Bremen (VBR). Der Frühling bricht an, die Sonnenstrahlen kitzeln auf der Haut – und viele Berufstätige schwingen sich morgens auf ihr Dienstrad. Deutlich besser für die Umwelt und die eigene Gesundheit, wird dieser Trend von immer mehr Unternehmen in Deutschland unterstützt. So bieten inzwischen 37 Prozent der Arbeitgeber ein Dienstradleasing an, wie eine Umfrage von Statista im Auftrag von „Lease a Bike“ zeigt. Weitere 27 Prozent haben es zumindest geplant.
Doch nicht nur das angenehme Radeln zur Arbeit lockt Arbeitnehmer: Die steuerlichen Vorteile eines Firmenfahrrads sind eine verlockende Perspektive. Einem Firmenwagen steht beim Thema Versteuerung eines solchen Rades nichts im Wege – zumindest unter bestimmten Bedingungen.
Besonders erfreulich ist die Regelung des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). Demnach muss die private Nutzung eines betrieblich genutzten Fahrrads oder E-Bikes oft nicht versteuert werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber das Rad zusätzlich zum regulären Gehalt bereitstellt. Diese bikes dürfen sogar für private Trips, wie etwa Familienausflüge am Wochenende, genutzt werden – ohne steuerliche Kosten für den Arbeitnehmer.
Auch die Fahrten zur Arbeitsstätte gelten als Privatfahrten, bleiben aber bei herkömmlichen Fahrrädern steuerfrei. Anders hingegen verhält sich die Situation bei einer Gehaltsumwandlung: Hier muss die private Nutzung des Rades als geldwerter Vorteil versteuert werden. Allerdings gibt es auch hier eine Erleichterung: Der Bruttolistenpreis des Fahrrades wird lediglich zu einem Viertel herangezogen, sofern das Rad zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2030 erstmalig überlassen wurde.
Eine Besonderheit gilt jedoch für sogenannte S-Pedelecs. Diese Elektrofahrräder, die schneller als 25 km/h fahren, zählen verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge und müssen, ähnlich wie Firmenwagen, in jedem Fall versteuert werden.
Der Lohnsteuerhilfeverein VLH führt diese Regelungen weiter aus und steht dabei mit seiner Expertise den Mitgliedern zur Seite. Dank seiner Erfahrung und dem breit gefächerten Netzwerk von über einer Million Mitgliedern sowie rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit, bietet der Verein umfassenden und fundierten Service. Von der Erstellung der Einkommensteuererklärung bis hin zur Beantragung von Steuerermäßigungen – die VLH unterstützt ihre Mitglieder kompetent und zuverlässig.
Kontakt zur VLH:
Steffen Gall, Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), Fritz-Voigt-Str. 13, 67433 Neustadt a.d. Weinstraße. Tel.: 06321 4901-0, Fax: 06321 4901-49, E-Mail: presse@vlh.de, Web: www.vlh.de/presse
Mit diesen Regelungen und einer vorausschauenden Beratung durch Experten lässt sich das Dienstrad sowohl ökologisch als auch steuerlich effizient nutzen – ein wertvoller Beitrag für die eigene Gesundheit und einen aktiven Einsatz für die Umwelt.
Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
E-Bike und Fahrrad als Dienstfahrzeug: Das sind die Steuerregeln
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Zitierte Personen und Organisationen
- Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
- Lease a Bike
- Statista
- Steffen Gall (Pressekontakt bei VLH)
- news aktuell (Übermittler des Original-Contents)
Meldung einfach erklärt
Hier ist der Beitrag in leichter Sprache mit zusätzlichen Erklärungen und Fragen:
Datum: 18.06.2024 – 10:00
Herausgeber: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH
Was steht in diesem Beitrag?
1. Firmenfahrräder müssen nicht immer versteuert werden.
2. Bei Firmenautos ist das anders, die müssen immer versteuert werden.
Welche Fahrräder gibt es?
– Klassische Fahrräder (Drahtesel)
– E-Bikes
– Pedelecs
Wann muss ich Steuern für mein Firmenfahrrad zahlen?
– Beispiel 1: Dein Chef gibt dir das Rad zusätzlich zum Gehalt. Dann musst du keine Steuern zahlen, wenn:
– Das Fahrrad keinen Elektromotor hat.
– Oder das Elektrofahrrad maximal 250 Watt stark ist und nur bis 25 km/h fährt.
– Beispiel 2: Du bekommst das Fahrrad über eine Gehaltsumwandlung. Hier zahlst du Steuern auf die private Nutzung:
– Die Fahrten zur und von der Arbeit sind ausgenommen.
– Es gilt die 1-Prozent-Regel, aber nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises werden versteuert.
Wichtig zu wissen:
Ein S-Pedelec (E-Bike schneller als 25 km/h) zählt als Kraftfahrzeug und muss wie ein Firmenauto immer versteuert werden.
Warum machen Unternehmen das?
Firmen unterstützen ihre Mitarbeitenden mit Fahrrädern, weil:
– Es gut für die Umwelt und die Gesundheit ist.
– Immer mehr Menschen Fahrräder nutzen wollen.
Wie viele Unternehmen bieten das an?
Laut einer Umfrage von „Lease a Bike“ aus dem Jahr 2024:
– 37 Prozent der Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden Dienstradleasing an.
– Weitere 27 Prozent planen es.
Wer ist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)?
– Größter Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland mit über einer Million Mitgliedern.
– Gegründet im Jahr 1972.
– Sie erstellen Steuererklärungen, beantragen Steuerermäßigungen und prüfen Steuerbescheide.
Pressekontakt bei VLH:
– Ansprechpartner: Steffen Gall
– Adresse: Fritz-Voigt-Str. 13, 67433 Neustadt a.d. Weinstraße
– Telefon: 06321 4901-0
– Fax: 06321 4901-49
– E-Mail: presse@vlh.de
– Webseite: www.vlh.de/presse
Diese Informationen wurden von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e. V. – VLH bereitgestellt und durch news aktuell übermittelt.
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