Bremen (VBR). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Gericht der Europäischen Union Klage eingereicht, um die Genehmigungsverlängerungen für zwei umstrittene Pestizide zu stoppen. Der Umweltverband wendet sich gegen das Herbizid Flufenacet, das zur Gruppe der langlebigen und umweltgefährdenden PFAS-Chemikalien gehört, sowie gegen das klimaschädliche Gas Sulfurylfluorid. Trotz erheblicher Bedenken hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrisiken hat die EU-Kommission die Genehmigungen für beide Substanzen ohne neue Risikoprüfungen verlängert.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte: “Mit unserer Klage vor dem Europäischen Gericht gehen wir einen weiteren Schritt im Kampf gegen hochgefährliche Pestizide. Obwohl die erstmals 2004 beziehungsweise 2010 erteilten Genehmigungen für die hochriskanten Wirkstoffe schon längst abgelaufen sind, hat die EU-Kommission diese auf Druck der Industrie immer wieder verlängert. Und das, ohne aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse über die Risiken der Anwendung für Menschen, Klima, Gewässer und Biodiversität angemessen zu berücksichtigen.”
Flufenacet wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als hormonell wirksam eingestuft. Es gehört zu den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), die wegen ihrer Langlebigkeit und Umweltgefährlichkeit berüchtigt sind. Besonders alarmierend ist die Bildung des Abbaustoffs Trifluoressigsäure (TFA), der in besorgniserregenden Konzentrationen in Gewässern, Nahrungsmitteln und auch im menschlichen Körper nachgewiesen wurde. TFA kann durch natürliche Prozesse nicht abgebaut werden und lässt sich nur schwer aus Trinkwasser entfernen.
Beim zweiten kritisierten Pestizid, Sulfurylfluorid, handelt es sich um ein Treibhausgas, das überwiegend in der Holzwirtschaft eingesetzt wird. Sein Treibhauspotenzial ist mehr als 7.500-mal höher als das von CO2. Die offene Begasung führt dazu, dass große Mengen an Sulfurylfluorid direkt in die Atmosphäre freigesetzt werden, was erheblich zur globalen Erwärmung beiträgt.
Caroline Douhaire, Rechtsanwältin der DUH, betont: “Die EU-Pestizidverordnung sieht vor, dass die Sicherheit von Pestiziden in regelmäßigen Abständen zu überprüfen ist. Die derzeitige Praxis der Kommission, seit langem abgelaufene Genehmigungen über Jahre hinweg ungeprüft zu verlängern, obwohl sich Hinweise auf große Umwelt- und Gesundheitsrisiken häufen, ist damit unvereinbar.”
Diese Klagen reihen sich in eine Serie von Verfahren ein, die die DUH mit Unterstützung von foodwatch führt. Viele davon zielen auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und betreffen Produkte wie Tactic und Elipris, die ebenfalls Flufenacet enthalten. Auch werden Mittel wie Roundup PowerFlex und Sherpa Duo angefochten.
Diese Vorgänge werfen ein grelles Licht auf die Praxis der EU-Kommission und ihre lasche Handhabung des Vorsorgeprinzips. Die Forderungen der DUH nach einer rigorosen Neubewertung dieser gefährlichen Chemikalien und einem europaweiten Verbot sind dringender denn je, da die langfristigen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt gravierend sind. Weitere Informationen zu den laufenden Verfahren finden Interessierte auf der Webseite der DUH unter https://www.duh.de/projekte/pestizidklagen/.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170, resch@duh.de
Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin, 030 8847280, douhaire@geulen.com
Weitere Informationen gibt es im DUH-Newsroom unter 030 2400867-20 oder presse@duh.de.
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Hochgiftige Pestizide: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen EU-Kommission wegen …
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Verstärkte EU-Maßnahmen im Fokus: Ein Schritt in Richtung bessere Umwelt- und Klimaschutzpolitik
Die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Genehmigung von Flufenacet und Sulfurylfluorid sowie die Forderung nach einem europaweiten Verbot beider Pestizide haben eine breite Diskussion über die derzeitige Handhabung von Pestizidzulassungen durch die EU-Kommission angestoßen. Diese Diskussion ist nicht neu, zeigt aber erneut die dringende Notwendigkeit für eine umfassendere Überprüfung und strengere Regulierung gefährlicher Chemikalien.
Vergleichbare Ereignisse
In den letzten Jahren gab es mehrere Fälle, in denen Umweltorganisationen erfolgreich gegen Zulassungen von umwelt- und gesundheitsschädlichen Substanzen vor Gericht gezogen sind. Ein bemerkenswertes Beispiel ist das Verbot von Neonikotinoiden in der EU im Jahr 2018, nachdem wissenschaftliche Studien deren verheerende Auswirkungen auf Bestäuberpopulationen, insbesondere Bienen, belegten. Diese Substanzen wurden zuvor weitgehend genutzt und galten als unverzichtbar für die agrarwirtschaftliche Schädlingsbekämpfung.
Prognosen und Trends
Angesichts des zunehmenden Drucks durch Umweltorganisationen und einer wachsenden öffentlichen Achtsamkeit gegenüber Umwelt- und Klimafragen ist davon auszugehen, dass die Regulierungsbehörden in den kommenden Jahren stärkeren Restriktionen unterliegen könnten. Es wird erwartet, dass die EU-Kommission künftig vermehrt auf präventive Maßnahmen setzen und das Vorsorgeprinzip konsequenter anwenden wird, um etwaige Risiken frühzeitig zu minimieren.
Mögliche Entwicklungen
Sollte die Klage der DUH erfolgreich sein, könnte dies als Präzedenzfall dienen und zu einer Neujustierung der EU-Pestizidpolitik führen. Eine weiterführende Analyse zur Sicherheitsebene genehmigter Pestizide wäre wahrscheinlich, was wiederum eine Überprüfung und möglicherweise das Verbot weiterer problematischer Substanzen nach sich ziehen könnte. Darüber hinaus könnten neue Gesetze und Verordnungen erlassen werden, die die Innovationskraft in der Landwirtschaft fordern, indem sie sicherstellen, dass alternative, umweltfreundlichere Lösungen bevorzugt werden.
Internationale Signalwirkung
Das Vorgehen der DUH hat auch eine internationale Dimension. Die Europäische Union gilt oft als Vorreiterin in Sachen Umwelt- und Klimaschutz. Strengere Regelungen und konsequente Durchsetzungen innerhalb der EU könnten globale Standards beeinflussen und andere Länder dazu inspirieren, ihre eigenen Vorschriften zu verschärfen. Damit würde Europa ein klares Signal senden: Die Zeit der Nachlässigkeit im Umgang mit unserer Umwelt und Gesundheit ist vorbei.
Die Etablierung nachhaltiger Rahmenbedingungen steht somit im Mittelpunkt zukünftiger politischer und gesellschaftlicher Debatten. Entscheidend wird sein, ob die dauerhafte Reduktion umweltschädlicher Substanzen nicht nur ökologisch von Bedeutung, sondern auch wirtschaftlich tragfähig gestaltet werden kann.
Diese Entwicklungen versprechen nicht nur Fortschritte in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und des Klimas, sondern auch auf den Erhalt der biologischen Vielfalt und die menschliche Gesundheit. Das Urteil im aktuellen Fall könnte als Katalysator fungieren und eine Welle notwendiger Veränderungen nach sich ziehen, die lange überfällig sind.
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