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DUH klagt gegen EU wegen Pestizid-Zulassung

Pressemeldung:DUH klagt gegen EU wegen Pestizid-Zulassung
In einem beispiellosen juristischen Vorstoß nimmt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die EU-Kommission ins Visier und reicht beim Gericht der Europäischen Union Klage ein. Im Zentrum des Streits steht die kontroverse Verlängerung der Genehmigung für S-Metolachlor, ein Herbizid, dessen Umwelt- und Gesundheitsrisiken seit Langem debattiert werden. Trotz vehementer Kritik und wissenschaftlicher Warnungen, die auf potentiell krebserregende Auswirkungen und die Gefahr einer Grundwasserbelastung hinweisen, hat die EU-Kommission diesen Schritt gewagt. Diese Entwicklung wirft erneut ein grelles Licht auf die Machenschaften der Agrarlobby und die Notwendigkeit einer dringenden politischen Neubewertung hochgiftiger Pestizide.
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Bremen (VBR). Im Kampf gegen den Einsatz hochgefährlicher Pestizide in der Landwirtschaft hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen bedeutsamen Schritt unternommen. Die Organisation, bekannt für ihr Engagement im Umweltschutz, hat sich an das Gericht der Europäischen Union gewandt, um gegen die Verlängerung der Zulassung des umstrittenen Herbizid-Wirkstoffs S-Metolachlor vorzugehen. Trotz wachsender Bedenken bezüglich der Auswirkungen dieses Stoffes auf die Gesundheit und die Umwelt hat die EU-Kommission dessen Nutzung bis November 2024 verlängert. Dieser Schritt der DUH markiert einen entscheidenden Moment im Bemühen, die Verwendung von Substanzen zu verhindern, die erhebliche Risiken bergen.

S-Metolachlor ist seit nahezu einem Jahrzehnt im Einsatz, obwohl wissenschaftliche Studien und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit auf potenzielle Gefahren hinweisen. Besonders alarmierend sind die Hinweise auf schädliche Auswirkungen auf bestimmte Säugetiere und die mögliche Kontamination des Grundwassers mit krebserregenden Stoffen. Die DUH, unterstützt durch ihr fundiertes Fachwissen und das Engagement von Organisationen wie foodwatch, fordert eine Überprüfung des Zulassungsverfahrens, das bislang von der Agrarlobby beeinflusst zu sein scheint.

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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betont die Notwendigkeit einer dringenden Kurskorrektur: “Mit unserer Klage vor dem Europäischen Gericht gehen wir einen wichtigen Schritt im Kampf gegen hochgefährliche Pestizide.” Reschs Aussage unterstreicht, dass die bisherige Verlängerung der Genehmigung für S-Metolachlor ohne eine angemessene Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgte und somit das Vorsorgeprinzip der EU, das Umweltbelange in den Vordergrund stellt, untergraben wurde.

Dieser Fall beleuchtet nicht nur die Problematik eines spezifischen Wirkstoffs, sondern wirft auch grundlegende Fragen über das Zulassungsverfahren für Pestizide innerhalb der EU auf. Die Entscheidung gegen eine weitere Verlängerung der Genehmigung für S-Metolachlor durch die EU-Kommission könnte einen Wendepunkt darstellen, der den Weg für eine strengere Bewertung und Regulierung von Pestiziden ebnet. Die gesellschaftliche und ökologische Relevanz dieses Themas kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, da es um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt geht, die wir alle teilen.

Es bleibt nun abzuwarten, wie das Gericht der Europäischen Union über die Klage der DUH entscheiden wird. Unabhängig vom Ausgang dieser juristischen Auseinandersetzung zeigt der Einsatz der DUH und vergleichbarer Organisationen, dass es möglich ist, gegen mächtige Interessengruppen anzutreten, um für den Schutz unseres Planeten einzustehen.

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Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Inakzeptable Verlängerungen bei Genehmigung hochgiftiger Pestizide: Deutsche …

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