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DUH Feiert EU-Parlamentsentscheid gegen Greenwashing

Pressemeldung:DUH Feiert EU-Parlamentsentscheid gegen Greenwashing
In einem bedeutenden Schritt vorwärts im Kampf gegen Greenwashing begrüßt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die neuste Entscheidung des Europäischen Parlaments. Mit der Abstimmung zur "Green Claims Directive" vom 12. März 2024 wird ein neues Zeitalter für die Glaubwürdigkeit von Umweltwerbungen eingeläutet. Die Richtlinie verspricht, ein Ende der irreführenden Praktiken zu setzen, indem klare Richtlinien festgelegt werden, wie Unternehmen die Umweltvorteile ihrer Produkte künftig nachweisen müssen. Die Maßnahme markiert einen historischen Moment für den Verbraucherschutz und die Umweltintegrität in der EU, in einem Kontext, in dem Verbraucher zunehmend auf die Umweltauswirkungen ihres Konsums achten. Doch nicht alle Aspekte der Richtlinie erfüllen die Erwartungen der DUH, wie Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisch anmerkt.
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Bremen (VBR). Angesichts des zunehmenden Umweltbewusstseins der Verbraucher und der oft irreführenden Werbeversprechen von Unternehmen hat das Europäische Parlament einen entscheidenden Schritt unternommen, um für mehr Klarheit und Wahrheit in der Umweltkommunikation zu sorgen. Mit der Zustimmung zur “Green Claims Directive” legt die EU einen festen Rahmen vor, der Unternehmen zwingt, die Umweltvorteile ihrer Produkte eindeutig und nachweislich darzulegen. Diese Entwicklung markiert einen Wendepunkt in der Art und Weise, wie umweltbezogene Werbeaussagen bewertet und präsentiert werden.

Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), betrachtet das Votum des Parlaments als einen kritischen Erfolg im Kampf gegen das sogenannte Greenwashing – eine Praxis, bei der Firmen ihre Produkte fälschlicherweise als umweltfreundlich positionieren, ohne stichhaltige Beweise vorlegen zu können. Die DUH, eine Organisation, die sich seit Jahren für Umweltschutz und Nachhaltigkeit stark macht, sieht in der Direktive eine dringend benötigte Maßnahme zur Steigerung der Transparenz und Glaubwürdigkeit von Umweltbehauptungen in der Werbung.

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Bemerkenswert ist, dass die neue Richtlinie verlangt, dass Umweltlabel zwingend auf einem zertifizierten Prüfsystem fußen müssen. Vage Versprechungen über zukünftige Umweltleistungen reichen nicht länger aus und müssen von den Unternehmen konkret nachgewiesen werden. Diese Regelungen haben zum Ziel, durchschaubare und nachprüfbare Informationen zu liefern, sodass Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können.

Resch hebt jedoch auch kritische Punkte hervor. Die Abschwächung der ursprünglich vorgesehenen Vorab-Verifizierung von Umweltaussagen durch das Parlament wird als problematisch angesehen. Um die Glaubwürdigkeit von Umweltbehauptungen zu gewährleisten, fordert die DUH, dass der deutsche Justizminister Marco Buschmann beim EU-Rat interveniert, um strengere Regelungen zu etablieren.

Der Kontext hinter der “Green Claims Directive” spiegelt das wachsende Interesse der Verbraucher an den Umweltauswirkungen ihrer Kaufentscheidungen wider. Untersuchungen zeigen, dass mittlerweile 80 Prozent der EU-Werbung zumindest eine Umweltaussage beinhalten. Allerdings erweisen sich mehr als die Hälfte dieser Aussagen als unzureichend begründet. Die neue EU-Richtlinie tritt somit in eine kritische Lücke, um die Werbepraktiken von Unternehmen zu regulieren und letztendlich das Vertrauen der Verbraucher in umweltfreundliche Produkte zu stärken.

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Die Entscheidung des Europäischen Parlaments unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen, ihre Umweltversprechen ernst zu nehmen und transparent darzustellen. Die “Green Claims Directive” setzt einen neuen Standard für Umweltmarketing und könnte einen signifikanten Einfluss auf die Art und Weise haben, wie Produkte und Dienstleistungen in Europa beworben werden.


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Deutsche Umwelthilfe begrüßt Entscheidung des EU-Parlaments zur Green Claims …

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