Bremen (VBR).
In einer neuen Wendung im Gesundheitswesen hat der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Mittwoch den Kabinettsentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vorgestellt. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V. (DPtV) äußerte Lob, jedoch auch Bedenken hinsichtlich der langfristigen Sicherung des Nachwuchses innerhalb der Branche.
„Die geplanten Regelungen zur Weiterbildung gehen in die richtige Richtung, greifen aber zu kurz. Damit bleibt unsere große Sorge bestehen, wie der psychotherapeutische Nachwuchs gesichert werden kann. Ohne abgeschlossene Weiterbildung wird es keine Fachpsychotherapeutinnen geben,“ erklärte Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der DPtV, mit Nachdruck. Für ihn ist klar: ohne eine umfassende Struktur, die die Weiterbildung junger Psychotherapeutinnen unterstützt, steht die Zukunft des Berufsstands auf wackligen Beinen.
Trotz dieser Kritikpunkte sieht Hentschel positive Entwicklungen. Besonders begrüßt er die Vereinfachung bei der Beantragung von Kurzzeittherapien und den Verzicht auf einen Konsiliarbericht bei ärztlicher Überweisung. Diese Neuerungen könnten den Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung deutlich praktischer und weniger bürokratisch gestalten. Zudem sprechen verbesserte Zugänge für Patient*innen mit speziellen Schwierigkeiten für einen inklusiven Schritt nach vorn.
Barbara Lubisch, stellvertretende Bundesvorsitzende der DPtV, hebt wichtige Fortschritte hervor. „Wir begrüßen, dass die Grundlagen für eine Anstellung von Weiterbildungsassistenten in Weiterbildungsinstituten nun geschaffen wurden – sowie die Möglichkeit, dass Weiterbildungsambulanzen direkt mit den Krankenkassen verhandeln können. Das sind wichtige Voraussetzungen zur Umsetzung der Weiterbildung,“ betont sie. Dennoch fehlen klare Finanzierungsregeln weiterhin. Ohne eine solidere finanzielle Basis bleiben viele Maßnahmen nur halbherzig, warnt Lubisch.
Ein besonders verheißungsvoller Punkt ist der Vorschlag zur Ermächtigung von Psychiaterinnen und Psychotherapeutinnen zur Behandlung spezieller Patientenfälle. Diese Vereinfachung könnte den Herausforderungen komplexer Netzbildungsrichtlinien entgegenwirken und effizientere Lösungen schaffen. Dies wäre ein Segen, sowohl für Therapeutinnen als auch für Patientinnen.
Der Verband nimmt zudem positiv auf, dass das Gesetz eine eigene Bedarfsplanungsgruppe für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen vorsieht. „Hier wird es dann auf die angemessene Umsetzung dieser Vorgabe ankommen,“ fügt Hentschel hinzu.
Mit mehr als 27.000 Mitgliedern vertritt die DPtV die Interessen von psychotherapeutischen Fachkräften in Deutschland. Der Verband engagiert sich unermüdlich für die Belange seiner Mitglieder und übt politischen Druck aus, um deren Arbeitsbedingungen und die Qualität der Versorgung sicherzustellen.
Die Entwicklungen rund um das GVSG zeigen einmal mehr, wie wichtig eine durchdachte und nachhaltige Unterstützung psychotherapeutischer Berufe ist. Die getroffenen Maßnahmen haben das Potenzial, Veränderungen zu bewirken, jedoch bleibt noch viel zu tun, um die dauerhafte Sicherheit und Qualität der Versorgung zu gewährleisten.
Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
GVSG: DPtV lobt Verbesserungen der Versorgung, sorgt sich um Nachwuchs
Original-Content übermittelt durch news aktuell.
Meldung einfach erklärt
Der Beitrag stammt von der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung e.V. (DPtV). Er wurde am 23. Mai 2024 veröffentlicht.
Worum geht es in dem Beitrag?
- Er bespricht den Kabinettsentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellt wurde.
Was sagt die DPtV dazu?
- Die DPtV lobt einige geplante Verbesserungen.
- Sie hat jedoch auch Bedenken, besonders zur Weiterbildung von Nachwuchs-Psychotherapeuten.
Was ist gut an dem Entwurf?
- Vereinfachte Beantragung von Kurzzeittherapien.
- Kein Konsiliarbericht nötig bei ärztlicher Überweisung.
- Besserer Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung für Patient*innen mit speziellen Schwierigkeiten.
Was kritisiert die DPtV?
- Regelungen zur Weiterbildung sind nicht ausreichend.
- Es fehlen Finanzierungsregeln für Weiterbildungsstellen.
- Keine Vorgaben zur Weiterbildung in Praxen niedergelassener Psychotherapeuten.
- Keine finanzielle Absicherung für stationäre Weiterbildung.
Welche weiteren Verbesserungen schlägt die DPtV vor?
- Verzicht auf Konsiliarberichte sollte auch nach Klinikaufenthalten gelten.
- Psychotherapeuten sollten Überweisungsbefugnis bekommen.
- Kooperationen mit speziellen Einrichtungen (z.B. Suchthilfe) statt komplexe Netzwerkbildungen.
- Eigene Bedarfsplanungsgruppe für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen.
Wer ist die DPtV?
- Größter Berufsverband für Psychologen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie in Ausbildung befindliche und studierende Psychotherapeuten in Deutschland.
- Vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Krankenkassen.
Weitere Fragen und Antworten:
- Was ist ein Konsiliarbericht? Ein Bericht eines anderen Arztes, der eine zweite Meinung gibt.
- Was bedeutet „Ermächtigung von Psychiaterinnen und Psychotherapeutinnen“? Es gibt ihnen mehr Befugnisse, bestimmte Patientengruppen zu behandeln.
Kontaktinformationen für Presseanfragen:
- Hans Strömsdörfer
- Presse@dptv.de
- Weitere Details unter www.dptv.de
Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.