Bremen (VBR). Am 21. März 2024 brachte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ihre Bedenken gegenüber einem Entwurf der Berliner Senatsverwaltung zur Sprache, welcher vorsieht, zahlreiche Tempo-30-Strecken im Rahmen des Luftreinhalteplans abzuschaffen. Diese Entwicklung löst nicht nur bei der DUH, sondern auch bei der betroffenen Öffentlichkeit, Sorgen über die möglichen negativen Auswirkungen auf die Luftqualität, den Verkehrslärm und die allgemeine Verkehrssicherheit in Berlin aus.
Der vorgelegte Entwurf sieht die Rücknahme von insgesamt 34 Tempo-30-Zonen vor, welche ursprünglich nach einer Klage der DUH im Jahr 2018 zur Verbesserung der Luftqualität und zur Einhaltung der Grenzwerte eingeführt wurden. Die Wiedereinführung von Tempo 50 auf diesen Strecken würde, laut der DUH, zu einer deutlichen Verschlechterung der Luftqualität führen. Diese Annahme stützt sich auf Angaben in dem Planentwurf selbst, was Fragen bezüglich der Umsetzung eines solchen Schrittes aufwirft.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, bezeichnete den Entwurf als „Luftverschmutzungsplan“ und kritisierte die geplante Maßnahme als einen „Schlag ins Gesicht“ für Fußgänger, Radfahrer und Anwohner der betroffenen Hauptstraßen in Berlin. Seine besorgte Stimme hebt hervor, dass die Abschaffung von Tempo-30-Bereichen die betroffenen Bürger unmittelbar schlechterer Luft, mehr Verkehrslärm und geringerer Verkehrssicherheit aussetzen würde. Des Weiteren betont er, dass die Vorhaben, bedingt durch ihren scheinbar ideologisch geprägten Ursprung, rechtswidrig sein könnten, und kündigte an, gegen die Umsetzung dieser Pläne rechtlich vorzugehen.
Die Kritik der DUH erstreckt sich auch auf die Vernachlässigung gesundheitsrelevanter Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu Stickstoffdioxid und Feinstaub. Zudem scheint die Senatsverwaltung die anstehende Verschärfung der Luftqualitätsrichtlinie durch die EU, welche strenge Grenzwerte für die Mitgliedsstaaten festlegen wird, außer Acht zu lassen.
Die von der DUH eingereichte Stellungnahme, sowie der öffentliche Diskurs, bieten eine Gelegenheit für Bürger, sich bis zum 26. März 2024 mit eigenen Stellungnahmen am Entscheidungsprozess zu beteiligen. Dieser sachliche Widerspruch zeugt von der Bedeutung einer transparenten und evidenzbasierten Politikgestaltung, die sowohl die Umwelt als auch die Gesundheit und Sicherheit der Stadtbewohner in den Vordergrund stellt.
Angesichts der bevorstehenden Veränderungen und der daraus resultierenden potenziellen Gefahren für die Luftqualität und das allgemeine Wohlbefinden der Berliner Bevölkerung, stellt sich die Frage, inwiefern kurzfristige verkehrsplanerische Entscheidungen langfristig zur Nachhaltigkeit und Lebensqualität in urbanen Räumen beitragen können. Die bevorstehenden rechtlichen Schritte der DUH und die laufende öffentliche Diskussion werden zeigen, ob und wie die Bedenken hinsichtlich Umwelt und Verkehrssicherheit in der finalen Entscheidung Berücksichtigung finden werden.
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Berliner CDU plant Aufhebung von Tempo 30: Deutsche Umwelthilfe kündigt rechtliche …
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