Bremen (VBR).
Alle Jahre wieder stehen viele Eltern vor Fragen und Unsicherheiten, wenn es um die Berechnung des Kindesunterhalts geht. Diese Unklarheiten treten vor allem im Zusammenhang mit der neuen Düsseldorfer Tabelle auf, die seit dem 1. Januar 2025 gültig ist. Obwohl diese Tabelle kein Gesetz ist, nutzen nahezu alle Gerichte sie als Basis für Unterhaltsentscheidungen. Der Fokus liegt dabei stets auf dem "unterhaltsrelevanten Einkommen", das maßgeblich für die Berechnung ist.
Für Betroffene wirft dies viele Fragen auf: Wie setzt sich dieses Einkommen zusammen? Welche Faktoren können den Unterhalt mindern? Und wie unterscheiden sich die Unterhaltszahlungen für minderjährige und volljährige Kinder? Zudem stellt sich die Frage, was Mehrbedarf bedeutet und welche Rolle der eigene finanzielle Selbstbehalt in der Berechnung spielt.
Diese und weitere Aspekte werden bei einem Vortrag von Rechtsanwältin Kerstin Pausch-Trojahn näher erläutert. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und gibt hilfreiche Hinweise, wie sowohl Unterhaltsberechtigte als auch Unterhaltspflichtige ihre Ansprüche geltend machen können. Der Vortrag trägt den Titel „Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung für minderjährige und volljährige Kinder – Veränderungen seit 1. Januar 2025“ und findet am 15. Januar 2025 um 19:30 Uhr in der Casa Vielfalt in Schweinfurt statt. Der Eintritt ist kostenlos.
Der Vortrag organisiert vom Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), der seit über 45 Jahren Kompetenzen im Familienrecht aufweist. Als größte deutsche Solidargemeinschaft unterstützt der ISUV unabhängig und neutral Bürger, die von Themen wie Trennung, Scheidung und den damit einhergehenden Fragen betroffen sind. Der Verband wird durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert und lädt zur Unterstützung ihrer Arbeit durch Mitgliedschaften ein.
Dieser Informationsabend bietet eine wertvolle Gelegenheit für Betroffene, sich mit den neuesten Veränderungen vertraut zu machen und Klarheit über die eigene Situation zu gewinnen. Die Veranstaltung verspricht, nicht nur informativ, sondern auch richtungsweisend für alle zu sein, die von den Änderungen der Düsseldorfer Tabelle betroffen sind. Die erfahrene Referentin Kerstin Pausch-Trojahn wird sicherlich umfassend und praxisorientiert informieren. (Zitat-Quelle: Pressemitteilung)
Kontakt für weitere Informationen:
Josef Linsler
Telefon: 0170 4589571
E-Mail: j.linsler@isuv.de
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Kindesunterhalt und Selbstbehalt nach Trennung und Scheidung – Veränderungen der …
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Neue Anpassungen in der Düsseldorfer Tabelle: Was das für Familien bedeutet
Die Anpassung der Düsseldorfer Tabelle zu Jahresbeginn ist ein wiederkehrendes Ereignis, das jedes Jahr bei vielen Familien Fragen aufwirft. Auch in diesem Jahr sind wesentliche Veränderungen zu beachten, die insbesondere für unterhaltsberechtigte und unterhaltspflichtige Personen von Bedeutung sind. Die zentrale Rolle der Tabelle liegt darin, dass sie als Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts dient – obwohl sie kein Gesetz ist, richtet sich die Praxis nahezu aller Gerichte danach.
Eine häufig gestellte Frage betrifft die Zusammensetzung des unterhaltsrelevanten Einkommens. Hierbei spielen viele Faktoren eine Rolle, wie z.B. das Nettoeinkommen sowie mögliche unterhaltsmindernde Aufwendungen. Insbesondere die Abgrenzung zwischen Kindesunterhalt für minderjährige Kinder und solchen, die bereits volljährig sind, erfordert besondere Aufmerksamkeit, da verschiedene Berechnungsgrundlagen zur Anwendung kommen.
Zusätzlich zur Grundsicherung besteht bei einigen Familien zusätzliche finanzielle Unterstützung in Form von Mehrbedarf, welcher individuell bewertet wird. Ein weiterer entscheidender Punkt ist der Selbstbehalt, also jener Betrag, den der Unterhaltspflichtige für seinen eigenen Lebensunterhalt nutzen darf, was bei der Bemessung des abzugsfähigen Betrags essentiell ist.
Der Vortrag von Rechtsanwältin Kerstin Pausch-Trojahn am 15. Januar 2025 bietet nicht nur Antworten auf diese wesentlichen Fragestellungen, sondern auch praktische Tipps für die Durchsetzung der jeweiligen Ansprüche. Diese Veranstaltungen sind Teil der alljährlichen Bemühungen mehr Transparenz und Verständlichkeit im oft komplexen Geflecht von Familienrechtsthemen zu schaffen.
Prognosen für die kommenden Jahre deuten darauf hin, dass mit steigenden Lebenshaltungskosten und demografischen Veränderungen auch die Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle zunehmend an Bedeutung gewinnen werden. Dabei steht der ISUV als erfahrener Verband weiterhin bereit, sowohl durch seine Bildungsangebote als auch direkte Unterstützung betroffenen Familien Orientierung und Hilfe zu bieten. Mit einer über 45-jährigen Erfahrung und einem weitläufigen Netzwerk, schlägt der ISUV regelmäßig Brücken zwischen Rechtsprechung und individueller Betroffenheit in Trennungssituationen.
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7 Antworten
Dieser Vortrag könnte wirklich nützlich sein für Eltern, die mehr über Unterhaltszahlungen erfahren wollen. Besonders interessant klingt der Teil über den Selbstbehalt und was das bedeutet!
Wie unterscheidet man eigentlich zwischen Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder? Muss man da aufpassen, welche Berechnungsgrundlagen gelten?
Gute Frage! Ich hab auch mal gehört, dass volljährige Kinder andere Ansprüche haben können. Aber wie genau das funktioniert, ist mir auch nicht klar.
Ich denke, dass es da Unterschiede im Einkommen der Eltern gibt oder so. Aber ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstehe.
Warum die Düsseldorfer Tabelle jedes Jahr geändert? Macht das nicht alles komplizierter für die Leute, die sowieso schon genug mit Trennung und Scheidung zu tun haben?
Was bedeutet dieser Mehrbedarf genau? Können wir einfach Mehrbedarf beantragen oder gibt es bestimmte Kriterien, die erfüllt werden müssen?
Ich verstehe nicht so gut, wie genau das unterhaltsrelevante Einkommen berechnet wird? Gibt’s da einfache Regeln oder hängt es von vielen Faktoren ab? Klarheit wäre echt hilfreich!