Bundesrat ebnet Weg: Elektronische Patientenakte als Opt-out ePA ab 2025 – Digitalisierung Gesundheitswesen startet durch

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiG) verabschiedet, womit die elektronische Patientenakte (ePA) ab 2025 verpflichtend im Opt-out-Modell eingeführt wird. Nach den Praxiserfahrungen mit dem E-Rezept unterstreicht der AOK-Bundesverband die Bedeutung umfassender Tests und verbindlicher Software-Qualitätsstandards, um eine breite Akzeptanz zu sichern. In einer Umfrage begrüßen 63 % der Versicherten die Opt-out-Regelung, viele fühlen sich aber noch unzureichend informiert. Das parallel beschlossene Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll gezielte Informations- und Versorgungsangebote weiter stärken.
VerbandsMonitor – Themen, Trends und Ticker vom 13.04.2025

Bundesrat ebnet Weg für umfassende Digitalisierung im Gesundheitswesen ab 2025

Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates ist der Weg frei für das Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiG) – und damit auch für die stärkere Verbreitung und Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2025. Die bevorstehende Einführung der Opt-out-Regelung zur ePA markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer vernetzten und effizienteren Patientenversorgung. Zugleich unterstreicht die aktuelle Situation die gestiegene Bedeutung digitaler Gesundheitslösungen.

Die verpflichtende Einführung des E-Rezeptes zum Jahreswechsel war für viele Beteiligte ein Aha-Erlebnis und hat gezeigt, dass eine flächendeckende Digitalisierung zentraler Prozesse im Gesundheitswesen möglich ist. Zugleich hat sie klargemacht: „umfassende Praxistests zur Akzeptanz der Digitalisierung notwendig“ sind, wie Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, betont. Diese Erfahrungen zeigen, dass Hersteller von Praxisverwaltungs-Software – von denen es etwa 130 gibt – mit verbindlichen Qualitätsstandards und Fristvorgaben zur Umsetzung der ePA stärker in die Pflicht genommen werden müssen.

Aus Sicht vieler Versicherten ist das Thema digitaler Gesundheitsakte keineswegs neu oder unbeliebt. Bei den meisten sieht man eine große Offenheit gegenüber der „ePA für alle“. Eine Befragung hat ergeben, dass 63 Prozent der Befragten die geplante Opt-out-Regelung begrüßen. Gleichzeitig sind viele jedoch noch unentschieden hinsichtlich der ab 2025 geltenden Widerspruchs-Regelung und geben an, die neue Regelung noch nicht zu kennen. „Hier ist noch viel Information der Versicherten notwendig, damit die Einführung der ›ePA für alle‹ ein Erfolg wird“, heißt es in der Mitteilung weiter.

Das heute ebenfalls beschlossene Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG) schafft weitere wichtige Voraussetzungen für eine individuellere Beratung und Information der Versicherten. Die gesetzlichen Krankenkassen wollen hierbei eine aktive Rolle übernehmen. Die AOK plant zum Beispiel, ihre Versicherten gezielt auf Früherkennungen oder spezielle Versorgungsmodelle hinzuweisen. Aus Sicht des AOK-Bundesverbands eröffnet das Gesetz einen echten Mehrwert und ermöglicht eine verbesserte Betreuung durch verstärkte Nutzung der digitalen ePA in Praxen und Kliniken. Die neue Regelung erlaubt es, dass die elektronische Patientenakte von Ärzten genutzt wird, um die Versorgung zu verbessern und so die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voranzutreiben.

Digitale Gesundheitsversorgung: Gesellschaftliche Chancen, Herausforderungen und Perspektiven

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen verändert die Art und Weise, wie medizinische Leistungen erbracht, dokumentiert und abgerechnet werden. Insbesondere die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) markiert einen Wendepunkt, der über den rein technischen Fortschritt hinausgeht und umfassende gesellschaftliche Auswirkungen mit sich bringt. Die Digitalisierung betrifft nicht nur Patientinnen und Patienten, sondern auch Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen und Softwarehersteller gleichermaßen. Ihr Erfolg hängt dabei maßgeblich von der Akzeptanz der Nutzerinnen und Nutzer sowie von Datenschutzaspekten ab, die Vertrauen schaffen oder aber Hemmschwellen erhöhen können.

Was ändert sich für Patientinnen und Patienten?

Für Patientinnen und Patienten bietet die Digitalisierung im Gesundheitswesen vor allem besseren Zugang zu medizinischen Daten und zu einer individuell abgestimmten Versorgung. Die ePA ermöglicht es, Gesundheitsinformationen über verschiedene Einrichtungen hinweg sicher zu teilen, wodurch Doppeluntersuchungen reduziert und Behandlungsabläufe beschleunigt werden können. Gleichzeitig stellt sich die Frage nach dem Schutz sensibler persönlicher Daten: Datenschutz und Datensicherheit sind entscheidend, um das Vertrauen in digitale Anwendungen zu gewährleisten. Ohne eine ausreichende Transparenz und Kontrolle über die Verwendung ihrer Daten könnten Patientinnen und Patienten Reserviertheit zeigen, was die Verbreitung der digitalen Angebote hemmt.

Was folgt für Ärzte und Softwarehersteller?

Ärztinnen und Ärzte sehen sich mit neuen technischen und organisatorischen Anforderungen konfrontiert. Die Integration digitaler Lösungen in den Praxisalltag verlangt neben technischen Anpassungen auch die Bereitschaft, Arbeitsprozesse zu verändern. Für Softwarehersteller bietet die Situation Chancen, innovative und sichere Lösungen zu entwickeln, die den Bedürfnissen der medizinischen Fachkräfte und der Versicherten gerecht werden. Gleichzeitig müssen sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten und hohe Datenschutzstandards gewährleisten.

Die aktuelle Gesetzgebung legt die Basis für eine strukturelle Modernisierung des Gesundheitswesens, doch der Übergang birgt auch Herausforderungen wie technische Komplexität, Nutzerschulungen und Bedenken bezüglich der Sicherheit persönlicher Gesundheitsdaten. Zudem stellt sich die Frage, wie sich alle Beteiligten effizient vernetzen und wie die Digitalisierung sozialverträglich gestaltet werden kann.

Chancen und Herausforderungen der digitalen Gesundheitsversorgung

Chancen:

  • Verbesserte Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen
  • Schnellere und präzisere Diagnosen durch einfachen Datenzugriff
  • Erhöhte Patientensicherheit durch Vermeidung von Doppeluntersuchungen und Medikationsfehlern
  • Entlastung von Praxen durch effizientere Verwaltungsprozesse
  • Innovationen durch verbesserte Datenbasis für Forschung und Versorgungsmanagement

Herausforderungen:

  • Sicherstellung von Datenschutz und IT-Sicherheit im sensiblen Gesundheitsbereich
  • Gewinnung von Akzeptanz bei Patientinnen, Patienten und medizinischen Fachkräften
  • Technische Umsetzung und Integration in bestehende Systeme
  • Schulung und Unterstützung bei der Nutzung digitaler Lösungen
  • Gewährleistung der sozialen Teilhabe und Vermeidung digitaler Ausgrenzung

Der gesellschaftliche und politische Kontext macht deutlich: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist keine rein technische, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Für eine erfolgreiche Umsetzung sind koordiniertes Vorgehen, Transparenz und das Schaffen von Mehrwert für alle Beteiligten entscheidend.

Mit Blick auf die Zukunft ist klar, dass die digitale Gesundheitsversorgung sich kontinuierlich weiterentwickeln wird. Die Erhöhung der Nutzerakzeptanz sowie die Verbesserung von Datenschutzmaßnahmen bleiben zentrale Baustellen. Gleichzeitig eröffnet die Digitalisierung die Chance, die Gesundheitsversorgung nachhaltiger, effizienter und patientenzentrierter zu gestalten.


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Hoyer zur Bundesrats-Entscheidung über Digitalgesetze: Aus Erfahrungen mit E-Rezept …

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