Bremen (VBR). Im Vorgriff auf eine geschätzte Inflation von 10 Prozent wurde der Kindesunterhalt zum 1. Januar 2023 um 11 Prozent erhöht. Nun soll der Unterhalt ab dem 1. Januar 2024 um weitere 9 Prozent steigen, obwohl die Inflation gesunken ist. Das bedeutet eine Erhöhung von insgesamt 20 Prozent innerhalb von zwei Jahren und 30 Prozent innerhalb von vier Jahren. Diese Entwicklung sorgt bei vielen Unterhaltspflichtigen aus der Mittelschicht für Kritik, da sie meinen, dass die Unterhaltsbeträge zu hoch sind und nicht nur den Bedarf des Kindes decken, sondern auch als Einkommen für den Unterhaltsberechtigten dienen. Die Forderung nach einer gerechteren Verteilung der Haushaltseinkommen beider Trennungseltern wird lauter. Melanie Ulbrich, die Vorsitzende des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht (ISUV), betont, dass die Düsseldorfer Tabelle nicht wie bisher fortgeschrieben werden darf.
Ein Problem stellt der Selbstbehalt dar. Dieser bietet Schutz für Unterhaltspflichtige mit niedrigem Einkommen, reicht jedoch nicht mehr aus, um bei der Mittelschicht nach Abzug des Kindesunterhalts gemäß Düsseldorfer Tabelle ein angemessenes Auskommen zu gewährleisten. Für diese Gruppe werden die Belastungen durch die Tabelle als unverhältnismäßig empfunden und könnten sogar verfassungswidrig sein, da fehlende Verhältnismäßigkeit gegen einen Grundsatz der Verfassung verstößt.
Besonders hart trifft es die normalverdienende Mittelschicht, die von den ständigen Erhöhungen der Unterhaltssätze nach Düsseldorfer Tabelle stark belastet wird. Bei einem Nettoeinkommen von 3.000 Euro bleiben dem Unterhaltspflichtigen lediglich 1.510 Euro. Ab einem Einkommen von 4.000 Euro verfügt der Unterhaltspflichtige nur noch über 42 Prozent seines Einkommens, nachdem die Unterhaltsansprüche beglichen wurden. Eine Gehaltssteigerung führt somit dazu, dass dem Unterhaltspflichtigen immer weniger verbleibt.
Die Deutsche Tabelle des Bedarfskontrollbetrags (DTB) sollte gemäß einer Anmerkung in ausgewogener Weise das Einkommen zwischen Unterhaltspflichtigen und unterhaltsberechtigten Kindern verteilen. Diese Anmerkung wird jedoch oft ignoriert, beklagt Melanie Ulbrich. Eine gerechte Verteilung der Einkünfte ist somit nicht gewährleistet.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) setzt sich seit über 45 Jahren für die Rechte von Betroffenen in Trennung und Scheidung ein. Als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft kämpft der ISUV für eine gerechte Verteilung von Unterhalt, elterlicher Sorge und Vermögensausgleich. Unterstützen kann man den ISUV durch Mitgliedschaft oder Spenden.
Die aktuellen Forderungen des ISUV zeigen, dass es bei der Berechnung des Kindesunterhalts eine Anpassung geben muss, um eine gerechte Verteilung der finanziellen Belastungen sicherzustellen. Es ist an der Politik, aktiv zu werden und die Düsseldorfer Tabelle entsprechend anzupassen. Nur so können die Interessen aller Betroffenen wirklich berücksichtigt und eine faire Lösung gefunden werden.
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Düsseldorfer Tabelle in extremer Schieflage – Einseitige verfassungswidrige Belastung …
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