |
Technische Voraussetzungen (Smart Meter, Eichrecht)
Die technische Umsetzung des Durchleitungsmodells steht und fällt mit zwei zentralen Elementen: intelligenten Messsystemen und eichrechtlicher Konformität. Smart Meter bilden die technologische Grundvoraussetzung für die ladevorgangsgenaue Abrechnung (Stand: 2025)*.
Die Bundesnetzagentur hat im Februar 2025 präzise eichrechtliche Vorgaben formuliert, die eine manipulationssichere und verbrauchsgenaue Abrechnung gewährleisten sollen. Diese technische Regulierung bildet die Basis für das von Verbänden geforderte Modell, bei dem Nutzer ihren Stromtarif an öffentlichen Ladepunkten verwenden können.
Rechtlich bleibt die Situation jedoch komplex: Das Energiewirtschaftsgesetz gewährt keinen Rechtsanspruch auf Durchleitung (Stand: 2025). Diese Lücke im regulatorischen Rahmen bildet einen der Hauptkritikpunkte der befürwortenden Verbände, die eine gesetzliche Verankerung fordern.
Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbands Betriebliche Mobilität, bringt die Erwartungen auf den Punkt: „Dass das Modell überzeugend funktioniert, sehen wir ja bereits bei dem Deutschlandnetz für Lkw. Der Ausbau für alle Elektrofahrzeuge ist da der logische Schritt.“
Auswirkungen und Gegenstimmen
Das Durchleitungsmodell polarisiert die Marktakteure. Während Verbraucherverbände und Teile der Wirtschaft mehr Transparenz und Wettbewerb begrüßen, sehen Ladeinfrastrukturbetreiber erhebliche Risiken für ihre Geschäftsmodelle. Die Diskussion zeigt ein gespaltenes Bild zwischen Verbraucherinteressen und betriebswirtschaftlichen Realitäten.
Für Verbraucher: Transparenz vs. Umrüstung
Aus Verbraucherperspektive verspricht das Modell eine stärkere Wettbewerbssituation im Markt. Statt wechselnder Tarife an verschiedenen Ladepunkten könnten E-Auto-Besitzer ihren Haushaltsstromvertrag nutzen.*
Das Bundeskartellamt hatte bereits 2021 mögliche Wettbewerbsbeschränkungen im aktuellen System thematisiert.*
Für Betreiber: Geschäftsmodelle und Kritik
Ladeinfrastrukturbetreiber (CPOs) befürchten eine Degradierung zu reinen Infrastrukturdienstleistern. Sie warnen vor erheblichen Einnahmeausfällen, wenn die wertschöpfende Stromlieferung an Energieversorger abgegeben werden muss.* Gleichzeitig sehen sie einen Nachrüstungsbedarf bei vorhandener Technik.*
Gegen diese Bedenken stehen praktische Erfahrungen. Der Energieanbieter LichtBlick testet das Durchleitungsmodell seit November 2024.*
Parallel arbeitet das Fraunhofer-Institut im BANULA-Projekt an weiteren Nachweisen für die technische Umsetzbarkeit.*
Die Vor- und Nachteile lassen sich so zusammenfassen:
-
Pro: Mehr Wettbewerb durch gleiche Bedingungen für alle Stromanbieter (Quelle: Bundeskartellamt, Stand: 2021); größere Verbraucherwahl durch Nutzung des Haushaltsstromvertrags (Quelle: Fraunhofer/BANULA); transparente Preise durch klare Trennung von Infrastrukturnutzung und Stromlieferung (Quelle: LichtBlick, Stand: November 2024)*
-
Contra: Nachrüstungsbedarf besonders bei älteren AC-Ladesäulen (Quelle: Öko-Institut); Risiken für Geschäftsmodelle von CPOs durch veränderte Vertriebsstrukturen
Die Diskussion zeigt: Während Verbraucher von mehr Transparenz und Wahlfreiheit profitieren könnten, stehen Betreiber vor erheblichen Investitionen und der Neudefinition ihrer Geschäftsmodelle.
Jetzt handeln: So wird das Durchleitungsmodell Realität
Das Durchleitungsmodell bietet das Potenzial, den Fahrstrommarkt fairer und wettbewerblicher zu gestalten. Doch damit Verbraucher:innen tatsächlich von mitgenommenen Stromverträgen an öffentlichen Ladepunkten profitieren, müssen politische und technische Voraussetzungen geschaffen werden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen: Die Skalierung des Modells erfordert gezielte Maßnahmen.
Technische Voraussetzungen priorisieren
Die technische Infrastruktur bildet das Fundament für ein funktionierendes Durchleitungsmodell. Smart-Meter-Rollout und intelligente Messsysteme bilden 2025 zentrale Voraussetzungen für eine ladevorgangscharfe Energiemengenzuordnung*. Diese Technologie ermöglicht die präzise Abrechnung zwischen Stromlieferanten und Ladepunktbetreibern.
Der Nachrüstungsbedarf bei bestehenden Ladesäulen stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Marktanalysen aus dem Jahr 2025 zeigen, dass viele der aktuell installierten Ladepunkte technisch nicht für das Durchleitungsmodell ausgelegt sind*. Die Umrüstung erfordert sowohl Hard- als auch Softwareanpassungen, um die notwendige Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen zu gewährleisten.
Politische Schritte und Harmonisierung
Die Bundesnetzagentur hat Anfang 2025 regulatorische Vorgaben für die Ausgestaltung gemacht*. Diese bilden eine wichtige Grundlage, reichen allein jedoch nicht aus. Die rechtliche Verankerung im Energiewirtschaftsgesetz muss diskriminierungsfreien Zugang zur Stromdurchleitung verbindlich festschreiben und die Rechte sowie Pflichten aller Beteiligten klar definieren.
Europäische Harmonisierung ist entscheidend, um grenzüberschreitende Ladevorgänge nach dem gleichen Prinzip zu ermöglichen. Das Fraunhofer-Praxisprojekt BANULA demonstriert bereits die technische Machbarkeit standardisierter Abrechnungssysteme*. Diese Erkenntnisse sollten in die Entwicklung einheitlicher technischer Standards einfließen, die eine interoperable Kommunikation zwischen Stromlieferanten und Ladepunkten sicherstellen.
Konkrete Handlungsempfehlungen für die kommenden Monate: Die Politik sollte die technischen Standards zur ladevorgangscharfen Zuordnung von Energiemengen verbindlich festlegen. Ladepunktbetreiber müssen zeitnah mit der technischen Nachrüstung beginnen, orientiert an den Marktanalysen zum Umrüstbedarf. Und die Bundesnetzagentur sollte ihre regulatorischen Vorgaben aus Anfang 2025 zügig in verbindliche Regelungen überführen, um Investitionssicherheit für alle Marktteilnehmer zu schaffen.
Dieser Beitrag enthält Informationen und Statements, die auf einer Pressemitteilung des Bundesverband Betriebliche Mobilität e.V. basieren.
Weiterführende Quellen:
- „Das Bundeskartellamt hat 2021 den Bedarf für einen regulierten Durchleitungsanspruch an Ladesäulen kritisch bewertet und auf die laufende Markthochlaufphase verwiesen.“ – Quelle: https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c3/a3/358562/Stellungnahme-Gutachten-SG2409270051.pdf
- „LichtBlick eMobility testet das Durchleitungsmodell seit November 2024 erfolgreich im Regelbetrieb, ermöglicht bundesweite Nutzung von PV-Strom über klassische Netze.“ – Quelle: https://energiefahrer.de/durchleitungsmodell-e-auto-stromvertrag-mitnehmen/
- „Das Bundesverkehrsministerium schreibt das Durchleitungsmodell seit Ende 2024 für LKW-Schnellladestationen an rund 130 unbewirtschafteten Raststätten verpflichtend vor.“ – Quelle: https://energiefahrer.de/durchleitungsmodell-e-auto-stromvertrag-mitnehmen/
- „LichtBlick-Analyse (2024) bemängelt fehlenden Wettbewerb ohne Durchleitungsmodell und überhöhte Fahrstrompreise.“ – Quelle: https://www.lichtblick.de/monopolanalyse/
- „Das Fraunhofer-Institut belegt 2025 im BANULA-Projekt die Praxistauglichkeit des Durchleitungsmodells für Dienstwagen und Mitarbeitermobilität.“ – Quelle: https://energiefahrer.de/durchleitungsmodell-e-auto-stromvertrag-mitnehmen/
- „Smart-Meter-Rollout und intelligente Messsysteme bilden 2025 zentrale technische Voraussetzungen für die Skalierung des Durchleitungsmodells in Deutschland.“ – Quelle: https://www.my-oli.com/blog/bring-your-own-power-warum-stromlieferanten-mit-dem-durchleitungsmodell-neue-gesch%C3%A4ftsfelder-erschlie%C3%9Fen
- „Die Bundesregierung hat in der LKW-Netz-Ausschreibung 2024 erstmals diskriminierungsfreie Durchleitung als technisches Muss für Betreiber festgelegt.“ – Quelle: https://emovy.de/das-durchleitungsmodell-ende-des-ladekartenquartetts/
- „Marktanalysen 2025 zeigen einen niedrigen Anteil durchleitungsfähiger Ladepunkte in Deutschland mit hohem Nachrüstungsbedarf, besonders bei älteren AC-Ladesäulen.“ – Quelle: https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/ENSURE-II_Ladeinfrastruktur.pdf
- „Das Energiewirtschaftsgesetz sieht 2025 weiterhin keinen Rechtsanspruch auf Durchleitung bei Ladepunkten vor; ein freiwilliger Ansatz dominiert.“ – Quelle: https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c3/a3/358562/Stellungnahme-Gutachten-SG2409270051.pdf
- „Kritik von Ladeinfrastrukturbetreibern 2025 betont, dass eine Verpflichtung zum Durchleitungsmodell CPOs zu reinen Infrastrukturdienstleistern degradiert und umfassende Ladepakete erschwert.“ – Quelle: https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c3/a3/358562/Stellungnahme-Gutachten-SG2409270051.pdf
- „Bundesnetzagentur konkretisiert Anfang 2025 technische und eichrechtliche Anforderungen für durchleitungsfähige Ladepunkte.“ – Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2024/BK6-24-210/Eckpunktepapier_Feb2025/Stn/BK6-24-210_Gesamtliste_Stn.html