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Dringender Nachbesserungsbedarf: BDIU-Stellungnahme zum Inkassorecht enttäuschend

"Das im Oktober 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (VVInkG) hat seine Ziele verfehlt, wie der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) in seiner aktuellen Stellungnahme betont. Während der Verbraucherschutz zwar gestärkt wurde, belastet das Gesetz Inkassodienstleister und Rechtsanwälte in unverhältnismäßigem Maße. Die wirtschaftlichen Konsequenzen wurden zudem deutlich unterschätzt. Der BDIU fordert dringend eine Überarbeitung des Gesetzes, um echten Verbraucherschutz mit einem fairen Interessenausgleich zu kombinieren. Eine detaillierte Analyse der Auswirkungen des VVInkG auf die Inkassowirtschaft ist nun für den Gesetzgeber unabdingbar."
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Bremen (VBR). Die Evaluierung des im Oktober 2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (VVInkG) durch den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) fällt ernüchternd aus. Das Gesetz sollte den Schutz der Verbraucher stärken, den Gläubigern ein zuverlässiges System für den professionellen Forderungseinzug bieten und der Inkassowirtschaft sowie den Rechtsanwälten in diesem Bereich einen wirtschaftlich vernünftigen Rahmen geben. Nach zwei Jahren praktischer Anwendung stellt der BDIU fest, dass nur eines der drei Ziele erreicht wurde – zu Lasten der Gläubiger.

Laut Kirsten Pedd, der Präsidentin des BDIU, ist das Ergebnis der Evaluierung enttäuschend. Sie erklärt, dass sich die Kosten schlechter Zahlungsmoral heute noch stärker als zuvor bei den Gläubigern bemerkbar machen, während der Zahlungsverzug für Schuldner günstiger geworden ist. Die Probleme liegen nach Meinung des BDIU an der undifferenzierten Herangehensweise des Gesetzes, das zahlungsunfähige und zahlungsunwillige Schuldner gleich behandele, anstatt einen fairen Interessenausgleich zu ermöglichen. Zudem führe das Gesetz zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand bei sinkenden Erträgen. Darauf hatte der Verband bereits im Gesetzgebungsverfahren hingewiesen.

Verbandspräsidentin Pedd betont außerdem, dass die wirtschaftlichen Folgen des Gesetzes deutlich über den ursprünglichen Annahmen des Gesetzgebers liegen. Laut Dennis Stratmann, dem Verbandsgeschäftsführer, führt die undifferenzierte Absenkung der Inkassokosten zu Belastungen der Inkassodienstleister und Rechtsanwälte, die nicht gerechtfertigt seien. Stratmann nennt als Beispiel die Gleichbehandlung von Verbrauchern und Unternehmensschuldnern im Inkasso, die für ihn keinen vernünftigen Grund hat. Er warnt, dass Unternehmen unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes nun sogar ermäßigte Inkassokosten zahlen können, was dem Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Vorschub leistet.

Der BDIU sieht vor allem bei der sogenannten Erstschreibenregelung Änderungsbedarf. Diese Regelung besagt, dass Schuldner nur geringere Inkassokosten erstatten müssen, wenn sie schnell auf das erste Schreiben reagieren. Der BDIU-Geschäftsführer kritisiert, dass die Regelung auch Schuldner bevorzugt, die seit Wochen im Verzug sind und Zahlungserinnerungen ignoriert haben. Er betont, dass Fälle, in denen ohne vorherige Zahlungserinnerungen Inkassoforderungen gestellt werden, selten sind und die grundsätzliche Regelung nicht davon abhängig gemacht werden sollte.

Der BDIU und andere Beteiligte haben nun ihre Stellungnahmen zur Bewertung der Wirkung des VVInkG vorgelegt. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber die vorgebrachten Argumente nutzt, um das Gesetz zu überarbeiten. Der BDIU ist der größte Inkasso-Verband in Europa und Nummer zwei weltweit.


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