DUH Beschwerde gegen Fischotter-Abschuss in Bayern eingelegt

Schreibe eine fesselnde Einleitung aus dem Content

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Bayreuth (ots)

  • DUH kämpft weiter im Eilverfahren gegen Abschuss des streng geschützten Fischotters in Oberfranken
  • Verwaltungsgericht hatte Antrag als unzulässig abgelehnt, weil Allgemeinverfügung keine unmittelbare Abschusserlaubnis sei
  • Abschuss verstößt laut DUH unter anderem gegen Artenschutzrecht – Auswirkungen der Fischotter-Tötungen unzureichend geprüft

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reicht Beschwerde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen den Abschuss des streng geschützten Fischotters in Oberfranken ein. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth einen Eilantrag der DUH als unzulässig abgelehnt. Das Gericht sieht in der Allgemeinverfügung der Regierung Oberfrankens keine unmittelbare Abschusserlaubnis – sondern lediglich eine Gebietsfestlegung und Begrenzung der Fischotterentnahme. Deshalb, so das Gericht, könne die DUH keinen Umweltrechtsverstoß allein durch die Allgemeinverfügung geltend machen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „Die Allgemeinverfügung erleichtert den Abschuss des streng geschützten Fischotters und nimmt für die Untere Naturschutzbehörde verbindliche Prüfungsschritte für Einzelentnahmen vorweg. Deshalb verstößt sie unserer Ansicht nach gegen das Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth ist keine Entscheidung in der Sache. Die Allgemeinverfügung stützt sich auf unzureichende Datengrundlagen zur Verbreitung des Fischotters in Bayern und fehlerhafte Schätzungen zum Bestand. Es fehlt zudem jegliche Prüfung, ob die Tötung von Fischottern überhaupt hilfreich ist oder nicht sogar gefährlich für eine Wiederausbreitung des Fischotters in Deutschland. Wir sind zuversichtlich, in der nächsten Instanz eine Entscheidung auf Basis unserer fachlichen Kritik zu erhalten und die Tötung von Fischottern im Eilverfahren zu stoppen.“

Die Allgemeinverfügung wurde am 14. Februar 2025 von der Regierung von Oberfranken erlassen. Sie weist Gebiete und die jeweiligen maximalen Tötungszahlen aus, für die erleichtert Anträge gestellt werden können. Die DUH hatte im März Klage eingereicht. In einem vergleichbaren Fall hatte das Verwaltungsgericht Regensburg mit Beschluss vom 31. März 2025 die Allgemeinverfügung der Regierung der Oberpfalz auf die Klage einer anerkannten Umweltvereinigung hin aufgehoben und hier keine Zulässigkeitsprobleme gesehen. Auch aus diesem Grund blickt die DUH zuversichtlich auf das Beschwerdeverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Link:

Mehr Informationen zum Fischotter: https://www.duh.de/inf…terschutz/

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Lisa Hörtzsch, Baumann Rechtsanwälte
0341 149697-60, hoertzsch@baumann-rechtsanwaelte.de

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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Die Debatte um den Abschuss des streng geschützten Fischotters in Oberfranken spitzt sich zu. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beschlossen, vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einzureichen. Dieser Schritt folgt auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth, das einen Eilantrag der DUH als unzulässig abgelehnt hatte. Das Gericht stellte klar, dass die von der Regierung Oberfrankens erlassene Allgemeinverfügung keine direkte Erlaubnis für einen Abschuss darstellt, sondern lediglich eine Gebietsfestlegung und Begrenzung der Fischotterentnahme.

Die DUH kritisiert, dass der Abschuss gegen mehrere rechtliche Bestimmungen, darunter das Arten- und Tierschutzrecht, verstoße. Sie betont, dass die Folgen der Tötung der Fischotter nicht ausreichend geprüft worden seien. Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Sascha Müller-Kraenner, äußerte sich besorgt über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Er merkt an: "Die Allgemeinverfügung erleichtert den Abschuss des streng geschützten Fischotters und nimmt für die Untere Naturschutzbehörde verbindliche Prüfungsschritte für Einzelentnahmen vorweg." Laut Müller-Kraenner stützt sich die Verfügung auf unzureichende Daten zur Verbreitung der Fischotter in Bayern und fehlerhafte Schätzungen ihres Bestands. Zudem fehle eine Prüfung, ob die Tötung der Tiere eventuell sogar negative Auswirkungen auf deren Wiederausbreitung in Deutschland haben könnte.

Die Allgemeinverfügung, die am 14. Februar 2025 erlassen wurde, legt sowohl die Gebiete als auch die maximalen Tötungszahlen fest, die für Anträge zur Tötung der Tiere gestellt werden können. Im Gegensatz dazu hatte ein ähnlicher Fall in der Regierung der Oberpfalz gezeigt, dass ein Verwaltungsgericht die Allgemeinverfügung wegen fehlender Zulässigkeitsfragen aufhob. Diese positive Entwicklung gibt der DUH Hoffnungen auf eine erneute rechtliche Überprüfung.

Gerade in einem Jahr, in dem der Schutz von seltenen Arten weltweit auf der Agenda steht, erlangt dieser Fall große Bedeutung. Die Bedeutung einer intakten Natur für das Ökosystem und die Gesellschaft wird zunehmend erkannt. Der Konflikt um den Fischotter steht stellvertretend für einen tiefergehenden Kampf um den Umweltschutz und den Erhalt bedrohter Arten.

Im Blick der Öffentlichkeit bleibt die Frage, wie viel Einfluss verwaltungstechnische Regelungen auf den tatsächlichen Schutz dieser wichtigen Tiere haben. Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Konsequenzen für den Naturschutz und die Biodiversität in Deutschland nach sich ziehen. Die nächste Instanz wird entscheidend dafür sein, ob die Tötung der Fischotter gestoppt werden kann oder nicht.


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Eilverfahren für den Fischotter in Bayern: Deutsche Umwelthilfe reicht Beschwerde vor …

Original-Content übermittelt durch news aktuell.


Herausforderungen im Artenschutz: Der Fall des Fischotters in Oberfranken

Die laufenden Auseinandersetzungen um den Abschuss des Fischotters verdeutlichen die Komplexität des Naturschutzes in Deutschland. Die Fischotterpopulation, die in den letzten Jahren in vielen Regionen zurückgegangen ist, leidet oftmals unter menschlichen Eingriffen wie Lebensraumverlust und illegalem Abschuss. Vor diesem Hintergrund sind die rechtlichen Schritte der Deutschen Umwelthilfe (DUH) von entscheidender Bedeutung.

Das aktuelle Verfahren zeigt, wie regional unterschiedliche Rechtsinterpretationen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. So hob das Verwaltungsgericht Regensburg eine vergleichbare Allgemeinverfügung auf, während das Verwaltungsgericht Bayreuth die Klage als unzulässig abwies. Dies nährt die Besorgnis hinsichtlich der Konsistenz und der evidenzbasierten Entscheidungsfindung in Umweltfragen. Der in der Pressemitteilung erwähnte Verstoß gegen das Arten-, Tierschutz- und EU-Recht könnte weitreichende Implikationen für zukünftige Naturschutzmaßnahmen haben.

Darüber hinaus ist die Kritik der DUH an der mangelnden Datengrundlage zur Verbreitung des Fischotters ein wichtiger Punkt. Eine fundierte wissenschaftliche Basis ist unerlässlich, um nachhaltige Entscheidungen für den Artenschutz zu treffen. Ähnliche Fallstudien aus Europa zeigen, dass unzureichend informierte Tötungsmaßnahmen nicht nur negativ für die betroffenen Populationen sind, sondern auch das Ökosystem im Allgemeinen destabilisieren können.

Die Entwicklung der Situation in Oberfranken könnte somit weitreichende Folgen für andere Regionalkontexte haben. Sollte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Sinne der DUH entscheiden, könnte dies einen Präzedenzfall schaffen, der weit über die Grenzen Oberfrankens hinaus wirkt und möglicherweise den Weg für eine rigorosere Handhabung des Artenschutzes ebnet. Die Forderung nach einer ganzheitlichen Betrachtung des Artenschutzes und der Umsetzung effektiver Schutzmaßnahmen könnte in der öffentlichen Debatte an Gewicht gewinnen.

Die Anstrengungen der DUH sind nicht nur eine Reaktion auf lokale Gegebenheiten, sondern ein Teil eines größeren Schwerpunkts auf nachhaltige Umweltpolitik, die sowohl rechtliche als auch ökologische Aspekte berücksichtigt. In Zeiten des Klimawandels, in denen viele Arten unter Druck stehen, wird der Dialog zwischen Umweltorganisationen, Juristen und der Politik entscheidend sein, um ein Gegengewicht zu den wirtschaftlichen Interessen zu schaffen und den Erhalt unserer Biodiversität zu sichern.


Weiterführende Informationen auf Wikipedia

  1. Fischotter
  2. Deutsche Umwelthilfe
  3. Arten- und Tierschutzrecht
  4. Verwaltungsgericht
  5. Allgemeinverfügung

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