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Druckindustrie: ver.di sichert wichtige Veränderungen im Tarifvertrag

Einleitung:

Am 13. Mai 2025 gab die ver.di-Bundestarifkommission grünes Licht für den geänderten Manteltarifvertrag in der Druckindustrie. Dies bedeutet nicht nur die Wiederinkraftsetzung wichtiger tariflicher Regelungen für die rund 100.000 Beschäftigten, sondern auch eine deutliche Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen. Die Verhandlungsführerin Rachel Marquardt betont, dass nun endlich Rechtssicherheit herrscht und essentielle Leistungen erhalten bleiben, während die neuen Regelungen, wie die Zusammenlegung von Jahresleistung und Urlaubsgeld, ab dem 1. Juni wirksam werden. Ein entscheidender Schritt für die Beschäftigten, der ihre Rechte stärkt und die Zukunft der Druckindustrie positiv beeinflussen könnte.

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Am 13. Mai 2025 hat die ver.di-Bundestarifkommission das Verhandlungsergebnis zum Manteltarifvertrag in der Druckindustrie beschlossen. Diese Entscheidung bringt für die rund 100.000 Beschäftigten des Sektors dringend benötigte Klarheit und Sicherheit in ihren beruflichen Rahmenbedingungen. Mit der Wiederinkraftsetzung des Manteltarifvertrags werden nicht nur bedeutende Leistungen erhalten, sondern auch neue Regelungen etabliert, die den Beschäftigten zugutekommen.

„Mit der Wiederinkraftsetzung des Manteltarifvertrages besteht endlich wieder Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen in den Druckbetrieben“, erklärt ver.di-Verhandlungsführerin Rachel Marquardt. Die Wichtigkeit eines gültigen Tarifvertrags wird dabei deutlich: Gewerkschaftsmitglieder profitieren nun wieder von durchsetzbaren Rechtsansprüchen auf tarifliche Leistungen, die nicht willkürlich von den Arbeitgebern verändert werden können.

Eine signifikante Neuerung betrifft die Jahresleistung, die ab dem 1. Juni 2025 für neu eingestellte Beschäftigte 154 Prozent des tariflichen Monatslohns betragen wird. Für diejenigen, die vor diesem Datum bereits in der Branche tätig sind, steigt die Jahresleistung ab 2026 auf 159 Prozent. Ab dem 1. Januar 2027 gilt dann für alle 154 Prozent des tariflichen Monatslohns. Diese Änderungen sorgen dafür, dass die Einkommenssituation der Mitarbeiter spürbar verbessert wird.

Ein zentraler Punkt in den Verhandlungen war auch der Schutz der Arbeitnehmer bei möglichen Änderungen der Maschinenbesetzung. Die dazugehörigen Anhänge des Manteltarifvertrags werden nicht reaktiviert, was jedoch nicht zu Nachteilen für die Mitarbeiter führen darf. Betroffene haben Anspruch auf gleichwertige Weiterbeschäftigung und gegebenenfalls auf notwendige Qualifizierungsmaßnahmen. Auch der Facharbeiterschutz wurde in die neue Regelung integriert, was den Rückhalt für die Belegschaft stärkt.

Marquardt hebt hervor, dass in schwierigen Verhandlungen wesentliche Bestandteile des Manteltarifvertrages erhalten geblieben sind, darunter die Zuschläge für Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit. Diese Anreize sind entscheidend, da mehr als 20 Prozent des monatlichen Einkommens der Beschäftigten von diesen Regelungen abhängen.

Insgesamt stellt sich der neue Manteltarifvertrag als ein entscheidender Fortschritt für die Druckindustrie dar. Die vereinbarten Maßnahmen tragen nicht nur zur Stabilisierung der Arbeitsbedingungen bei, sondern stärken auch das Vertrauen der Arbeitnehmer in ihre Vertretung und sichert ihre Rechte.


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Druckindustrie: ver.di-Tarifkommission gibt grünes Licht für geänderten …

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Zusätzlicher Kontext zum geänderten Manteltarifvertrag in der Druckindustrie der ver.di

Die Entscheidung der ver.di-Bundestarifkommission, den geänderten Manteltarifvertrag für die rund 100.000 Beschäftigten in der Druckindustrie wieder in Kraft zu setzen, ist nicht nur ein Beweis für die Wirksamkeit der Gewerkschaftsarbeit, sondern auch ein notwendiger Schritt in einer Branche, die sich aktuell in einem tiefgreifenden Wandel befindet. Angesichts des zunehmenden Wettbewerbs durch digitale Medien und automatisierte Produktion ist es für die Beschäftigten entscheidend, gesicherte tarifliche Rahmenbedingungen zu haben.

Besonders hervorzuheben ist die Kombination von Jahresleistung und Urlaubsgeld zu einer neuen Jahresleistung, die für Neuanstellungen ab dem 01. Juni 2025 auf 154 Prozent des tariflichen Monatslohns festgelegt wird. Für bereits beschäftigte Mitarbeitende steigt diese Leistung ab 2026 auf 159 Prozent und wird ab dem 01. Januar 2027 wieder auf 154 Prozent angepasst. Diese Regelungen zeigen, dass die Gewerkschaft nicht nur an den aktuellen Bedürfnissen der Belegschaft orientiert ist, sondern auch langfristige Perspektiven für die Zukunft schafft.

In einem wirtschaftlichen Umfeld, in dem eine geringere Maschinenbesetzung an einigen Standorten droht, ist es wichtig, dass betroffene Mitarbeitende auf gleichwertige Weiterbeschäftigung und notwendige Qualifizierungsmaßnahmen Anspruch haben. Solch ein Ansatz fördert nicht nur die Arbeitsplatzsicherheit, sondern trägt auch zur kontinuierlichen beruflichen Weiterentwicklung der Mitarbeiter bei, was in dem sich schnell verändernden Bereich der Druckindustrie von erheblichem Vorteil ist.

Die Zuschläge für Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit, die in den Verhandlungen gehalten werden konnten, sind weitere entscheidende Faktoren, die nicht nur die Attraktivität der Arbeitsplätze erhöhen, sondern auch das Gesamtentgelt der Beschäftigten maßgeblich beeinflussen. Mehr als 20 Prozent des monatlichen Einkommens hängen mittlerweile von diesen Regelungen ab, was die Relevanz des Manteltarifvertrags weiter unterstreicht.

Mit dem erneuten Inkrafttreten des Manteltarifvertrags sendet ver.di ein starkes Signal: Die Rechte der Beschäftigten in der Druckindustrie müssen auch in turbulenten Zeiten geschützt und gefestigt werden. In den kommenden Jahren wird es entscheidend sein, wie sich die Branche technologisch entwickelt und welche neuen Herausforderungen auf die Belegschaften zukommen. Der tarifliche Rahmen, der diesen Beschäftigten geboten wird, wird eine wichtige Rolle dabei spielen, diese Herausforderungen erfolgreich zu meistern und die soziale Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.


Weiterführende Informationen auf Wikipedia

  1. ver.di
  2. Manteltarifvertrag
  3. Kündigungsschutz
  4. Tarifvertrag
  5. Schichtarbeit

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