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DUH-Klage erfolgreich: Keine irreführenden „klimaneutral“-Claims

Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe erfolgreich: Werbung zu Best Western Hotel zu ...
Berlin (ots) – In einem wegweisenden Urteil vom 29. Juli 2024 hat das Landgericht Berlin entschieden, dass die German Hospitality Management GmbH, Betreiber eines Best Western Hotels in Mannheim, Übernachtungen nicht mehr als „klimaneutral“ oder „CO2-neutral“ bewerben darf, ohne genaue Erläuterungen zur Erreichung dieser Klimaneutralität zu liefern. Die Klage wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eingereicht, die nun Justizminister Buschmann auffordert, irreführende Umweltaussagen strikt zu regulieren und so Täuschung durch sogenannte Kompensationen der CO2-Emissionen zu unterbinden.

Deutsche Umwelthilfe erzwingt mehr Transparenz bei Umweltversprechen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen wichtigen juristischen Sieg errungen: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die German Hospitality Management GmbH ihre Hotelübernachtungen in Mannheim nicht länger als „klimaneutral“ oder „CO2-neutral“ bewerben darf, ohne diese Behauptungen hinreichend zu erklären. Anlass war eine Klage der DUH gegen das „Sure Hotel by Best Western Mannheim City“, dessen Werbepraktiken unter die Lupe genommen wurden.

Gericht kritisiert irreführende Angaben

In seinem Urteil vom 29. Juli 2024 stellte das Berliner Gericht fest, dass die Angaben zur Klimaneutralität unzureichend und irreführend sind. Die DUH warf dem Unternehmen vor, lediglich den Strom- und Gasverbrauch zu berücksichtigen und andere signifikante Quellen von Emissionen, wie die Abfallbeseitigung und die Wäschereinigung, zu ignorieren. Diese selektive Berücksichtigung bewertete die Umweltschutzorganisation als „dreiste Verbrauchertäuschung und irreführendes Greenwashing“.

DUH fordert strengere Regulierungen

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentierte: „Wer seine Hotelübernachtungen als angeblich klimaneutral verkauft, ohne ausreichend zu erläutern, wie diese vermeintliche Klimaneutralität erreicht wird, handelt rechtswidrig. German Hospitality Management hat dabei nur Emissionen aus dem Strom- und Gasverbrauch berücksichtigt. Das Unternehmen ignoriert damit andere relevante Emissionsquellen. Das ist schlichtweg dreiste Verbrauchertäuschung und irreführendes Greenwashing.“

Resch fordert Justizminister Marco Buschmann auf, schnell zu handeln und umfassende Verbote gegen solche irreführenden Umweltaussagen zu erlassen. „Wir benötigen dringend eine strenge Regulierung von Umweltaussagen, die sicherstellt, dass die Behauptungen wissenschaftlich belegt und mit realen und messbaren Emissionsreduktionen verbunden sind. Unternehmen dürfen sich nicht weiter von ihrer Verantwortung freikaufen,“ so Resch weiter.

Weitreichende Auswirkungen auf die Industrie erwartet

Dieses Urteil könnte bedeutende Auswirkungen haben, nicht nur auf die Hotelbranche, sondern auch auf andere Industrien mit ähnlichen Marketingstrategien. Es reflektiert das wachsende Bewusstsein und die Sensibilität gegenüber Greenwashing – ein Trend, bei dem Unternehmen umweltfreundliches Handeln vortäuschen, um ihr Image aufzupolieren, ohne tatsächliche Maßnahmen zu ergreifen. Das Thema ist von zentraler Bedeutung für Verbraucher, die zunehmend fundierte und vertrauenswürdige Informationen über die Nachhaltigkeit der Produkte und Dienstleistungen erwarten. Unternehmen stehen nun in der Pflicht, ihre Umweltbemühungen transparent und authentisch zu kommunizieren.

Greenwashing oder echte Umweltbemühungen? Ein Blick auf die Auswirkungen des Urteils

Das Urteil des Berliner Gerichts könnte in höheren Instanzen noch bestätigt werden, doch es markiert bereits jetzt einen wichtigen Schritt in Richtung größerer Ehrlichkeit und Transparenz bei Umweltversprechen von Unternehmen. Diese Entscheidung betont die Notwendigkeit, gesetzliche Regelungen auf den neuesten Stand zu bringen, um Verbraucher effizient vor irreführenden Aussagen zu schützen. Ähnliche Urteile in der Vergangenheit haben gezeigt, dass strenge Regulierungen und umfassende Kontrollen unerlässlich sind, um sicherzustellen, dass Unternehmensversprechen nicht nur leere Worte bleiben, sondern tatsächlich durch messbare Maßnahmen untermauert werden.

Ein bekanntes Beispiel ist der Fall eines bedeutenden Modeunternehmens, das vor einigen Jahren gerichtlich dazu gezwungen wurde, seine „nachhaltige“ Bekleidungslinie zu überarbeiten. Die Untersuchung hatte ergeben, dass die vermeintlich umweltfreundlichen Materialien in Wirklichkeit kaum nachhaltiger waren als ihre herkömmlichen Pendants. Solche Präzedenzfälle steigern den Druck auf Unternehmen, echte Innovationen und transparente Strategien zu entwickeln, um ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

Langfristig könnten strenge Gerichtsurteile und erhöhte regulatorische Anforderungen Unternehmen dazu ermutigen, authentische und wissenschaftlich fundierte Umweltmaßnahmen zu ergreifen. Dies wäre nicht nur ein Gewinn für die Verbraucher, sondern auch ein bedeutender Schritt im globalen Kampf gegen den Klimawandel. Verbraucher bleiben sensibilisiert und wachsam, verlangen offengelegte Informationen und lassen sich weniger von oberflächlichen Marketingstrategien täuschen. Unternehmen, die versuchen, den wachsenden grünen Markt nur zu nutzen, ohne Ernsthaftigkeit zu demonstrieren, sind vermehrt rechtlichen Konsequenzen ausgesetzt.


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