Dringend: Reform des AGG für besseren Diskriminierungsschutz

Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dringend geboten

Reform des AGG gefordert: Deutsches Institut für Menschenrechte mahnt Nachbesserungen an

Am 23. Juli 2024 positionierte sich das Deutsche Institut für Menschenrechte nachdrücklich für eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). "Eine Reform ist dringend geboten, um internationalen Standards gerecht zu werden und umfassenden Schutz vor Diskriminierung in allen Lebensbereichen zu gewährleisten", betonte die Direktorin Beate Rudolf. Angesichts wiederholter Kritik von UN-Menschenrechtsgremien verlangt das Institut eine zügige Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen. Die Publikation "Das Antidiskriminierungsrecht in der Kritik internationaler Menschenrechtsgremien" untermauert diese Forderung eindrucksvoll.

Bremen (VBR). In einem dringenden Appell fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte eine umfassende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode. Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, betont: „Eine Reform ist dringend geboten, um den Vorgaben internationaler Menschenrechtsverträge gerecht zu werden und allen Menschen in allen Lebensbereichen den Schutz vor Diskriminierung und die Durchsetzung ihres Rechts auf Gleichbehandlung zu sichern.“

Seit seinem Inkrafttreten 2006 steht das AGG wiederholt in der Kritik – insbesondere von internationalen Menschenrechtsgremien. Diese fordern verstärkt, dass Deutschland seine Gesetzgebung an internationale Standards anpasst. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung etwa drängt auf eine beschleunigte Reform, um sicherzustellen, dass das Gesetz vollständig mit den UN-Menschenrechtsverträgen übereinstimmt.

Auch der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat Empfehlungen ausgesprochen. Er fordert, dass der Schutz vor Diskriminierung in sämtlichen Lebensbereichen gewährleistet wird und nicht nur staatliche, sondern auch private Akteure in die Pflicht genommen werden müssen.

Besondere Kritikpunkte sind die Ausnahmeregelungen zur Vermietung von Wohnraum sowie die sogenannte Kirchenklausel. Sowohl der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau als auch der UN-Menschenrechtsausschuss fordern hier deutliche Änderungen. Zusätzlich sollte die Frist verlängert werden, innerhalb der Betroffene von Diskriminierung ihre Ansprüche geltend machen können.

Ein weiterer zentraler Vorschlag betrifft die Einführung eines Verbandsklagerechts, welches es Organisationen ermöglichen würde, kollektiv gegen Diskriminierungsfälle vorzugehen. Zudem wird ein flächendeckender Aufbau zugänglicher nichtstaatlicher Antidiskriminierungsstellen gefordert, ebenso wie eine signifikante Stärkung der Bundesantidiskriminierungsstelle.

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Das AGG dient als zentrales Regelungswerk in Deutschland zur Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien. Doch weist das Gesetz erhebliche Mängel und Schutzlücken auf, die vielfältige Forderungen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft nach einer Reform laut werden ließen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte schließt sich diesen Stimmen an und mahnt die Bundesregierung, ihren Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag nun endlich Taten folgen zu lassen.

In ihrer jüngsten Publikation „Das Antidiskriminierungsrecht in der Kritik internationaler Menschenrechtsgremien“ legt das Institut detailliert dar, welche Verbesserungen notwendig sind, um einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten und internationalen Verpflichtungen nachzukommen.

Die Zeit drängt. Die Bundesregierung steht in der Verantwortung, die angekündigten Evaluierungen und Reformen des AGG konsequent umzusetzen, um einen diskriminierungsfreieren Alltag für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu schaffen.

Weitere Informationen und umfassende Analysen finden Sie in den Veröffentlichungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Für Presseanfragen steht Bettina Hildebrand bereit.


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Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dringend geboten

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Zitierte Personen und Organisationen

  • Deutsches Institut für Menschenrechte
  • Beate Rudolf (Direktorin des Instituts)
  • Bundesregierung
  • UN-Fachausschüsse
  • UN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung
  • UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
  • UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau
  • UN-Menschenrechtsausschuss
  • Ausschüsse (allgemein, zur Einführung eines Verbandsklagerechts und Stärkung nichtstaatlicher Antidiskriminierungsstellen)
  • Pressevertreter: Bettina Hildebrand (Pressesprecherin)
  • Bundestelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes
  • Wissenschaft und Zivilgesellschaft (nicht spezifiziert, als allgemeine Akteure genannt)
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Kontaktinformationen:

  • Bettina Hildebrand (Pressesprecherin), Telefonnummern und E-Mail-Adresse
  • Website: www.institut-fuer-menschenrechte.de
  • Social Media: Bluesky, LinkedIn, Mastodon, YouTube

Publikationen:

  • "Das Antidiskriminierungsrecht in der Kritik internationaler Menschenrechtsgremien"
  • "Menschenrechtsbericht. Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2022 – Juni 2023"

Weblink:

Meldung einfach erklärt

Hier ist der Beitrag in einfacher Sprache zusammengefasst:

– Wer hat den Beitrag geschrieben?
Das Deutsche Institut für Menschenrechte.

– Wann wurde der Beitrag veröffentlicht?
Am 23. Juli 2024 um 09:12 Uhr.

– Worum geht es in dem Beitrag?
Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) noch in dieser Legislaturperiode.

– Was ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?
Das AGG ist ein Gesetz in Deutschland, das vor Diskriminierung schützen soll. Es gilt seit 2006.

– Warum soll das AGG reformiert werden?
– Weil internationale Menschenrechtsverträge das verlangen.
– Um allen Menschen in allen Lebensbereichen Schutz vor Diskriminierung zu bieten.
– Mehrere UN-Ausschüsse haben Deutschland darauf hingewiesen, dass das AGG verbessert werden muss.

– Welche Probleme gibt es mit dem AGG?
– Es gibt Schutzlücken im Gesetz.
– Der Rechtsschutz muss verbessert werden.
– Der Anwendungsbereich sollte ausgeweitet werden.

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– Was sagen die UN-Ausschüsse?
– Der UN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung fordert eine schnelle Reform des AGG.
– Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen will, dass der Schutz vor Diskriminierung in allen Lebensbereichen gewährleistet wird.
– Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau und der UN-Menschenrechtsausschuss kritisieren spezielle Ausnahmen beim Vermieten von Wohnraum und für Kirchen.

– Welche Maßnahmen schlagen die UN-Ausschüsse vor?
– Einführung eines Verbandsklagerechts.
– Aufbau zugänglicher nichtstaatlicher Antidiskriminierungsstellen.
– Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

– Was sagt das Deutsche Institut für Menschenrechte dazu?
– Es fordert die Bundesregierung auf, das AGG zu reformieren, wie es im Koalitionsvertrag versprochen wurde.
– Es unterstützt die Forderungen der UN-Ausschüsse und der Zivilgesellschaft nach einer umfassenden Reform des AGG.

– Wie kann man mehr Informationen bekommen?
Weitere Informationen finden sich in der Publikation „Das Antidiskriminierungsrecht in der Kritik internationaler Menschenrechtsgremien“ und anderen Berichten des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

– Wer ist der Pressekontakt?
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin. Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind im Beitrag angegeben.

Diese Aufzählungen und Antworten sollen helfen, die wichtigsten Informationen aus dem Beitrag verständlicher zu machen.

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6 Antworten

  1. Das mit den UN Ausschüssen wuste ich nicht. Gut zu wissen das die sich da kümmern. Mehr Rechte für alle!

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