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DUH Kritik: Brachflächenregel ausgesetzt – Artenschutz bedroht

Pressemeldung:DUH Kritik: Brachflächenregel ausgesetzt – Artenschutz bedroht
In einem bemerkenswerten Schritt hat die Bundesregierung unter dem Druck der Agrarlobby beschlossen, eine essenzielle ökologische Richtlinie der EU-Agrarförderung vorübergehend auf Eis zu legen: Die Vorgabe, vier Prozent der landwirtschaftlichen Flächen als Brachland zu bewahren, wird dieses Jahr ausgesetzt. Dieser Beschluss, der in direktem Konflikt mit dem Montreal-Abkommen gegen das Artensterben steht, hat massive Kritik von Umweltorganisationen, insbesondere der Deutschen Umwelthilfe, auf sich gezogen. Die Organisation warnt vor den dramatischen Folgen dieser Entscheidung für die Artenvielfalt und das Grundwasser und ruft den Bundesrat zum Handeln auf.
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Bremen (VBR). Am 29. Februar 2024 hat die Bundesregierung beschlossen, sich den neuen Regelungen der EU-Agrarförderung anzupassen, indem sie die förmlich festgelegte 4-Prozent-Quote für landwirtschaftliche Brachflächen dieses Jahr aussetzt. Diese Entscheidung folgt der EU-Kommission und steht im Fokus einer kontroversen Debatte über den Umweltschutz in der Landwirtschaft und den Einfluss der Agrarlobby.

Sascha Müller-Kraenner, der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung. Er argumentiert, dass durch das Handeln der Regierung essentielle ökologische Mindeststandards, die durch die EU-Agrarförderung (GLÖZ 8) vorgesehen waren, geopfert würden. Diese Standards beinhalten unter anderem die Erhaltung von vier Prozent der landwirtschaftlichen Flächen als ungenutzte Brachflächen, eine Maßnahme, die nun vorübergehend ausgesetzt wird. Müller-Kraenner zufolge verstößt diese Entscheidung gegen das Montreal-Abkommen zum Schutz der Artenvielfalt.

Die Wichtigkeit von Brachflächen kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Sie dienen als essenzieller Lebensraum für viele Tierarten, darunter Insekten und Vögel, und tragen maßgeblich zum Erhalt der Biodiversität bei. Zusätzlich kritisiert Müller-Kraenner die durch die Aussetzung der Regelung ermöglichte verstärkte Düngung, die zu einer erhöhten Nitratbelastung des Grundwassers führen kann. Dies könne die ohnehin schon kritischen Grenzwerte für Nitrat im Grundwasser weiter überschreiten.

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Die industrielle Landwirtschaft, so Müller-Kraenner, sei ein Hauptfaktor für das weltweite Insektensterben, was langfristig die landwirtschaftliche Produktion selbst bedroht. Statt die Ursachen dieser Probleme anzugehen, sieht er in der Entscheidung der Bundesregierung lediglich eine Symptombekämpfung, die weder der Landwirtschaft noch der Umwelt gerecht werde. Er fordert den Bundesrat auf, der Änderung der Verordnung, die seiner Meinung nach gegen den Artenschutz verstößt, nicht zuzustimmen.

Diese Kontroverse wirft ein Licht auf die komplizierte Balance zwischen landwirtschaftlicher Produktion und Umweltschutz. Es gilt, Lösungen zu finden, die sowohl ökonomisch als auch ökologisch nachhaltig sind und die Interessen aller betroffenen Parteien berücksichtigen. Die Landwirtschaft steht dabei vor der Herausforderung, effiziente Produktionsmethoden zu entwickeln, die nicht nur den wirtschaftlichen Bedürfnissen, sondern auch den Anforderungen des Umweltschutzes gerecht werden.

Diese Diskussion ist ein lebhaftes Beispiel für die dringende Notwendigkeit, Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt der Landwirtschaftspolitik zu stellen. Es geht nicht nur darum, die Artenvielfalt zu schützen, sondern auch darum, langfristig die Lebensgrundlagen der Menschen zu sichern. Die kommenden Entscheidungen der Bundesregierung und des Bundesrates werden zeigen, inwieweit Deutschland bereit ist, diesen Herausforderungen gerecht zu werden und eine Vorreiterrolle im Umwelt- und Artenschutz einzunehmen.

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Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Deutsche Umwelthilfe zur Aussetzung von Öko-Regelungen in der EU-Agrarförderung: …

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