Zusammenfassung VB-Redaktion:
Der Umgang mit auslaufenden Erbbaurechtsverträgen sorgt aktuell für Gesprächsbedarf in Deutschland. Das belegt eine Studie des Deutschen Erbbaurechtsverbands. Von 2041 bis 2050 werden zahlreiche Erbbaurechte auslaufen, was vor allem für Erbbaurechtsnehmer mit höheren Kosten verbunden ist. Der Verband rät deshalb dazu, möglichst frühzeitig das Gespräch mit den Erbbaurechtsgebern zu suchen. Der Kongress des Verbands widmete sich ebenfalls diesem Thema und diskutierte zudem die Verlängerung von Erbbaurechtsverträgen für Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Pressemeldung informiert außerdem über den Deutschen Erbbaurechtsverband und bietet weiterführende Informationen auf dessen Website.
Pressemeldung:
Original-Content von: Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.
Ablaufende Erbbaurechte sorgen für Gesprächsbedarf
Berlin, 07.03.2023. Eine neue Studie des Deutschen Erbbaurechtsverbands zeigt: Von 2041 bis 2050 werden zahlreiche Erbbaurechtsverträge in Deutschland auslaufen. Der Umgang mit diesen Verträgen war eines der Schwerpunktthemen auf dem Erbbaurechtskongress, der am 06. und 07.03.2023 stattfand.
Studie gibt Einblicke
Im Herbst 2022 hatte das Beratungsunternehmen Analyse & Konzepte immo.consult im Auftrag des Deutschen Erbbaurechtsverbands eine Studie unter Erbbaurechtsgebern durchgeführt, an der sich rund 80 Organisationen beteiligten. Ein Ergebnis der Studie: 29 Prozent der Befragten gaben dabei an, dass bei ihnen von 2041 bis 2050 Erbbaurechte in größerem Umfang auslaufen werden. Das ist deutlich mehr als in jedem anderen Jahrzehnt dieses Jahrhunderts.
Preissteigerungen bei Vertragsverlängerung
In den allermeisten Fällen steigen die Kosten für das Erbbaurecht, wenn neue Verträge geschlossen werden. Denn: Der Erbbauzins richtet sich üblicherweise nach dem Bodenwert zum Zeitpunkt der Bestellung. Doch die Bodenwerte sind in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt erhöhten sie die Preise für baureifes Land allein zwischen 2009 und 2019 um 87 Prozent. „Selbst wenn während der Laufzeit der Erbbauzins regelmäßig angepasst wurde, ergeben sich bei Vertragsverlängerungen also meist höhere Zinsen für die Erbbaurechtsnehmer“, sagt Dr. Matthias Nagel, Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbands.
Frühzeitig Gespräch suchen
Der Deutsche Erbbaurechtsverband rät dazu, möglichst früh das Gespräch zu suchen, wenn eine Vertragsverlängerung ansteht. Das bedeutet: 20 bis 30 Jahre vor Ablauf. Denn zu diesem Zeitpunkt ist der Verhandlungsspielraum noch größer, als wenn nach Ablauf der Zeit ein ganz neuer Vertrag aufgesetzt wird. Viele Erbbaurechtsgeber haben eigene Konzepte und Konditionen für die Verlängerung von Erbbaurechten ausgearbeitet und sprechen die Erbbaurechtsnehmer aktiv an, um gute Lösungen zu finden.
Vorteile bei vorzeitiger Vertragsverlängerung
Wer sein Erbbaurecht verkaufen möchte, profitiert ebenfalls von einer vorzeitigen Vertragsverlängerung: Zum einen steigt der potenzielle Verkaufspreis mit der Restlaufzeit des Erbbaurechts. Zum anderen finden Käufer für Erbbaurechte mit weniger als 30 Jahren Restlaufzeit kaum eine finanzierende Bank.
Sonderfall Wohnungseigentümergemeinschaften
Auf dem Erbbaurechtskongress kam auch die Verlängerung von Erbbaurechten für Wohnungseigentümergemeinschaften zur Sprache: Momentan ist die Lage so, dass ein WEG-Mitglied allein die Vertragsverlängerung verhindern kann. Hier sehen die Fachleute möglichen Handlungsbedarf auf Seiten des Gesetzgebers.
Entschädigung bei nicht verlängerten Verträgen
Wenn die Verträge nach Ablauf der Zeit nicht verlängert werden, erhält der Erbbaurechtsnehmer eine Entschädigung. In den meisten Fällen beläuft sich diese auf zwei Drittel des Gebäudewertes. Einige Erbbaurechtsgeber gehen allerdings dazu über, mit 100 Prozent zu entschädigen.
Über den Deutschen Erbbaurechtsverband
Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. wurde 2013 gegründet. Er ist ein Zusammenschluss aus namhaften Erbbaurechtsausgebern, die bundesweit einen erheblichen Anteil der im Erbbaurecht ausgegebenen Flächen repräsentieren, sowie Dienstleistern der Branche. Der Deutsche Erbbaurechtsverband vertritt die Interessen der Erbbaurechtsgeber in Deutschland gegenüber Öffentlichkeit, Medien, Politik und Verwaltung und versteht sich als universeller Ansprechpartner zum Thema Erbbaurecht. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Der Präsident des Verbandes ist Ingo Strugalla. Geschäftsführer ist Dr. Matthias Nagel.
Original-Content von: Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.
Weitere Informationen über den Verband
– Der Deutsche Erbbaurechtsverband e.V. (DER) ist ein bundesweiter Verband, der sich für die Interessen und Belange von Erbbaurechtsnehmern und -gebern einsetzt.
– Der Verband wurde 1959 gegründet und hat heute rund 1.600 Mitglieder.
– Die Mitglieder des DER sind vor allem Erbbaurechtsnehmer, aber auch Erbbaurechtsgeber, Juristen, Architekten und andere Interessierte können dem Verband beitreten.
– Der DER bietet seinen Mitgliedern Beratung, Informationen, Seminare und Veranstaltungen rund um das Thema Erbbaurecht.
– Der Verband ist in Landesgruppen und Regionalgruppen unterteilt, um die Interessen der Mitglieder vor Ort zu vertreten.
– Der DER ist Mitglied im Deutschen Institut für Stadtbaukunst, im Deutschen Mieterbund und in der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland.
– Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2020 ist der DER der größte Erbbaurechtsverband Deutschlands und wird von seinen Mitgliedern hoch geschätzt.
– Der DER setzt sich unter anderem für eine rechtssichere und faire Ausgestaltung des Erbbaurechts ein und vertritt die Interessen der Erbbaurechtsnehmer und -geber gegenüber Politik und Verwaltung.