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Digitalgesetze: Hoyer zur Entscheidung des Bundesrats

Pressemeldung:Digitalgesetze: Hoyer zur Entscheidung des Bundesrats
Der Weg für die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist frei: Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates tritt das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiG) in Kraft. Damit wird ab 2025 eine stärkere Verbreitung und Nutzung der ePA möglich. Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, kommentiert diese Entscheidung und das gleichzeitig beschlossene Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG). Dabei betont er die Notwendigkeit umfassender Praxistests, um die Akzeptanz der Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht zu gefährden. Hoyer betont außerdem die Offenheit der meisten Versicherten gegenüber der ePA und hebt die neuen Möglichkeiten des GDNG hervor. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie die AOK-Bundesverband die elektronische Patientenakte und das Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz nutzen wird.

Bremen (VBR). Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates ist der Weg frei für das Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiG) – und damit auch für die stärkere Verbreitung und Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2025. Die verpflichtende Einführung des E-Rezeptes zum Jahreswechsel war für viele Beteiligte ein Aha-Erlebnis und hat gezeigt, dass eine flächendeckende Digitalisierung zentraler Prozesse im Gesundheitswesen möglich ist. Gleichzeitig hat sie deutlich gemacht, dass vor dem Start umfassende Praxistests erforderlich sind, um die Akzeptanz der Digitalisierung in der Praxis nicht zu gefährden. Die Einführung des E-Rezeptes zeigt, dass vor allem die etwa 130 Hersteller von Praxisverwaltungs-Software mit verbindlichen Qualitätsstandards und Fristvorgaben zur Umsetzung der ePA stärker in die Pflicht genommen werden müssen.

Bei den meisten Versicherten sehen wir eine große Offenheit gegenüber der „ePA für alle“ – das hat unsere Befragung zum Thema ergeben. 63 Prozent der Befragten begrüßen die geplante Opt-out-Regelung zur elektronischen Patientenakte. Allerdings sind auch sehr viele Menschen noch unentschieden in Bezug auf die Widerspruchs-Regelung, die ab 2025 gelten wird. Viele geben an, die neue Regelung noch nicht zu kennen. Hier ist noch viel Information der Versicherten notwendig, damit die Einführung der „ePA für alle“ ein Erfolg wird – eine große Aufgabe auch für uns und die anderen gesetzlichen Krankenkassen.

Die geplante Einführung der Opt-out-ePA und das heute ebenfalls beschlossene Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG) sind wichtige Schritte zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, betont, dass die Einführung des E-Rezeptes gezeigt hat, dass umfassende Praxistests zur Akzeptanz der Digitalisierung notwendig sind. Die neue Regelung erlaubt es, dass die elektronische Patientenakte von Ärzten in Praxen und Kliniken genutzt wird, um die Versorgung zu verbessern. In diesem Zusammenhang wird auch eine stärkere Einbindung der Hersteller von Praxisverwaltungs-Software gefordert, um verbindliche Qualitätsstandards sicherzustellen.

Laut einer Befragung begrüßen 63 Prozent der Versicherten die geplante Opt-out-Regelung zur elektronischen Patientenakte. Allerdings sind viele Menschen noch unentschieden in Bezug auf die Widerspruchs-Regelung, die ab 2025 gilt. Eine umfassende Information der Versicherten ist daher notwendig, um die Einführung der „ePA für alle“ zum Erfolg zu machen. Die gesetzlichen Krankenkassen, einschließlich des AOK-Bundesverbandes, sehen sich in der Verantwortung, diese Aufgabe anzugehen.

Das heute ebenfalls beschlossene Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz eröffnet neue Möglichkeiten zur individuellen Beratung und Information der Versicherten. Die AOK plant beispielsweise, ihre Versicherten gezielt auf Früherkennungen oder spezielle Versorgungsmodelle hinzuweisen. Aus Sicht des AOK-Bundesverbands schafft das Gesetz einen echten Mehrwert und ermöglicht eine verbesserte Betreuung.

Es ist wichtig, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranschreitet, um die Versorgung der Patienten zu verbessern. Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist ein bedeutender Schritt in diese Richtung. Durch umfassende Praxistests und eine verbindliche Einbindung der Softwarehersteller kann sichergestellt werden, dass die Digitalisierung reibungslos und erfolgreich umgesetzt wird. Eine offene und ausführliche Information der Versicherten sind entscheidend, um ihre Akzeptanz zu gewinnen. Die gesetzlichen Krankenkassen, wie der AOK-Bundesverband, nehmen diese Aufgabe ernst und wollen die neuen Möglichkeiten des Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetzes nutzen, um ihre Versicherten besser zu beraten und zu informieren.


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