– DRV veröffentlicht Datenschutzhinweis für Social-Media-Nutzung in Reisebranche
– Social Media bietet Chancen, erfordert aber DSGVO-konforme Datenverarbeitung
– Rechtskonforme Profile vermeiden Bußgelder und Reputationsschäden für Unternehmen
DRV veröffentlicht Datenschutzhinweis für Social Media
Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat am 4. November 2025 einen umfassenden Datenschutzhinweis zur Nutzung sozialer Medien in der Reisebranche veröffentlicht. Die Initiative soll Unternehmen dabei unterstützen, die Chancen digitaler Plattformen rechtssicher zu nutzen und datenschutzrechtliche Risiken zu minimieren.
Die Pressemitteilung des Verbands enthält folgende Kernaussagen:
„Die Digitalisierung verändert die Reisebranche tiefgreifend.“
„Plattformen wie Facebook, Instagram, TikTok, X (vormals Twitter) oder LinkedIn sind heute unverzichtbare Instrumente zur Kundenbindung, Markenbildung und Werbung.“
„Die Nutzung von Social Media bietet der Reisebranche enorme Chancen – vorausgesetzt, sie erfolgt rechtskonform und strategisch durchdacht.“
„Schon einfache Interaktionen wie Likes oder Kommentare führen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und können rechtliche Folgen haben, wenn Informationspflichten oder Einwilligungen fehlen.“
„Die rechtssichere Gestaltung von Social-Media-Auftritten ist unerlässlich, um Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden.“
Der DRV repräsentiert als Spitzenverband mehrere Tausend Mitgliedsunternehmen und blickt auf 75 Jahre Verbandsgeschichte zurück (Stand: 4. November 2025, DRV-Presseinformation).*
Rechtliche Einordnung: Warum Social Media für Reiseunternehmen zur Datenschutzfalle werden kann
Die Nutzung sozialer Medien gehört für Reiseunternehmen längst zum Geschäftsalltag. Doch hinter jedem Like, Kommentar oder geteilten Bild verbergen sich datenschutzrechtliche Fallstricke, die bei Nichtbeachtung zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen können. Ein konkreter Fall aus dem Jahr 2022 zeigt: Ein Reiseveranstalter wurde wegen der unrechtmäßigen Verwendung von Foto- und Videomaterial von Jugendlichen unter 16 Jahren in Social Media von der Datenschutzaufsicht abgemahnt.* Dieser Vorfall verdeutlicht, wie schnell Unternehmen in datenschutzrechtliche Grauzonen geraten können.
Rechtliche Fallstricke im Detail
Jede Interaktion auf Social-Media-Plattformen stellt einen Verarbeitungsvorgang personenbezogener Daten dar. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt für jeden dieser Vorgänge eine konkrete Rechtsgrundlage. Fehlt diese Grundlage, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Abmahnungen von Wettbewerbern oder Datenschutzverbänden. Besonders tückisch: Unternehmen teilen sich die Verantwortung häufig mit den Plattformbetreibern.
Die rechtlichen Risiken beschränken sich nicht auf finanzielle Sanktionen. Reputationsschäden durch negative Publicity können langfristig deutlich schwerer wiegen als ein einmaliges Bußgeld. Kunden vertrauen Reiseunternehmen sensible Daten an – von Personalausweiskopien für Pauschalreisen bis zu Gesundheitsinformationen für spezielle Urlaubsbedürfnisse. Wird dieses Vertrauen durch datenschutzrechtliche Verstöße enttäuscht, kann dies die Kundenbeziehung nachhaltig schädigen.
Praktische Maßnahmen für Unternehmen
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben, sollten Reiseunternehmen ihre Social-Media-Aktivitäten systematisch überprüfen:
- Regelmäßige Prüfung aller Social-Media-Profile auf Vollständigkeit der Impressumsangaben und Datenschutzhinweise
- Überarbeitung der Einwilligungsprozesse für Nutzercontent, insbesondere bei Fotos und Videos
- Implementierung interner Social-Media-Richtlinien zur Sensibilisierung der Mitarbeiter
Diese Maßnahmen bilden die Basis für einen datenschutzkonformen Umgang mit sozialen Medien. Sie helfen nicht nur, rechtliche Risiken zu minimieren, sondern stärken gleichzeitig das Vertrauen der Kunden in die Seriosität des Unternehmens.
Entwicklung der datenschutzrechtlichen Anforderungen an Social Media im Tourismus
Die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für Social-Media-Aktivitäten im Tourismus haben sich zwischen 2022 und 2024 deutlich verschärft. Eine chronologische Betrachtung zeigt die zunehmende Komplexität und die wachsenden Anforderungen an Reiseunternehmen.
Chronologie wichtiger Hinweise und Fälle 2022–2024
| Jahr | Kernbefund | Relevanz für Tourismusunternehmen | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|
| 2022 | Abmahnung wegen unrechtmäßiger Verwendung von Foto- und Videomaterial Minderjähriger | Besondere Vorsicht bei Nutzerinhalten mit Personen unter 16 Jahren erforderlich* | datenschutz-agentur.de (Stand: 2022) |
| 2022 | Jeder Verarbeitungsvorgang benötigt DSGVO-Rechtsgrundlage | Systematische Prüfung aller Datenverarbeitungsvorgänge notwendig* | wbs.legal (Stand: 2022) |
| 2023 | Plattformbetreiber gelten als Mitverantwortliche | Erweiterte Haftungsrisiken bei Social-Media-Nutzung* | congress.stuttgart-tourist.de (Stand: 2023) |
| 2023 | Profile werden auch von Nicht-Usern angelegt | Datenschutzfolgenabschätzung muss indirekt betroffene Personen berücksichtigen* | artreisen.de (Stand: 2023) |
| 2024 | Technische und organisatorische Maßnahmen nach DSGVO/BDSG | Umsetzung konkreter Schutzmaßnahmen verpflichtend* | socialmediatravelweekend.de (Stand: 2024) |
| 2024 | Datenverarbeitung nur mit spezifischen Rechtsgrundlagen zulässig | Klare Dokumentation der Verarbeitungszwecke erforderlich* | deutschertourismusverband.de (Stand: 2024) |
Diese Entwicklung unterstreicht die wachsende Bedeutung datenschutzkonformer Social-Media-Strategien in der Reisebranche. Unternehmen sehen sich mit zunehmend komplexeren rechtlichen Anforderungen konfrontiert, die eine kontinuierliche Anpassung der Compliance-Maßnahmen erfordern.
Datenschutzverstöße in sozialen Medien: Risiken für Unternehmen und Gesellschaft
Die Digitalisierung der Reisebranche schreitet unaufhaltsam voran – und mit ihr wachsen die datenschutzrechtlichen Herausforderungen. Was auf den ersten Blick wie ein rein juristisches Problem erscheint, entfaltet in der Praxis weitreichende Konsequenzen für Unternehmen, Kundschaft und die gesamte Branche. Bereits einfache Interaktionen wie Likes oder Kommentare auf Social-Media-Plattformen können rechtliche Folgen haben, wenn Informationspflichten oder Einwilligungen fehlen.
Die rechtlichen Risiken sind keineswegs theoretisch. Solche Vorfälle zeigen: Datenschutzverstöße können unmittelbar existenzbedrohend werden, besonders für kleinere Unternehmen. Die Reputationsschäden wiegen dabei oft schwerer als die finanziellen Sanktionen. Im Vertrauensgeschäft Reisen bedeutet ein solcher Imageschaden häufig den Verlust wertvoller Kundenbeziehungen.
Besonders sensibel ist der Umgang mit Daten Minderjähriger. In einer Branche, die auf Familienreisen setzt, stellt der Schutz junger Nutzer eine besondere Verantwortung dar. Die Mitverantwortlichkeit der Plattformen erschwert die Situation zusätzlich, denn Unternehmen haben oft nur begrenzten Einfluss auf die Datenverarbeitung durch die Social-Media-Anbieter (Quelle: Congress Stuttgart Tourist, Stand: 2023)*. Diese komplexe Verantwortungsteilung erfordert klare interne Richtlinien und technische Maßnahmen, um die datenschutzrechtliche Compliance zu gewährleisten.
Die gesellschaftliche Relevanz des Themas geht weit über einzelne Unternehmen hinaus. In einer zunehmend digitalisierten Welt, in der persönliche Daten zur wertvollen Währung geworden sind, steht die Reisebranche vor der Aufgabe, Kundenschnittstellen modern zu gestalten und gleichzeitig den Schutz persönlicher Daten zu garantieren. Das Spannungsfeld zwischen Marketingchancen und Datensicherheit betrifft letztlich alle Beteiligten: Kundinnen und Kunden, die ihre Privatsphäre geschützt wissen wollen, Unternehmen, die rechtssicher agieren müssen, und Beschäftigte, die täglich mit diesen Herausforderungen umgehen.
Praktische Schritte für mehr Rechtssicherheit
Für Unternehmen der Reisebranche lohnt es sich, Social-Media-Aktivitäten systematisch auf Datenschutzkonformität zu überprüfen. Drei konkrete Maßnahmen schaffen hier Orientierung:
- Profile und Inhalte regelmäßig prüfen: Eine kontinuierliche Überwachung der eigenen Social-Media-Präsenz hilft, rechtliche Fallstricke frühzeitig zu erkennen.
- Einwilligungsprozesse und Schutzmaßnahmen umsetzen: Technische und organisatorische Vorkehrungen tragen dazu bei, datenschutzrechtliche Anforderungen zu erfüllen.*
- Bei Unsicherheit rechtlichen Rat einholen: Komplexe Fragestellungen, etwa zur Rechtsgrundlage von Datenverarbeitungen, sollten mit Fachleuten geklärt werden.
Der DRV-Datenschutzhinweis bietet Mitgliedern hierfür eine wertvolle Grundlage. Das Dokument steht im Mitgliederbereich auf drv.de zum kostenlosen Download bereit (Stand: 2025).* Bei spezifischen Rechtsfragen empfiehlt sich zudem die Konsultation eines auf Reiserecht spezialisierten Anwalts.
Diese Veröffentlichung basiert auf einer Pressemitteilung des Deutschen Reiseverbands (DRV), die aktuelle Informationen zur Nutzung von Social Media im Tourismus mit Fokus auf Datenschutz bereitstellt.
Weiterführende Quellen:
- „Ein Reiseveranstalter wurde 2022 wegen der unrechtmäßigen Verwendung von Foto- und Videomaterial von Jugendlichen unter 16 Jahren in Social Media von der Datenschutzaufsicht abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert.“ – Quelle: https://datenschutz-agentur.de/blog/reiseveranstalter-will-fotos-erzwingen/
- „Die Social-Media-Nutzung von Unternehmen in Deutschland setzt 2022 voraus, dass jeder Verarbeitungsvorgang auf einer konkreten DSGVO-Rechtsgrundlage basiert; fehlende Rechtsgrundlagen können Bußgelder nach sich ziehen.“ – Quelle: https://www.wbs.legal/it-und-internet-recht/datenschutzrecht/datenschutz-und-social-media/
- „2023 weist Stuttgart-Marketing GmbH darauf hin, dass neben dem Unternehmen auch der Plattformbetreiber als Mitverantwortlicher für die Datenverarbeitung gilt, wobei Unternehmen viele Datenverarbeitungen durch die Plattform nicht beeinflussen können.“ – Quelle: https://congress.stuttgart-tourist.de/datenschutz-social-media
- „Soziale Netzwerke können laut Artreisen.de (2023) personenbezogene Nutzerprofile auch von Nicht-Usern anlegen, indem sie Cookies und IP-Adressen auf Reise-Unternehmensseiten verwenden.“ – Quelle: https://artreisen.de/social-media-datenschutz/
- „Datenschutzmaßnahmen im Tourismus umfassen laut SocialMediaTravelWeekend (2024) technische und organisatorische Maßnahmen, die nach DSGVO- und BDSG-Standards sowohl intern als auch bei Dienstleistern umgesetzt werden müssen.“ – Quelle: https://www.socialmediatravelweekend.de/datenschutz/
- „Der Deutsche Tourismusverband (2024) betont, dass Social-Media-Datenverarbeitung im Tourismus nur mit expliziter Einwilligung, berechtigtem Interesse, Vertrag oder rechtlicher Verpflichtung nach DSGVO zulässig ist.“ – Quelle: https://www.deutschertourismusverband.de/datenschutzhinweis


8 Antworten
„Die Digitalisierung verändert die Reisebranche“ – das stimmt definitiv! Es gibt so viele Chancen, aber auch Herausforderungen wie Datenschutzverstöße. Was denkt ihr über den Schutz von Daten Minderjähriger in der Reisebranche?
„Minderjährige Daten“ sind wirklich heikel! Ich finde es wichtig, dass Unternehmen klare Richtlinien haben und keine Daten ohne Einwilligung sammeln können.
Der Datenschutzhinweis des DRV ist wirklich ein Schritt in die richtige Richtung! Die Verantwortung von Plattformbetreibern wird oft übersehen. Wie kann man als Unternehmen sicherstellen, dass man auch deren Richtlinien einhält?
Eine gute Frage, Wolter! Vielleicht sollten Unternehmen regelmäßig ihre Verträge und Vereinbarungen mit den Plattformen überprüfen. Das könnte helfen, Unklarheiten zu vermeiden.
Ich denke auch, dass regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter wichtig sind! So bleibt jeder auf dem aktuellen Stand der Dinge und kann besser auf datenschutzrechtliche Anforderungen reagieren.
Ich finde die Initiative des DRV zur Sensibilisierung für Datenschutz sehr wichtig. Die rechtlichen Risiken sind nicht zu unterschätzen. Wie können kleinere Unternehmen sicherstellen, dass sie DSGVO-konform handeln? Es wäre gut, mehr Informationen darüber zu haben.
Das ist ein interessanter Punkt, Ariane. Ich denke, Workshops oder Webinare könnten helfen, um die Unsicherheiten zu beseitigen. Gibt es solche Angebote von DRV oder anderen Organisationen?
Ja, das stimmt! Ich habe gelesen, dass viele kleine Betriebe Schwierigkeiten mit der Umsetzung haben. Vielleicht könnten wir auch über Best Practices diskutieren? Das wäre hilfreich!