Dienstradleasing und Firmenfahrrad: Steuerliche Vorteile und E-Bike-Trend 2024 – So profitieren Arbeitnehmer vom Firmenrad

Immer mehr Unternehmen setzen statt Dienstwagen auf Dienstradleasing und bieten laut Statista inzwischen 37 Prozent ihrer Beschäftigten ein Firmenfahrrad an, weitere 27 Prozent planen entsprechende Angebote. Die private Nutzung von Diensträdern und E-Bikes bleibt in der Regel steuerfrei, solange der Arbeitgeber das Rad zusätzlich zum Gehalt bereitstellt und nicht per Gehaltsumwandlung abrechnet. Bei einer solchen Umwandlung wird bis zum 31. Dezember 2030 nur ein Viertel des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert.
VerbandsMonitor – Themen, Trends und Ticker vom 13.04.2025

– 37 % der deutschen Arbeitgeber bieten Dienstradleasing, weitere 27 % planen Angebot.
– Private Nutzung von Diensträdern bleibt steuerfrei, wenn Arbeitgeber das Rad zusätzlich zum Gehalt stellt.
– S-Pedelecs über 25 km/h gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen Steuerpflicht wie Firmenwagen.

Dienstradleasing wächst – steuerliche Vorteile als wichtiger Anreiz

Der Frühling bricht an, die Sonnenstrahlen kitzeln auf der Haut – und viele Berufstätige schwingen sich morgens auf ihr Dienstrad. Deutlich besser für die Umwelt und die eigene Gesundheit, wird dieser Trend von immer mehr Unternehmen in Deutschland unterstützt. So bieten inzwischen 37 Prozent der Arbeitgeber ein Dienstradleasing an, wie eine Umfrage von Statista im Auftrag von "Lease a Bike" zeigt. Weitere 27 Prozent haben es zumindest geplant.

Die steuerlichen Vorteile eines Firmenfahrrads sind eine verlockende Perspektive für Arbeitnehmer. Denn die private Nutzung eines betrieblich genutzten Fahrrads oder E-Bikes muss oft nicht versteuert werden – vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber das Rad zusätzlich zum regulären Gehalt bereitstellt. Das bedeutet: Diese bikes dürfen sogar für private Trips, wie etwa Familienausflüge am Wochenende, genutzt werden, ohne steuerliche Kosten für den Arbeitnehmer. Auch die Fahrten zur Arbeitsstätte gelten als Privatfahrten und bleiben bei herkömmlichen Fahrrädern steuerfrei.

Anders verhält sich die Situation bei einer Gehaltsumwandlung: Hier muss die private Nutzung des Rades als geldwerter Vorteil versteuert werden. Allerdings gibt es eine Erleichterung: Der Bruttolistenpreis des Fahrrades wird lediglich zu einem Viertel herangezogen, sofern das Rad zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2030 erstmalig überlassen wurde.

Eine Besonderheit gilt für sogenannte S-Pedelecs. Diese Elektrofahrräder, die schneller als 25 km/h fahren, zählen verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge und müssen, ähnlich wie Firmenwagen, in jedem Fall versteuert werden.

Warum Rad Leasing immer beliebter wird – und was wirklich dahintersteckt

Dienstradleasing gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung – und das aus weit mehr als nur ökologischen Gründen. In einer Arbeitswelt, in der nachhaltige Mobilität und moderne Mitarbeiterbindung immer wichtiger werden, erweist sich das Fahrrad als strategisches Instrument. Es steht nicht nur für ein umweltfreundliches Verkehrsmittel, sondern auch für eine zeitgemäße Unternehmenskultur, die Gesundheit, Flexibilität und Motivation fördert.

Das Fahrrad hat sich zum Symbol einer neuen Arbeitswelt entwickelt, in der Mobilität längst nicht mehr nur den Weg zur Arbeit bedeutet, sondern auch Lebensqualität und Work-Life-Balance beeinflusst. Vor allem jüngere Beschäftigte legen großen Wert auf Angebote, die ihren Alltag nachhaltiger und aktiver gestalten. Unternehmen reagieren darauf, indem sie das Dienstradleasing als Baustein der Personalstrategie einsetzen – im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte ist das ein bedeutender Vorteil.

Doch auch die steuerlichen Rahmenbedingungen spielen eine entscheidende Rolle. Steuerliche Erleichterungen für Dienstradleasing schaffen finanzielle Anreize, die sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte spürbar entlasten und die Nutzung von Fahrrädern attraktiver machen. Durch diese Vorteile wird nachhaltige Mobilität praktisch gefördert und zum Alltag vieler Beschäftigter.

Wie sich steuerliche Erleichterungen auf Mobilität auswirken

Für die Beschäftigten ergeben sich durch das Dienstradleasing mehrere Vorteile, die den Umstieg auf das Fahrrad erleichtern und lohnenswert machen:

  • Finanzielle Entlastung durch steuerliche Begünstigungen
  • Erhöhte Flexibilität bei der Wahl des Verkehrsmittels
  • Beitrag zu einem gesünderen Lebensstil
  • Positiver Einfluss auf die Work-Life-Balance durch aktive Mobilität

Diese Kombi aus wirtschaftlichen, gesundheitlichen und gesellschaftlichen Vorteilen zeigt deutlich, warum sich das Dienstrad als feste Größe etabliert. Unternehmen, die auf diesen Trend setzen, profitieren zugleich von einer moderneren Arbeitgebermarke und stärken ihre Position in einem sich wandelnden Mobilitätsmarkt.

Von der Umwelt zum Image: Warum Unternehmen aufs Rad setzen

Neben den handfesten Steuer- und Gesundheitsargumenten spielen auch Image und gesellschaftliche Verantwortung eine immer größere Rolle. Firmen positionieren sich zunehmend als Vorreiter nachhaltiger Mobilität und schaffen so ein positives Markenbild nach innen und außen. Mitarbeitende identifizieren sich mit umweltbewussten Arbeitgebern stärker, was die Bindung an das Unternehmen verstärkt. Gleichzeitig leisten Unternehmen einen Beitrag zur Verkehrsentlastung und Umweltentlastung – ein wichtiger Aspekt in der öffentlichen Wahrnehmung.

Die künftigen Trends deuten darauf hin, dass sich das Mobilitätsverhalten weiter verändern wird. Steuerliche Neuerungen könnten den Trend zum Dienstradleasing weiter unterstützen, und hybride Arbeitsmodelle erhöhen die Nachfrage nach flexiblen, umweltfreundlichen Verkehrslösungen. So wird das Fahrrad längst mehr als nur ein Transportmittel – es ist ein zentrales Element nachhaltiger Zukunftsgestaltung im Arbeitsalltag.


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E-Bike und Fahrrad als Dienstfahrzeug: Das sind die Steuerregeln

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