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DUH kritisiert EU-Luftreinhaltepläne als zu lax bis 2030

Pressemeldung:DUH kritisiert EU-Luftreinhaltepläne als zu lax bis 2030
In einer historischen Einigung haben der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission die Weichen für die Zukunft der Luftreinhaltung in Europa gestellt. Mit der Annahme einer neuen Europäischen Luftqualitätsrichtlinie samt verschärfter Grenzwerte für Luftschadstoffe ab 2030 zielt die EU darauf ab, die Luftqualität und dadurch die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Doch während die neue Regelung auf dem Papier Fortschritte verspricht, übt die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) scharfe Kritik an den beschlossenen Maßnahmen. Laut DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch werden die neuen Grenzwerte den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nicht gerecht und bergen zudem eine Vielzahl an Ausnahmeregelungen, die den Schutz der Bevölkerung vor luftbedingten Erkrankungen erheblich verzögern könnten. Wie steht es also wirklich um die Ambitionen der EU, eine saubere Zukunft zu garantieren?

Bremen (VBR). In einer wegweisenden Entscheidung haben der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission eine Einigung über die neue Europäische Luftqualitätsrichtlinie erzielt, die ab 2030 neue Grenzwerte für Luftschadstoffe vorsieht. Die Anpassung markiert einen signifikanten Schritt in der europäischen Umweltpolitik, wobei die Einigung vor allem Neuerungen in der Begrenzung von Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub PM2,5 einschließt. Ab dem genannten Jahr soll für NO2 ein Jahresmittelgrenzwert von 20 µg/m³ und für PM2,5 ein Grenzwert von 10 µg/m³ gelten.

Diese Neuregelung wird jedoch von Jürgen Resch, dem Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), als unzureichend kritisiert. Resch hebt hervor, dass die neuen Richtlinien, trotz der Intention, Luftverschmutzung und deren gesundheitsschädliche Auswirkungen zu reduzieren, deutlich hinter den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Werten zurückbleiben. Die WHO rät zu einem Jahresmittelgrenzwert von 10 µg/m³ für NO2 und 5 µg/m³ für PM2,5, um die öffentliche effektiv zu schützen.

Die DUH bemängelt zudem, dass die ab 2030 gültigen Grenzwerte durch die zahlreichen Ausnahmeregelungen, die eine Verschiebung der Einhaltungsfrist bis 2040 ermöglichen, in ihrer Wirksamkeit stark eingeschränkt werden. Diese legislativen Schlupflöcher könnten bedeuten, dass Bürgerinnen und Bürger der EU für eine weitere Dekade schädlichen Luftschadstoffen ausgesetzt sind, was nach Ansicht der Umwelthilfe zu vermeidbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Todesfällen führen würde.

Das Einlenken der EU-Institutionen auf diese Grenzwerte spiegelt laut DUH einen bedauerlichen Kompromiss wider, bei dem industrielle Interessen und die Vermeidung konkreter Maßnahmen gegenüber dem Schutz der öffentlichen Gesundheit Vorrang bekommen haben. Diese Entwicklung verpasst nach Ansicht der Kritiker die Chance, in den kommenden Jahrzehnten bedeutende Fortschritte hin zu einer tatsächlich sauberen und gesunden Luft in Europa zu erzielen.

Die Deutsche Umwelthilfe fordert daher die Bundesregierung dazu auf, sich über die Mindestanforderungen der EU hinauszusetzen und die strikteren WHO-Richtlinien schnellstmöglich auf nationaler Ebene in Deutschland umzusetzen. Dieses Engagement für strengere Luftqualitätsstandards ist nicht nur eine Frage der Umweltpolitik, sondern auch des öffentlichen Gesundheitsschutzes.

Die jüngsten Entwicklungen in der europäischen Luftqualitätspolitik stehen somit im Zentrum einer Debatte zwischen dem Streben nach wirtschaftlicher Flexibilität und dem unabdingbaren Bedürfnis, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürger zu schützen. Die Verhandlungen und die nun erzielte Einigung unterstreichen die komplexen Herausforderungen, die bei der Harmonisierung dieser Ziele auf europäischer Ebene zu bewältigen sind.


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Deutsche Umwelthilfe zur Einigung über neue EU-Luftqualitätsrichtlinie: …

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