Digitale Gewalt gegen Frauen: Zahlen, Gesetze & Forderungen zum Safer Internet Day 2026

Zum Safer Internet Day fordert der Deutsche Frauenrat entschlossene Maßnahmen gegen digitale Gewalt an Frauen. Geschäftsführerin Judith Rahner kritisiert, dass online oft das Recht des Stärkeren herrsche und Frauen im digitalen Raum nicht sicher seien. Der Verband verlangt von der Bundesregierung, Meldesysteme und Strafverfolgung zu verbessern sowie Prävention und Hilfsangebote deutlich auszubauen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Deutsche Frauenrat fordert bessere Meldesysteme, Strafverfolgung und Prävention gegen digitale Gewalt an Frauen.
  • Die EU-Richtlinie verpflichtet Deutschland bis Juni 2027, den Schutz vor digitaler Gewalt rechtlich zu verbessern.
  • 2024 wurden 18.224 Fälle digitaler Gewalt gegen Frauen gemeldet, mit hoher Dunkelziffer laut Studien.
  • Digitale Gewalt führt oft zu physischen Angriffen und belastet psychisch sowie institutionelle Schutzsysteme.
  • Das geplante „Digitale Gewaltschutzgesetz“ soll rechtliche Lücken schließen und Täter konsequenter bestrafen.

– Der Deutsche Frauenrat fordert anlässlich des Safer Internet Day bessere Meldesysteme und Strafverfolgung digitaler Gewalt.
– Die Bundesregierung soll Prävention und Hilfen für Betroffene finanziell stärker fördern und ausbauen.
– Der Rechtsrahmen zum Schutz vor digitaler Gewalt muss erweitert und an internationale Abkommen angepasst werden.

Deutscher Frauenrat warnt vor digitaler Gewalt gegen Frauen – Forderungen zum Safer Internet Day 2026

Zum morgigen Safer Internet Day betont der Deutsche Frauenrat die dringend erforderlichen Verbesserungen im Schutz vor digitaler Gewalt gegen Frauen. Der Verband erklärt: „Statt Respekt und Rechtsstaatlichkeit regiert online weitgehend das Recht des Stärkeren, unterstützt von teils frauenfeindlichen Tech-Firmen.“ Er fordert die Bundesregierung und die Europäische Union auf, Maßnahmen zu ergreifen: „Meldesysteme auf Plattformen sowie die Strafverfolgung von digitaler Gewalt gegen Frauen müssen dringend verbessert werden.“

Als zentrale frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung fordert der Deutsche Frauenrat die Bundesregierung auf, den Ausbau von Präventionsmaßnahmen gegen digitale Gewalt sowie die Unterstützung Betroffener finanziell und verlässlich zu fördern. Dabei soll sich die Gesetzgebung am Gewaltbegriff der Istanbul-Konvention und an der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt orientieren, um den rechtlichen Schutz vor digitaler Gewalt umfassend zu erweitern.*

Rechtsrahmen gegen digitale Gewalt gegen Frauen: Aktuelle Initiativen und Herausforderungen

Die rechtliche Behandlung digitaler Gewalt gegen Frauen befindet sich im Wandel. Mit Blick auf den internationalen und nationalen Rechtsrahmen arbeiten Gesetzgeberinnen und -geber an Neuerungen, die den Schutz vor digitaler Gewalt stärken sollen. Dabei sind Fristen und Lücken zentrale Punkte in der aktuellen Debatte.

EU-Richtlinie und Umsetzungspflicht bis Juni 2027

Seit 2026 verpflichtet eine EU-Richtlinie die Mitgliedstaaten, den strafrechtlichen Schutz bei digitaler Gewalt sowie die Melde- und Hilfsangebote zu verbessern*. Für Deutschland bedeutet dies, dass die Umsetzung der Vorgaben bis Juni 2027 erfolgen muss.

Deutsche Gesetzespläne und politische Vorhaben

Auf nationaler Ebene plant das Bundesjustizministerium die Einführung eines „Digitalen Gewaltschutzgesetzes“. Dieses soll unter anderem Strafen für den Missbrauch durch Deepfakes und Kontosperren bei systematischer digitaler Gewalt vorssehen. Mit diesen Maßnahmen soll die rechtliche Handhabe gegen Täterinnen erweitert werden, um die Sicherheit betroffener Frauen effektiv zu erhöhen*.

Doch der rechtliche Grundschutz weist derzeit beträchtliche Lücken auf. Insgesamt besteht die Herausforderung, die bestehenden Gesetze zu aktualisieren und an die digitale Realität anzupassen, um Opfer wirksam zu schützen.

Während die EU-Richtlinie und die nationalen Gesetzespläne Fortschritte bedeuten, sind klare Fristen und konkrete Maßnahmen notwendig, um die Gesetzeslücken noch vor dem Ablauf der Umsetzungsfrist im Jahr 2027 zu schließen. Der Druck auf die Verantwortlichen wächst, um digitaler Gewalt gegen Frauen wirksam entgegenzuwirken und die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend zu gestalten.

Ausmaß digitaler Gewalt gegen Frauen: Fakten und Befunde im Überblick

Digitale Gewalt gegen Frauen nimmt laut aktueller Studien und polizeilicher Erfassung deutlich zu. Verschiedene Untersuchungen liefern Einblicke in die tatsächliche Verbreitung, die Dunkelziffer sowie die strafrechtliche Verfolgung. Während die polizeilichen Fallzahlen stetig steigen, verdeutlichen Dunkelfeldstudien, dass eine Vielzahl von Frauen im Verlauf der letzten Jahre digitale Gewalt im weiteren Sinne erlebt hat.

Lesenswert ist außerdem BKA-Studie 2026: Hohe Dunkelziffer bei Gewalt – DPtV fordert schnelle und niedrigschwellige Hilfen.

Im Zeitraum 2022 bis 2024 leitete das Bundeskriminalamt im Rahmen des Projekts „Bekämpfung der Frauenfeindlichkeit im Internet“ Ermittlungsverfahren gegen 187 tatverdächtige Personen ein. Dabei wurde in 71 % der Fälle eine Tatverdächtige festgestellt. Diese Zahlen stammen aus dem Abschlussbericht, der den Stand 2022 bis 2024 widerspiegelt.

Zur polizeilichen Erfassung: Für das Jahr 2024 wurden 18.224 Fälle digitaler Gewalt gegen Frauen und Mädchen gemeldet, was gegenüber 2023 einen Anstieg um 6,0 % darstellt. Mehr als die Hälfte der Opfer, nämlich 61,2 %, waren weiblich, davon wiederum 33,6 % minderjährig. Diese Daten veröffentlichte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Stand: 2024)*.

Zusätzlich zeigt die Dunkelfeldstudie LeSuBiA, dass 20,0 % der Frauen in Deutschland innerhalb der letzten fünf Jahre digitale Gewalt im weiteren Sinne erlebt haben (Stand: Februar 2026)*. Die Studie weist darauf hin, dass die tatsächlichen Zahlen deutlich höher liegen könnten, da viele Taten nicht zur Anzeige gelangen.

Zudem deuten Hinweise aus Fachkreisen darauf hin, dass digitale Gewalt Schutzorte wie Frauenhäuser zusätzlich gefährdet. Hierbei handelt es sich um Entwicklungen, die im Zusammenhang mit zunehmender Online-Belästigung und Drohungen stehen (Stand 2024/2026)*.

Internationalen Befunden zufolge berichten 70 % der befragten Aktivistinnen, Journalistinnen und Menschenrechtsverteidigerinnen, dass sie Online-Gewalt erleben. Erschreckend ist, dass 41 % von ihnen nach den Angriffen auch offline Opfer wurden. Diese Ergebnisse stammen aus einer Studie, veröffentlicht im Jahr 2024/2026, und verdeutlichen die Verknüpfung zwischen digitaler und physischer Gewalt (Stand 2024/2026)*.

Zur Veranschaulichung eine schnelle Übersicht:

Jahr Maßnahme/Studie Wert Einheit Quelle/Stand
2022–2024 BKA-Projekt „Bekämpfung der Frauenfeindlichkeit im Internet“ 187 Tatverdächtige Personen Stand: 2022–2024*
2024 Polizeiliche Fälle digitaler Gewalt gegen Frauen 18.224 Fälle Stand: 2024*
2026 Dunkelfeldstudie LeSuBiA 20,0 % Frauen Stand: Februar 2026*
2024/2026 Internationale Befragung 70 % Aktivistinnen, 41 % offline Opfer Prozent Stand: 2024/2026*

Diese Zahlen untermauern, dass die Dunkelziffer vermutlich noch erheblich höher liegt. Die gesammelten Daten zeigen zudem, dass die Ermittlungen und das Meldeverhalten noch verbessert werden müssen, um die tatsächliche Verbreitung digitaler Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen. Angesichts dieser dynamischen Entwicklungen fordert der Deutsche Frauenrat die Bundesregierung auf, die Schutzmaßnahmen in diesem Bereich konsequent auszubauen und den rechtlichen Rahmen für Betroffene zu erweitern.

Digitale Gewalt trifft Frauen und Gesellschaft – Folgen für Betroffene und Schutzsysteme

Digitale Gewalt gegen Frauen hat konkrete, vielschichtige Folgen, die das Leben der Betroffenen erheblich verändern. Sie reicht über den digitalen Raum hinaus und wirkt sich direkt auf körperliche Sicherheit, psychisches Wohlbefinden sowie auf Schutz- und Beratungssysteme aus. Die Verbindung zwischen Online-Attacken und physischen Bedrohungen steigt deutlich an. Laut einer Übersicht der Frauenhauskoordinierung besteht die Gefahr, dass Täter digitale Überwachungsinstrumente einsetzen, um Frauen gezielt zu stalken oder in ihrer Sicherheit zu gefährden*. Besonders in Fällen häuslicher Gewalt setzen Täter digitale Überwachung ein, um Kontrolle auszuüben und Einschüchterung zu verstärken.

Die internationalen Studien belegen, dass Digitalgewalt grundsätzlich in offline-Angriffe mündet. Frauen, die im Netz beleidigt, bedroht oder belästigt werden, sind häufiger von körperlicher Gewalt betroffen. Diese Vernetzung erschwert die Sicherheitsmaßnahmen erheblich und erhöht die Gefahr für Opfer deutlich. Das verstärkt die Forderung nach verbesserten Schutz- und Meldesystemen sowie raschen, professionellen Reaktionsmechanismen.

Konkrete Folgen für Betroffene sind vielfältig: Neben psychischen Belastungen wie Angst, Depression oder Posttraumatischem Stress leiden viele auch physisch. Es kommt zu Verletzungen durch physische Angriffe, die sich aus Eskalationen in der offline-Welt ergeben. Institutionell führt die wachsende Bedrohung dazu, dass bestehende Beratungsangebote verstärkt auf die digitale Dimension eingehen und Schutzsysteme anpassen müssen. Das bedeutet, dass Meldewege für digitale Gewalt verbessert, Beratungskonzepte erweitert und Präventionsprogramme digital gestärkt werden. Die Berücksichtigung digitaler Aspekte bei der Sicherheitsplanung ist inzwischen unabdingbar, um wirksamen Schutz zu gewährleisten.

Frauenhäuser und Beratungsstellen sind vor der Herausforderung, eine schnelle, vertrauensvolle Unterstützung zu bieten. Die dringende Notwendigkeit, Überwachungstechnologien zu entlarven und Schutzräume zu sichern, ist durch Erkenntnisse von Fachstellen belegt*. Digital gewordene Gewalt stellt somit ein komplexes Risiko dar.

Ausblick: Politische Fristen, offene Fragen und zukünftige Schritte im Kampf gegen digitale Gewalt

Der rechtliche Schutz vor digitaler Gewalt gegen Frauen steht weiterhin im Fokus der politischen Agenda. In den kommenden Monaten wird die Umsetzung auf verschiedenen Ebenen entscheidend. Für die Europäische Union besteht die gesetzliche Frist zur Umsetzung der entsprechenden Vorgaben bis Juni 2027. Dieser Termin setzt einen klaren Handlungsrahmen für die Mitgliedstaaten, um bestehende Regelungslücken zu schließen und effektive Schutzmechanismen zu etablieren.*

Auf nationaler Ebene plant das Bundesjustizministerium die Einführung eines sogenannten „Digitalen Gewaltschutzgesetzes“. Dieses soll konkrete rechtliche Maßnahmen gegen Cybergewalt konkretisieren und die Strafverfolgung verbessern. Die Entwürfe sind bislang im Februar 2026 öffentlich bekannt geworden, erste politische Diskussionen laufen.* Kritiker heben jedoch hervor, dass bestehende Strafregelungen noch immer Defizite aufweisen und die Gesetzgebung offene Fragen hinsichtlich der Abgrenzung und Anwendung aufweist.*

Zentrale Herausforderungen bleiben die Lücken im Strafrecht, insbesondere die mangelnde Erfassung sexualisierter digitaler Gewalt. Das Risiko, Opfer im digitalen Raum unzureichend zu schützen, bleibt bestehen, solange gesetzliche und praktische Hürden nicht überwunden werden.

In den nächsten Monaten werden politische Verantwortliche vor allem auf die Fristen für die EU-Umsetzung und die finalen Gesetzesentwürfe schauen. Entscheidend ist, inwieweit die geplanten gesetzlichen Regelungen auch wirklich die bestehenden Lücken schließen und ausreichend Mittel für Prävention sowie Opferschutz bereitstellen. Hierbei kommt es auf verlässliche Finanzierungen an, die es erlauben, Aufklärungskampagnen, Beratungsangebote und technische Schutzsysteme dauerhaft zu sichern.

Auch praktische Maßnahmen wie verbesserte Meldesysteme auf Plattformen spielen eine bedeutende Rolle. Diese sollen Betroffenen eine schnelle und unbürokratische Unterstützung bieten. Hierbei ist die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Digitalplattformen weiter auszubauen.

Letztlich wird die politische Umsetzung und die umfangreiche finanzielle Unterstützung der Schutzmaßnahmen darüber entscheiden, wie effektiv der rechtliche Rahmen gegen digitale Gewalt im kommenden Jahr wirkt. Das Ziel bleibt, den digitalen Raum für Frauen sicherer zu gestalten – eine Aufgabe, die nur durch gemeinsame Anstrengungen auf nationaler und europäischer Ebene gelöst werden kann.

Diese Meldung und die enthaltenen Aussagen stammen aus einer offiziellen Pressemitteilung des Deutschen Frauenrats.

Weiterführende Quellen:

Update: Warum das Thema wichtig bleibt

Digitale Gewalt gegen Frauen ist nicht nur ein Problem „im Netz“. Die Zahlen zeigen einen klaren Anstieg in polizeilich erfassten Fällen und zugleich eine hohe Dunkelziffer. Gleichzeitig wird deutlich, dass Angriffe online mit offlineer Gewalt verknüpft sein können und sogar Schutzorte wie Frauenhäuser zusätzlich gefährden.

Für Betroffene, aber auch für Beratungs- und Schutzsysteme, folgt daraus: Meldesysteme und Hilfsangebote müssen schneller, verlässlicher und besser auf digitale Formen von Gewalt ausgerichtet werden. Politik und Verwaltung stehen dabei besonders in der Pflicht, die EU-Vorgaben bis Juni 2027 umzusetzen, den rechtlichen Schutz weiterzuentwickeln und Prävention sowie Unterstützung finanziell stärker auszubauen.

Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten

Wie groß ist das Problem – auch im Dunkelfeld?
Die LeSuBiA-Studie nennt 20,0 % der Frauen, die innerhalb der letzten fünf Jahre digitale Gewalt im weiteren Sinne erlebt haben. Viele Taten gelangen offenbar nicht zur Anzeige.

Warum wirken Online-Angriffe auch offline gefährlich?
Der Beitrag beschreibt eine steigende Verbindung zwischen digitalen Angriffen und körperlicher Bedrohung. Fachkreise sehen zudem Risiken für Frauenhäuser durch digitale Überwachung.

Welche politischen Schritte werden aktuell vorbereitet?
Die EU-Richtlinie verlangt Verbesserungen bei Strafschutz sowie Melde- und Hilfsangeboten bis Juni 2027. Zusätzlich plant das Bundesjustizministerium ein „Digitales Gewaltschutzgesetz“.

Wo können Betroffene Unterstützung finden?
Eine passende Anlaufstelle können Fachstellen, Beratungsstellen oder zuständige Behörden sein. Wichtig ist, dass Beratungsangebote auch digitale Aspekte der Gewalt mitdenken.

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