Bremen (VBR). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD haben einen bedeutenden Erfolg erzielt: Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat heute acht Urteile zugestellt, die die Rechtmäßigkeit von Dieselfahrverboten in der Landeshauptstadt bestätigen. Dieser Triumph ist besonders bemerkenswert angesichts der Klagen, die vom Verein „Mobil in Deutschland e.V.“ initiiert wurden, einer Organisation, die kürzlich durch einen Lobbyskandal negative Schlagzeilen machte.
Bei den Verhandlungen ging es darum, ob das bereits bestehende Dieselfahrverbot für Euro-5-Dieselfahrzeuge in München fortbestehen darf. Das Gericht entschied klar zugunsten des Gesundheitsschutzes und der Luftqualität. Damit haben DUH und VCD, die wegen ihrer eigenen erfolgreichen Verfahren zur Durchsetzung sauberer Luft in München an diesen Prozessen beteiligt waren, einen weiteren Sieg errungen. Weder Berufung noch Sprungrevision wurden zugelassen, und die Kläger tragen nun die Kosten der hinzugezogenen Umweltorganisationen.
Dieser Entscheid hat auch eine politische Dimension: „Mobil in Deutschland e. V.“, zuletzt als Verbindungsmann zwischen Kraftstoff-Lobby und dem FDP-Verkehrsministerium bekannt geworden, scheiterte kläglich mit seinem Versuch, für den umstrittenen Kraftstoff HVO100 zu werben.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte sich erfreut über das Urteil: „Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat mit seinen Urteilen deutlich gemacht, dass das Recht auf Gesundheitsschutz und körperliche Unversehrtheit höher zu bewerten ist, als mit von Fahrverboten betroffenen besonders schmutzigen Diesel-Pkws die Atemluft mit Stickoxiden zu vergiften. Es ist traurig, dass München im 15. Jahr immer noch die seit 2010 geltenden Grenzwerte für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid überschreitet. Mit den Urteilen sehen wir uns erneut darin bestätigt, dass der Stadtrat in München die Anordnung von Dieselfahrverboten für Euro-5-Dieselfahrzeuge nicht weiter verzögern darf.“
Auch Christoph von Gagern, Sprecher des VCD-Kreisverbands München, zeigte sich zufrieden: „Wie erwartet hatte die Klage der Autolobby keine Chance. Denn die Gesundheit der Anwohnenden zählt mehr als die Interessen von ein paar Autofahrenden, die mit ihrem alten Diesel weiter die Luft verpesten wollen. Eine gute Nachricht für all die Menschen, die an den stark befahrenen Straßen Münchens wohnen und arbeiten.“
München, oft als Sitz zahlreicher Automobilhersteller wie BMW bekannt, kämpft seit Jahren mit schlechter Luftqualität. Das Diesel-Fahrverbot ist daher ein bedeutendes Element im Kampf für saubere Luft. Im März 2024 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass zur Einhaltung der seit 2010 rechtsverbindlichen Luftqualitätsgrenzwerte ein Dieselfahrverbot notwendig sei. Damit wird klar, dass der Schutz der öffentlichen Gesundheit oberste Priorität hat.
Für alle betroffenen Bewohner und Pendler bedeutet dies eine klare Verbesserung ihrer Lebensqualität. Indem alte Diesel-PKWs aus dem Stadtbild verbannt werden, steigt die Chance auf sauberere Luft und damit verbesserte Lebensbedingungen. Ein Schritt, der längst überfällig war und der zeigt, dass nachhaltiges Handeln möglich und dringend notwendig ist.
Weitere Informationen erhalten Interessierte bei Jürgen Resch (0171 3649170, resch@duh.de) und Christoph von Gagern (089 75968321, christoph.von.gagern@vcd-muenchen.de).
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Pressezitat: Rechtmäßigkeit von Dieselfahrverboten in München bestätigt – Von …
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Zitierte Personen und Organisationen
- Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
- Bayerisches Verwaltungsgericht München
- Mobil in Deutschland e.V.
- Ökologischer Verkehrsclub VCD
- FDP-Verkehrsminister Wissing
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
- BMW
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH
- Christoph von Gagern, Sprecher des VCD-Kreisverbands München
- Stadtrat in München
Pressekontakte:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH (0171 3649170, resch@duh.de)
- Christoph von Gagern, Sprecher im VCD-Kreisverband München (089 75968321, christoph.von.gagern@vcd-muenchen.de)
- DUH-Newsroom (030 2400867-20, presse@duh.de, www.duh.de)
Original-Content von:
- Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Meldung einfach erklärt
- Datum und Zeit: 23. Juli 2024, 11:16 Uhr
- Organisation: Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
- Ort: Berlin
Was ist passiert?
- Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat acht Urteile zugestellt.
- Diese Urteile bestätigen die Rechtmäßigkeit von Dieselfahrverboten in München.
Wer hat die Klagen eingereicht?
- Die Klagen wurden von "Mobil in Deutschland e.V." eingereicht, einem Verein, der im Lobbyskandal bekannt wurde.
Was war das Ergebnis der Klagen?
- Die Klagen gegen das Dieselfahrverbot wurden abgewiesen.
- Weder die Berufung noch die Sprungrevision wurden zugelassen.
- Die Kläger müssen die Kosten für die DUH und den Verkehrsclub Deutschland (VCD) übernehmen.
Wer sind die Gewinner des Verfahrens?
- Die Gewinner sind die DUH und der VCD. Sie setzen sich für saubere Luft in München ein.
Was sagt Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH, dazu?
- Er betont, dass das Recht auf Gesundheitsschutz wichtiger ist als die Interessen derjenigen, die mit alten Dieselautos fahren.
- Es ist traurig, dass München auch nach 15 Jahren immer noch die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschreitet.
- Der Stadtrat in München darf die Dieselfahrverbote nicht weiter verzögern.
Was sagt Christoph von Gagern vom VCD-Kreisverband München?
- Er sagt, dass die Klage der Autolobby keine Chance hatte.
- Die Gesundheit der Menschen an befahrenen Straßen ist wichtiger als die Interessen einiger Autofahrer.
Warum gibt es überhaupt ein Dieselfahrverbot in München?
- München hat die schlechteste Luftqualität in Deutschland.
- Das Dieselfahrverbot soll helfen, die Luft sauberer zu machen.
- Es ist Teil des 8. Luftreinhalteplans für München.
- Im März 2024 entschied das Bayerische Verwaltungsgericht, dass ein Fahrverbot notwendig ist, um die Luftqualitätsgrenzwerte einzuhalten.
Wen kann man für weitere Informationen kontaktieren?
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH: 0171 3649170, resch@duh.de
- Christoph von Gagern, Sprecher im VCD-Kreisverband München: 089 75968321, christoph.von.gagern@vcd-muenchen.de
- DUH-Newsroom: 030 2400867-20, presse@duh.de
- Website der DUH: www.duh.de
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6 Antworten
Ich glaube das dieselfahrverbot ist das einzig richtige wägen der schlechten luft.
Ja, aber was machen die leute die auf ihre autos angewissen sind? Man muss auch an die denken.
Schade für die Autofahrer, aber gut für die Luft. Wir mussen sauber Luft haben.
Das ist eine gute Nachricht für die Luft! Ich habe es satt, dass die Leute immer nur an ihre alten Autos denken und nicht an unsere Gesundheit. Hoffentlich wird die Luft jetzt besser.
Ich verstehe nicht warum manche leute immer noch diesel fahren wollen. Die sind dreckig und schlecht für die luft.
Die Gesundheit ist wichtiger als die alte Autos. Es ist richtig das die Gericht so endschieden hat.